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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #26  
Alt 25.12.2015, 01:00
G Leiter G Leiter ist offline
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Zitat:
Zitat von Lerigau Beitrag anzeigen
Irgendwie muss rübergekommen sein, dass ich vorhabe, wie ein maritimer Chuck Norris mit zwei tief hängenden Halftern um die Hüfte auf dem Vordeck stehend mitten auf der Weser alles in Augenhöhe und Schussweite mit roten Leuchtkörpern zu drangsalieren, während mein Boot 3 Knoten über Rumpfgeschwindigkeit eine Mordsheckwelle wirft und alles bis 10 Kabellängen Entfernung unter Sog und Wellenschlag leiden muss.
Klammer auf: Klammer zu.
Und welcher Teil davon ist jetzt falsch rüber gekommen ?
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  #27  
Alt 25.12.2015, 01:39
Dominic Dominic ist offline
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Hallo,
das Boot wäre schon schwierig mit dem "befriedeten Besitztum", da es ja i.d.R. auf fremdem Besitz (Wasserfläche) schwimmt. Ich werde ja nicht automatisch zum Besitzer oder Eigentümer des Wassers unterm Boot.

Das mit dem "Recht nach Flagge" gilt wie schon geschrieben wurde, nur auf internationalem Gewässer. Diese Regelung soll verhindern, dass außerhalb der terotorialen Grenzen kein vollständig rechtsfreier Raum entsteht. Also auf hohe See fahren um die Schwiegermutter los zu werden ist halt nicht, es sei denn das jeweilige Land unter dessen Flagge das Schiff fährt, sieht das so vor.

Bis dann

Dominic
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  #28  
Alt 25.12.2015, 08:44
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L0B0 L0B0 ist offline
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Zitat:
Zitat von ralfschmidt Beitrag anzeigen
das ist heute noch genau so gültig, darum sollte man mit einem Kleinen Waffenschein vorsichtig sein wenn man seine Schreckschußwaffe abfeuert,
zu Silvester wird das geduldet, wirklich erlaubt ist das deshalb noch lange nicht
..und nochmal: auf meinem befriedetem Besitztum darf ich meine Schreckschuss abfeuern, dazu muss noch nicht mal Silvester sein. Bin ich auf der Silvesterparty eines Bekannten, so benötige ich seine Erlaubnis um sie auf seinem befriedetem Besitztum abzufeuern. In der öffentlichkeit ist es in "jedem Fall" verboten (Ausnahmen: Notwehr, Notstand, Rettungsübung, Theateraufführung, "Startschuss" bei sportl. Veranstaltungen und Vogelvergrämung).
Transportieren (schussunfähig) darf sie jeder Erwachsene. Führen (Schussbereit transportieren) mit kleinem Waffenschein.
Ein Boot kann kein befriedestes Besitztum sein.

Das wars auch schon zu dem Thema. Egal was noch "in die Diskussionrunde eingeworfen" wird.

Gruß, Jörg
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  #29  
Alt 25.12.2015, 09:33
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Mercurius Mercurius ist offline
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Ein Blick in das Gesetz erleichtert die Rechtsfindung:

Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist ohne Schießerlaubnis nur zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum mit Schusswaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann (§12 Abs. 4 Nr. 1b WaffG)

Für den Begriff "befriedetes Besitztum" ist die Rechtsprechung zu §123 StGB (Hausfriedensbruch) heranzuziehen. Ein Fahrzeug ist kein befriedetes Besitztum (Ziff 4.2 WaffVwV)

Da das Territorialrecht ja schon angesprochen wurde, ganz kurz und knackig: Schießen mit Signalmunition auf einem Boot an Silvester bedarf der Erlaubnis (die man natürlich von der Waffenbehörde nicht bekommt!!)
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  #30  
Alt 25.12.2015, 11:47
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Flieger Flieger ist offline
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Zitat:
Zitat von Blyner46 Beitrag anzeigen
Waffenschein klein gilt zum Führen von Schreckschusswaffen (auch Reizgas oder Signalpistolen) außerhalb des befried. Besitztums und die dürfen dort im Notfall benutzt werden. Sylvesterschießen damit ist ein Verstoß gegen das Waffengesetz. Gruß
wird aber jedes Jahr tausendfach praktiziert und toleriert, sofern es nur an Sylvester ist.
eine ganze Industrie lebt davon indem sie passende Munition für den Tag (Sylvester) liefert

