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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel

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  #26  
Alt 07.03.2016, 15:22
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Ich Habe das Gerät aufgedrängt bekommen und da ich überhaupt keine verwendung für hatte, hab ich gleich paar Tage später wieder verkauft.
Ist also Geschichte.

Mfg
Manfred
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Natürlich spreche ich mit mir selbst. Manchmal brauche ich auch mal kompetente Beratung...
...und aus gesundheitlichen Gründen erkannt, kürzer zu treten

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  #27  
Alt 07.03.2016, 15:26
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Zitat:
Zitat von N2S3 Beitrag anzeigen
Ich hole das noch mal hoch. Ich habe ebenfalls ein RT 144 B gekauft.
Das hat ATIS (meine ATIS ist einprogrammiert) und ich würde es gern im Binnenfunk betreiben. Da die BNA nicht mehr wissen will, welche Geräte man konkret hat, dürfte es legal sein.

In den Vorschriften heißt es, dass das Gerät zugelassen oder in den Verkehr gebracht worden ist. Ich habe es in NL gekauft und die letztere Variante dürfte damit zutreffen.

Gibt es Kollegen, die das Gerät ebenfalls binnen in Betrieb haben?

Viele Grüße
Gerhard
Nur weill die Bundesnetagentur nicht mehr wissen will welche Geräte betrieeben werden, muss das Gerät trotzdem den geltenden Bestimmungen entsprechen und das ist das Sailor definitiv nicht mehr.

Wenn deine ATIS eingetragen ist, dann hast du ja die Zuteilungsurkunde und da steht das z.B auch drauf außerdem in Handbuch Binnenfunk das du ja auch haben müsstest.
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Gruß Volker
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  #28  
Alt 07.03.2016, 16:04
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drahtbrecher drahtbrecher ist offline
Ensign
 
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Zitat:
Zitat von LandSchlumpf Beitrag anzeigen
Hallo Lorenz,
woran siehst du das auf Gerhards Gerät eine ATIS drauf steht ?
Er hat doch garkeine Fotos eingestellt !!!
Auserdem schreibt er das SEINE ATIS einprogrammiert ist.
Gruß
Rene
Sorry! Ich habe von Manfreds Gerät gesprochen.

War sehr undeutlich geschrieben von mir.

Da sieht man wie wichtig die korrekte Anrede ist.

Liebe Grüsse,
Lorenz
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Lorenz
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  #29  
Alt 07.03.2016, 22:43
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Moin.
Um viel , und zwar sehr viel Geld Zu sparen : stellt euch die Geräte auf den Wohnzimmertisch ,
oder hängt es euch über das Bett. Ist die billigste Lösung.
Bei einer Funk Kontrolle müsst ihr die Zulassungsurkunde vorweisen , in der die FTZ , ZZF ,
BZT ..... Nummer eingetragen ist. Dann habt ihr den Altanlagen Bestandsschutz.
Für Neuanmeldung gibt's ja nur noch die Nummernzuteilung . Dann dürft ihr alle Geräte
betreiben , die in der EU zugelassen sind , also in einem EU Land von.der dortigen Funk-
Genehmigungs Organisation eine Zulassung nach den aktuellen EU Vorschriften bekommen haben.
Via Tante Guggel könnt ihr die zugelassen Geräte finden.
Selbstverständlich kann jeder machen , was er will , wenn er das 11. Gebot beherrscht.
Das lautet nämlich : du sollst dich nicht erwischen lassen !
Gruß vom Wasserfall
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Es grüßt GINA ,
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Alt 08.03.2016, 09:38
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Wie seht es eigentlich aus, wenn man sowas als Zweitgeraet auf einem nicht ausruestungspflichtigen Fahrzeug einbaut, um damit z.B einen zweiten Kanal zu überwachen?

(Und wegen der Optik)

Erstgerät haette DSC und ATIS.
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Mit freundlichem Gruß Krohmie
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  #31  
Alt 08.03.2016, 09:41
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Zitat:
Zitat von krohmie Beitrag anzeigen
Wie seht es eigentlich aus, wenn man sowas als Zweitgeraet auf einem nicht ausruestungspflichtigen Fahrzeug einbaut, um damit z.B einen zweiten Kanal zu überwachen?

(Und wegen der Optik)

Erstgerät haette DSC und ATIS.
jedes Gerät muss angemeldet sein. Auch ein Zweitgerät.
Da es keine Zulassung mehr hat (ausgenommen Bestandschutz), darf es nicht mal als Zweitgerät betrieben werden.
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  #32  
Alt 08.03.2016, 09:45
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Angenommen ich nutze es nur als Empfänger, baue also z.B. die Sende Endstufe aus?

Hintergrund ist:

Ich hätte gerne die Möglichkeit Binnen einen 2.Kanal dauerhaft mitzuhoeren.

