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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #26  
Alt 13.12.2015, 12:31
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Zitat:
Zitat von Berni1311 Beitrag anzeigen
Wenn die Schuldfrage eindeutig ist, wird es dich als Geschädigten absolut nichts kosten, wenn du zum Anwalt gehst..., was soll denn in diesem Fall die Erstberatung beim ADAC :
Weil deren Vertragsanwälte das jeden Tag machen und auf deren Checkliste noch zwei Positionen standen, die der Anwalt einer namhaften Hamburger Verkehrsrechtskanzlei nicht kannte oder berücksichtigt hatte.

Bevor ich in einem Boote-Forum frage, würde ich mir also zunächst da eine rechtsverbindliche, kostenfreie Zweitmeinung einholen. Das soll in diesem Fall die Erstberatung beim ADAC.

Aber irgendwie konnte ich so eine Art Kommentar vorhersehen
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  #27  
Alt 13.12.2015, 15:35
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Zitat:
Zitat von Andrei Beitrag anzeigen
Ich persönlich kaufe aus Prinzip und Überzeugung keinen Gebrauchtwagen mit einem Unfallschaden/verdächtiger Nachlackierung. Die Ersparnis ist in der Regel mickrig und es lohnt sich einfach nicht, sich mit eventuellen späteren Problemen wie Rost, Farbunterschiede oder Farbablösungen herum zu plagen. Und wenn Schweißen im Spiel war, dann auch noch veränderte Karosseriestabilität in Kauf zu nehmen?
Es gibt genug Autos auf dem Gebrauchtmarkt, man kann sich einen unfallfreien mit dem Lackdickenmesser aussuchen.

Gruß,
Andrei
Deswegen lasse ich den Wagen auch bei BMW reparieren und hebe alle Belege dementsprechend auf. Mehr kann ich nicht machen. Dass eventuelle Käufer abgeschreckt werden kann ich trotzdem nachvollziehen. Erfahrungsgemäß gebe ich das Auto sowieso bei einem Händler in Zahlung und so wie ich meine Frau kenne, sogar bei dem wo der Wagen gerade steht. Trotzdem möchte ich die Sache mit der Wertminderung vernünftig geklärt wissen um später keine bösen Überraschungen zu erleben.

Achim
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  #28  
Alt 13.12.2015, 16:09
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Zitat:
Zitat von Andrei Beitrag anzeigen
...

Daher ist auch mein Tip, einen unabhängigen Sachverständigen zu kontaktieren. Danach sein Gutachten bei der Versicherung einreichen und wenn die sich weigert, dann zum Anwalt.

Gruß,
Andrei
Dazu noch ganz grundsätzlich ein Kommentar :

Da auch ein Anwalt nach Streitwert bezahlt wird, gehe ich gleich zum Anwalt!
Ich könnte den "Mißmut" des Anwaltes verstehen, wenn man erst alles selber machen will und wegen der letzten 150,-€ dann zum Anwalt läuft...

.
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Gruß

Berni
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  #29  
Alt 13.12.2015, 16:19
Andrei Andrei ist offline
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Zitat:
Zitat von Berni1311 Beitrag anzeigen
Dazu noch ganz grundsätzlich ein Kommentar :

Da auch ein Anwalt nach Streitwert bezahlt wird, gehe ich gleich zum Anwalt!
Ich könnte den "Mißmut" des Anwaltes verstehen, wenn man erst alles selber machen will und wegen der letzten 150,-€ dann zum Anwalt läuft...

.

Man reicht das Gutachten als Ganzes ein, nicht nur den Teil mit der Wertminderung. Von daher bekommt der Anwalt schon sein Honorar.