über manchen Moralisten hier kann ich nur den Kopf schütteln
die hätten doch am liebsten noch eine Genehmigung um als´s Klo k.... zu gehen
__________________
Gruß
Bernhard

http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=121593

Früher zählte das erreichte, heute reicht das erzählte
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  #31  
Alt 25.12.2015, 11:57
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Stephan123 Stephan123 ist offline
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Ich lebe im wilden Westen und ich bin froh nicht von den ganzen gesetzestreuen Gutbürgern umzingelt zu sein.
Bei uns ist die Welt noch in Ordnung und es würde sich niemand über ne 9mm Schrecksckußknarre aufregen.
Ich hab meine glaube ich mal durch wilde Ballerei zerstört und entsorgt aber früher hat da auch kein Hahn nach gekräht.
__________________
Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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  #32  
Alt 25.12.2015, 12:09
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Kladower Kladower ist offline
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Nur mal so am Rande:
__________________
Viele Grüße
Gerhard

Revierinformationen Berlin-Brandenburg

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  #33  
Alt 25.12.2015, 12:46
seebaer150 seebaer150 ist offline
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Zitat:
Zitat von schimi Beitrag anzeigen
http://www.ag-duisburg-ruhrort.nrw.d...ster/index.php


Zitat aus dem obigen Link:

Unterscheidung zwischen einem Seeschiff, einem Binnenschiff und einem Schiffsbauwerk


Ein Seeschiff ist dazu bestimmt, auf den Weltmeeren zu fahren, außerhalb der Hoheitsgewässer unseres Landes. Nach internationalen Bestimmungen erhält es eine Flaggenführungsbefugnis. Ein in einem deutschen Seeschiffsregister eingetragenes Seeschiff ist in internationalen Gewässern ein Stück deutsches Territorium. Es gilt deutsches Recht. Das Flaggenrecht hängt bei natürlichen Personen als Eigentümer von deren deutschen Staatsangehörigkeit ab. Gleichgestellt sind Personengesellschaften wie offene Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und juristische Personen, wenn die Mehrheit der zur Geschäftsführung berufenen Personen deutsche Staatsangehörige sind. Es gelten besondere Vorschriften für Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Ein Binnenschiff ist dazu bestimmt, die im Binnenland befindlichen Gewässer und Wasserstraßen zu befahren. Ein Flaggenrecht im eigentlichen Sinne gibt es bei den Binnenschiffen nicht.
Bei Schiffsbauwerken handelt es sich um Schiffe in der Bauphase. Diese können ab einem bestimmten Bauzustand zum Zwecke der Beleihung (Belastung mit einer Schiffshypothek) in das Schiffsbauregister des Bauortes eingetragen werden.

Und wie sieht es da mit den hoheitlichen Rechten aus. Zum Beispiel das Recht, es zu betreten
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  #34  
Alt 25.12.2015, 13:21
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Ahnha Ahnha ist offline
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eine kurze Nachfrage bei einem befreundeten Polizisten, der in unserem Landkreis seinen Dienst macht, ergab zum diskutierten Thema folgendes:

1) die Rechtslage ist eindeutig - sprich grundsätzlich ein Verbot im öffentlichen Raum für das Abfeuern von Signal- und Schreckschuss- und Gasmunition und das ganzjährig.

2) Praxis ist aber eine Tolerierung für die Zeit vom 31.12./01.01. für das Verschießen von Signalmunition.




noch schöne Rest-Weihnachten
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- - - -
Harald

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  #35  
Alt 25.12.2015, 15:19
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Für den Besitz einer Schreck oder Gaspistole benötigt man keinen Kleinen oder großen Waffenschein. Ich habe jahrelang eine Wumme in meinem Geschäft zur Eigensicherung gehabt und zum Glück nur einmal in die Hand nehmen müssen. Das Boot verhält sich ebenso wie deine Wohnung, was aber nicht bedeutet, das du nun lustig rumballern kannst.
Man unterscheidet noch zwischen Transport und Führen. Führen, also am Mann schussbereite Waffe = kleiner Waffenschein. Munition und entladene Waffe in verschlossenem getrennten Behälter jeweils für Munition und Waffe ist Transport und auch ohne kl. Waffenschein von A nach B zulässig.
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  #36  
Alt 25.12.2015, 15:28
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L0B0 L0B0 ist offline
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Seufz.. hatten wir schon.. und zwar richtiger.

