#26
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Gruß Werner
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#27
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Ansonsten stimmt es das unter 15m und unter Vmax 20km/h kein Führerschein benötigt wird.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#28
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Das kann doch nicht so schwierig sein: Boote unter 15 m Länge und 20 km/h Höchstgeschwindigkeit sind in den Niederlanden auf allen Gewässern ohne Führerschein zu fahren. Punkt!
Gruß Rudi |
#29
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1. Zunächst prüft man anhand der Grenzwerte (Länge und Geschwindigkeit) ob ein Führerschein für das eigene Boot erforderlich ist. 2. NUR falls dieser erforderlich ist muss man prüfen, welche Art Führerschein für die ausgewählten Gewässer verlangt wird. |
#30
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Hallo Gemeinde,
jetzt mal was ganz anderes: Es gilt doch - normalerweise - die Führerscheinregelung im Heimatland, oder? Ein Bekannter von mir (Deutscher) behauptet nämlich auch ohne Bootsführerschein in Holland ein Boot was bauartbedingt unter 20 Km/h läuft fahren zu dürfen. (Eigenes Boot, kein Charterboot) Stimmt das so?? ich habe da meine Zweifel
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Mit sportlichen Grüßen und immer eine Handbreit Wasser unter'm Kiel Heinz- Jürgen |
#31
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Grundsätzlich gilt -für Bootsführerscheine- die Regelung des Landes in dem man sich aufhält. Je nach den dortigen Bestimmungen ist ein FS erforderlich oder nicht. Besonders in Europa haben wir den Vorteil, dass ein vorhandener deutscher SBF in vielen Staaten allerdings als gleichwertig anerkannt wird.
Es kann also sein, dass ein und dasselbe Boot in NL ohne FS gefahren werden darf während es in D aber nur mit FS zu fahren ist.
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#32
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Deshalb brauche ich fur meinem Schiff (L=10.60, Vmax 12kmh) in NL und B kein SBF, in D und F aber doch....... Aber nach meiner meinung soll JEDER ein SBF haben, egal art des Schiff (ausgenommen Spielboote auf den See im Park)
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Rob Der Fliegenden Holländer Verdrängt 11 Tonnen Wasser mit 1x84Ps, auch auf der Rhein zur Berg |
#33
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Deshalb brauche ich fur D und F ein SBF, fur NL und B nicht
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Rob Der Fliegenden Holländer Verdrängt 11 Tonnen Wasser mit 1x84Ps, auch auf der Rhein zur Berg |
#34
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Wenn L < 15 und Vmax < 20 kmh braucht mann kein SBF, egal welches Wasser. Was ist ja doch unklar an: Wenn L < 15m und Vmax < 20kmh: Kein VB plicht Wenn VB Pflicht: Generell VB-I, bestimmte Wassern VB-2 SBF-Binnen wird anerkant als VB-I SBF-See wird anerkant als VB-II Und zum schliesen: wer ist hier den Hollander?
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Rob Der Fliegenden Holländer Verdrängt 11 Tonnen Wasser mit 1x84Ps, auch auf der Rhein zur Berg
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#35
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Ich persönlich bin immer noch nicht 100% sicher das ich jetzt wirklich richtig verstanden habe.
Hier, in dieser .pdf - Datei ist es aber doch so beschrieben das man auf dem Wester- und Oosterschelde, IJsselmeer, Waddenzee, Ems und Dollard doch einen SBF , auch für Boote < 15m./ <20km/h, benötigt. Oder kann ich zwar lesen, aber nicht verstehen ? http://www.kreuzer-abteilung.org/Pub...ehrer-2014.PDF Auszug: "Führerschein Mit dem Inkrafttreten des neuen Binnenschifffahrtgesetzes am 1. Juli 2009 gibt es in den Niederlanden drei Arten Bootführerscheine. Neben dem klei- nen und dem großen Bootführerschein, klein bzw. groot vaarbewijs, gibt es nun auch den eingeschränkten großen Bootführerschein, beperkt groot vaarbewijs. Bestimmend für die Art Bootführerschein ist die Bootslänge. Und darüber hinaus gibt es von diesen drei Arten Bootführerscheine jeweils zwei Versionen. Die leichte Version, I oder B, ist nur gültig auf Kanälen, Flüssen und Seen, während die schwere Version, II oder A, für alle Wasserstraßen gilt, also einschließlich Wester- und Oosterschelde, IJsselmeer, Waddenzee, Ems und Dollard. Es handelt sich bei dieser neuen Einteilung nicht um eine Ausweitung der Bootführerscheinpflicht, sondern um dessen Neuordnung. In der neuen Ordnung brauchen Sie für Sportboote den folgenden Führerschein: • für motorisierte Sportboote mit einer Länge unter 15 m und einer Höchstgeschwindigkeit über 20 km/h: den kleinen Bootführerschein, klein vaarbewijs; • für Sportboote mit einer Länge von 15 m bis 25 m: ebenfalls den kleinen Bootführerschein, klein vaarbewijs; • für Sportboote mit einer Länge von 25 m bis 40 m: den eingeschränkten großen Bootführerschein, beperkt groot vaarbewijs; • für Sportboote mit einer Länge über 40 m: den großen Bootführerschein, groot vaarbewijs."