Und wenn die Versicherung freiwillig bezahlt, so hat man noch die Schadenminderungspflicht erfüllt, was der Allgemenheit zugute kommt.
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  #30  
Alt 13.12.2015, 17:27
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Kleine Ergänzung: wenn nach Gutachten abgerechnet wirde, dann wird zwar tatsächlich die Umsatzsteuer einbehalten. Aber für die Summe, die ich als Reparatur mit Rechnung - beipsielsweise für Teilekauf - nachweise, bekomme ich die Steuer nachträglich.
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  #31  
Alt 13.12.2015, 17:44
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Zitat:
Zitat von Andrei Beitrag anzeigen
Man reicht das Gutachten als Ganzes ein, nicht nur den Teil mit der Wertminderung. Von daher bekommt der Anwalt schon sein Honorar.

Und wenn die Versicherung freiwillig bezahlt, so hat man noch die Schadenminderungspflicht erfüllt, was der Allgemenheit zugute kommt.
Sorry, das läuft in der Regel aber nicht so ab....schon mehrfach bei Verwandten und Bekannten erlebt! Die Versicherung bezahlt den Schaden nach Gutachten und es bleibt der Streitpunkt "Wertminderung " oder "Nutzungsausfall " - dann ist eben nicht die Gesamtsumme der Streitwert, sondern nur (in diesem Fall) die Wertminderung!

Und zu deiner Schadensminderungspflicht: Das halte ich nun wirklich für etwas unsinnig! Wenn ich das mir zustehende Recht wahrnehme, wird es wohl kaum mit der Schadensminderungspflicht kollidieren - wäre ansonsten wohl auch schon längst mit einem entsprechenden Grundsatzurteil gekippt worden...
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Gruß

Berni
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  #32  
Alt 13.12.2015, 18:09
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Zitat von Andrei
...

Daher ist auch mein Tip, einen unabhängigen Sachverständigen zu kontaktieren. Danach sein Gutachten bei der Versicherung einreichen und wenn die sich weigert, dann zum Anwalt.

Gruß,
Andrei



Die Versicherung wird sich nicht weigern es wird, Variante 1: gar nichts passieren. Dann geht man nach einigen Anschreiben und vermutlich etlichen Telefonaten doch zum Anwalt. Ergebnis: Zeit verschenkt. Variante 2: Versicherung leistet lediglich eine Teilzahlung und schaut mal was passiert. Wieder einige Anschreiben und Telefonate später doch zum Anwalt. Ergebnis: Zeit verschenkt und "Mißmut" des Anwaltes weil geringerer Streitwert und erhöhter Arbeitsaufwand da er sich erst einmal in den schon erfolgten Schriftverkehr einarbeiten muss.


"Und wenn die Versicherung freiwillig bezahlt, so hat man noch die Schadenminderungspflicht erfüllt, was der Allgemenheit zugute kommt"


Die "Schadenminderungspflicht" ist eine Erfindung der Versicherungswirtschaft. Der Schaden ist bereits eingetreten, diesen kann man im nach hinein nicht mindern. Maximal kann man den Schaden gering halten. Mancher mag das für Wortklauberei halten, das steht natürlich jedem frei. Aber auf mein vom Gesetzgeber zugestandenes Recht verzichten, die Abwicklung eines Unfallschadens durch einen Anwalt durchführen zu lassen ist der falsche Ansatz. Dann beginnen meistens die Hinhalte-, Verzögerungs- und Teilzahlungstaktiken der Versicherung.
Braucht man das? Ich denke nicht.
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  #33  
Alt 13.12.2015, 18:47
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Zitat:
Zitat von Breezer Beitrag anzeigen
Der Wagen steht bei BMW. Meine Frau hat dort auch den Leihwagen übernommen und eine Vereinbarung unterschrieben, dass der Händler direkt mit der Versicherung abrechnet. Die haben meiner Frau auch empfohlen, sollte sie am nächsten Tag Schmerzen haben, direkt zum Arzt zu gehen. Sollte dies der Fall sein, auch einen Anwalt einzuschalten. Da sie keine Schmerzen hatte, sahen wir auch keine Veranlassung etwas zu unternehmen.

