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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#26
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Ist für das Führen eines Wassersport-Fahrzeugs eine
behördliche Erlaubnis erforderlich, bleibt der Versiche- rer von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der verantwortliche Führer beim Eintritt des Versicherungs- falles nicht die behördlich vorgeschriebene Erlaubnis besitzt. Nach dieser Klausel müßt ihr suchen und dann seht ihr, dass nur eine behördlich vorgeschriebene Fahrerlaubnis da sein muss. Aber hier gibt es ja wieder das überlegene Sonderwissen.
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viele Grüße Blondini (Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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#27
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Eine Haftpflicht ist zwar keine Pflicht
![]() Kostet ein paar Euros im Jahr und mache Häfen lassen einen ohne Haftpflicht z.B. gar nicht rein. Bin mir aber nicht sicher ob die das auch so handhaben wenn du nur dort slippen willst.
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#28
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![]() Zitat:
Die Haftpflicht für unseren ersten kleinen Gleiter lag bei ca. 35 EUR (40 PS), das sollte angesichts der sonstigen Kosten und des drohenden Risikos (geringe Eintrittswahrscheinlichkeit, aber gewaltige Auswirkungen, wenn doch) ein No-Brainer sein. Unsere Marina lässt sich bei Dauerliegern bspw. beim Einchecken den Versicherungsnachweis vorlegen - es gibt also durchaus auch praktische Gründe dafür.
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
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#29
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Bei aller Empfehlung zur Bootshaftpflichtversicherung sei angemerkt, dass man im Schadenfalle nicht streiten sollte sondern zu seinen Fehlern stehen muss, sonst geht der Geschädigte leer aus!
"Ich habe extra vor Fahrtbeginn mein Ruder kontrolliert - warum der Splint plötzlich weg ist, ist mir unerklärlich!" - da geht der Geschädigte wegen der fehlenden Gefährdungshaftung leer aus. Dem Fahrer ist kein Fehlverhalten nachzuweisen, ergo keine Haftung, ergo keiner muss zahlen! Bitte beachten! Gruß Michael
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Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer.
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#30
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auf Rhein, Bodensee und Landesgewässern ist über 5 PS ein Führerschein erforderlich.
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#31
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Leider ist es so das im Normalfall eine gerichtsfeste Beweisführung notwendig ist.
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#32
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Bitte nicht unnötig verwirren!
Es gibt etliche Threads dazu, die Führerscheinpflicht ab 5 PS betrifft nur einige wenige Landesgewässer. Daneben zusätzlich zu den bereits genannten Bundeswasserstraßen besteht auch in Berlin auf der Innenstadtspree neben der temporären tagsüber gültigen Funkpflicht ab 5 PS Führerscheinpflicht. Gruß Michael |
#33
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Wenn du mir an mein Boot fährst und keine Versicherung hast, dann hast du Ärger!
Ne Haftpflicht für so ne Pommesschale kostet im Jahr weniger als eine Tankfüllung... Gesendet von meinem GT-P5110 mit Tapatalk |
#34
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Geändert von Sayang (03.08.2015 um 23:41 Uhr) Grund: Typo |
#35
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Ich weiß ja auch nicht was die Führerscheindiskussion soll. Die Frage bezog sich darauf ob man mit 15 PS eine Bootshaftpflicht haben MUSS oder nicht. Und da ist ganz eindeutig zu sagen das es in Deutschland für Sportboote keine Versicherungspflicht gibt obwohl es durchaus aus genannten Gründen Sinn macht eine abzuschließen. Mit meinem 40 PS Becher zahle ich im Jahr ca. 100 € Haftpflicht. Zudem hab ich selbst noch ne Vollksako-Versicherung von ca. 120 € Jährlich.
