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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#26
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zur Info: hier mal ein Beispiel eines Nutzungsvertrages für ein Boot. Kann natürlich auf die eigenen Bedürfnisse abgeändert werden.
http://www.shorn-ostseeurlaub.de/hom...tervertrag.pdf Gruß Roland
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#27
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Wir hatten bei uns im Bootsklub auch ein Eignerpaar, und es gab ständig Schwierigkeiten eben wegen kosten und folgekosten wenn es um Reparaturen am Boot geht, nur lustig die beiden sind jeder sehr vermögend und jetzt nach fast 3 Jahren verkauften sie das Boot und jeder kaufte sich ein eigenes Boot, also ich würde sowas nie machen....
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#28
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Zitat:
Meine Nachbarn haben sich scheiden lassen darum heirate ich nie wieder. Gruß Roland |
#29
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Zitat:
Das Finanzamt! |
#30
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HRFAN Du kannst recht haben bezogen auf einen Nutzungs-/Mietvertrag
habe gerade das das hier im Netz gefunden bei den Segelkollegen. aber nur dann wenn... "Wird das Sportfahrzeug mit Bootsführer vermietet, oder (auch vom Eigner) sonst mit Gewinnerzielungsabsicht für die Ausbildung zum Führen von Sportfahrzeugen oder für ähnliche Sport- und Freizeitzwecke genutzt, handelt es sich um eine gewerbsmäßige Nutzung im Sinne von § 2 Nr. 6 SeeSpbootV. Mit Gewinnerzielungsabsicht handelt, wer Leistungen anbietet, die typischerweise an einem äußeren Markt gegen Entgelt zu erwerben sind. Auch ein Verein kann also in diesem Sinne gewerbsmäßig tätig sein, wenn er z.B. Ausbildung oder Kojencharter zu marktüblichen Entgelten anbietet. Dabei spielt es keine Rolle, ob sich das Angebot an Jedermann, oder nur an Vereinsmitglieder richtet." Da ja TOM in der Schweiz wohnt muss er sich natürlich dort mit gesetzlichen Bestimmungen auseinandersetzen. Einen Steuerberater oder Finanzbeamten zu Rate zu ziehen wäre sicher die sicherste Lösung. Da das Boot ja nicht mit Eigner vermietet wird und auch nicht zur Ausbildung zum Führen von Sportfahrzeugen genutzt wird sondern nur die lfd. Kosten des Eigners/Nutzers für so ein Boot aufgeteilt werden ist der Paragraph meiner Meinung nach nicht anzuwenden. Mal sehen vielleicht ist hier ja noch ein Finanzbeamter oder Steuerberater der hierzu was sagen kann. Ich kenne einige Leute die so einen Nutzungsvertrag haben und da gab es noch nie ein Problem mit Finanzamt. Vielleicht ist da eine Eignergemeinschaft mit Vertrag doch die einfachere Lösung zumindest gegenüber dem Finanzamt. Gruß Roland Geändert von seaspray (30.10.2016 um 21:55 Uhr) |
#31
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Zitat:
Wir hatten das Boot nun zwei Saisonen in der Marina Lepanto Monfalcone. Die Urlaube verbrachten wir in Pula und letztes Jahr in Zadar wo natürlich wieder die Marina zu bezahlen war. Diese Saison waren wir zusätzlich drei Wochenende auf dem Boot. Die Adria in Norditalien hat zwar auch ihre Reize, aber ein drittes Jahr brauche ich jetzt nicht mehr. Deshalb werden wir 2017 nach Kroatien Trailern und nur im Urlaub Boot fahren. Grüße Max |
#32
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Einer meiner Stegnachbarn handhaben es ähnlich wie eine Gemeinschaft.Ok das Boot hat Papi gekauft und die bisherigen Motoren auch alle.Einzig die Wartung und Betriebskosten,die wurden immer geteilt.Dann ist Sohnemann selber Papa geworden und wollte nichts mehr in das Boot investieren.Ende vom Lieder Sohn ist stinkig,weil er heute meist zuguckt wie alle anderen bei top Wetter fahren und er nicht.
Gemeinschaften gerade im Hobbybereich sind für mich das allerletzte.Und wenn das Geld für was eigenes nicht da ist,sollte man sich ernsthaft überlegen wo man steht.Auch mit einem "günstigen" Boot kann man Spaß haben.
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Gruß,Matze |
#33
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Ich hab schon zwei mal eine Bootsgemeinschaft gehabt, es ist eigentlich ganz einfach.