Vor einigen Jahren hatte ich einen unverschuldeten Unfall. Da hat ebenfalls der Händler alles für uns geregelt. Es hat keine Probleme gegeben. Daher hoffe ich, dass es diesmal ebenso funktioniert. Über den Wertverlust hatte ich mir damals keine Gedanken gemacht, da es sich um ein Leasingfahrzeug handelte. Jetzt ist es aber unser Auto, was wohl im Frühjahr verkauft werden soll.

Achim

Hast Du schon mal darüber nachgedacht, das Ding jetzt zum Restwert zu verscheuern? Da hättest Du alle Probleme los.
__________________
viele Grüße
Blondini

(Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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  #34  
Alt 13.12.2015, 19:16
Andrei Andrei ist offline
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Zitat:
Zitat von Sokures Beitrag anzeigen
Zitat von Andrei
...

Daher ist auch mein Tip, einen unabhängigen Sachverständigen zu kontaktieren. Danach sein Gutachten bei der Versicherung einreichen und wenn die sich weigert, dann zum Anwalt.

Gruß,
Andrei



Die Versicherung wird sich nicht weigern es wird, Variante 1: gar nichts passieren. Dann geht man nach einigen Anschreiben und vermutlich etlichen Telefonaten doch zum Anwalt. Ergebnis: Zeit verschenkt. Variante 2: Versicherung leistet lediglich eine Teilzahlung und schaut mal was passiert. Wieder einige Anschreiben und Telefonate später doch zum Anwalt. Ergebnis: Zeit verschenkt und "Mißmut" des Anwaltes weil geringerer Streitwert und erhöhter Arbeitsaufwand da er sich erst einmal in den schon erfolgten Schriftverkehr einarbeiten muss.


"Und wenn die Versicherung freiwillig bezahlt, so hat man noch die Schadenminderungspflicht erfüllt, was der Allgemenheit zugute kommt"


Die "Schadenminderungspflicht" ist eine Erfindung der Versicherungswirtschaft. Der Schaden ist bereits eingetreten, diesen kann man im nach hinein nicht mindern. Maximal kann man den Schaden gering halten. Mancher mag das für Wortklauberei halten, das steht natürlich jedem frei. Aber auf mein vom Gesetzgeber zugestandenes Recht verzichten, die Abwicklung eines Unfallschadens durch einen Anwalt durchführen zu lassen ist der falsche Ansatz. Dann beginnen meistens die Hinhalte-, Verzögerungs- und Teilzahlungstaktiken der Versicherung.
Braucht man das? Ich denke nicht.

Jedem wie er meint.
Ich habe in 23 Jahren Autofahren leider mehrere unverschuldete Unfälle (Gott sei Dank nur Blechschäden) erlebt und in etwa 50% der Fälle hat die Versicherung anstandslos nach dem Gutachten bezahlt.
Daher sehe ich keine Notwendigkeit, sofort zum Anwalt zu rennen. Auf die eine eventuelle Extrawoche Warten kommt es bei mir nicht an. Aber der Anwalt wird der Versicherung mehrere Hunderter kosten, was wir alle im nächsten Jahr wieder spüren dürfen.

Die Versicherungen sind ja nicht dumm und prüfen jeden Fall sowieso auf die Erfolgsaussichten. Wenn das Gutachten korrekt und die Sachlage eindeutig sind, so ist die Versicherung selbst an der schnellen Regilierung interessiert: mehr Mitarbeiterstunden pro Fall kostet auch Geld.

Schöne Grüße,
Andrei
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  #35  
Alt 13.12.2015, 19:24
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Hi!

Ich habe leider schon mehrere Unfälle durch (eigene und im Verwandtenkreis). Aus Erfahrung kann ich daher sagen, dass eigentlich ohne Anwalt Käse ist. Irgendwo versuchen sie Dir immer was rauszustreichen und mit Anwalt ist das schon etwas stressfreier.
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viele Grüße
Blondini

(Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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  #36  
Alt 14.12.2015, 00:15
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Zitat:
Zitat von Andrei Beitrag anzeigen
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Die Versicherungen sind ja nicht dumm und prüfen jeden Fall sowieso auf die Erfolgsaussichten. Wenn das Gutachten korrekt und die Sachlage eindeutig sind, so ist die Versicherung selbst an der schnellen Regilierung interessiert: mehr Mitarbeiterstunden pro Fall kostet auch Geld.

