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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #26  
Alt 27.11.2015, 21:22
alexhb alexhb ist offline
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Moin,

so einen "Spass" hatten wir Flensburg auch mal. Ein Bekannter hat ein eBay-Boot gekauft was seit mindestens 1.5 Jahre am Stadthafen lag und nicht bewegt wurde. Ich habe ihn geholfen. Der Stadthafen hat wohl aufgrund des warmen Wassers (Kraftwerkeinleitung) ein recht hohes Muschelproblem.

Da war flächig eine Muschelschicht drauf die 15 große Müllsäcke gefüllt hat, bei einem 7,50m Boot .

Naja, mittendrin tauchte ein Behördenmännchen auf einem Fahrrad auf und meinte wir würde uns alle strafbar machen und sollen sofort die Werkzeuge fallen lassen, er rufe jetzt die Polizei. Daraufhin tauchten zwei Polizeiwagen auf und vier Beamte stolpert um das Boot und die Slipanlage um zu klären ob wir nun alle verhaftet werden und nach Guantanamo kommen.

Aber die Slipanlage hatte eine Wassertrennanlage (die jedoch gerade etwas verstopft waren) die dann nachdem ein Slipmitarbeiter etwas rumstocherte auch lief. Die Muschel durften natürlich auf keinenfall zurück ins Wasser. Weiterarbeiten dürften wir allerdings dann doch.

Naja, 15 stinkige nasse Müllsäcke mit Muscheln kommen mir jedenfalls nicht in Auto und später bekamen wir auch Mitleid mit den armen Muscheln und wurden in einer Nacht & Nebelaktion wieder in die Freiheit entlassen . Das war reiner Tierschutz, und mittlerweile auch seit Jahren verjährt.

War trotzdem ne ekelige Arbeit, in ne Bar wären wir danach nicht mehr ohne vorherige Dusche gekommen.

Beste Grüße
Alex
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  #27  
Alt 27.11.2015, 21:24
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ghaffy ghaffy ist offline
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Zitat:
Zitat von lapaloma Beitrag anzeigen
Moeglicherweise habe ich da etwas nicht verstanden: Wenn hier quasi erzwungen wird, den Bewuchs im Wasser zu entfernen, geht doch mit dem Bewuchs das ganze Gilft ins Wasser?

Gruss Norbert
Zitat:
Zitat von rascala17fm Beitrag anzeigen
Andreas

ich gebe dir zu 99% recht.
Aber manche Stielblüten die daraus entstanden sind, sind mit normalen Menschenverstand nicht zu vereinbaren.

Carsten
Bitte mich nicht missverstehen, ich möchte nicht belehrend wirken, ich muss das von berufswegen jeden Tag, aber der Gesetzgeber sagt nicht: "Geh ins Wasser und kratz den Dreck ab, damit er im Wasser zu Boden sinkt", sondern der Gesetzgeber sagt: "Hol den Dreck ruhig an Land runter, samt Pocken, Muscheln und AF, und dann sammle den Dreck auf und entsorge ihn als gefährlichen Abfall."
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Gruss Andreas

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  #28  
Alt 27.11.2015, 22:01
siljan siljan ist offline
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Typisch Deutscheland. Als Kleingärtner darfst Du Round Up bei Strafe nicht mehr verwenden. Die Deutsche Bahn darf ihre tausende Km Trassen weiter mit Glyphosat besprühen.
Ist ja nur das Gleiche. Die Kleinen hängt man, die Grossen lässt man laufen.
Bei Farbresten flüssig muss man zum Schadstoffmobil. Ausgehärtete Farben dürfen in den Hausmüll. Das ist in Ordnung so.
AF am Boot ist doch eine ausgehärtete Farbe, also Müll ja - Sondermüll nein.
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  #29  
Alt 27.11.2015, 22:04
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Mar-Thar Mar-Thar ist offline
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Also doch ein Argument für Coppercoat? Das wird als Alternative ja immer attraktiver, wenn jetzt künftig auch noch Entsorgungskosten für Mupfeln mit aufs Tapet kommen.

