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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#26
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Zitat:
Ausschlaggebend ist der Sitz und die Registrierung des Schiffes. Groß Heimathafen "Hamburg" und ne holländische Nationale am Heck oder eine aus Guatemala oder Panama, weil ich da mal zwischendurch meinen Wohnsitz hatte? Nunja.... Hat ja schon einen "Sinn" warum div. "Seelenverkäufer" unter bestimmten Flaggen fahren. Und dieser ist sicher nicht im Wohnort des Eigners / der Reederei begründet.
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------------ Egal, wie tief man die Messlatte für den menschlichen Verstand hängt, jeden Tag kommt jemand und marschiert aufrecht drunter hindurch.
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#27
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Zitat:
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#28
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Der Registereintrag bestimmt die Flagge.
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#29
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Zitat:
Führt allerdings hier zu weit OT.
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------------ Egal, wie tief man die Messlatte für den menschlichen Verstand hängt, jeden Tag kommt jemand und marschiert aufrecht drunter hindurch. |
#30
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Zitat:
Meinst du den KNMC? |
#31
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#32
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Du hast also dein Schiff über den KNMC ins holländische Kataster eintragen. Geändert von schimi (18.06.2016 um 16:14 Uhr) |
#33
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Der Wateralmanak 2015/16 sagt dazu auf Seite 719 (sinngemäß frei übersetzt):
Die Nationalität des Eigners bestimmt die Flagge. Als allgemeine Regel gilt, dass die niederländische Nationalflagge auf einer niederländischen Jacht geführt werden darf. Als niederländische Jacht wird eine Jacht die Niederländern, oder mindestens zu zwei Dritteln Niederländern, oder einem Unternehmen mit Sitz in NL gehört angesehen. |
#34
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Wenn ein Schiff ins deutsche Seeregister eingetragen wurde, fährt es unter deutscher Flagge. Man kann als Deutscher ein Sportboot auch in anderen Ländern anmelden und fährt dann die entsprechende Flagge.
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#35
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Ja das ist klar. Aber nur die wenigsten Sportboote sind in einem Register eingetragen und daher kann es ja von Land zu Land Unterschiede geben wie die Flaggenführung gehandhabt wird.
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#36
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Die Flaggenregeln sind in den internationalen Seerechtsübereinkommen grundsätzlich beschrieben und in der nationalen Gesetzgebung manifestiert. In Deutschland findet man sie im Flaggenrechtsgesetz (FlaggRG).
Es wird unterschieden in internationales Flaggenrecht für Seeschiffe und nationales Recht für Binnenschiffe. Die Bundesflagge haben alle Kauffahrteischiffe und sonstigen zur Seefahrt bestimmten Schiffe (Seeschiffe) zu führen, deren Eigentümer Deutsche sind (oder EU-Bürger § 2 Abs. 1 FlaggRG) und ihren Wohnsitz im Geltungsbereich des Grundgesetzes haben (§ 1 Abs. 1 FlaggRG). Sportboote können nach der Rechtsprechung sonstige zur Seefahrt bestimmte Schiffe sein, wenn sie dazu geeignet sind und in der Regel genutzt werden. Nur gelegentliche Fahrten oder ungeeignete Boote sind davon also nicht betroffen. In anderen Fällen muss die Nationale zwar nicht ständig aber auf jeden Fall beim Einlaufen in und beim Auslaufen aus dem Hafen geführt werden (§ 8 Abs.3 FlaggRG). Für die Berechtigung zum Führen der Bundesflagge ist eine Registrierung erforderlich (§ 3 FlaggRG). Der IBS ist dort zwar nicht genannt, wird aber in der EU mit Ausnahme von Frankreich anerkannt. Binnenschiffe dürfen als deutsche Nationalflagge nur die Bundesflagge führen. Flaggen deutscher Länder oder andere deutsche Heimatflaggen dürfen nur neben der Bundesflagge gesetzt werden (§ 14 Abs.1 FlaggRG). Für Binnenschiffe gibt es also keine Verpflichtung. Außerdem ist das Recht zur Flaggenführung unabhängig von der Nationalität des Eigentümers. Das heißt, dass auch ausländische Fahrzeuge auf deutschen Binnenschifffahrtsstraßen die Bundesflagge führen dürfen, sofern sie einen deutschen Heimathafen haben. Aber Achtung: Das ist ausschließlich nationales Recht und kann in anderen Ländern anders bestimmt sein. Alles andere was so an Wimpeln und Standern geführt wird, unterliegt höchsten den nicht verpflichtenden Regeln der Etikette oder/und ist eine Frage des persönlichen Geschmacks und über den lässt sich bekanntlich nicht streiten Fazit: Für Seeschiffe gilt: bei EU-Bürgern ist der Wohnsitz entscheident, dann müssen sie mit geeigneten Schiffen beim Ein-/Auslaufen die Nationale des Wohnsitzes flaggen. Für Binnenschiffe gilt in Deutschland: Nichts. Aber wenn man will, kann man die Nationale des Heimathafens zeigen. Und wenn ein Boot kein Seeschiff ist, ist es automatisch ein Binnenschiff. Das bedeutet für die meisten von uns Sportbootfahrern, dass das nationale Recht des Reviers greift. Geändert von Mercurius (19.06.2016 um 11:50 Uhr)
