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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#26
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Das Problem bei der Sache: Es ist praktisch nicht möglich, ein Sportboot als Fahrgastschiff zuzulassen, weil die räumlichen Gegebenheiten an Bord einfach nicht passen. Da wird beispielsweise eine Mindestbreite für Ein- und Ausgänge gefordert. Nun haben Sportboote aber meistens keinen Ein- und Ausgang, sondern man steigt da einfach irgendwie drauf.
Genau das ist ja auch das Problem der "Bunten Flotte". Die rechtlichen Regelungen passen da irgendwie nicht zur Realität. Mit etwas gutem Willen wäre es aber sicher möglich, da entsprechende Regelungen zu erlassen. Die Versicherungen haben ja eigenartigerweise kein Problem mit denen. Und führerscheinrechtlich müsste da auch was gehen, weil es im Küstenbereich ja funktioniert. Matthias |
#27
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... |
#28
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Da ich selbst einen Angelladen habe, inklusive der entsprechenden Guidinganfragen habe ich mich über die Rechtslage informiert um auf der sicheren Seite zu sein.
Sofern Du keinen "Bestandsschutz" hast wie weiter oben genannt, ist auf Binnenwasserstraßen ein Berufschifferpatent nötig. Aufwand/ Ausbildung bis zu drei Jahre. Es spricht aber nichts dagegen privat die Leute mit zu nehmen. Zum Beispiel als Belohnung für einen tollen Angeltheoriekurs an Land Bin mir auch relativ Sicher, dass an der Küste der SKS nicht reicht. SSS schon. Gruß, Kai |
#29
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Gibt auch nix was wir auf der Brandenburger Havel dringender bräuchten als irgendwelche "Guides"...
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Papa,hab dich lieb... |
#30
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Das ist ja nur einer von mehreren Anwendungsfällen. Ich habe hier schon öfter gefragt, wie es sich verhält, wenn man einen Berufsfotografen oder ein Kamerateam gegen Bezahlung mitnimmt. Dabei habe ich auch die Frage aufgeworfen, ob man auf dem Wasser vielleicht die gleiche Definition von "gewerblich" (also "nachhaltig und mit Gewinnerzielungsabsicht") anwenden kann wie an Land. Mit Abschreibung und Betriebskosten liegen die jährlichen Kosten bei einem durchschnittlichen Stahlverdränger sicher bei 5.000 EUR. Wenn man also weniger als 5.000 EUR einnimmt und keine offensive Werbung macht, wäre man wohl nicht gewerblich tätig. Aber ich weiß nicht, ob das auch aus führerschein- und fahrzeugzulassungsrechtlicher Sicht gilt.
Matthias |
#31
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Hallo,
die Definition steht im §4a der BinSchUO. Unter Abs. 3 wäre z.B. die Ausnahme für gelegentliche Fahrten, wo das Entgelt nur die Kosten diese Fahrt deckt. Zur "Bunten Flotte" kann man geteilter Ansicht sein. Man darf nicht vergessen, dass diese Fahrzeuge defacto Fahrgastschifffahrt durchführen und völlig bewusst schon von Anfang an die Vorschriften für Fahrgast- und Tagesausflugsschiffe umgangen haben. Eben um die Regelungen zur Ausrüstung und Zulassung der Fahrzeuge, die Besatzungsvorschriften und die Regelungen zum Befähigungswesen nicht einhalten zu müssen. Man hat sich also einen Wettbewerbsvorteil in einem Markt verschafft, der bereits vorhanden war. Denn der Großteil der Tagesausflugsschifffahrt findet schon immer mit Fahrzeugen im Bereich unter 25m Länge statt. Diese muss aber die Kosten eben für die umfangreiche Zulassung, Ausbildung und Personal der Fahrgastschifffahrt tragen. Für viele der Fahrzeuge der "Bunten Flotte" gäbe es ja die Möglichkeit der Zulassung als "Barkasse" oder "kleines Fahrgastschiff",einige davon sind ja sogar vor ihrer jetzigen Verwendung als solche gefahren worden, allerdings wäre dann der Wettbewerbsvorteil dahin. Das zu meiner persönlichen Meinung. Bis dann Dominic |