Die VirginWood sah übrigens ziemlich exakt genauso aus wie auf Alex' Bildern zwei Beiträge weiter oben, als ich sie Ende 2009 in Damp gekrant hatte, und die lag gerade mal eine Saison in der Ostsee (Wobei ich mir ziemlich sicher bin, daß die niemand nach dem Kärchern an Land entsorgt hat, sondern einfach von der Kaimauer gefegt wurden)

mfg
Martin

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Ich bin dann mal weg:
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  #30  
Alt 27.11.2015, 22:14
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Zitat:
Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen
"Hol den Dreck ruhig an Land runter, samt Pocken, Muscheln und AF, und dann sammle den Dreck auf und entsorge ihn als gefährlichen Abfall."
Da bin ich völlig deiner Meinung.

Aber gerade beim AF gibt es "Wirtschaftspolitische" Interseen die das verhindern.
Und das betrifft nicht uns privaten Bootbesitzer.
Aber hier gilt der Gleichheitsgrundsatz.



Carsten
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  #31  
Alt 27.11.2015, 22:47
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Zitat:
Zitat von nordic Beitrag anzeigen
"Was passiert mit den abgekratzten Muscheln", war die Frage, die Sie stellten. Wir dachten erst an einen Scherz und meinten:" Davon gibt es nacher eine leckere Suppe". Der Polizei war aber garnicht nach Scherzen zumute, sondern Sie wiesen uns nachhaltig darauf hin, dass wir die abgekratzten Muscheln keinesfalls wieder ins Wasser werfen dürften, sondern diese als Sondermüll ordnungsgemäß entsorgen müssten.
mich würde mal interessieren was das Tierschutzgesetz dazu sagt
wenn man Muscheln ohne vernünftigen Grund tötet, das sind doch Lebewesen
und wie tötet man Muscheln waidgerecht
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell
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  #32  
Alt 27.11.2015, 22:59
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Zitat:
Zitat von ralfschmidt Beitrag anzeigen
mich würde mal interessieren was das Tierschutzgesetz dazu sagt
wenn man Muscheln ohne vernünftigen Grund tötet, das sind doch Lebewesen
und wie tötet man Muscheln waidgerecht

Wie sagte ein Norwegeische Fischer zu mir:

"Nimm aber nicht die von der Mole"

Carsten
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  #33  
Alt 27.11.2015, 22:59
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Joshua Slocum Joshua Slocum ist offline
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Prima...

was ist mit den Bootseignern, deren Rümpfe keinen Antifoulinganstrich haben?
Werden die Opfer eines Generalverdachts?
Oder dürfen sie das Prinzip "zurück zur Natur" weiter für sich in Anspruch nehmen?.

Hier in Deutschland gilt, so weit mir bekannt, immer noch die Unschuldsvermutung.
Wurde die zur vereinfachung einfach mal eben ausgehebelt?
So lange nicht bewiesen ist, dass der Rumpf mit Antifouling gestrichen ist, so lange kann man auch keine Umweltschäden durch ins Wasser zurück beförderte Muschelschalen annehmen.
Dass man auf hoher See und vor Gericht in Gottes Hand ist, ist ja hinlänglich bekannt. Dass aber die hohe See bis in den Hafen reicht, ist mir neu.
Das Gericht (Gesetzgebung, siehe Unschuldsvermutung) kanns ja diesmal nicht sein.

Der jetzt etwas verwirrt dreinblickende
Robin

P.s. Bin mal gespannt, wann ich die erste Umweltabgabe berappen darf, wenn ich mir eine Portion "Muscheln auf Rheinische Art" gönne.
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  #34  
Alt 27.11.2015, 23:10
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rascala17fm rascala17fm ist offline
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Zitat:
Zitat von Joshua Slocum Beitrag anzeigen
Werden die Opfer eines Generalverdachts? .
Ja

Melde dein Boot als Muschelfarm an, kannste auch noch Geld verdienen.

Das meinte ich mit den 99%.