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#37
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Zitat:
Ich kenne aber deutsche Besitzer von Schiffen, die in Seeschiffsregistern anderer Länder registriert sind. Mich wundert, das dies dann wohl in anderen Staaten möglich ist.
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#38
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Ausnahmen gibt es für Staatsangehörige von EU-Staaten (§2 Abs. 1 Nr. 2 FlaggRG):
Die Bundesflagge dürfen alle Seeschiffe führen, die nicht nach § 1 zur Führung der Bundesflagge berechtigt sind ... in den Fällen des § 1 (Anm: also mit Wohnsitz in D) ... wobei den dort genannten deutschen Staatsangehörigen die Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union gleichstehen ... Das kann dann in anderen EU-Ländern also auch umgekehrt möglich sein. Und dann gibt es noch zahlreiche Ausnahmen für juristische Personen, also Firmen, als Eigner. Davon machen Reederein ja ausgiebig Gebrauch. Für Sportboote dürfte das aber wohl nur im absoluten Ausnahmefall zutreffen. |
#39
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So isses...
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Gruß Holger
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#40
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Sind ja mannigfaltige Antworten hier - danke Euch!
Woher aber kennt Ihr denn unseren Club KNMC? |
#41
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Zitat:
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Gruss Jons Geändert von Jons (20.06.2016 um 09:52 Uhr) |
#42
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Alles Theorie. In der Praxis sind die Flaggen von der Stange alle in 2:3 (20x30, 40x60) usw.: https://www.svb.de/de/kategorie/sich...ndflaggen.html
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#43
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Das ist doch das niederländische Pendant zum DMYV (Deutscher Motoryacht Verband).
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#44
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Nö! 1:1.5 (d.h.) 2:3) siehe "Bundesgesetz über die Seeschifffahrt unter der Schweizer Flagge"
https://www.admin.ch/opc/de/classifi.../index.html#a3 https://www.admin.ch/opc/de/classifi...ndex.html#app1
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Liebe Grüße Mattze |
#45
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Zitat:
Aber offenbar nicht beanstandungswert durch die Obrigkeit.
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#46
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Flaggen richtig setzen
Moin,
guggscht du hier https://www.gesetze-im-internet.de/f...000790951.html Ach ja , auf der BB - Seite haben nur Signalflaggen was zu suchen. Alles andere könnte zu Missverständnissen führe. gruß SN
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„Wenn Du ein Schiff bauen willst, so trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Werkzeuge vorzubereiten und Aufgaben zu vergeben, sondern lehre die Männer die Sehnsucht nach dem endlosen weiten Meer!“ Antoine de Saint-Exupery |
#47
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Zitat:
ehrlich gesagt, ich auch nicht. Mir gefällt es so, ich habe mich an anderen Booten hier orientiert und beanstandet wurde es per dato noch nicht. Beleidigen möchte ich aber, mit meiner Flaggenführung, niemanden. Der Flaggenstock und die Flagge selbst sind auch deutlich länger/größer. Ich habe mir mal den Spaß gemacht und im Thread „Wer hat die schönste Heckwelle“ viele, viele Fotos angesehen. Danach liege ich gar nicht so falsch. Teilweise an einem Stock Deutschland, Kroatien und BF Wimpel. Oder Deutschland und daneben auf weißblauen Rautengrund mit Löwe, was aus Bayern. Und vieles mehr. Ich finde das okay und ich denke die Bootsführer haben damit genauso viel Freude wie ich an meiner Flaggenführung. Abschließend noch eine Anmerkung zur finnischen Obrigkeit. Finnische Beamte, unabhängig in welchen administrativen Bereichen eingesetzt, haben eine Dienstauffassung die preußischer ist als preußische Beamte es je hätten sein können. Also wenn ich total falsch liege oder die Flaggenführung eine Beleidigung darstellt hätte ich bestimmt schon Probleme bekommen.
