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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#26
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Übrigens ist die Interpunktion in geschriebenen Sätzen eine gute Lesehilfe. |
#27
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weite der Seitenlichter von einer Seemeile nach KVR auf zwei Seemeilen für alle deutschen Schiffe. Es bedeutet nicht, dass alle Schiffe kleiner 12 Meter Länge Seitenlichter führen müssen. Zitat:
nicht genügt, ein weißes Licht gebrauchsfertig zur Hand zu haben, wie es die Kollisionsverhütungsregeln erlauben, sondern es muss mindestens ein weißes Rundumlicht geführt werden. Man beachte die unterschiedlichen Geltungsbereiche: (1) gilt für alle deut- schen Schiffe weltweit, (2) für alle Schiffe auf deutschen Seeschifffahrts- straßen. Zitat:
Erster Abschnitt - Flaggenrecht der Seeschiffe 1. Recht zur Führung der Bundesflagge § 1 (1) Die Bundesflagge haben alle Kauffahrteischiffe und sonstigen zur See- fahrt bestimmten Schiffe (Seeschiffe) zu führen, deren Eigentümer Deut- sche sind und ihren Wohnsitz im Geltungsbereich des Grundgesetzes haben. [...] Zweiter Abschnitt - Flaggenführung der Binnenschiffe § 14 (1) Binnenschiffe dürfen als deutsche Nationalflagge nur die Bundesflagge führen. Flaggen deutscher Länder oder andere deutsche Heimatflaggen dürfen nur neben der Bundesflagge gesetzt werden. Kurz: Ein deutscher Staatsbürger mit Wohnsitz im Inland darf und muss die Bundesflagge führen. @wolf b.: Mit der Bundesdienstflagge hat das nichts zu tun. Belem |
#28
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Wie hoch denn ??????????? Vulko
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Was sich nicht umbauen lässt, ist kaputt ! |
#29
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KVR, Teil C, Regel 20, Absatz b + c b) Die Regeln über Lichter müssen zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang befolgt werden; während dieser Zeit dürfen keine Lichter geführt oder gezeigt werden, die mit den in diesen Regeln genannten Lichtern verwechselt werden können, deren Sichtbarkeit oder Unterscheidungsmöglichkeit beeinträchtigen oder den gehörigen Ausguck behindern. c) Die in diesen Regeln vorgeschriebenen Lichter müssen, wenn sie mitgeführt werden, bei verminderter Sicht auch zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang geführt oder gezeigt werden; in allen anderen Fällen dürfen sie geführt oder gezeigt werden, wenn es für erforderlich gehalten wird. Nochmals, ein MoBo MUSS keine Lichter haben, darf aber im Dunklen halt nicht fahren. Andreas
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Andreas www.segeln-hg.de -Der kürzeste Weg zum Land ist meist nach unten. -Segeln ist die teuerste Art unbequem zu Reisen. -Die 3 Feinde des Skippers: Zugluft, kaltes Wasser und mehr als 300 m laufen am Tag. |
#30
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ja, und alle die sich mit der Vorschrift nicht auskennen oder sich unsicher sind nehmen an, dass das was Du schreibst stimmt und verhalten sich entsprechend. Daher halte ich Verbreitung von Halbwissen halt als, sagen wir malvorsichtig, nicht ganz ok. Gruß Andreas
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#31
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das kann man aber auch ruhig etwas lockerer Schreiben Kleiner Hinweis auf entsprechenen § hätte auch gereicht Gruß UWE der diesen --> überhaupt net mag aber diesen um so mehr --->
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. |
#32
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Du dieses Thema mit dem "Beweisen" müssen hatten wir schon mal...... ...und das is halt was mich stört und weshalb ich mache. Ferner wie schon geschrieben, kommen ggf. Mitglieder in den Thread, lesen man muss Lichte haben und meinen dass das so stimmt Aber Du bist ja nun (auch) unter die Segler gegangen und dafür bekommste, was Du so magst --> Gruß Andreas
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Andreas www.segeln-hg.de -Der kürzeste Weg zum Land ist meist nach unten. -Segeln ist die teuerste Art unbequem zu Reisen. -Die 3 Feinde des Skippers: Zugluft, kaltes Wasser und mehr als 300 m laufen am Tag. |
#33
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@Micro: Du zitierst die KVR. Maßgebend auf der Ems dürfte ja aber wohl die SeeSchStrO sein.