Carsten
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  #35  
Alt 27.11.2015, 23:24
ferenc ferenc ist offline
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Zitat:
Zitat von ralfschmidt Beitrag anzeigen
mich würde mal interessieren was das Tierschutzgesetz dazu sagt
wenn man Muscheln ohne vernünftigen Grund tötet, das sind doch Lebewesen
und wie tötet man Muscheln waidgerecht

Daraus lässt sich heute eine fatale Diskussion starten, zumal du ja keinem Tier unnötig Leid zufügen darfst.

Der Vorteil ist das wir, nein Ihr in einer gut strukturierten Welt lebt.

Der Nachteil liegt darin, dass die Ordnung irgendwann Gefahr läuft überzuschnappen.

So brauchte ich mal für ein von der Stadt gefördertes Forschungsprogramm eine Genehmigung der Unteren Landschaftsbehörde, um das zu erforschende Tier auch in die Hand nehmen zu dürfen.

Ich hoffe das so schnell kein Mensch auf die Idee kommt, Seepocken und Muscheln seien possierliche Tierchen.
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  #36  
Alt 27.11.2015, 23:29
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Frank

aber nicht in Ungarn.

Carsten
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  #37  
Alt 27.11.2015, 23:35
Janus Janus ist offline
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Im versifften Hafenwasser von Split werden die Muscheln so wie auf dem Bild von der öligen Mole gekratzt und abends den Touris serviert.
Nen guten ... wünsch' ich da.
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  #38  
Alt 27.11.2015, 23:52
ferenc ferenc ist offline
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Zitat:
Zitat von rascala17fm Beitrag anzeigen
Frank

aber nicht in Ungarn.

Carsten
was nicht in Ungarn?

Edit: nein natürlich nicht in Ungarn. Ungarn ist bis auf eine städtische Minderheit desinteressiert.

Geändert von ferenc (28.11.2015 um 00:00 Uhr)
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  #39  
Alt 28.11.2015, 10:01
alexhb alexhb ist offline
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Zitat:
Zitat von ralfschmidt Beitrag anzeigen
mich würde mal interessieren was das Tierschutzgesetz dazu sagt
wenn man Muscheln ohne vernünftigen Grund tötet, das sind doch Lebewesen
und wie tötet man Muscheln waidgerecht
Das Tierschutzgesetz schützt vorwiegend Wirbeltiere, Muscheln haben keine Wirbel und fallen nicht unter besonderen Schutz. Des weiteren verfügen sie nicht über ein Schmerzempfinden, somit kann man ihnen auch keine Schmerzen oder Leid zufügen was nach §1 bei unnötigen Handlungen ebenfalls verboten ist.

Zudem ist die Reinigung des Bootes keine unnötige Handlung.

Beste Grüße
Alex
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  #40  
Alt 28.11.2015, 10:15
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Skilsö Skilsö ist offline
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Die AF-Beschichtung ist belanglos.

Stoffe die aus dem Gewässer entnommen wurden müssen fachgerecht entsorgt werden.

Wird z.B. Flusswasser entnommen so dürfen die darin enthaltenen Sedimente nach Filtration, nicht wieder in den Fluss zurück gegeben werden, obwohl sie vorher bereits im Flusswasser enthalten waren. Ab welcher Partikelgröße kann ich jetzt nicht sagen, aber Makrobiologie wie die Muscheln haben die entsprechende Größe.

