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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#26
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Hallo,
ich hab zu meinem Schlauchi ein *Bordbuch für den Schiffsführer* bekommen und dort stand zu meiner Verwunderung ein Tiefgang von 55cm mit dem Hinweis je nach Zuladung. Gemessen hab ich einen Tiefgang anhand der Schmutzwasserlinie von unter 30cm. Ein Böötli mit 55cm Tiefgang könnte ich nicht gebrauchen, weil ich mit tockenen Rädern vom Strand wassern möchte und da würd ein tiefes Heck nicht immer mitmachen. Wenn mich nicht alles täuscht, dann wird hier beim Tiefgang der ungünstigste Fall angenommen und dieser Zahlenwert angegeben. Das war aber ein Neuboot von einer Werft ausgeliefert in 2005. grüsse jürgen
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grüsse Jürgen Let it RIB Gesellenprüfung im Hafengammeln bestanden: kochen, im Hafenbecken nach Schlüssel tauchen, abhauen ohne zu bezahlen |
#27
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tja, es ist schon manchmal sehr verwunderlich, mit welchen kranken ideen käufer versuchen, kaufverträge rückgängig zu machen...
das gericht hat den gutachter beautragt, weil der mit dem fall betraute richter, selbst keinerlei ahnung von booten hat. interessant zu wissen, wäre nun, welche angaben der gutachter in seinen schriftlichen ausführungen gemacht hat. ob er nun ahnung auf dem gebiet hat oder nicht, ist zuerst einmal uninteressant, da er vom gericht beauftragt wurde. daran läßt sich nichts rütteln. aber: wenn er ein flapsig formuliertes gutachten geschrieben hat, in dem angaben fehlen, kann sich der käufer ein "ei" auf dem gutachten braten. wenn ich deine posting richtig lese, hört sich alles noch nach einem "vorgerichtlichen beweis-verfahren" an. da gibt es noch nichts zu verlieren... trotzdem sollte jeglicher schriftverkehr von einem anwalt erledigt werden. juristischen-deutsch ist halt ne eigene sprache, die otto-normalbürger schnell falsch verstehen kann. zum tiefgang: es gibt international keine festgelegten normen, was den tiefgang betrifft. wenn man aber von einem kontruktionstiefgang redet, ist das neue, technisch betriebsbereite schiff gemeint. ohne brennstoffe, wasser, sonstiger ausrüstung; der kontrukstionstiefgang bezieht sich auf seewasser mit einer dichte von 1,025 kg/m3 (und ein chemiker würde noch darauf bestehen, dass das seewasser genau 20°C warm ist). als referenz wird international seewasser genommen, da "schiffe" ja auf see verkehren und nicht im binnenland... aber eine festlegung gibt es nicht. der normale tiefgang eines bootes im normalen betrieb ist also ein anderer. zu beachten sind die gewichte von brennstoffen in den tanks, frischwasser, ausrüstung, lebensbmittel, kleidung, betten usw usw... wenn man pingelig sein will, muss man auch die gewichte, von antifouling und lackfarben, die man im laufe der jahre aus boot streicht, berücksichtigen. und dann wäre da ja auch noch die crew, die je nach größe auch noch einige hundert kilos auf die waage bringt. werden diese parameter nicht festgehalten, ist jede messung witzlos. dann kann man auch "flaschen-drehen-machen", um den tiefgang zu bestimmen. und noch ein tip: nur weil jemand gerichtlich vereidigter sachverständiger ist, bedeutet es noch lange nicht, dass er wirklich fachwissen auf einem speziellen gebiet besitzt! (habe eine ähnliche geschichte wie diese auch gerade am laufen... zieht sich nun schon 2 jahre hin. inzwischen ist es eigentlich nur noch ne lachnummer, wenn man sieht, wie anwälte und gutachter, die null ahnung von der materie haben, versuchen, einen prozeß anzustrengen... und selbst 3 gutachten haben ihnen nix genützt... ) falls es in deinem fall zu einem gerichtlichen verfahren kommen sollte, dann beauftrage deinen anwalt sich zügig mit einem "nautischen sachverständigen" zu unterhalten. es gibt einige in deutschland, die als sog. spezialgebiet "draft-surveys" machen, also die ihre brötchen damit verdienen, dass sie tiefgänge von schiffen ermitteln. laß die finger von den zahlreichen sog. "experten" im bootsbreich, oftmals fehlt ihnen ein entsprechendes nautisches und technisches fachwissen. ich würde der ganzen sache gelassen entgegen sehen! das boot ist verkauft, der kaufpreis bezahlt. solange du guten gewissens behaupten kannst, dem verkäufer nichts verschwiegen zu haben, wird es beinahe unmöglich, dir irgendwie einen strick zu drehen. außerdem: der käufer ist in der beweispflicht! du braucht erstmal nur angemessen, auf den schriftverkehr zu reagieren. und das macht am besten ein anwalt. meine rechtsschutzversichterung hat übrigens auch sofort die zusage auf kostendeckung erteilt, obwohl es sich um eine boots-geschichte handelte. falls du fragen hast, schick mir ne PN gruß |
