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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#26
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Kein Kommentar
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Gruss Olli der sich jetzt schon auf das Sommertreffen 2024 freut |
#27
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#28
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zurück zum Thema:
a) unter §5 der neuen Verordnung (2017) steht: Keiner Fahrerlaubnis nach dieser Verordnung bedürfen 1. Personen beim Führen eines Sportbootes auf dem Rhein, sofern das zu führende Sportboot mit einer Antriebsmaschine ausgerüstet ist, deren größte nicht überschreitbare Nutzleistung höchstens 3,68 Kilowatt beträgt, 2. auf allen übrigen Binnenschifffahrtsstraßen und auf den Seeschifffahrtsstraßen Personen beim Führen eines Sportbootes, sofern das zu führende Sportboot mit einer Antriebsmaschine ausgerüstet ist, deren größte nicht überschreitbare Nutzleistung höchstens 11,03 Kilowatt beträgt b) es steht dort nichts von einer Mindestaltersgrenze c) in der BinSchStrO steht aber: "Auf jedem in Fahrt befindlichen Fahrzeug hat der Schiffsführer sicherzustellen, dass das Ruder mit einer hierfür geeigneten Person im Alter von mindestens 16 Jahren besetzt ist" d) in der SeeSchStrO steht nichts von einem Mindestalter. Somit gehe ich davon aus, dass 1. man auf Binnenschiffahrtsstraßen mind. 16 Jahre alt sein muss bei unter 15 PS 2. man auf Seeschiffahrtsstraßen jünger als 16 Jahre sein darf bei unter 15 PS Die elterliche Aufsichtspflicht, wie im BGB beschrieben, muss selbstverständlich immer und unter allen Umständen eingehalten werden. Hat jemand hier zu dem Thema einen anderen Kenntnisstand? Insb. dazu, ob man auf Seeschiffahrtsstraßen auch mind. 16 Jahre alt sein muss bei unter 15 PS. Falls ja, gerne bitte mit Quellenangabe. Gruß Jan |
#29
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Zitat:
Binnen Min. Alter 16 See Kein Mindestalter.
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#30
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Sehe ich inzwischen auch so. Es gibt Binnen noch ein paar weniger bedeutsame Ausnahmen (BinSchStrO § 1.09 5.).
Für den Seebereich war es nach der Anhebung der Führerscheingrenze von 5 auf 15 PS so, dass nur bis 5 PS keine Altersgrenze galt und über 5 PS dann mind. 16. Jahre https://www.buzer.de/gesetz/4710/a65444.htm. Diese Regelung ist in die neue SpFV 2017 nicht mit übernommen worden. Das sehe ich aber kritisch, wenn der 2-jährige meiner Nachbarn dann hier demnächst übers Wasser heizt.
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Liebe Grüße Mattze |
#31
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Kann quasi Jeder fahren der da NICHT steht. Bahn frei für Horst. Da wird mein Kater demnächst an Euch vorbeiblasen grins
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Gruss Ingo Ich hab auch keine Lösung. Aber ich bewundere das Problem |
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