Verbindliche Aussagen dazu kann die Umweltbehörde geben, alles andere ist nur "Hörensagen".
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Gruß Jürgen
"Die Zukunft sollte man nicht vorhersehen wollen, sondern möglich machen"
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Alt 28.11.2015, 10:42
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Zitat:
Zitat von Joshua Slocum Beitrag anzeigen
...
was ist mit den Bootseignern, deren Rümpfe keinen Antifoulinganstrich haben?
Werden die Opfer eines Generalverdachts?
...
So lange nicht bewiesen ist, dass der Rumpf mit Antifouling gestrichen ist, so lange kann man auch keine Umweltschäden durch ins Wasser zurück beförderte Muschelschalen annehmen.
...
Zitat:
Zitat von rascala17fm Beitrag anzeigen
...
Und das betrifft nicht uns privaten Bootbesitzer.
Aber hier gilt der Gleichheitsgrundsatz.
...
Carsten
Ich bitte um Verständnis, dass ich nicht den 1001. Rechtströöt eröffnen möchte, aber die Themen "Gleichbehandlung" und "Beweislastumkehr" sowie "Unschuldsvermutung" passen hier einfach nicht.
Vorweg: Ob der einzelne nun eine rechtliche Bestimmung für sinnvoll oder sinnlos hält, bleibt jedem unbenommen. Rechtstaatliches Prinzip (und das hat noch gar nichts mit Gerichten zu tun, sondern mit Gesetzgebung) ist nun mal: Wenn ein Gesetz verfassungsgemäß inkraft tritt, dann ist es gültig und somit einzuhalten. Jedem bleibt es unbenommen, alle Rechtsmittel dagegen zu unternehmen.

Das Wasserrecht sagt, wie bereits oben erwähnt (vereinfacht):
"Jede Einleitung oder Einbringung von was auch immer ist verboten." Das ist die Bestimmung, die für alle gilt. Das ist kein "Generalverdacht", keine "Beweislastumkehr", keine "Ungleichbehandlung"

Unter bestimmten Umständen kann die Einbringung von bestimmten Dingen von den zuständigen Behörden erlaubt werden.
Das heißt:
  • Wenn eine Gemeinde ihre geklärten Abwässer in ein Gewässer einleiten möchte, dann braucht sie eine Genehmigung.
  • Wenn ein Kraftwerk am Oberlauf Wasser entnimmt, um die Anlage zu kühlen, und das Wasser 300m unterhalb der Anlage um 2° wärmer aber sonst "unverändert" wieder einbringen will, dann braucht es eine Genehmigung.
  • Wenn eine Werft, die Schiffsrümpfe der Großschifffahrt reinigt (ob über oder unter Wasser), dann braucht sie eine Genehmigung.
  • Wenn der Sporthafen XY Waschwasser, Muscheln oder sonstwas ins Wasser einbringen möchte, dann braucht er eine Genehmigung.

Die Behörde prüft und schreibt dann vor, welche technischen Voraussetzungen notwendig sind, welche Werte einzuhalten sind, wie diese Werte zu prüfen und zu überwachen sind, wohin ggf. wem was zu melden ist.

Unser Sporthafen verfügt zB über eine solche sog. "Direkteinleiter-Genehmigung". Dh. wir dürfen Waschwässer "direkt" in die Donau einleiten, also ohne über die städt. Kanalisation zu gehen.
"Direkt" bedeutet allerdings nicht "ungeklärt", sondern da müssen vorgeschaltet sein:
  • Ein TOC-Abscheider (alle organischen Kohlenstoffverbindungen, also Öl, Benzin, org. Lösemittel usw.)
  • Ein Sediment-Abscheider (also für AF-Partikel, Schlämme, Schlacken, Strahlgut, Sand usw.
  • Eine Vorklärung (Tensid = "Waschmittel-Abscheider")
  • Diese Anlagen müssen hochwassersicher sein, dh im Falle der (zumindest jährlichen) Überflutung der Anlagen muss sichergestellt sein, dass keine Inhalte austreten können.
  • Das schließlich aus den Abscheidern austretende geklärte Abwasser muss hinsichtlich der für unsere Anlage vorgeschriebenen Grenzwerte elektronisch überwacht und aufgezeichnet werden.
  • Diese Überwachungsprotokolle sind periodisch an die Aufsichtsbehörde zu übermitteln.
  • Die Anlage muss von einer befugten Prüfstelle periodisch technisch überprüft werden.
  • Der Abschluss eine Haftpflichtversicherung, die bei Versagen der Anlage Schäden übernimmt, muss jährlich nachgewiesen werden.
  • Nachweise über die Abholung und rechtskonforme Entsorgung der Abscheider-Inhalte sind aufzubewahren und periodisch vorzulegen.
  • Und noch ein paar Details mehr ...

