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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#26
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW) |
#27
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jetzt darüber nachdenke, scheint mir das eine ziemliche Legende zu sein, die immer wieder weitererzählt wird. Dafür sehe ich zu viele (getrailerte) Boote, deren Eigentümer irgendwo fernab schiffbarer Gewässer wohnen, und diesen Ort einfach auf ihrem Heck anbringen. Wenn das wirklich un- zulässig wäre, müssten doch unsere Behörden dem längst Einhalt geboten haben. Belem P.S.: Mir kommt gerade der ketzerische Gedanke, ob man nicht mal versuchten sollte, "Rungholt" oder "Vineta" als Heimathafen eintragen zu lassen ;) |
#28
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schaut bitte mal, sofern mein Link klappt, unter § 9 FIRG o.s.ä, dort geht hervor: Jeder Ort an einem schiffbaren Gewässer. Aber das gilt eben nur bei Beantragung eíner offiziellen Meldung per Fl-Zertifikat oder Seebrief. Falls der Linkl wieder zu lang ist, schon mal im Vorfeld Dank an Uwe fürs kürzen Gruß Kai http://www.bsh.de/de/Antraege/Flagge...zertifikat.pdf |
#29
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baren Gewässern. Allerdings finde ich im Gesetz unter § 9 keine Vorschrift, die das stützt. Belem |
#30
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Hallo, an alle
wenn ich das richtig gelesen habe, dann ist ein flaggenzertifikat eine freiwillige angelegenheit irgendwie bin ich noch nichts weiter hier sind doch trailerbootfahrer en mas, einer muß es doch wissen ich zähl auf euch trotzdem danke an alle gruß jens |
#31
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Ich bin mal während der Überführung von NL nach D auf der Nordsee von den NL Behörden kontrolliert worden, denen reichte damals als Nachweis auch die Kopie des Kaufvertrages. Von den Franzosen wiederrum hört man häufig, das sie auf einen amtlichen Nachweis wie Zertifikat oder Seebrief bestehen. Solltest Du nur binnen und in D fahren reicht die Anmeldung und das Kennzeichen des zuständigen Wasserschiffahrtsamtes. Binnen und in D muß diese Anmeldung aber erfolgen. Also könntest Du i.d.T. die Entscheidung ob und wie Du Dein Boot offiziell machst schlicht von dem bevorzugten Fahrtgebiet abhängig machen. Gruß Kai |
#32
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Hallo,
oder man nimmt dies mit der weitreichendsten Gültigkeit, wahrscheinlich dann das Flaggenzertifikat Gruß Hartmut
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Gruß vom Rheinkilometer 400 Hartmut Glück sind Menschen, auf die man sich 100%-ig verlassen kann. |
#33
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hallo
da das boot nunmal nicht mein eigenes ist, werde ich ihm einen schönen namen geben und diesen in 10cm grossen lettern an bug und heck kleben und gut ist`s und sollte es mecker von der waschpo geben werde ich mich höflichst entschuldigen und bessereung versprechen ich will end lich auf`s wasser und mit´m jet das dauert noch... trotzdem nochmal danke an alle waren viele sehr gute tips hoffentlich nicht nur für mich dabei gruß jens |
#34
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Naja, wenn du "Edewecht" hinten dran schreibst, sollte es auch noch kein Problem geben, da das ja quasi auch in der Nähe eine schiffbaren Flusses liegt ;)
Ich komme übrigens aus Kreyenbrück... Willst du nur Weser und Nordsee fahren?! Was ist mit der Hunte? Bei uns in Kreyenrbück ist ein Oldenburger Yachtverein, der lässt einen gegen 5,- EURos slippen, dann kannste die komplette Hunte hoch bis zur Weser fahren, so machen wirs mit dem Schlauchboot... Dort brauchste allerdings dann wieder eine Zulassungs-Nummer, da die Hunte binnengewässer ist... Kannst dich ja sonst mal melden, vielleicht kann man ja mal zusammen raus... Chrischan |
#35
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könnt ihr mich auch nochma aufklären..??
ist es pflicht auf der ostsee sein boot anzumelden? (bootsschein hab ich schon, wo melde ich den um? hat jemand ne url?) danke mfg rasmus |
#36
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hallo
@chrischan das ist nicht mein boot deshalb die frage nach der anmeldung treffen irgendwo, warum nicht wo kann man denn an der weser gut slippen? gruß jens |
#37
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Meldung ist, soweit Du in D bist, auf See für Sportboote nicht Pflicht. Wenn Du aber offiziell und mit Eigentumsnachweis fahren willst kannst Du das z.B. hier (s.u.) beantragen. Falls Du mit "Bootsschein" den int. Bootsschein meinst bist Du allerdings schon gemeldet. Gruß Kai http://www.bsh.de/de/Antraege/Flagge...ikat/index.jsp |
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