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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #26  
Alt 19.09.2006, 11:41
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Zitat:
Zitat von Emotion
Ich denke solange nix passiert sagt keiner was! In den Fragebogen der Sportbootführerscheine steht nix dazu, nur:

1. Das Boot ist in Fahrt, wenn es keine Landverbindung hat (Leinen, Anker)

Zitat:
Zitat von h-d
Binnen gilt:

0,5 Promille sind der Grenzwert (BinSchStrO §1.02 Abs. 7)

beim Ankern gilt: "müssen beim Stillliegen von einer Person, die in der Lage ist, im Bedarfsfall rasch einzugreifen, beaufsichtigt werden, es sei denn, die Aufsicht ist wegen der örtlichen Verhältnisse nicht erforderlich" (BinSchStrO § 7.08 ), also musst du dir einen so geschützten Platz suchen, dass die Wache nicht erforderlich ist

Wie es auf See aussieht, weiß ich nicht.

Zitat:
Zitat von ventum
Ja,

bezüglich Alkohol gilt "Binnen" und "See" dasselbe.

Zwar ist Ankern rechtlich eine "Fahrtunterbrechung". Wenn jedoch, etwa weil der Anker nicht hält oder wegen der örtl. (Wetter-)bedingungen, der Ankerplatz verlassen werden muss, muss natürlich die BAK unter dem Grenzwert sein.
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  #27  
Alt 19.09.2006, 11:42
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Bei mir an Bord fährt sowieso Gustav, und der ist immer nüchtern ,
Siggi
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  #28  
Alt 19.09.2006, 11:42
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Cooky-Crew Cooky-Crew ist offline
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Zitat:
Zitat von Emotion
..............
2. Wenn das Boot in fahrt ist muß der Skipper < 0,5 Promille haben
............
Da habe ich aber meine Probleme mit, ich trinke nix,
wenn ich Boot fahre
Aber nach deiner Aussage muss ich >0,0 Promille aber < als 0,5 Promille
haben, wat nu

Gruß
UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will,
sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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  #29  
Alt 19.09.2006, 11:43
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Zitat:
Zitat von billi
... Sollte das boot also festgemacht oder vor Anker sein ist es somit nicht in fahrt. Also gibt es dort auch keine ALcoholgrenzwerte. sonst müßte man ja selbst im hafen mit einer Alcoholkontrolle rechnen...
Zwischen "festgemacht" und "vor Anker" ist aber ein himmelweiter Unterschied.
Wenn ich das Boot im Hafen oder an einer festen Boje festgemacht habe, kann ich ja auch für ein paar Wochen nach Hause fahren und das Boot so zurück lassen.

Gruß
Norman
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  #30  
Alt 19.09.2006, 11:45
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divefreak divefreak ist offline
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Zitat:
Zitat von Don P
Zitat:
Zitat von kaptainkoch
kann einen auch den Autoführerschein kosten.

Grüße Carsten
Bitte nicht wieder den Punkt anführen.
Stand heute erst im Tageblatt

Landgericht Kiel, leider kein AZ.

BTW solange man die Mitfahrer nicht festbinden muß sind die nicht besoffen.

MFG René
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  #31  
Alt 19.09.2006, 11:49
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Zitat:
Zitat von blaue-elise
Zitat:
Zitat von billi
... Sollte das boot also festgemacht oder vor Anker sein ist es somit nicht in fahrt. Also gibt es dort auch keine ALcoholgrenzwerte. sonst müßte man ja selbst im hafen mit einer Alcoholkontrolle rechnen...
Zwischen "festgemacht" und "vor Anker" ist aber ein himmelweiter Unterschied.
Wenn ich das Boot im Hafen oder an einer festen Boje festgemacht habe, kann ich ja auch für ein paar Wochen nach Hause fahren und das Boot so zurück lassen.

Gruß
Norman
Meine ich auch.
So ein Schraubanker fällt doch unter die Rubrik "festgemacht" oder nicht?
Ob ich dann in nem Schlafsack an Land ausnüchter und im Boot rüssel müsste doch latte sein...
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  #32  
Alt 19.09.2006, 11:50
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Zitat:
Zitat von marsvin
Bei mir an Bord fährt sowieso Gustav, und der ist immer nüchtern ,
Siggi

Cool, dann ist Gustav ja der kleine Bruder von Knut
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mit sportlichem Gruß
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  #33  
Alt 19.09.2006, 11:52
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Zitat:
Zitat von divefreak
Zitat:
Zitat von Don P
Zitat:
Zitat von kaptainkoch
kann einen auch den Autoführerschein kosten.

Grüße Carsten
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Landgericht Kiel, leider kein AZ.

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MFG René
Nachtrag, war doch gestern.