#28
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Hallo,
mal abgesehen davon, das das Gutachten wirklich mehr als fehlerhaft zustande gekommen ist und somit angezweifelt werden kann, wenn es sich so verhält, wei Du es beschreibst, handelt es sich bei einer geforderten Rückgabe einer Kaufsache um einen Rücktritt gem. §§ 433, 437 Nr.2, 323, 346 BGB. Dazu muss eine "erhebliche" Pflichtverletzung nach § 323 V, Satz 2 BGB vorliegen und diese ist nmM bei dieser geringfügigen Abweichung hier nicht gegeben. Das würde aber nur zum Tragen kommen, wenn das Gutachten in den Prozess so wirklich eingebracht wird. Und wie schon gesagt, kann an diesem Punkt ja schon ein Einwand erhoben werden. Ich sehe das Ganze also auch nicht als großes Problem für Dich, wenn es wirklich alles so war und nicht standpunktverfälscht ist. Lass wirklich alles über einen Anwalt laufen. Beste Grüsse Martin |
#29
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Zitat:
Was willst du mehr. Das sagt doch alles aus.
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Gruß Thomas _______________________ Echte Männer essen keinen Honig........ Echte Männer kauen Bienen............... |
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Vielen Dank an euch Alle . Die Rückmeldungen haben mich darin bestärkt, mit voller Energie weiter an die Sache heranzugehen. Ich habe eine sehr engagierte Anwältin an meiner Seite. Meine Beiträge waren vollkommen objektiv und nicht standpunktverfälscht, sie würden mir auch sonst nicht weiterhelfen. Ich halte Euch von jetzt an immer auf dem Laufenden, kann ja auch anderen Skippern mal passieren, in eine solche Lage zu kommen, ich wünsche es Niemandem. Mein Vater hatte so sehr gehofft, dass sein großes Lebenswerk, eine wirklich tolle Yacht, in gute Hände kommt - und dann so was .
Liebe Grüße Ilonka |
#31
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Hallo Ilonka,
ja, halt uns bitte weiter auf dem Laufenden, und wenns Probleme oder Fragen gibt, , scheue dich nicht sie hier zu stellen.
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Gruß Frank Nur Asse auf der Hand, und der Rest der Welt spielt Halma |
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Sorry, das ich so einen alten Beitrag hervorhole. Wollte wissen, ob es etwas Neues in der Sache gibt. Müsste ja mittlerweile entschieden sein.
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gruß peter |
#34
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Eigentlich schade das sich Leute hier anmelden um ihr Problem zu lösen und nichts mehr von sich hören lassen.
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Gruß Torsten Träume nicht dein Leben, sondern lebe dein Traum |
#35
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Ja, das dachte ich mir auch gerade :-(
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#36
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Wird schwer:
Letzte Aktivität: 07.09.2006 19:10 Aber wäre eine interessante Info gewesen.
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Gruß, Rolf |
#37
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Vieleicht sind die noch immer beim Tiefgangmessen
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Gruß Jürgen "Die Zukunft sollte man nicht vorhersehen wollen, sondern möglich machen" Antoine de Saint-Exupéry (1900-1944) |
#38
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Müsste es nicht heißen ...wie tief ist mein Tiefgang?
Gruß Hagen
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Es gibt nicht gutes, außer man tut es. Ich suche eine Uttern 6200 DC oder 6250 DC. |
#39
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Ich habe die - alten - Beiträge auch gelesen und hoffte das Ergebnis finden zu können. Beim Auto wurde zigmal entschieden ob die Angabe des Benzinverbrauchs, der Motorleistung oder der Höchstgeschwindigkeit eine zugesicherte Eigenschaft ist. Beim Boot ist der Tiefgang sicherlich ein sehr wichtiger Faktor, denn die Befahrbarkeit viele Gewässer und Häfen hängt davon ab und auch die Versicherung kann im Schadensfall Probleme bereiten. Bei meiner KARINA sind 1,40 m eingetragen, aber das stimmt nie. Vermutlich vorsorglich oder auch falsch berechnet?? Für mich bleibt es ohnehin ein Rätsel was der Unterschied von Tiefgang, Abladetiefe, Eintauchtiefe sein soll.
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Andreas |
#40
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Zitat:
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Gruß Wilfried
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