Da ich in deren Geltungsbereich meinen Urlaub verbringen möchte, intressiert mich das Thema schon. Strom gibtßs bei mir auf dem Jolli nicht. |
#34
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in der SeeSchStrO und/bzw. in der Schiffahrtsverordnung Emsmündung stehen nur die Abweichungen von der KVR (hier z. B. die Nenntragweite). Daher gilt, solange nichts anderes in den Nationalen Regelungen steht die KVR. Andreas
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#35
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Aber in einer Diskussion, wie sie hier stattfindet, sollte man meines Erachtens die Möglichkeit haben, Dinge zu äußern, die sich auch mal nachträglich als falsch erweisen können. Ich nehme Deine Kritik ernst, muß mir aber noch überlegen, wie ich sie umsetze. Zitat:
Frage: 1. Welche der drei gesetzlichen Bestimmungen regeln den Verkehr auf den Seeschifffahrtsstraßen? Antwort: 1. Die Kollisionsverhütungsregeln (KVR). 2. Die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO). 3. Die Schifffahrtsordnung Emsmündung (EmsSchO). Das heißt für mich, daß alle Dinge, die in der EmsSchO nicht geregelt werden, in der SeeSchStrO geregelt sind und die dort nicht enthaltenen Dinge werden dann in den KVR geregelt (Möglicherweise liege ich mit genau dieser Meinung völlig falsch). Was für mich wiederum heißt: wenn ein Mobo Lichter führen kann, dann muß es dies auch tun. Gruß Carsten |
#36
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Du liegst RICHTIG, es gelten zuerst die Örtlichen (EmsSchO) dann die Nationalen (SeeSchStrO) und dann die Internationalen. In dieser Reihenfolge und Gültigkeit bzw, jeweiligem Vorrang vor der Anderen. z. B. Nenntragweite KVR 5 SM SeeSchStrO 2 SM (soll nur Beispiel sein !) Hier gilt dann aus den Seeschiffahrtsstraßen die 2 SM. Aber ein Mobo kann die entsprechenden Lichteführen MUSS aber NICHT. (Ein Auto kann ja auch eine Anhängerkupplung montiert bekommen, muss aber nicht , ich weis ich weis, der Vergleich hinkt wie ein alterschwacher Gaul Gruß Andreas
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#37
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In der Emsmündung gilt die Seeschifffahrtsstraßenordnung nicht, sondern stattdessen die Schiffahrtsordnung Emsmündung. Gleich zu Beginn der Seeschifffahrtsstraßenordnung heißt es: § 1 Geltungsbereich (1) Die Verordnung gilt auf den Seeschiffahrtsstraßen mit Ausnahme der Emsmündung, die im Osten durch eine Verbindungslinie zwischen dem Pilsumer Watt (53 Grad 29' 08" N; 07 Grad 01' 52" O), Borkum (53 Grad 34' 06" N; 06 Grad 45' 31" O) und dem Schnittpunkt der Koordinaten 53 Grad 39' 35" N; 06 Grad 35' 00" O begrenzt wird. Inhaltlich sollen sich Schiffahrtsordnung Emsmündung und Seeschifffahrts- straßenordnung entsprechen. Der Grund für die gesonderte Behandlung der Emsmündung ist ein formaler: Während die SeeSchStrO eine rein na- tionale Sache ist, beruhen die Regelungen in der Emsmündung auf einem völkerrechtlichen Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederland. Belem |
#38
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Bin von Eurer Diskussion mittlerweile etwas verwirrt
Daher bitte ich nochmal konkret meine Fragen zu beantworten. 1. Muss ich nun bei meinem Boot, so wie es derzeit ist (ohne Strom), tagsüber (ausser bei verminderter Sicht) funktionsfähige Lichter angebracht haben (auf der Ems)? 2. Welche Lichter bräuchte ich , wenn ich Strom hätte ? Danke Vulko
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#39
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zu 1. NEIN zu 2. entfällt, da 1. NEIN Gruß Andreas
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#40
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Tja, ich bin AUCH verwirrt. Ich zitiere nochmals aus den amtlichen Prüfungsfragen :
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WAS gilt denn nun, wenn es auf offiziellen Quellen unterschiedliche Angaben gibt ?!?!??!?! |
#41
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irgendwie schmeist ihr hier was durcheinander.. Das oben geschriebene bezieht darauf, welche Lichter auf welches Fahrzeug gehören, doch eben nur, wenn dieses Fahrzeug in der Zeit von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang aus den entsprechenden Gewässern (hier z. B. Seeschiffahrtsstraßen) fährt. Nicht jedoch wenn es am Tage (um es kurz zu sagen) fährt bzw. wenn es bei Nacht im Hafen festgemacht liegt. Gruß Andreas
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#42
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Dachte ich auch erst, ABER mit führen ist wirklich das Führen und nicht nur der Betrieb gemeint !