Um die Schreckschuss schussbereit im Fahrzeug oder Boot dabei zu haben, muss der kleine Waffenschein her.

Gruß, Jörg
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  #37  
Alt 25.12.2015, 15:31
Bodo 1 Bodo 1 ist offline
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Baller die alte Mun um 24 Uhr einfach raus und gut ist , wer viele Fragen stellt bekommt viele Anworten . So viel ist in D verboten , man sollte sich nur nicht packen lassen . Um 24 Uhr am 31.12 , dann auch noch vom Boot aus , hätte ich kein Problem damit .
Ich mache aber weil ich eine Hund habe sowas nicht mehr .
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  #38  
Alt 25.12.2015, 15:56
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Zitat:
Zitat von L0B0 Beitrag anzeigen
Seufz.. hatten wir schon.. und zwar richtiger.

Um die Schreckschuss schussbereit im Fahrzeug oder Boot dabei zu haben, muss der kleine Waffenschein her.

Gruß, Jörg
Woher weißt du, das richtiger? seufz... Meines Wissens gilt das Boot als Befriedetes Besitztum.


Befriedetes Besitztum:
Jeder Ort, der gegen das willkürliche Betreten durch Dritte gesichert ist.
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  #39  
Alt 25.12.2015, 16:00
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L0B0 L0B0 ist offline
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Zitat:
Zitat von Marno Beitrag anzeigen
Woher weißt du, das richtiger?
Sachkunde ist unter anderem unerlässlich wenn man sich mit solchen Dingen beschäftigt.

Zitat:
seufz... Meines Wissens gilt das Boot als Befriedetes Besitztum.
Befriedetes Besitztum:
Jeder Ort, der gegen das willkürliche Betreten durch Dritte gesichert ist.
Hast Du den Thread gelesen? Offenbar nicht. Interessante Definition von befriedetem Besitztum, aber schlichtweg falsch.

Das Thema bzw Fragen wurden schon ein paar Beiträge weiter oben geklärt.

Gruß, Jörg
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  #40  
Alt 25.12.2015, 16:22
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Ok, dann mal anders formuliert bzw. ganz genau:

Befriedetes Besitztum (§ 123 I StGB)

Befriedetes Besitztum ist ein Grundstück bzw Gebäude, das durch den Berechtigten in äußerlich erkennbarer Weise durch zusammenhängende Schutzwehren gegen das beliebige Betreten gesichert ist.






So, eine Tür, oder feste Persening verstehe ich jetzt mal als erkennbare Schutzwehr (gegen fremdes Betreten)

Ok, ein Boot ist kein Gebäude oder Grundstück, aber wenn das Boot auf einem Grundstück (auch Wassergrundstück, eigener Steg etc. leigt, dann trifft das wohl zu.

Im Rechtswörterbuch steht aber:

Befriedetes Besitztum

Jeder Ort, der gegen das willkürliche Betreten durch Dritte gesichert ist.

Hier wird sich nicht expliziet auf Gebäude oder Grundstücke bezogen.

Auch FamFG §91 Punkt 4

(...) Zur Wohnung gehören auch Geschäftsräume (BVerfGE 32 54) Nebenräume (Garage, Keller, Abstellkammer) und sonstiges befriedetes Besitztum (Hofraum, Stall, Scheune, Garten), Wohnwagen,-boote und Hotelzimmer.

Hier zählt also das Boot sehr wohl zu befriedetes Besitztum, wenn es also um Dursuchungen geht.

Mehr will ich dazu nicht schreiben,. Habe keine Lust auch Paragrapheneiterei. Dazu ist mir die Weihnachtszeit zu schade
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  #41  
Alt 25.12.2015, 16:23
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Skilsö Skilsö ist offline
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Zitat:
Zitat von Marno Beitrag anzeigen
Woher weißt du, das richtiger? seufz... Meines Wissens gilt das Boot als Befriedetes Besitztum.


