![]() |
|
Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
![]() |
|
Themen-Optionen |
#26
|
||||
|
||||
![]()
Ich habe bisher keine Gebührenbescheid erhalten.
Die Klage überlege ich mir ernsthaft, muß das aber natürlich vorher mit meiner Anwältin besprechen .... Ob das der Verkehrsrechtsschutz übernimmt? ![]() |
#27
|
||||
|
||||
![]()
Klar Wolf!!!
Geht doch um Funkverkehr!! ![]() ![]()
__________________
Gruß Gerd ![]() Der beste Beweis für Mißtrauen ist: Der Blitzableiter auf der Kirchturmspitze. |
#28
|
||||
|
||||
![]()
Du meinst also Gerd, die würden auch noch ganz andere Verkehrsrechnungen übernehmen.
![]() ![]() |
#29
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
![]() ![]() ![]()
__________________
Gruß Gerd ![]() Der beste Beweis für Mißtrauen ist: Der Blitzableiter auf der Kirchturmspitze. |
#30
|
||||
|
||||
![]()
Ich glaube kaum das eine Klage ein Chance hätte
http://www.bundesnetzagentur.de/DE/S...funk-node.html und hier die direkte Gebühren http://www.bundesnetzagentur.de/Shar...cationFile&v=1
__________________
Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]()
|
#31
|
||||
|
||||
![]()
Hätte ich mal heute morgen die Klappe gehalten
![]() ![]() Soeben ist auch mir die Rechnung zugestellt worden... ![]() Zahlbar zum 01.12.2015 = 16,59 €
__________________
Gruß Gerd ![]() Der beste Beweis für Mißtrauen ist: Der Blitzableiter auf der Kirchturmspitze.
|
#32
|
||||||
|
||||||
![]() Zitat:
Allenfalls käme die Festsetzungsverjährung nach § 142 Abs.6 S.1 TKG in Frage: Zitat:
|
#33
|
|||||
|
|||||
![]() Zitat:
Für 2011 endet die Verjährung am 31.12.2015 ![]()
__________________
Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]()
|
#34
|
|||||
|
|||||
![]() Zitat:
![]() Mich würde das einfach nur reizen dagegen vorzugehen, da ich es als vollkommen unsinnig empfinde, daß in der heutigen Zeit diese Gebühr erhoben wird. Um die paar Euros geht es mir da nicht .....
|
#35
|
||||||
|
||||||
![]()
Ich habe heute auch den Gebührenbeschied für !! 2011 !! über 16,59 EUR bekommen. Ist ja schon etwas arg schräg das die vier Jahre später auf die Idee kommen.
Irgendwann kommen dann wohl auch Bescheide für 2012,13,14,15 und wie hoch die dann ausfallen steht dann auch noch in den Sternen. ![]() Zitat:
Zitat:
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]()
__________________
Grüße Christoph ------------------------------------------------------ Kleine Fehler mache ich von Hand, für das große Chaos gibt es Computer! ---------------------------------------------------------------
|
#36
|
|||
|
|||
![]()
Wo und wie kann ich meine See-Funkstelle wieder abmelden?
