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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#26
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Ich möchte ja nicht die Spaßbremse sein, aber vor Cuxhaven, ELbe mit eine 4,50 Stahlboot?
Also alles andere wäre mir da lieber. |
#27
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Ja Frank, auch einen alten Mariner würde ich kritisch und in unerfahrenen Händen als Reparaturgeldfresser und damit ebenfalls als Spaßbremse betrachten.
Darum Opi's Rat: Jungens sucht in Ruhe nach einem geeigneten Boot, welches dauerhaft funktioniert und nicht nach dem ersten Ausritt in der Scheune beerdigt wird. Billig funktioniert im Bootssport so gut wie nie.
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#28
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Ist das Stahlboot ein Gleiter? Wenn nicht, wuerde ich die Idee mit 40 PS nochmal ueberdenken.
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#29
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Zitat:
http://www.gutefrage.net/frage/sport...hein-mit-15-9- Setz Dich mit Deiner Bootsschule in Verbindung und mach schonmal den Termin klar. Die wissen dann auch noch mehr als Google. |
#31
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Mein Revier ist ebenfalls das Elbtief und ich kann dir aus guten 35 Jahren Reviererfahrungen nur sagen: Boot zu lüüt, egal welcher Motor dranhängt und es ist fast unverzichtbar auf grundlegendes nautisches Wissen zurückgreifen zu können. Berufsschifffahrt, Tidenwasser und Wetterkapriolen machen das Gebiet wirklich schwierig.
Ich will nicht unbedingt schreiben "mach den SBF" (da lernt man auch nicht viel über das Revier), sondern schließe dich 1-2 Jahre einem Bootsverein der Jugendgruppe an. Das dort idR vermittelte Wissen ist Gold wert ind zieht wahrscheinlich den SBF hinterher.
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Jörg von der (ex)Freibeuter ...
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#32
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Boot ummelden
Hallo, weiß jemand zufällig von euch wie man ein Boot ummelden kann ob das auch einfach im Internet geht oder nicht. wenn ja kann mir bitte jemand einen link zu der eite schicken in voraus schon mal danke
MFG Levin |
#33
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Das Boot ummelden? Als 15-Jähriger kannst du kein Boot ummelden.
Hier mal ein Antrag des WSA Berlin, leer: https://www.elwis.de/Freizeitschifff...uge/Antrag.pdf Diesen müsstest du ja auch ausfüllen, wenn du ein Boot nur ummelden möchtest. Angaben über den Motor sind da auch enthalten. Eigentumsnachweis ist beizufügen.
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Kollegiale Grüße, Sascha Geändert von Schleusenmeister (27.12.2016 um 00:32 Uhr) |
#34
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Zitat:
http://www.wsa-stralsund.wsv.de/Schi...gen/index.html
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell |
#35
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Nä, nä, nä...
1) Auf Seegewässern brauchst du unter 16 Jahren bis 5 PS keinen Führerschein, die großzügigere 15PS-Regel gilt dagegen auch See erst ab 16 Jahren. 2) Ebenso brauchst du auf See keine Kleinfahrzeugkennzeichen, also auch keine Ummeldung, Abmelden reicht. (z.B. durch Zurückschicken des Bootsausweises an die WSA, so sie der Austeller ist = amtliches Kennzeichen, die amtlich anerkannten sonst an den ausstellenden Ver- band). Nicht vergessen, dann sind Bootsnamen, Heimathafen und Eigneranschrift, (im Boot), Pflicht. Aber Achtung, manche kleinen Nebenflüsse der Elbe unterliegen durchaus den Bin- nenverordnungen, (nicht direkt ab der Mündung), also immer erst schlau machen: Mit 5PS kann man, das richtige Boot vorausgesetzt, durchaus sicher und flott unterwegs sein... (Mal völlig davon abgesehen, dass auch ein gedrosselter 40PS-Motor kräftig am Tank nuckelt und die Spritpreise auch für 15jährige gelten... )
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gregor Geändert von Dicke Lippe (27.12.2016 um 08:42 Uhr) |
#36
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Zitat:
Ich kenne das nur wenn ein Seeschiff ohne Kennzeichen ausnahmsweise binnen unterwegs ist. Grüße
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Marco, Ich bin so wie ich bin, die einen kennen mich und die anderen können mich... |
#37
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Zitat:
Hmm, stimmt, ich finde solche Verweise nur in diversen Foren, Fachseiten u.ä., nicht jedoch auf den aktuellen und offiziellen Seiten. Für sinnvoll halte ich die Eignerangabe schon, dann bekommt man es vielleicht auch "zurück", und einen Namen sollte jedes Boot tragen dürfen. See gilt für Kleinfahrzeuge tats. ausschließlich für Wassermotorräder eine Kennzeichnungs- pflicht, allerdings nur mit einem amtlichen Kennzeichen, alle anderen scheinen also tatsächlich völlig nackig fahren zu dürfen, zumindest bis zur Größengrenze Flaggenzertifikat / SchiffsReg. ... Da gelten dann die entsprechenden Regularien bzgl. Name / Heimathafen. (weitere Ausnahme: vermietete und gewerblich genutzte Boote.) Binnen gilt dies auch nur, wenn es eben nicht kennzeichnungspflichtig (aufgrund Größe/Leistung/ Antriebsart) ist, mit der erneuten Ausnahme "Segelsurfbretter". Und ein Seeschiff, welches binnen ohne Kennzeichen unterwegs ist, begeht doch einfach eine Ordnungswidrigkeit, oder? Das wäre ja sonst, wie das Hissen einer karierten Flagge vorzu- schreiben, wenn ich ein führerscheinpflichtiges Boot ohne Führerschein führe...
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gregor Geändert von Dicke Lippe (27.12.2016 um 10:24 Uhr) |
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