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Gruß Sascha |
#36
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Es ging darum, dass irgendein Spezialist meinte, wenn man keinen Führerschein hätte, könnte man sich auch die Haftpflicht sparen. Da habe ich geschrieben, dass das nicht stimmen dürfte. Dann schrieb wieder ein Spezialist, dass er das nicht glaubt und ich habe mich auf die Suche gemacht, wie es in den Wassersportbedingungen formuliert ist. So kam das leidige Führerscheinthema rein.
Zum anderen: Man muss halt das Risiko abschätzen. Im Wassersport geht es im wesentlichen um Kollisionen. Anders als im Straßenverkehr können kleine Sportboote da nicht so große Schäden anrichten. Nehmt mal zum Vergleich in den Blick, wenn ihr im Winter eurer Schneeräumpflicht nicht nachkommt und irgendjemand im Krankenhaus landet. Der Regreß der Krankenkasse kann ganz schön teuer werden. So einen Kratzer im Boot kann man irgendwie auspolieren oder sonst was.
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viele Grüße Blondini (Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.) |
#37
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Beim Boot ist es keine Pflichtversicherung und der andere kriegt nichts.
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viele Grüße Blondini (Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.) |
#38
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Beispiel: Als meine Tochter 3 Jahre alt war (schon etwas her), da hat sie eine Porzellanpuppe während eines Besuches zerstört. Ich forderte eine Schadensanzeige an. Die halbgebildete Versicherungstante wollte diskutieren; ich sagte: schicken sie mir einfach die Schadensanzeige. Geschrieben habe ich völlig wahrheitsgemäß: "Meine Tochter ging in das Nachbarzimmer. Ich unterließ es, sie sofort zu begleiten, was ich besser getan hätte. Sie hatte im kindlichen Eifer eine Porzellanpuppe aus dem Regal genommen und dabei fallengelassen." Gerade bei Deliktsunfähigen gibt es eine Aufsichtspflicht und die Versicherung war überzeugt. Genauso ist es mit den Kollisionen. Wenn man mal jemand anders rammt und wirklich nichts dafür kann, dann ist man bestimmt nicht schnell genug an den Anker gekommen, die Fender rausgetan, der Motor schon öfter Zicken gezeigt usw. Es geht nicht darum, das Verschulden wegzudiskutieren, sondern darum - nicht vorsätzlich (kein Versicherungsschutz), sondern fahrlässig (möglicherweise auch grob fahrlässig) den Versicherungsfall verursacht zu haben.
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viele Grüße Blondini (Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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#39
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wohl wahr, er versteht manche nicht; ist aber völlig irrelevant.
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#40
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Weiss nicht wie es in D ist, aber in NL ist dass unsinn.
Wenn Sie mit ihren Schiff Schaden machen an meinen Schiff, wird den Schaden betrag von den Experten meiner versicherung fest gestellt. Und dann fordere ich/meine Versicherung ein Schadenersatz bei Sei; egal ob Sie eine Haftversicherung haben oder nicht. Wenn Sie keine haben sollen sie einfach selbst bezahlen, im Notfall mit Beschlagnahme (teil) ihres monatliches Einkommen. Und wenn es zu Personliches Schaden leitet, zb Behinderungen bei junge menschen, kann das zu Betrage richtung Milionen leiten. Zusammengefasst: Wenn Sie Schaden machen und keine Haftpflichtversicherung haben, haben Sie etwas anderes: Ein grosses problem. Und hoffe Sie konnen eine gute Anwalt finden und Zahlen .......
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Rob Der Fliegenden Holländer Verdrängt 11 Tonnen Wasser mit 1x84Ps, auch auf dem Rhein zur Berg
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#41
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![]() Oder der gute Mann, dessen Motor in der Strömung ausfiel und dadurchin unserer Anlage ein festgemachtes Boot rammte - der Sachverständige kam locker auf über 5000 €. Das zahlt auch nicht jeder so nebenher aus der Portokasse. Und wer sich die Haftpflicht für ein kleines Sportboot nicht leisen kann - kann der nachher überhaupt den Schaden wiedergutmachen?