Hat jemand einen Link? Geändert von Juisas (17.10.2015 um 17:04 Uhr) |
#37
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
Wie sie es macht, es ist immer verkehrt. Da wurde nun seinerzeit bemäkelt, dass die Gebühren irgendwie "Hausnummerncharakter" haben, dabei aber nur (vereinfacht) tatsächliche Kosten abdecken sollen. Tatsächliche Kosten kennt man allerdings (wie bei der Betriebskostenabrechnung) erst im Nachhinein. Nun wird im Nachhinein abgerechnet, passt aber auch nicht allen. Es ist schon ein Stress mit Euch Bürgern. Ich bin am Verzweifeln. Gruß Eure Bürokratie ![]() ![]()
__________________
Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
#38
|
||||
|
||||
![]()
Also entweder nimmt da jemand verbotene Supstanzen in hoher Dosis oder die können keinen Kalender ablesen
Mein Bescheid gilt für 2011 aber meine Zulassungsurkunde ist ab 10.08.2012 ![]() ![]() ![]() ![]()
|
#39
|
|||||
|
|||||
![]() Zitat:
![]() Die Zuteilung hat aus der Erinnerung 65€ gekostet und jede Änderung würde auch wieder 40 € kosten. Da sollte ja wohl mehr als ausreichend sein, die paar Daten einzuklopfen und vorzuhalten. Stell dir mal vor, der Führerschein würde auch jährlich kosten, da die Daten vorgehalten werden müssen. 4 Jahre im Nachhinein ist allerdings eine für unsere Behörden übliche Bearbeitungszeit. ![]() Auf meinen Steuerbescheid warte ich auch jedes Jahr 6 Monate. Wehe ich gebe nicht rechtzeitig ab, da sind sie dann fix mit Androhung von Kosten. ![]()
|
#40
|
|||||
|
|||||
![]() Zitat:
http://www.bundesnetzagentur.de/Shar...cationFile&v=6
|
#41
|
|||
|
|||
![]() Zitat:
|
#42
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
Du nimmst doch eine Leistung in Anspruch, die der Staat zur Verfügung stellt, nämlich die Nutzung einer Funkfrequenz. Dafür erhebt der Staat eine Gebühr. Was ist daran verwerflich? Oder bist Du schon mal auf die Idee gekommen, Deinen Leasinggeber oder Vermieter dafür zu verklagen, dass sie Miete von Dir wollen? Will der Staat Geld, werden die Leute immer komisch. Und wenn es dann noch um Dinge geht, die man nicht anfassen kann, erst recht. Ein gutes Beispiel dafür sind die GEZ-Gebühren. Dagegen habe sich auch schon X Bürger wehren wollen. Allesamt erfolglos. Das zum Thema Gebühren für Frequenzen. Und wenn es Einigen hier um die Höhe der Gebühren geht, dann ist das genauso erfolglos. Es geht hier um noch nicht einmal 1,50 Euro pro Monat (!!!) Frequenzmiete. Das ist ja geradezu lächerlich auch und gerade für jemanden der anschließend einen Liter und mehr pro Kilometer durch den Auspuff ballert. Ich versichere Dir, dass Deine Klage keinen Erfolg haben wird. Das Berufungsgericht, also das OVG, wird keine Revision zulassen oder spätestens das BVerwG wird die Klage wegen fehlender Erfolgsaussichten abweisen. Bis dahin hast Du eine Menge Zeit und noch mehr Geld investiert, mehr als Du in Deinem ganzen Leben an Frequenzgebühren sparen kannst. Das fängt mal gerade mit dem Beratungsgespräch bei "Deiner" Anwältin an. Dafür kannst Du schon mal drei bis vier Jahre umsonst funken. Fazit: Lass es (... und dieser Rat war sogar kostenlos ![]() |
#43
|
|||||||
|
|||||||
![]() Zitat:
Zitat:
Zitat:
Als einzige Begündung für die Gebühr überhaupt fällt mir ein, daß der Staat dafür Sorge zu tragen hat, daß die Frequenz nicht mißbraucht wird. Ich halte es grundsätzlich für fragwürdig, daß die Höhe der Gebühren erst 4 Jahre im nachhinein festgelegt wird. Überall anders ist es Gesetz, daß ich bei einer Gebührenerhöhung den Vertrag kündigen kann. Theoretisch könnten die die Gebühren um das 100fache erhöhen und ich müßte die vergangenen 4 Jahre diese Summe bezahlen. Wie nennt man so etwas juristisch? Sittenwidrig vielleicht? ![]() Bezahlung nach Aufwand ist grundsätzlich in Ordnung. Wenn aber der Aufwand ohne daß ich es beeinflussen kann unverhältnismäßig steigt, muß ich doch in der Lage sein zeitnah zu sagen, das ist es mir dann nicht Wert. Zumindest ein rückwirkendes Kündigungsrecht müßte mir zugestanden werden. Klage oder nicht, das wird mir meine Anwältin bei einem Kaffee, den wir eh regelmässig zusammen trinken sagen. Das kostet mich nicht mal den Kaffee. ![]() Ich jedenfalls empfinde das als nicht richtig wie es gehandhabt wird.