Befriedetes Besitztum:
Jeder Ort, der gegen das willkürliche Betreten durch Dritte gesichert ist.
Wer jetzt meint dass sein Boot als "befriedeter Besitz" das Signalschießen zu Silvester ermöglicht, der sollte wissen, dass der Schuss immer den Bereich des "befriedeten Besitzes" verlässt, wegen der kleinen Grundfläche (ob ein Boot zum befriedeten Besitz zählt will ich hier aber nicht klären).

Weiterhin habe ich beim Pyroschein gelernt das auf einem festliegenden Boot die Signalwaffe unter Verschluss zu halten ist und erst in Fahrt im Zugriff sein darf.

Außerdem ist es in den Trööts immer hilfreich die gesamten Postings zu lesen, dann sind so einige offenen Punkte bereits geklärt.
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Gruß Jürgen
"Die Zukunft sollte man nicht vorhersehen wollen, sondern möglich machen"
Antoine de Saint-Exupéry (1900-1944)

Geändert von Skilsö (25.12.2015 um 16:30 Uhr)
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  #42  
Alt 25.12.2015, 16:40
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ghaffy ghaffy ist offline
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Zitat:
Zitat von Marno Beitrag anzeigen
Ok, dann mal anders formuliert bzw. ganz genau:

[B] ...
Hör doch auf mit dem Unsinn. Belege einfach Rechtswissenschaften. Schon im zweiten Semester lernt man in Rechtsgeschichte:

Das "befriedete Besitztum" erweitert den durch den Hausfriedensbruch geschützten Raum auch auf das umliegende Grundstück, sofern es als zum Haus gehörig erkennbar ist (Gartenzaun), um es mal ganz stark vereinfacht zu sagen.
Damit fängt der Hausfriedensbruch nicht erst an der Türschwelle, sondern schon am Gartentor an. Das ist der Sinn vom § 123.

Der Acker vorm Dorf, selbst mit Zaun drumrum, ist davon nicht erfasst, genausowenig wie Fahrzeuge, Boote, Flugzeuge, Kutschen, Mülleimer oder sonstiger Quatsch.

Es gibt Fälle, da hilft Google nicht weiter, sondern eben nur (Aus-)Bildung.
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Gruss Andreas

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  #43  
Alt 25.12.2015, 17:16
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Wie schon erwähnt.. es ist bereits alles dazu gesagt.
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  #44  
Alt 25.12.2015, 17:34
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Mercurius Mercurius ist offline
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Zitat:
Zitat von Marno Beitrag anzeigen
seufz... Meines Wissens gilt das Boot als Befriedetes Besitztum.
Eben nicht im Sinne des Waffengesetzes. Dazu aus der Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz:

Zitat:
Zitat von Mercurius Beitrag anzeigen
Für den Begriff "befriedetes Besitztum" ist die Rechtsprechung zu §123 StGB heranzuziehen. Ein Fahrzeug ist kein befriedetes Besitztum (Ziff 4.2 WaffVwV)
Und für die ganz Ungläubigen: Ein Boot ist ein Wasserfahrzeug. Dazu muss man noch nicht einmal das Gesetz bemühen. Hier reicht schon Wikipedia

Anders übrigens i.S.d. Strafgesetzes, z.B. Hausfriedensbruch (§ 123 StGB). Unter dem Begriff des befriedeten Besitztums ist dort immer auch die Wohnung i.S.d. GG (Art.13) zu verstehen; das kann auch ein Boot, die Kabine eines Lkw oder ein Wohnwagen sein (vgl. Beck Kommentar zu § 123 StGB).