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Grüße Richard |
#36
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Niederlande
Natürlich gilt da der Binnenschein weil über 20 kmh
Bei über 15m ,oder über 20 Kmh brauchst Du im Binnenrevier den Binnenschein. Auf der Osterschelde usw. natürlich den Seeschein. Der Binnenschein gillt auch bis 25 Meter Bootslänge. natürlich nur Binnen. Auf der Osterschelde brauchst Du dafü dann den Seeschein.
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§ 1 jeder macht seins Gruß Andreas |
#37
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Nicht bei über 20km/h und auch nicht bei einer Länge über 15m.!!
Mir gehts bei den hinglänglich als führerscheinfrei Motoryachten. So wie ich das lese, braucht man für die auf dem Ijsselmeer den SFB.!?
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Grüße Richard |
#38
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Siehe Beitrag 34 von Rob.
Für Boote unter 15 Meter und weniger als 20Kmh schnell ist kein SBF nötg. Harald |
#39
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Und dann die Frage: In welchen Kategorie kommt damit ein 12m Verdränger mit Vmax 12 kmh? Keiner ..... Also noch einmal: Fur Schiffe unter 15m und eine Vmax unter 20kmh gibt es kein VB Pflicht, egal welche Gewassern.
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Rob Der Fliegenden Holländer Verdrängt 11 Tonnen Wasser mit 1x84Ps, auch auf der Rhein zur Berg |
#40
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Ich hab's auch noch nicht verstanden.
Ich habe nämlich einen Halbgleiter, der kann unter und über 20 km/h schnell, ist aber nur 9 m lang. Wo brauche ich jetzt einen Seeführerschein, wenn ich nach Amsterdam zum Einkaufen will? |
#41
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(hör mich schon an wie ein Sexualpädagoge)
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Gruß Harald |
#42
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Ich bin eigentlich auch immer der gleichen Meinung wie Rob, und alle die sagen das man keinen SFB in NL braucht wenn <15m./<20km/h, aber so richtig schlau werde ich auch dieser Übersetzung nun eben doch nicht. Und bevor ich mir mit Bestimmungen, besonders in Gastgeberländern, nicht ganz sicher bin, frage ich lieber noch einmal nach. So etwas nennt sich Handlungssicherheit und nicht Staatsakt
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Grüße Richard |
#43
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Wenn dein Boot über 20 Km/h schnell ist, ist es in den NL ein schnelles Motorboot. Dafür braucht du einen Schein. Gruß Werner |
#44
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Es geht nicht datum, wie schnell du fahrst, aber wie schnell dein Schiff kann mit nur 1 Erwachsene an bord.
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Rob Der Fliegenden Holländer Verdrängt 11 Tonnen Wasser mit 1x84Ps, auch auf der Rhein zur Berg |
#45
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Zitat:
wie dir schon geschrieben, war ich da auch "dran" Die Info des ADAC ist laut Reichswaterstadt und der Waspo schlicht falsch. Wie Rob geschrieben stimmt. Das die falsche Aussage des ADACs im Netz allerdings (überwiegend bei Fahrschulbetreibern) so oft kolportiert wurde und letztlich auch mich- eigentlich wider besseres Wissens- zum Nachdenken brachte , zeigt eigentlich nur, wie schnell Falschwissen Wahr wird, wenn es nur oft genug (scheinbar seriös) kopiert wird.
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Geschafft ! 2025 werden wir mehr CO2 in der Luft haben wie der bisherige Höchststand vor3,3Mill Jahren. War bisher die heißeste Zeit der Erde
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#46
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Und alle die es immer noch nicht glauben, sollten den niederländischen Gesetzestext lesen.
http://wetten.overheid.nl/BWBR0025631
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Gruß Heinz-Dieter |
#47
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Ihr habt da einen kleinen Denkfehler drin.
Der SBB entspricht nicht dem dem kl. Vaarbewijs. Der SBB ist begrenzt auf 15m, so steht es drin. Der SBS hat keine Längenbegrenzung. Der kl. VB entspricht bei uns dem Patent E Den SBB bekommt aber niemand in NL in den kl. VB umgeschrieben. Wester- und Oosterschelde, IJsselmeer, Waddenzee, Ems und Dollard. sind ganz klar nach NL Regeln Führerscheinpflichtig. Für uns D bedeutet das SBS oder kl.VB 2
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Gruss Robert |
#48
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Zitat:
Artikel 16 Een klein vaarbewijs is vereist voor het voeren van:
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Gruß Heinz-Dieter |
#49
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Es wird immer toller
Nach diesem Gesetz wird der SBB und SBS in NL sogar als Befähigung für groot pleziervaartbewijs anerkannt. Das wäre 25-40m http://wetten.overheid.nl/BWBR002595...tum_06-01-2016
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Gruss Robert |
#50
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Das gilt offenbar als Übergangsregelung nur für den SBF See, wenn dieser vor dem 1.7.2011 ausgestellt wurde. Eine ähnliche Regelung gibt es auch für ältere niederländische VBs. Ich verstehe das als eine Art Bestandsschutz...
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