|
#44
|
|||||
|
|||||
![]() Zitat:
![]() Aber ist schon ok, dann trink mal mit Deiner Anwältin Kaffee und berichte uns von dem Ergebnis.
|
#45
|
|||||
|
|||||
![]() Zitat:
![]()
|
#46
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
Ich wusste gar nicht, dass Du auch ein Funker bist [emoji23][emoji58]
__________________
Gruß Stephan ![]() |
#47
|
|||||
|
|||||
![]() Zitat:
1. Dass eine Klage aussichtslos ist, würde ich so nicht unterschreiben. Wie ich bereits berichtete, haben die Luftsportverbände in gleicher oder zumindest ähnlicher Sache geklagt und sind nach wie vor zuversichtlich, am Ende zu obsiegen. 2. Wie Wolf richtig schreibt, bietet der Staat - wie in vielen Dingen leider auch - hier überhaupt keine Leistung, sondern erhebt eine Gebühr, die man genauso gut auch Steuer nennen könnte. 3. Was mich aber am meisten ärgert ist die Tatsache, dass es sich um eine echte Bagatellgebühr handelt. Der Verwaltungsaufwand des Staates in dieser Sache (den wir übrigens alle mit unseren Steuern bezahlen) dürfte die Einnahmen bei weitem übersteigen. Oder willst Du mir weiss machen, dass sich a) das Errechnen b) das Erstellen (Druck, Papier - 4 Seiten) und c) das Verschicken eines Gebührenbescheides über Euro 11,06 auch nur im Ansatz rechnet? Hier wird Steuergeld verschwendet! Und zwar in der übelsten Form, die man sich vorstellen kann, weil der Steuerbürger doppelt belastet wird. Wenn ich in anderen Beiträgen schon den Begriff "von hoher Hand" lese, kräuseln sich mir nicht nur die Nackenhaare. Sind wir denn immer noch so Obrigkeits- gläubig und hörig? Ist unser Staat unfehlbar und muss man seine Erkenntnisse und Gebührenbescheide wie von Gott gegeben einfach so anerkennen? Wolf hat völlig Recht! Man soll sich nicht einschüchtern lassen! Alleine der Hinweis in dem Bescheid, dass ein Einspruch im Ablehnungsfall weitere Kosten nach sich ziehen wird, grenzt doch schon wieder an Nötigung! Mich ermuntert so etwas nur, genauso wie Wolf juristischen Rat einzuholen. Gruss Gerd
|
#48
|
|||||
|
|||||
![]() Zitat:
Die einzigen Kosten die der Staat dadurch hat, daß ich die Frequenzen nutzen darf sind die Aufwände für die Berechnung und Eintreibung meiner Gebühren. Mir fallen viele Sachen ein, für die die Beamten zum Nutzen für die Allgemeinheit eingesetzt werden könnten.
|
#49
|
|||||
|
|||||
![]() Zitat:
http://openjur.de/u/537904.html Geklagt haben deshalb nämlich auch nur zwei Luftfahrtvereine und nicht einzelne Piloten/Flugzeugeigner, weil die Gebühren für die Bodenfunkstellen der Vereine im Gegensatz zu den beweglichen Funkstellen (Flugzeuge der Mitglieder) um ein Vielfaches höher sind. Sollte der Klage des Luftsportvereine stattgegeben werden, wäre lediglich die Gebührenordnung zu überarbeiten und angemessene neue Gebührenbescheide zu verschicken. Seinen Mitgliedern empfiehlt der DAeC den Widerspruch, damit sie zumindest ihre bis dahin gezahlten Beiträge innerhalb der Verjährungsfrist zurückerhalten, bevor sie die neu festgesetzten Beiträge der Folgejahre bezahlen müssen. Denn das gezahlt werden muss, steht außer Frage. So ist das in der Juristerei. Ein Urteil kann nur als Referenz herangezogen werden, wenn es den gleichen Tatbestand betrifft. Und dazu ist sehr genaues Lesen erforderlich. Bleibt zu hoffen, dass die Klagen von Wolf und Gerd nicht nach hinten losgehen und die von Gerd empfundene "Bagatellgebühr" nicht angehoben wird, damit sie kostendeckend ist ![]()
|
#50
|
|||||
|
|||||
![]() Zitat:
Ich halte mich für einen Menschen mit liberalen Ansichten und von der Überzeugung, dass Menschen eigenverantwortlich und bewusst ... usw. usf. Eine Konsequenz daraus ist, dass a) das Gegenteil von "autoritätsgläubig und -hörig" meine Grundhaltung ist, und dass ich b) der Überzeugung bin, dass nicht "der Staat" dem Bürger etwas schuldet (außer Gehorsam, dh die von uns bezahlten staatlichen Einrichtungen und Funktionäre haben uns zu dienen, nicht umgekehrt), sondern dass wir alle gemeinsam uns so etwas wie "den Staat samt seinen Einrichtungen" aus purem "Eigennutz" leisten: Weil wir uns etwas davon erwarten. Und zwar im Wesentlichen bestimmte Dienstleistungen: vom Bau und Unterhalt von Infrastruktur bis hin zu Schutz und Sicherheit durch bezahlte Nachtwächter, Grenzschützer, Feuerwächter, Gesundheitswesen usw. Von lokaler, kommunaler Ebene bis hin zur überregionalen Ebene (staatlich, EU, international). Das alles kostet. Teils wird das direkt "verrechnet", sodass mehr oder weniger klar ersichtlich ist "hier Leistung - da Gegenleistung", teils wird das indirekt verrechnet über Steuern, die idR nicht zweckgebunden verwendet werden. Hinsichtlich der hier diskutierten Gebühren für die Nutzung von Seefunk sehe ich die "Gegenleistung" weniger in der "Nutzung der naturgegebenen Frequenzen", sondern vielmehr in den unzähligen damit verbundenen "Hintergrundleistungen", wie Mitgliedschaft in der ITU oder dergleichen, die international koordiniert, oder GMDSS, das mir nicht nur in DE sondern weltweit das Drücken auf die Distress-Taste samt den Folgeprozessen ermöglicht, Standardisierungsleistungen auf nationaler und internationaler Ebene (von MMSI über ATIS bis zur Regulierung von Ausbildungsanforderungen für Funker usw.), samt AIS und Wetterfunk usw. usf., an dieser Stelle mal ganz unscharf zusammengefasst. Man kann aus meiner Sicht sicherlich diskutieren, ob der Ausdruck "Gebühr" oder "Nutzungsentgelt" oder "Steuer" oder sonstwas "passender" oder "systemkonformer" oder "juristisch einwandfreier" wäre, was ich letztlich für Erbsenzählerei halte. Ich denke, hier wird öffentliches Gut ("Frequenzen") bewirtschaftet, und zwar mittels einmaliger "Einschreibgebühr" und einer "laufenden Steuerungsabgabe". Daneben gibt es von diesem öffentlichen Gut "Frequenzen" auch ein breites Spektrum, das ohnedies - aus unterschiedlichen Gründen - nicht bewirtschaftet wird (CB, PMR, Garagenöffner usw.). Und das alles ist auch ständig in Bewegung und Diskussion und einem Wandel unterworfen. Ich erinnere mich gut daran, dass (hierzulande, AT) für meine erste Funkfernsteuerung auf dem 11m-Band in den 1970er Jahren noch laufende Gebühren zu entrlchten waren. Beim Schifffahrtsfunk ist das hier auch heute noch so. Die "Gebühren" sind dabei wesentlich höher als jene, die dzt. in DE in Rechnung gestellt werden (mich betrifft es nicht, da ich eine dt. Registrierung und damit auch eine dt. MMSI und ATIS-Kennung habe). Was ich zusammengefasst sagen möchte: Mir erscheint eine laufende Gebühr für den Seefunk nicht gegenleistungslos. Und die Gegenleistung ist mE weit umfassender als das "Erfassen und Bereithalten meiner Daten in einer Datenbank", was man meinetwegen mit der einmaligen "Eintragungsgebühr" oder wie man das bezeichnen mag, als abgegolten sehen kann. Dass allerdings die ganze Geschichte schon seit mittlerweile Jahren irgendwie "unsauber herumeiert" und somit zum Widerspruch reizt, sehe ich genauso.
__________________
Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu Geändert von ghaffy (19.10.2015 um 08:03 Uhr)
|
![]() |
|
|