Daher stimmt das leider auch nicht:
Zitat:
Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen
Hör doch auf mit dem Unsinn. Belege einfach Rechtswissenschaften. Schon im zweiten Semester lernt man in Rechtsgeschichte:
...Das ist der Sinn vom § 123... ist davon nicht erfasst, genausowenig wie Fahrzeuge, Boote, Flugzeuge, Kutschen, Mülleimer oder sonstiger Quatsch.
Es gibt Fälle, da hilft Google nicht weiter, sondern eben nur (Aus-)Bildung.
Stark vereinfacht ausgedrückt: Ballern auf dem Boot = verboten und hast Du Schreckschuss dabei, brauchst Du "kleinen Waffenschein"

Geändert von Mercurius (25.12.2015 um 18:33 Uhr)
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  #45  
Alt 25.12.2015, 19:46
Lerigau Lerigau ist offline
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Gut, das ich die Frage gestellt hab, diesbezüglich schien bisher keine Klarheit zu herrschen

Vielen Dank an L0B0, ghaffy &Co., aber auch Dank an Marno, denn bei meinen Versuchen, mich kundig zu machen, stiess ich auf ähnliche Stolpersteine (und frug deswegen hier)

VG
Holger
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  #46  
Alt 25.12.2015, 20:05
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ghaffy ghaffy ist offline
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Zitat:
Zitat von Mercurius Beitrag anzeigen
...Unter dem Begriff des befriedeten Besitztums ist dort immer auch die Wohnung i.S.d. GG (Art.13) zu verstehen; das kann auch ein Boot, die Kabine eines Lkw oder ein Wohnwagen sein (vgl. Beck Kommentar zu § 123 StGB).

...
Ich habe den Kommentar nicht hier, möchte auch nicht nachschlagen, würde aber meinen, dass es sich umgekehrt verhält: Nicht die Wohnung ist Bestandteil des befriedeten Besitztums, sondern das befriedete Besitztum "gehört" im Falle § 123 StGB (und einiger anderer) zur Wohnung, wenn auch in abgeschwächter Form.

Aber ich gehe davon aus, dass du grad nachgeschlagen hast.
Schließlich bist du der StGB-Experte, meine Rechtskenntnisse haben an anderer Stelle ihre Maxima.

Ich stimme dir selbstverständlich zu, dass - wenn dort "gewohnt" wird im Sinne der Norm - natürlich auch andere Unterkünfte bis hin zum Boot unter den Begriff "Wohnung" fallen können, meinetwegen sogar ein großer Karton.

In der Regel, jedenfalls im Falle des im Ausgangsposting des TE genannten Hausfriedensbruch, und auch rechtshistorisch halte ich aber eben die hier ebenfalls genannte Definition "Jeder Ort, der gegen das willkürliche Betreten durch Dritte gesichert ist" unzureichend.

Und im weiteren Zitat "Zur Wohnung gehören auch Geschäftsräume (BVerfGE 32 54) Nebenräume (Garage, Keller, Abstellkammer) und sonstiges befriedetes Besitztum (Hofraum, Stall, Scheune, Garten), Wohnwagen,-boote und Hotelzimmer" wird nicht das befriedete Besitztum exemplarisch erläutert, sondern der Begriff "Wohnung" iSd FamFG: Zur "Wohnung" im Sinne des Gesetzes gehören auch ... Nebenräume und befriedetes Besitztum und Wohnwagen und Wohnboote (sic!) und Hotelzimmer.
Auch hier wird "befriedetes Besitztum" nicht mit "Boot" gleichgesetzt (sondern mit "Wohnung", wenn es sich um ein Wohnboot handelt).

Im Sinne des Waffengesetzes hast du ja ausführlich und, meiner bescheidenen Meinung zufolge, abschließend geantwortet.

Also kann mE ein Wohnboot allenfalls unter den Begriff "Wohnung" fallen, kaum jedoch unter den Begriff "befriedetes Besitztum".

Der Spitzfindige kann nun das Boot gedanklich in den ("umzäunten") Garten stellen und dann sagen: Nun ist es aber befriedetes Besitztum!

Dann würde ich mich geschlagen geben.
__________________
Gruss Andreas

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  #47  
Alt 26.12.2015, 10:52
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Berni Berni ist offline
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Zwar möchte ich auf die Ausgangsfrage des TE (aus gutem Grund) nicht eingehen, dennoch eine kleine Bemerkung zu diesem und vergleichbaren Threads, wo es um eine konkrete rechtliche Frage geht:

Es handelt sich bei derartigen Fragen nicht um "Glaubensfragen", will heißen, entweder man weiß es, oder nicht! Und es reicht in den aller meisten Fällen nicht, wenn man "Tante Google" bedienen kann... Selbstverständlich kann man sich auch über juristische Dinge streiten (nicht umsonst gibt es neben der "h.M." u.a. auch die "m.M."), aber bitte nur diejenigen, die wissen, wovon sie reden...