#32
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Zitat:
Es gibt da viele Betriebe, die streng nach der Sportbootvermietungsverordnung ihrer Tätigkeit nachgehen und Fahrten auch mit Skipper anbieten. Diese stellen idR keine Konkurenz zur Fahrgastschifffahrt dar, da sie eine Nische für meist ganz kleine Gruppen, welche die Fahrgastschifffahrt garnicht bedient, ausfüllt. Dazu wurde Ihnen dann aber leider über Nacht (vom 28.12.12 mit Wirkung ab 1.1.13) die gesetzliche Grundlage vorerst entzogen, indem man den entsprechend regelnden Paragraphen der Sportbootvermietungsverordnung einfach ersatzlos strich. Leider müssen nun auch zB. Angelbegleiter nun eine Neuregelung abwarten. Wer mehr darüber lesen möchte http://www.bunte-flotte.de/de/aktuell.html
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Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher. |
#33
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Hallo,
die Sportbootvermietungsverordnung ist aber auch nie dafür erlassen worden, dass man darunter Fahrgastschifffahrt betreibt. Ursprünglich ging es bei der Vorschrift nur darum einen Standard für die Vermietung von Fahrzeugen zum Selbstgebrauch in einem schnell wachsenden Geschäftsbereich zu schaffen. Der Großteil der betreffenden Fahrzeuge wird aber nicht zum Selbstgebrauch angeboten, sondern es werden Fahrgäste gegen Entgelt durch eine feste Besatzung transportiert. Das ist nunmal Fahrgastschifffahrt. Warum geht denn z.B. jmd. hin erwirbt eine ehem. Hafenbarkasse um damit gewerblich Fahrgäste zu transportieren und lässt diese dann nicht als Barkasse, sondern als Sportboot im Sinne der Vermietungsverordnung zu. Doch nur um die Vorschriften für die gewerbliche Schifffahrt umgehen zu können. Sich selbst in eine rechtliche Grauzone zu begeben und sich dann darüber zu beschweren, wenn diese geschlossen wird, finde ich auch recht einseitig und realitätsfern. Bis dann Dominic |
#34
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Schwarze Schafe gibt es sicherlich, von denen "rede" ich hier nicht.
Ich meine Betriebe, die Boote für kleine Gruppen als Selbstfahrer ODER auch mit Skipper anbieten, so dass auch Leute die sich das nicht zutrauen oder nicht den gültigen Führerschein besitzen, solch ein Angebot wahrnehmen können. Das regelte in der Sportbootsvermietungsverordnung ein entsprechender Paragraph. Dabei dann von "Grauzohne" zu sprechen, ist bezogen auf viele dieser Betriebe dann einfach falsch. Es gibt eine Verordnung, an die man sich zu halten hat und wer das tut, bewegt sich nicht in grauem Raum. So etwas kann dann revierbezogen überwacht werden. Eine Verordnung über Nacht ohne Übergangsfrist zu ändern und damit viele Betriebe in Schwierigkeiten zu bringen (Verträge bestehen nicht selten viele Monate vorher) ist in einem Rechtsstaat schon eine merkwürdige Verfahrensweise. (Man kann gegen eine Verordnung keine einstweilige Verfügung erwürken). Noch zu erwähnen wäre, dass diese Marktniesche Niemand füllen wird, da sich das für die "Großen" garnicht lohnt und somit ein gern wahrgenommenes Angebot für die Angelgruppe, die Skatrunde oder Reisegruppe nicht mehr oder nur noch eingeschränkt möglich ist. Und zum Schluß noch einmal, es gibt auch Betriebe, die sich an die Regeln halten, Ihre Existenz auf gültigen Regeln aufbauten, die im Nachhinein geändert wurden. Eine praxisgerechte Regelung ist hier sehr wünschenswert. (mM)
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Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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