(Installiert haben wir diese Anlage noch nicht, weil uns das Kleingeld fehlt, daher gibt es eine Reihe von Arbeiten an Booten, die eben derzeit nicht in unserem Vereinshafen durchgeführt werden können.)

Wenn also der Hafen oder die Freizeitanlage oder was auch immer das ist in Wilhemshaven irgendetwas in das Hafenbecken einbringen möchte, dann geht das prinzipiell. Es muss "nur" eine entsprechende Genehmigung eingeholt werden, in der ausgewiesen ist, was in welchem Umfang unter welchen Voraussetzungen eingebracht werden darf.

Wer diese Genehmigung nicht hat, kann in den Vorschriften nachsehen, was Verstöße kosten können; die "Preise" dafür sind so empfindlich, dass es sich sogar (und vor allem) Wirtschaftsbetriebe sehr genau überlegen (Vereine glaube oft - weil dort ja meist keine "Fachleute" in den Gremien sitzen - "das gilt doch für Vereine nicht", bis das erste "Erwachen" kommt).

[Und das ist keine neuzeitliche "Errungenschaft": Wasserverschmutzung, insbesondere dort, wo es um vitale Bedürfnisse ging (Brunnen, Fischgewässer), war schon im Mittelalter meist mit Todesstrafe bedroht. ]
  • Das gilt für Privatpersonen.
  • Das gilt für Vereine.
  • Das gilt für Gemeinden.
  • Das gilt für Betriebe usw.

Da ist nix "ungleich" oder "Generalverdacht" oder "Beweislastumkehr". Das ist bloß ein Genehmigungsverfahren, so wie man zum Betrieb eines KFZ auf öffentlichen Flächen auch mehrer Genehmigungen braucht ...


So, jetzt bin ich erst recht wieder belehrend geworden ....
Aber ich verspreche, dass ich ab jetzt in diesem Trööt zu dieser Frage die Finger still halte.
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Gruss Andreas

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Alt 28.11.2015, 11:16
Voltaire Voltaire ist offline
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Zitat:
Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen
So, jetzt bin ich erst recht wieder belehrend geworden ....
Aber ich verspreche, dass ich ab jetzt in diesem Trööt zu dieser Frage die Finger still halte.

Wenn jemand auf diese Art und Weise belehrend wird, ist das ja eine sehr angenehme Art.
Es wäre schade wenn Du Dein fachlich fundiertes Wissen für Dich behalten würdest!


Voltaire
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Alt 28.11.2015, 20:30
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Joshua Slocum Joshua Slocum ist offline
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Zitat:
Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen
Das Wasserrecht sagt, wie bereits oben erwähnt (vereinfacht):
"Jede Einleitung oder Einbringung von was auch immer ist verboten." Das ist die Bestimmung, die für alle gilt. Das ist kein "Generalverdacht", keine "Beweislastumkehr", keine "Ungleichbehandlung
  • Das gilt für Privatpersonen.
  • Das gilt für Vereine.
  • Das gilt für Gemeinden.
  • Das gilt für Betriebe usw.

Sollten Boote auch irgendwann mal zu den Dingen gehören, zu denen ich eine Genehmigung zum einbringen benötige, werde ich meine Hobbys auf Hochgebirgshalma und Brandungsschach reduzieren.

Gleich Montag werde ich vorsichtshalber eine schriftliche Genehmigung des hiesigen Bürgeramtes beantragen, die mir erlaubt, ohne Katalysator am Arsch pupsen zu dürfen. Man weiß ja nie, wie das mit der Regulierungswut noch so weiter geht.

Nicht, dass jemand meint, ich hätte etwas gegen sauberes Wasser.
Ich freu mich sogar riesig, dass Muscheln darin wieder so prachtvoll gedeihen.

Robin

P.s. Am Rumpf meines Bootes gibt es kein Antifouling. Aus Umweltschutzgründen.
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Zitat:
Zitat von Joshua Slocum Beitrag anzeigen
[/LIST]
Sollten Boote auch irgendwann mal zu den Dingen gehören, zu denen ich eine Genehmigung zum einbringen benötige, werde ich meine Hobbys auf Hochgebirgshalma und Brandungsschach reduzieren.