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Gruß Ewald |
#42
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viele Grüße Blondini (Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.) |
#43
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Die Haftpflichtversicherung hat neben der Haftpflichtleistung natürlich die Aufgabe Haftungen abzuwehren.
Wenn keine Haftung vorliegt, weil z.B. der Skipper nichts falsch gemacht hat, muss weder der Skipper noch seine Versicherung leisten und der Geschädigte bekommt nix. Ansonsten kann unter bestimmten Bedingungen (Vorsatz, Allolol etc.) die Versicherung sich an den Versicherungsnehmer, jedoch nicht an den Geschädigten halten. Wenn beim Versicherungsnehmer nix zu holen ist, bzw. der unversicherte Skipper ne arme Sau ist, bekommt keiner was. Aber einen schönen Titel kann man sich an die Wand hängen.... Arme Egoisten brauchen keine Versicherung, deshalb ist beim üppigen Hartz4-Regelsatz weder Brennol, noch Tabak, noch freiwillige Versicherung drinne - das haben wir so gewählt. Gruß Michael
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Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer.
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#44
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Moin!
Auch wenn die Versicherung keine Pflicht ist, so sollte man dennoch eine abschließen. Einerseits übernimmt sie die Entschädigungsleistung und andererseits wehrt sie - wie Michael es soch schön beschrieb - unberechtigte Ansprüche ab. Der letzte Punkt wird bei den Überlegungen leider oft vernachlässigt. Nun gerate mal an ´nen "netten Kollegen", der dich unter Zuhilfename von Prozesskostenhilfe unberechtig auf Schadenersatz verklagt. Allein die Kosten für deinen Anwalt und Gutachter kann dich arm machen. Da Du auch im Falle eines sicheren Sieges mit Verlusten aus der Sache raus kommst, besteht durchaus die Möglichkeit, dass Du dich aus ökonomischen Gründen auf einen Vergleich einlässt. So ähnlich ist es mir bei meinem Mietnomaden ergangen. viele Grüße Arnt
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Dem deutschen Insch´nör iss nix zu schwör. ![]() Es kam am frühen Morgen. Es war klein. Es war wendig. Es war schnell. Es schlang die Arme um meinen Hals. Es drückte kräftig zu. Es raubte mir den Atem. Es suchte mein Gesicht. Es lächelte mich siegessicher an. Es gab kein Entrinnen. "Guten Morgen, Papa." Geändert von clevertherm (04.08.2015 um 12:55 Uhr) |
#45
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Habe eine Versicherung abgeschlossen. 10 Millionen Deckung. Für 5,20€ im Monat. Das ist wirklich nicht viel. Und man hat gleich ein besseres Gefühl.
LG Carsten |
#46
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Und wo hast du sie abgeschlossen wenn ich fragen darf?
Gruß, Thorsten ![]()
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![]() Mit Mut zu warten, ist die Kunst Fehler zu vermeiden. ![]() Liebe Grüße, Thorsten |
#47
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Klar. Ich habe alle Versicherungen Bei der DEVK. Ich hab aus Faulheit nicht verglichen. Und gleich meinen Makler angesprochen. Ich weiß jedenfalls, dass die DEVK nicht lang rumzappelt....beim Hagelschaden und Blitzeinschlag letztes Jahr hat sie sofort gezahlt.
LG Carsten
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#48
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Ahoi, Mario Falko. ![]() Für Hektik hab ich keine Zeit. |
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Ach was, er wurde doch gefragt.
Ich hatte zuerst auch bei meiner normalen abgeschlossen, bekam aber dann bei einer spezialisierten Versicherung deutlich mehr Leistungen fuer den halben Preis. Geändert von wolf b. (04.08.2015 um 15:43 Uhr) |
#50
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Ok. Wo denn? Vorsicht wegen Schleichwerbung
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