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  #26  
Alt 28.11.2016, 15:07
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Zitat:
Zitat von Fronmobil Beitrag anzeigen


Das Bezirksamt Spandau strebt an, bei allen neuen Steganlagen oder bei der Prolongation der Genehmigung von bestehenden Steganlagen in seinem Verantwortungsbereich,...

Zitat:
Zitat von Pusteblume Beitrag anzeigen
1.) Es geht um die Anlage von neuen Steganlagen. Das hat keinen Einfluss auf bestehende Anlagen. Man wird auch 2017 noch im Spandauer Havelrevier übernachten können.
So wie ich verstanden habe auch um bestehende Anlagen (Verlängerung der Genehmigung)
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  #27  
Alt 28.11.2016, 15:12
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Hm. verstehe ich nicht. genehmigt ist genehmigt.
Wir sind ja nu auch an der UHW - und unsere Genehmigung beruht gar noch auf einer aus der DDR. Sonage wir an den Abmaßen bzw Gestalt des Steges nix ändern, brauchen wir keine neue. Verstehe ich nicht, warum das in Spandau anders sein soll.

Aber je nun: Jede Verwaltungsentscheidung muss rechtlich begründet sein. Nach welchem Gesetz, welchem § will denn das BA Spandau derartige Auflagen erteilen?
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  #28  
Alt 28.11.2016, 15:15
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Zitat:
Zitat von Pusteblume Beitrag anzeigen
Hm. verstehe ich nicht. genehmigt ist genehmigt.
Wir sind ja nu auch an der UHW - und unsere Genehmigung beruht gar noch auf einer aus der DDR. Sonage wir an den Abmaßen bzw Gestalt des Steges nix ändern, brauchen wir keine neue. Verstehe ich nicht, warum das in Spandau anders sein soll.

Aber je nun: Jede Verwaltungsentscheidung muss rechtlich begründet sein. Nach welchem Gesetz, welchem § will denn das BA Spandau derartige Auflagen erteilen?
Bin weit weg von Berlin und hab von Steggenehmigung so gar keinen Plan.
Kann nur lesen was hier berichtet wird.

'Eventuell klärt Klaus ja auf.
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  #29  
Alt 28.11.2016, 15:17
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Die Begründung für die Einschränkung würde mich schon interessieren.
Ebenso die Begründung der Nutzungsart beim beantragen der ursprünglichen Genehmigung.
Das Wasser und Schifffahrtsamt kann jeder Zeit eine Genehmigung zurückziehen oder einschränken wenn die Nutzung über die ursprünglich beantragte Begründung hinaus geht oder es die wirtschaftliche Nutzung oder Sicherheit der Wasserstraße erfordert. Ohne Angabe von Gründen. Das weiß jeder Antragsteller. Geht mir mit meinem Bootshaus genauso. Das Risiko kenne ich und war damit einverstanden.
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MfG Roland

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  #30  
Alt 28.11.2016, 15:21
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In der Regel gelten Genehmigungen und Pachtverträge mit dem Schiffffahrtsamt nur 25 Jahre. So bei uns.
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MfG Roland

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  #31  
Alt 28.11.2016, 15:22
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Die Frage ist, ob in Berlin solche Genehmigungen unbefristet erteilt werden oder eventuell regelmäßig (jährlich?) verlängert werden müssen. Dann wären alle betroffen!
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Viele Grüße
Gerhard

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  #32  
Alt 28.11.2016, 15:27
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Zitat:
Zitat von Pusteblume
Hm. verstehe ich nicht. genehmigt ist genehmigt.
Wir sind ja nu auch an der UHW - und unsere Genehmigung beruht gar noch auf einer aus der DDR. Sonage wir an den Abmaßen bzw Gestalt des Steges nix ändern, brauchen wir keine neue. Verstehe ich nicht, warum das in Spandau anders sein soll.
Weil das Berlin ist und nicht Brandenburg.

In Berlin werden solche Genehmigungen mit einer Laufzeit von max 10 Jahren erteilt.

Zitat:
Zitat von Hartwig
Will Berlin keine Wasserwanderer oder Touristen mehr haben?
Oder sollen die nur in bestimmte Marinas (ein Schelm wer böses dabei denkt)
Naja, im Jahr 2017 findest du sicher noch einen Liegeplatz für dein Boot. Aber spätestens in 10 Jahren, wenn alle Stege einmal neu genehmigt werden mussten, ist es vorbei. Zumindest in Spandau. Das dadurch eine Verdrängung erfolgt, in andere Bezirke und ins Bundesland Brandenburg ist auch klar. Was dies für die Liegeplatzpreise bedeuten wird kann sich jeder auch selbst überlegen.