Schöne Grüße,
Andrei
FALSCH!!!!

Vor ca.17 Jahren hatte ich einen unverschuldeten Unfall, ohne Anwalt, die Versicherung hat alles bezahlt, wollte mir aber nur für zwei Tage den Nutzungsausfall bezahlen, obwohl in der Rechnung der Werkstatt stand, dass mein Wagen vier Tage dort bleiben musste. Auf Nachfrage teilte mir der Sachbearbeiter mit, dass man den Wagen auch in zwei Tagen hätte reparieren können und wenn ich es anders sehe, stände es mir frei, dagegen zu klagen...
Ich habe mir einen Anwalt genommen (wegen 200,-DM) und es war schon der Gerichtstermin angesetzt (wir haben also Klage eingereicht), zwei Tage vor dem Gerichtstermin wurde dann doch bezahlt (plus dann Wertminderung und Pauschalen) - ich bekam dann fast 800,-DM....

Und jetzt kommt das, was du eben ganz falsch siehst (oder gar nicht siehst): Von 100 Leuten hätten maximal 5 wegen 200,-DM den Weg zum Anwalt gesucht und auch noch Klage eingereicht - wenn es 95 auf sich beruhen lassen, hat die Versicherung doch ein gutes Geschäft gemacht... Und das kannst du auch auf andere Kürzungen - wie in diesem Fall die geringe Wertminderung - übertragen. Wenn der TE jetzt zum Anwalt geht, gut, dann wird eben nachgezahlt, wenn nicht, hat die Versicherung wieder ein "Geschäft" gemacht...

Und genau deshalb nehme ich seitdem mein Recht in Anspruch, mir einen Anwalt zu nehmen!
__________________


Gruß

Berni
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  #37  
Alt 14.12.2015, 08:38
Andrei Andrei ist offline
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Moin Berni,

nur damit wir uns klar verstehen: ich lasse keinen mir zustehenden Cent bei der Versicherung hängen.
Und bei Bedarf nehme ich mein Recht, zum Anwalt zu gehen,in Anspruch. Aber eben nur bei Bedarf und nicht nach dem Gießkannenprinzip.

Übrigens habe ich einen Tip aus meiner eigener Praxis (1 Jahr alt):
- Bei Abrechnung nach Gutachten wollte die Versicherung die Netto-Ersatzteilpreise um 10% auf das Niveau von der UVP kürzen. Und das auch bei einem vom Anfang an eigeschalteten Anwalt (weil zuerst die Schuldfrage aufwendig geklärt werden musste).
- Ich habe dann bei 2-3 umliegenden Originalwerkstätten angerufen und die hatten alle diesen 10%-Aufschlag auf die UVP gehabt. Weil ich eben als Verbraucher keine Möglichkeit habe, die Ersatzteile zu UVP-Preisen zu bekommen, habe ich den Anwalt darauf angesprochen und die Versicherung musste noch knapp 470,- nachzahlen.

Gruß,
Andrei
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  #38  
Alt 14.12.2015, 08:44
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floka.floka floka.floka ist gerade online
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Man kann sich als Otto-Normalverbraucher nicht in allen Lebenslagen gut auskennen, deswegen schaue ich, sollte der Fall der Fälle eingetreten sein, das ich mir einen Fachmann besorge.
Das wäre in dem Fall eines Unfalles ein Rechtsanwalt.

Bei der Konsulidierung eines RA geht es nicht immer zwangsläufig darum sein Recht durchboxen zu wollen, sondern einfach nur darum einem Fachmann seine Arbeit machen zu lassen, ähnlich dem Elektriker der mir meine Installationen anbringt.
__________________
Grüße Richard

Geändert von floka.floka (14.12.2015 um 09:51 Uhr) Grund: Satzstellung ergänzt
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