...
Robin, ich möchte ja nicht spotten, aber du brauchst und hast eine beschränkte "Einbringungsgenehmigung":

Und zwar:
  • für "häusliche Abwässer" im Bereich der Bundesbinnenwasserstraßen mit Ausnahme der Donau, wenn ich nicht irre;
  • für "häusliche Abwässer" im Bereich dt. Hoheitsgewässern zur See/Seeschifffahrtsstraßen mit Ausnahme der Ostsee ab einem gewissen Baujahr/einer gewissen Schiffsgröße

Das war's dann im großen und ganzen mit den generellen "Einbringungserlaubnis", wenn ich das einigermaßen vollständig aus der Hüfte schießen kann ...
Für den Rest hast du grosso modo keine Einbringungserlaubnis ...

Die Niederländer haben nicht mal das ...
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  #45  
Alt 28.11.2015, 21:17
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Bei uns in Grömitz ist das Kärchern direkt am Kran mittlerweile verboten und das ist in der Lübecker Bucht wohl erst der Anfang.
Es wird mittlerweile darauf penibel geachtet, dass dort wo gekärchert wird, ein Abscheider vorhanden sein muss.
Da werden wir uns dran gewöhnen müssen und das wird erst der Anfang sein, den du in WHV erlebt hast und ich in OH erlebt habe.
Ich habe dieses Jahr schon sehr gesucht, damit ich jemanden finde, der mir halbwegs günstig meine 20 Fuss Nußschale abkärchert...
__________________
Viele Grüße
Olli
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  #46  
Alt 28.11.2015, 22:48
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Hallo
Wie sieht denn so ein Abscheidesystem aus?
Habe noch keines gesehen.

Hat jemand Bilder oder Baupläne?

Habe mal beim DMYV nachgefragt - kein Erfolg gehabt

Bernd
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schönen Gruß von der Vasco da Gama
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  #47  
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Zitat:
Zitat von sahardan Beitrag anzeigen
Hallo
Wie sieht denn so ein Abscheidesystem aus?
Habe noch keines gesehen.

Hat jemand Bilder oder Baupläne?

Habe mal beim DMYV nachgefragt - kein Erfolg gehabt

Bernd
Man kann solche Abscheide- und Aufbereitungsanlagen nahezu an jeder Tankstelle "besichtigen" (wenn man jemanden kennt, der die Systeme herzeigt), wenn dort eine Waschstraße vorhanden ist.

Stand der Technik ist, dass (man möchte sagen: "selbstverständlich") kaum mehr Anlagen ausschließlich mit (teurem und wertvollen) Frisch-/Trinkwasser betrieben werden, sondern dass das Waschwasser der Waschanlage aufbereitet und wiederverwendet wird (dabei muss es technikbedingt dennoch Abwasser geben, welches durch frisches Wasser ergänzt wird, aber eben nicht 100% Frischwasser sondern nur mehr Teile davon).

Sowas kann zB so ausgeführt werden:


Oder auch überirdisch:


Siehe auch http://sar-anlagenbau.de/anlagen/wasseraufbereitung/ oder
http://www.inowa.at/referenzen/kfz_w...iebe/waschbaer (nur so als Bsp., wie solche Anlagen ausgeführt sein können).

Wenn das Ganze überflutungssicher ausgeführt sein muss, weil zB Hochwässer zu erwarten sind (Häfen an Flüssen), dann gibt es da eben noch (vereinfacht gesagt) Schwimmer-Verschlüsse, welche die Anlagen bei Überflutung abdichten.

Nebenbei: Seit vielen Jahren werden praktisch keine neuen "Sportboothäfen" ohne solche Auflagen genehmigt, wenn sie die entsprechende Infrastruktur haben wollen (Kran, Waschplatz usw.). Abhängig vom Einzelfall kann auch die Nachrüstung bestehender Anlagen gefordert werden.
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Gruss Andreas

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Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem.
(Karl Valentin)
www.albin25.eu
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