Demnach (nach den Prüfungsunterlagen) MUSS man o.g. Mindestbeleuchtung FÜHREN (also dabei haben) : ws Topp, rt/gn SL ! Mehr als das weiss ich auch nicht |
#43
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Zitat:
Au in der letzten Woche im Juli da muss ich mal gucken ob das geht, weil ich Wochenende verscheinlich arbeiten muss! Ich werde aber früh zeitig bescheid sagen!!!! Noch eine blöde frage wie lange bräuchte ich von Berlin nach Teupitz/Egsdorf Und mit dem Dienstschluss 18 Uhr ist glaube bei unserem Revier Schichtwechsel!?!?!?!?!?!? Gruß aus Berlin der Tobi |
#44
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unter beachtung der jeweiligen höchstgeschwindigkeiten irgendwas um 4 bis 5 stunden. hängt ab von eventuellen wartezeiten bei der schleuse Neue Mühle und dem eintreffen an der brücke von Gross Köris. diese wird immer nur zur vollen stunde geöffnet. für boot unter 1,5m höhe ist das aber kein problem und tankstellen gibbet hier weit und breit nicht le loup
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#45
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Zitat:
es gibt immer Leute die es nicht begreifen wollen... ..aber da es anscheinend keinen Zweck hat, lassen wir es halt Kauf die die entsprechdenden Lichter, bau sie an Dein Boot und sei glücklich Andreas
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Sach ma, was willst Du eigentlich ??
Ich zitiere lediglich die amtlichen Prüfungsfragen zum Sportboorführerschein See (mitsammt der Antworten) und machst mich hier saublöd von der Seite an ! Gehts Dir noch gut ?! |
#47
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bleib gelassen, du kannst Zitieren was du willst, Fakt ist hast du eine Beleuchtung dran muß die den Vorschriften entsprechen, hast du keine Beleuchtung dran ist das nicht tragisch dann darfst du eben bei Unsichtigem Wetter nicht fahren, zur Kasse bitte kann dich dafür die WSP nicht
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell |
#48
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Möchte ich Dir ja glauben (und micromonster auch ! Hab ihm vielleicht zu krass geantwortet !!!), aber WO steht das und WARUM widerspricht das den Prüfungsunterlagen ???
WELCH EIN ENDSPIEL !!! Und ich war sooo begeistert von Zidane ! |
#49
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Hallo Thorsten,
das wiederspricht nicht den Prüfungsunterlagen, da wird ja kein Unterschied gemacht ob Unsichtiges oder Sichtiges Wetter ich bin Binnen schon mehrfach kontrolliert worden, einmal sogar Abends bei einsetzender Dunkelheit ohne Beleuchtung, daher weiß ich das aus Erfahrung frage doch einfach mal mehre WSP Leute ist schon intressant was da bei raus kommt
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell |
#50
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So einfach is das ! Andreas
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