Und AZ 37 Qs 62/06

MFG René
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  #34  
Alt 19.09.2006, 12:07
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offtopic:kein schlechter anblick das riesen Päckchen mit den Booten...
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Semper Fidelis
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  #35  
Alt 19.09.2006, 12:14
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blaue-elise blaue-elise ist offline
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Zitat:
Zitat von PderSkipper
Zitat:
Zitat von blaue-elise
Zitat:
Zitat von billi
... Sollte das boot also festgemacht oder vor Anker sein ist es somit nicht in fahrt. Also gibt es dort auch keine ALcoholgrenzwerte. sonst müßte man ja selbst im hafen mit einer Alcoholkontrolle rechnen...
Zwischen "festgemacht" und "vor Anker" ist aber ein himmelweiter Unterschied.
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Gruß
Norman
Meine ich auch.
So ein Schraubanker fällt doch unter die Rubrik "festgemacht" oder nicht?
Ob ich dann in nem Schlafsack an Land ausnüchter und im Boot rüssel müsste doch latte sein...
Wenn der Schraubanker an Land befestigt ist und das Boot unmittelbar vor dem Ufer liegt, würde ich das auch so sehen. Scheint allerdings im Ermessensspielraum der "Kontrollorgane "zu liegen, ob die örtlichen Umstände und Gegebenheiten einen Verzicht auf eine Aufsichtsperson zulassen.
Ich würde mir das von der WaschPo bestätigen lassen. Habe bisher nur gute Erfahrungen gemacht, wenn man vernünftig mit denen umgeht.

http://www.gesetze-im-internet.de/bi...98/__7_08.html

http://www.elwis.de/Schifffahrtsrech..._08/index.html


Gruß
Norman
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  #36  
Alt 19.09.2006, 12:35
kaptainkoch kaptainkoch ist offline
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Zitat:
Zitat von divefreak
Zitat:
Zitat von divefreak
Zitat:
Zitat von Don P
Zitat:
Zitat von kaptainkoch
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Landgericht Kiel, leider kein AZ.

BTW solange man die Mitfahrer nicht festbinden muß sind die nicht besoffen.

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Nachtrag, war doch gestern.

Und AZ 37 Qs 62/06

MFG René
Verstehe ich nicht, was ist mit AZ und BTW?
Habe kein Tageblatt nur die Ruhr nachrichten
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Gruß Carsten
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  #37  
Alt 19.09.2006, 12:41
Benutzerbild von Cooky-Crew
Cooky-Crew Cooky-Crew ist offline
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Zitat:
Zitat von kaptainkoch
............
Verstehe ich nicht, was ist mit AZ und BTW?
Habe kein Tageblatt nur die Ruhr nachrichten
Dann schau mal hier
http://www.schoenberg.de/html/index2.php?s=263

und such mal den Artikel

Zitat:
Betrunkener Bootsfahrer verliert Pkw-Führerschein

Urteil gegen 26-Jährigen: Motorboote gelten vor Gericht als Kraftfahrzeuge

Kiel – Wer als Bootsfahrer massiv gegen Verkehrsregeln verstößt, setzt damit auch seinen Pkw-Führerschein aufs Spiel.
Das geht aus einer ungewöhnlichen Entscheidung des Landgerichts Kiel über eine Trunkenheitsfahrt vor dem Schönberger Strand hervor.

Der Vorfall spielte sich an einem Abend Anfang Juni ab:
Ein 26-Jähriger hatte sich laut Staatsanwaltschaft Kiel ein Motorboot geliehen und war – mit 2,5 Promille im Blut und angefeuert von seinen zwei Begleitern – immer wieder gefährlich dicht an andere Boote herangefahren, hatte diese mehrfach mit hoher Ge-schwindigkeit umkreist und dabei ein Fischerboot beschädigt.
Angler hatten die Wasserschutzpolizei verständigt. Als es der Polizei endlich gelang, die volltrunkenen Männer zum Anlegen zu bewegen, konnte der Bootsführer nur noch auf allen Vieren aus dem Boot krabbeln, in dem noch eine leere Wodkaflasche herum-kullerte.

Die Staatsanwaltschaft Kiel beantragte daraufhin, dem Mann vorläufig die Fahrerlaub-nis für alle Klassen zu entziehen. Das Amtsgericht lehnte ab: Dies sei nur bei einer Tat mit einem Landfahrzeug möglich und könne dann auch erst in der Hauptverhandlung geschehen.
Das sah die Staatsanwaltschaft anders und konnte ihre Sichtweise jetzt vor der VII. Großen Strafkammer des Landgerichts durchsetzen:
In der Strafprozessordnung sei nur die Rede von Kraftfahrzeugen, und dies umfasse neben Autos auch Motorboote. Nach Meinung der Richter ist es dabei unerheblich, mit welcher Art von Kraftfahrzeug man offenbart, dass man zum Führen von Fahrzeugen ungeeignet ist.
Damit ist dem 26-Jährigen nun vorläufig die Fahrerlaubnis zu Wasser und Lande ent-zogen, bevor noch das Gericht über die Vorfälle selbst vor dem Schönberger Strand entschieden hat (Az. 37 Qs 62/06). stü

Aus den Kieler Nachrichten vom 25.8.2006

Gruß
UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will,
sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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  #38  
Alt 19.09.2006, 13:04
Mystic Mystic ist offline
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Zitat:
Zitat von blaue-elise
Zitat:
Zitat von billi
... Sollte das boot also festgemacht oder vor Anker sein ist es somit nicht in fahrt. Also gibt es dort auch keine ALcoholgrenzwerte. sonst müßte man ja selbst im hafen mit einer Alcoholkontrolle rechnen...
Zwischen "festgemacht" und "vor Anker" ist aber ein himmelweiter Unterschied.
Wenn ich das Boot im Hafen oder an einer festen Boje festgemacht habe, kann ich ja auch für ein paar Wochen nach Hause fahren und das Boot so zurück lassen.