Wenn ich hier so einige Antworten lese, dann wird mir Angst und bange und es wäre besser, wenn hier der ein oder andere "Hobbyjurist" bei derartigen Fragen mal die Finger still hält...
__________________


Gruß

Berni
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  #48  
Alt 26.12.2015, 11:15
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Bei der komplizierten, teilweise wiedersprüchlichen, antiquirten, undurchsichtigen Gesetzgebung, an der Gestaltung ja maßgeblich Volljuristen beteiligt gewesen waren und sind, wären mir eine Laienbeteiligung mit ihrer Einfachheit teilweise lieber und viel Gesetzte wären sicher einfacher und auch von einem Großteil der Bevölkerung zu verstehen und nachzuvollziehen.

Nur ein Beispiel: Bei Durchsuchungen gilt das Boot (Es gibt per se kein Wohnboot! Es kann jeder auf seinem Boot wohnen, wenn er möchte unabhängig von Große und Ausstattung) als befriedetes Besitztum, beim Waffengesetz nun angeblich nicht.
Schon alleine diese Widersprüchlichkeit zeigt doch, das hier viel im Argen liegt.
Entweder definiere ich etwas via Gesetz, dann musss es aber auch überall Gültigkeit haben. Was ist das bitte für eine Gesetzgebung...

Diesem ganzen Bürokratiewahnsinn nebst 10000den Verordnungen, Gesetzten, Richtlienen, Auflagen etc. p.p. die wir in D jeden Tag ausgesetzt sind haben wir doch Juristen zu verdanken, also bitte hier nicht so tun, als ob diese die Weisheit mit Löffeln gefressen haben.
Sie machen nichts anderes, als Gesetzestexte und Bücher zu studieren und diese je nach Fall auszulegen.
Ich habe ein Problem, rufe drei Anwälte an und bekomme drei unterschiedliche Meinungen. Von daher nichts gegen Juristen, aber bitte die Kirche im Dorf lassen.
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  #49  
Alt 26.12.2015, 11:33
Benutzerbild von Berni
Berni Berni ist offline
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Zitat:
Zitat von Marno Beitrag anzeigen
Bei der komplizierten, teilweise wiedersprüchlichen, antiquirten, undurchsichtigen Gesetzgebung....

Nur ein Beispiel: Bei Durchsuchungen gilt das Boot (Es gibt per se kein Wohnboot! Es kann jeder auf seinem Boot wohnen, wenn er möchte unabhängig von Große und Ausstattung) als befriedetes Besitztum, beim Waffengesetz nun angeblich nicht.
Schon alleine diese Widersprüchlichkeit zeigt doch, das hier viel im Argen liegt.
Entweder definiere ich etwas via Gesetz, dann musss es aber auch überall Gültigkeit haben. Was ist das bitte für eine Gesetzgebung...

....
Auch wenn es eigentlich völlig überflüssig ist..., genau DU bist ein "gutes Beispiel ", wenig (keine) Ahnung, aber immer fleißig am Tippen....

Ich könnte dir jetzt natürlich erklären, dass es auch für eine Durchsuchung verschiedene Ermächtigungsgrundlagen gibt (z.B. §102StPO, Durchsuchung beim Beschuldigten oder §103 StPO,Durchsuchung bei anderen Personen, und noch diverse andere...)

Und du hast Recht, für "Nichtjuristen" ist alles höchst kompliziert und teilweise widersprüchlich, aber genau deshalb muss man Jura auch studieren....
__________________


Gruß

Berni

Geändert von Berni (26.12.2015 um 11:58 Uhr)
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  #50  
Alt 26.12.2015, 11:44
User_63746
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Aber erst, wenn du von deinem hohen Roß herunterkommst und den Oberlehrer wegpackst. Alles eine Frage des Umgangtons. Mit würde nie in den Sinn kommen, jemanden den Mund oder das Schreiben zu verbieten, nur weil er eine andere Meinung hat.
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