Ich habe vor der Saison ein "Wert" ausgehandelt, also z.b. 70:30, somit hab ich von den unterhaltungskosten 70% übernommen, sprich Versicherung, Liegeplatz und Service etc. Damit durfte ich fahren, hab aber kein Besitzanspruch auf das Boot. Ehrlichgesagt haben wir nie über reperaturen geredet, aber ich denke fair wäre es, das man die Reperaturen teilt, aber der Eigner muss den grösseren Teil übernehmen, da er ein neues Bauteil erhält und dies sicher über mehrere Jahre hält. Man könnte den durchschnittlichen Erhalt dieses Teil ausrechnen? |
#34
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Wie oben schon geschrieben habe ich eine seit 25 Jahren sehr gut funktionierende Eignergemeinschaft mit einem sehr guten Bekannten aus der Nachbarschaft. Zu Beginn machten wir einen Nutztungsvertrag um einfach festzustellen ob das mit uns beiden funzt.
Nach 2 Jahren haben wir dann eine Eignergemeinschaft gegründet mit allen Rechten und Pflichten und Vertrag. Ich kann also nur positives zu dem Thema sagen. Das größte Problem wird immer sein egal welche Partnerschaft man eingeht ob es passt. Dazu zähle ich den finanziellen background für so ein Vorhaben als auch das Interesse der gemeinsamen Werterhaltung z.B. hier eines Schiffes. Es kann nicht sein dass der eine immer nur putzt arbeitet und der andere nur den Zündschlüssel rumdreht. Es ist ein Geben und Nehmen. Zu Beginn einer Bootsgemeinschaft würde ich immer zuerst einen Nutzungsvertrag machen um zu sehen ob es passt. Danach wäre eine Eignergemeinschaft auf alle Fälle für bei Seiten das fairste. Gruß Roland
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#35
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Ich bleibe dabei: Bevor ich einer Gemeinschaft beitrete oder mitbegründe, möchte ich von dem bisher alleinigen Halter das Boot ausleihen, die ersten Fahrten natürlich gemeinsam. So lernt man sich auch gegenseitig kennen, was ja unabkömmlich ist, egal auf welche Basis die gemeinsame Nutzung künftig erfolgen soll.
Klar kann ich auch bei jedem Vercharterer mieten, aber das geht in der gesuchten Größenordnung leider nicht spontan kurzfristig und auch nicht mal nur für ein bis zwei Tage im Sommer. Anders gehts bei mir beruflich leider nicht. Da gebe ich das Geld lieber einem privaten Eigner als einem Vercharterer. |
#36
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Ich kenne eine Eignergemeinschaft (zwei Männer), die superklasse funktionierte, so lange beide alleine waren. Die fuhren auch oft gemeinsam und ich oft mit.
Als einer ne Partnerin hatte, wurde es etwas schwieriger, jedenfalls, was die zeitliche Planung und Nutzung betraf, da sie vorher auch viel gemeinsam fuhren. Organisatorisch und arbeitsmäßig waren beide sich einig und klappte prima, aber die Zeiten differierten zunehmend. War wohl zu "eng". Ich fuhr noch einige Zeit mit dem "übrig gebliebenen", weil so ganz alleine mochte er dann auch nicht mehr; war wohl anders gedacht. Ich finde den Vorschlag von seaspray klasse, erstmal anfangs für einen gewissen Zeitraum eine Nutzungsvereinbarung zu machen, da geht man kein Risiko ein. Weder der eine noch der andere. In diesem Zeitraum kann man sehen, ob es für ein "mehr" klappt und entweder zustimmen oder ablehnen. Wichtig ist nicht nur die Kohle, sondern ob insbesondere gleiche Wertevorstellungen bestehen und genau DA scheiden sich ja meist die Geister.
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------------ Egal, wie tief man die Messlatte für den menschlichen Verstand hängt, jeden Tag kommt jemand und marschiert aufrecht drunter hindurch. |
#37
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Zitat:
Mein Partner war bis zu seiner Pensionierung Zollschiffskapitän und ich habe auch schon einige tausend Seemeilen Erfahrung auf großen Segelyachten. Nutzungszeiträume festlegen auf das Jahr gesehen sind in der Regel nie ein Problem. Am Bodensee gibt es viele Nutzergemeinschaften, bei 60.000 zugelassenen Booten und nur max ca. 30.000 Liegeplätzen (incl. Trockenplätzen) kann man das verstehen. In unserem Hafen war eine Eignergemeinschaft nicht erlaubt. Gruß Roland |
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