Alles nicht gut!
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  #33  
Alt 28.11.2016, 15:28
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Zitat:
Zitat von Balu2000 Beitrag anzeigen
....
Das Wasser und Schifffahrtsamt kann jeder Zeit eine Genehmigung zurückziehen oder einschränken wenn die Nutzung über die ursprünglich beantragte Begründung hinaus geht oder es die wirtschaftliche Nutzung oder Sicherheit der Wasserstraße erfordert. Ohne Angabe von Gründen. Das weiß jeder Antragsteller. Geht mir mit meinem Bootshaus genauso. Das Risiko kenne ich und war damit einverstanden.
Na ja, da hast Du ja schon Begründungen gegeben. Ohne Begründung geht nämlich nichts in der Verwaltung.
Es ist hier aber wohl so, dass das BA hier irgendwas möchte. Ich denke immer noch, dass die da nichts zu vermelden haben. Außer, es geht um Wasserflächen , die NICHT Bestandteil der Bundeswasserstraße sind. Kleiner Stößensee z.B. Da kann es eventuell sein, dass das BA Spandau einen eigenen Flächennutzungsplan hat, und das können dann Nutzungseinschränkungen definiert werden.
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  #34  
Alt 28.11.2016, 15:31
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Zitat:
Zitat von Fronmobil Beitrag anzeigen
Weil das Berlin ist und nicht Brandenburg.

In Berlin werden solche Genehmigungen mit einer Laufzeit von max 10 Jahren erteilt.
Nun ja, soll der Verein Widerspruch einlegen. Solange da keine rechtliche Begründung auf dem Bescheid steht, dürfte er sehr schnell kassiert werden.
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  #35  
Alt 28.11.2016, 15:33
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Liegt diese Steganlage event. in einem Schutzgebiet und die Steganlage wurde ursprünglich nur ohne aufwendige Infastruktur und nur für Segelboote genehmigt? Boxen eventl. quer zur Fahrrine und deswegen nicht über Heckphäle hinaus? Fragen über Fragen.
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  #36  
Alt 28.11.2016, 15:35
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Zitat:
Zitat von Pusteblume
Solange da keine rechtliche Begründung auf dem Bescheid steht
Soweit ist das Verfahren noch nicht. Aber lassen wir das und versuchen die Sache nicht verfahrensrechtlich zu beurteilen. Das sollen die Fachleute und Juristen machen. Natürlich kann man gegen einen Verwaltungsbescheid Widerspruch einlegen und irgendwann auch klagen. Das landet dann wieder beim Verwaltungsgericht Berlin ... siehe Eingangsposting ... und schon ist es zu spät!
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  #37  
Alt 28.11.2016, 15:37
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Zitat:
Zitat von Roland
Liegt diese Steganlage event. in einem Schutzgebiet und die Steganlage wurde ursprünglich nur ohne aufwendige Infastruktur und nur für Segelboote genehmigt? Boxen eventl. quer zur Fahrrine und deswegen nicht über Heckphäle hinaus? Fragen über Fragen.
Nein, das ist alles nicht der Fall. Ich kann hier leider nicht die Beteiligten namentlich nennen. Vielleicht wenn es in der Presse stand, dann gerne.

EDIT: Ich sehe gerade, der Verein hat den Vorgang auf seiner Homepage öffentlich gemacht. Also hier der Link:
http://www.spyc.de/news.html#Betrieb...bnisSteganlage
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  #38  
Alt 28.11.2016, 15:58
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Hallo,
naja, wie ich das im Brief vom Amt lese, haben der Segelclub einfach verpennt ihre Genehmigung zu verlängern und das schon seit31.05. 2000. Da hat der Vorstand aber richtig was verschusselt. Und jetzt kann die Genehmigung nur eben mit diesen neuen Auflagen erteilt werden und das betrifft doch nicht zwingend andere Vereine / Marinas, die in der Frist verlängern.

Grüsse Christopher
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  #39  
Alt 28.11.2016, 16:07
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Zitat:
Zitat von Christopher
Und jetzt kann die Genehmigung nur eben mit diesen neuen Auflagen erteilt werden und das betrifft doch nicht zwingend andere Vereine / Marinas, die in der Frist verlängern.
Doch es betrifft auch alle andere Steganlagen, wie ich aus persönlichen Gesprächen auf der Messe Boot & Fun erfahren habe.
Und natürlich könnte die Genehmigung auch ohne die unsinnigen Auflagen erteilt werden!
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  #40  
Alt 28.11.2016, 16:10
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Ja, könnte sie. Sie wurde aber 16 Jahre lang illegal betrieben. Wer weiss wie der Schriftwechsel davor stattfand. Manchmal sind Leute auch einfach nur angepisst (BA) und verzapfen dann sowas. Wenn ich mal an unsere älteren Mitglieder im Angelverein denke ....
Und wa sdir andere auf einer Messe erzählen.... da würde ich auch nicht alles in eine Waagschale werfen
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  #41  
Alt 28.11.2016, 16:18
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Auf alle Fälle sind auch die Verbände alarmiert.
Das die Genehmigung einer Steganlage jahrelang nicht bearbeitet wurde hat in Berlin teilweise auch Gründe die in den Verwaltungen liegen.