Wenn dann das Retro Gerät Optisch noch passen würde wäre das super.
(Das Drehrad Design hat es mir angetan)

Geräte muss ich heute doch meines Wissens nicht mehr anmelden.
Die afrequenzzuteilung geht aufs Boot, nicht aufs Gerät.
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  #33  
Alt 08.03.2016, 09:55
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Zitat:
Zitat von krohmie Beitrag anzeigen
Angenommen ich nutze es nur als Empfänger, baue also z.B. die Sende Endstufe aus?

Hintergrund ist:

Ich hätte gerne die Möglichkeit Binnen einen 2.Kanal dauerhaft mitzuhoeren.

Wenn dann das Retro Gerät Optisch noch passen würde wäre das super.
(Das Drehrad Design hat es mir angetan)

Geräte muss ich heute doch meines Wissens nicht mehr anmelden.
Die afrequenzzuteilung geht aufs Boot, nicht aufs Gerät.
Bei so einer Konstellation würde ich empfehlen mal bei der Bundesnetzagentur anzurufen oder anzuschreiben.
Die geben gerne Auskunft .
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  #34  
Alt 08.03.2016, 10:02
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Mag sich kleinkarriert anhören, aber daran rum schrauben darfst Du noch viel weniger. Die einzigen Privat-Funker, die meines Wissens berechtigt sind, an Ihren Geräten rumzuschrauben, sind Amateurfunker.
Selbst wenn es noch zugelassen wäre, würde es die Zulassung in dem Moment verlieren, in dem Du selbst Hand anlegst.

Um das ganze noch etwas zu begründen: Jeder Empfänger ist gleichzeitig ein (schwacher) Sender. Wie stark oder schwach, weißt Du als Laie aber nicht und selbst wenn Du Grenzwerte nicht überschreiten würdest, dürftest Du es nicht.

Ansonsten: machen, aber nicht erwischen lassen. Ich denke nicht, dass die Strafen drakonisch sind.
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  #35  
Alt 08.03.2016, 10:20
Benutzerbild von KaiB
KaiB KaiB ist offline
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Hallo Krohmie,

für den Nutzen als reinen Scanner verließe ich mich auch lieber auf "offizielle" Aussagen der zuständigen Behörde. Zumal Du bei evtl. Kontrolle womöglich -wie auch immer- nachweisen müßtest das das Ding entschärft ist.


Ich würde mir neben der Amtlichkeit auch über die Installation im Boot Gedanken machen.
Nur falls Du solch Ungetüm noch nicht in vivo in der Hand hattest, die Teile sind so dick und schwer wie zwei/drei Bände Brockhaus.

Antennenkabel und Stromzufuhr (Mehrpolstecker) sind alter Zeigefingerdicker Standard, die fast übereinander auf der Rückseite eigesetzt werden.
Dazu muss man das Ding (bei Inst. flach anne Wand) erstmal schwebend hochhalten und dann in den Trägerrahmen der an der Wand montiert wird einrasten lassen.

Achte also bei der Suche darauf ein möglichst vollständiges Exemplar zu finden.
Gerät plus Halterahmen und optimal mit Kabeln und Steckern.

Und suche auch unter DEBEG 7619 ( rt 144), die waren damals -je nach Ausführung- baugleich, nur halt in Grau.

Hier z.B. http://www.seefunknetz.de/7619.htm finden sich allerlei nützliche Infos zu derlei Geräten.
Hauptseite: http://www.seefunknetz.de/homepage.htm

Ich fahre, wie im Paralleldraht erwähnt, son Ding mit Bestandsschutz. Das ist seit 1977 an Bord.
Darunter sitzt ein RT 109, Funkpeiler und LW, MW usw. Empfänger.

Die Teile sind super aber es sind wirklich massive (!) Klötze, die nicht immer mal eben untergebracht werden können.
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Gruß
Kai

Geändert von KaiB (08.03.2016 um 10:50 Uhr)
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Alt 14.03.2016, 13:48
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N2S3 N2S3 ist offline
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Ich habe die BNA angemailt und jetzt Antwort erhalten. Ich darf das Sailor RT144 im Binnenfunk benutzen.
Und das, obwohl ich es gebraucht aus NL für mein Boot gekauft habe. Die ATIS ist ja drin, sonstige Erfordernisse muss ich nicht erfüllen.

Das Gerät ist schon recht groß, ca 9 KG schwer, aber ich finde es ganz schön schön, dass so alte Technik noch funktioniert.
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  #37  
Alt 14.03.2016, 15:26
Benutzerbild von hermann.l
hermann.l hermann.l ist offline
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Zitat:
Zitat von N2S3 Beitrag anzeigen
Ich habe die BNA angemailt und jetzt Antwort erhalten. Ich darf das Sailor RT144 im Binnenfunk benutzen.
Und das, obwohl ich es gebraucht aus NL für mein Boot gekauft habe. Die ATIS ist ja drin, sonstige Erfordernisse muss ich nicht erfüllen.

Das Gerät ist schon recht groß, ca 9 KG schwer, aber ich finde es ganz schön schön, dass so alte Technik noch funktioniert.
Willkommen im erlauchten Kreis der RT 144 / Debeg Retter.
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