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[SIGPIC][/SIGPIC] Grüße aus der finnischen Seenplatte Frank, der Nordmann
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#48
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Ich habe vor ca. 25 Jahren meine JASNA in Kroatien gekauft und auch dort (mit meiner deutschen Anschrift!) zugelassen. Bekam auch problemlos eine kroatischen Registriernummer.
Selbstverständlich musste ich am Heck die Nationale des Landes fahren, in dem das Boot zugelassen war - sprich die kroatische! In Kroatien war das Pflicht, allerdings hä(a)tten die Deutschen etwas dagegen gehabt, denn damals durfte ich als Deutscher keine anderen Nationalflaggen (und Zulassungen) haben als eine deutsche. Es sei denn, ich hätte meinen Lebensmittelpunkt oder eine Firma in HR gehabt, was aber nicht der Fall war! Nun ist HR in der EU und mein Schiff wurde automatisch zu einem EU-Schiff! Nach dem jetzt geltendem Recht darf ich eine andere Flagge als die deutsche führen - wohlgemerkt nur bei Ländern innerhalb der EU. Jetzt ist meine HR-Flagge am Heck also auch für Deutschland legal! An die Steuerbordborseite gehört nur die Gastlandsflagge, wenn ich mich in einem solchen befinde. Also Landesflaggen außerhalb Kroatiens. Selbst in Deutschland müsste ich an der Steuerbordsaling den Adenauer setzen! Diese sollte aus Traditions- und Höflichkeitsgründen höher als die Nationale hängen (Ausnahme Mehrmaster, wo es sein kann, dass die Nationale am Besan höher hängt, als die Gastlandsflagge unter der Hauptmast-Saling) Als einzige weitere Flagge darf dort nur die gelbe "Q"-Flagge gesetzt werden, und zwar ab Ausklarieren des jeweiligen Landes bis zum erfolgten Einklarieren des neuen Landes! Die "neue" Gastlandsflagge wird ab Grenzübertritt gesetzt. Unter die Backbordsaling kann man im Prinzip alles setzten, wozu man lustig ist - bei mir hängt dort der - und der TransOcean-Wimpel. Über Piratenflagge und oder Schwiermutter-an-Bord-Flaggen wurde schon genug hier geschrieben. Ich persönlich finde zumindest die erstere beleidigend! Motorboote führen ihren Vereinswimpel an der Götsch - also dem kleinen Fahnenmast am Bug des Bootes - so man hat. Gruß Volker SY JASNA
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Rotwein hat keinen Alkohol!
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#49
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- wer schraubt sich freiwillig ein gelbes Nummernschild ans Auto ?
- singt der Özil nun nachher mit oder nicht? Nicht alles ist per Gesetz oder Vorschrift zu regeln, manches hat aber mit Identifikation und Respekt zu tun Owi |
#50
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Zitat:
Unter die Steuerbordsaling gehoert im Inland auch die Verbandsflagge, wenn sie nicht im Topp gefuehrt wird. Ausserdem kommen u.U. im Hafen unter die Steuerbordsaling die Flaggen “Eigner nicht an Bord” und “Eigner nimmt seine Mahlzeit ein” (Quelle: “Segeln auf klassischen Jachten” von 1924). Die Frage, wie weit man Traditionen weiter fuehren will, muss jeder fuer sich beantworten. Es gibt sicher obsolete Regeln, aber es gibt m.E. auch Wimpel und Flaggen, die an Bord einer seegehenden Yacht nichts zu suchen haben.
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