Aus meiner Sicht ist doch das Gefährliche für uns alle, daß mit solchen Genehmigungsauflagen größere Sportboote, Kajütboote, Hausboote vertrieben werden sollen, die Ver- und Entsorgung in den Häfen erschwert und das Übernachten im Hafen generell unterbunden werden soll. Find ich persönlich unlustig!
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  #42  
Alt 28.11.2016, 16:35
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Hast ja Recht.
Aber da hat der Vorstand definitiv was richtig verschlafen. Da bin ich froh . das ich auf dem platten Land lebe.
Uns haben sie die Wasserpacht verdoppelt, was meinst du was da los war im Verein (unsere alten Mitglieder - ganz, ganz schlimm) , von sage und schreibe 78€ auf 168€ bei mir am Steg (der ganze Steg - 6 liegeplätze a 5m Länge). Ich habe nur den Kopf geschüttelt.
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  #43  
Alt 28.11.2016, 16:39
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Mein Gott! Das ist sogar eine Erhöhung um 115% !
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  #44  
Alt 28.11.2016, 16:45
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Nja wenn die Genehmigung tatsächlich 2000 augelaufen ist, kann der Verein ja froh sein überhasupt wieder eine bekommen zu haben.
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  #45  
Alt 28.11.2016, 16:52
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Da wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen.

Um zu verhindern, daß so subversive Subjekte wie ich, ganzjährig auf dem Boot wohnen, wird gleich das Übernachten gänzlich verboten. Die arme Allgemeinheit wird ja dadurch ganz gestört, äh verstört oder war es zerstört?
Was sind das nur für Leute die auf einem Boot übernachten?
Steuerbetrüger, Milionäre, Individualisten und sonstiges gesoxe. Nix für einen ehrbaren Beamten.
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Liebe Grüße Lalao0 - Hartwig
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  #46  
Alt 28.11.2016, 16:54
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Ich kenne solches "Gesoxe" auch.

Wollen wir Herrn Pipper mal ein paar Briefe schicken?
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  #47  
Alt 28.11.2016, 17:09
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Nö. Der Hafen hat viel zu kleine Liegeplätze für Hausboote.
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  #48  
Alt 28.11.2016, 17:50
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Wer sich den Brief aufmerksam durchliest, stellt schnell fest, dass hier tatsächlich eine grundsätzliche Richtungsänderung für den Betrieb von Steganlagen angestrebt wird.

Allein die Unterstellung, Übernachtungen auf dem Boot schaden der Umwelt ist schon denkwürdig, konsequent weitergedacht ist das Hobby Boot in der Form zukünftig (in Spandau) nicht mehr wie bisher möglich.

Briefe und Mails an die Verwaltung, an die BVV sowie an Spandauer Bundestagspolitiker können helfen, wenn sie in großer Zahl eingehen. Ein Musterschreiben, abgestimmt mit dem betroffenen Verein würde ich auch absenden.

Gruß

Nick
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Alt 28.11.2016, 17:58
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Auch wenn wir Sie nicht mögen ich würde die Reise Charter Branche anpicken . Deren Lobby ist bestimmt größer als wir hier.
Diese Branche macht Umsätze und gibt Arbeitsplätze. Ob Berlin sich diesen Zorn zuziehen will glaube ich nicht.
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Schöne Grüße von Ulrike und Kay sowie unser Hündin Navie Die wahre Power by V8
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Alt 28.11.2016, 19:01
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Die Mittel Ordnungswidrigkeiten oder Straftatbestände zu ahnden sind geregelt. Da braucht es keine Auflagen. Es ist egal ob irgend wer da gepennt hat und vergessen hat den entsprechend Antrag rechtzeitig zu stellen.
Diese Auflagen kämmen ja eh einem Versagen der entsprechenden Genehmigung gleich. Die Nutzung wird ja in der Art eingeschränkt, dass sie dem übligen Zweck nicht mehr dient. Schlimm, schlimm wenn das gängige Praxis wird.
Ich kann mich der Empfehlung, laut Alarm zu schlagen, nur anschließen. In meiner Behörde wirkt das auch. Vor allem wenn der Landrat oder die Politik darauf aufmerksam werden.
__________________
Gruß Martin
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