Gruß
Norman
Hi Norman,

das kannst Du vor Anker auch ( von der Versicherung mal abgesehen)
Ich bin überzeugt, dass das ein in der Praxis fast ungeregelter Fall ist.
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  #39  
Alt 19.09.2006, 13:14
Benutzerbild von Don P
Don P Don P ist offline
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Zitat:
Zitat von Cooky-Crew
Zitat:
Zitat von kaptainkoch
............
Verstehe ich nicht, was ist mit AZ und BTW?
Habe kein Tageblatt nur die Ruhr nachrichten
Dann schau mal hier
http://www.schoenberg.de/html/index2.php?s=263

und such mal den Artikel

Zitat:
Betrunkener Bootsfahrer verliert Pkw-Führerschein

Urteil gegen 26-Jährigen: Motorboote gelten vor Gericht als Kraftfahrzeuge

Kiel – Wer als Bootsfahrer massiv gegen Verkehrsregeln verstößt, setzt damit auch seinen Pkw-Führerschein aufs Spiel.
Das geht aus einer ungewöhnlichen Entscheidung des Landgerichts Kiel über eine Trunkenheitsfahrt vor dem Schönberger Strand hervor.

Der Vorfall spielte sich an einem Abend Anfang Juni ab:
Ein 26-Jähriger hatte sich laut Staatsanwaltschaft Kiel ein Motorboot geliehen und war – mit 2,5 Promille im Blut und angefeuert von seinen zwei Begleitern – immer wieder gefährlich dicht an andere Boote herangefahren, hatte diese mehrfach mit hoher Ge-schwindigkeit umkreist und dabei ein Fischerboot beschädigt.
Angler hatten die Wasserschutzpolizei verständigt. Als es der Polizei endlich gelang, die volltrunkenen Männer zum Anlegen zu bewegen, konnte der Bootsführer nur noch auf allen Vieren aus dem Boot krabbeln, in dem noch eine leere Wodkaflasche herum-kullerte.

Die Staatsanwaltschaft Kiel beantragte daraufhin, dem Mann vorläufig die Fahrerlaub-nis für alle Klassen zu entziehen. Das Amtsgericht lehnte ab: Dies sei nur bei einer Tat mit einem Landfahrzeug möglich und könne dann auch erst in der Hauptverhandlung geschehen.
Das sah die Staatsanwaltschaft anders und konnte ihre Sichtweise jetzt vor der VII. Großen Strafkammer des Landgerichts durchsetzen:
In der Strafprozessordnung sei nur die Rede von Kraftfahrzeugen, und dies umfasse neben Autos auch Motorboote. Nach Meinung der Richter ist es dabei unerheblich, mit welcher Art von Kraftfahrzeug man offenbart, dass man zum Führen von Fahrzeugen ungeeignet ist.
Damit ist dem 26-Jährigen nun vorläufig die Fahrerlaubnis zu Wasser und Lande ent-zogen, bevor noch das Gericht über die Vorfälle selbst vor dem Schönberger Strand entschieden hat (Az. 37 Qs 62/06). stü

Aus den Kieler Nachrichten vom 25.8.2006

Gruß
UWE
Habe mal die entscheidenden Passagen gekennzeichnet,
die zu dieser nicht grundsätzlichen Entscheidung geführt haben.
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Don P



Stan No. 3/Abteilung FW
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  #40  
Alt 19.09.2006, 13:21
Benutzerbild von Cooky-Crew
Cooky-Crew Cooky-Crew ist offline
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Zitat:
Zitat von Don P
..............
Habe mal die entscheidenden Passagen gekennzeichnet,
die zu dieser nicht grundsätzlichen Entscheidung geführt haben.
Man weiss ja net Doni,
jetzt ist ja ein Präzendenzfall vorhanden,
die Gerichte werden sich sicherlich danach
richten, müssten eigentlich unsere "RECHTKUNDIGE"
was zu schreiben können

gruß
UWE
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  #41  
Alt 19.09.2006, 13:24
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Nein, das war in meinen Augen ganz klar eine Einzelfallentscheidung. Auch aus anderen Gründen kann man seine Fahrerlaubnis verlieren, wenn man zB sein FZ zur Begehung von Straftaten nutzt. Bei 2,5 pM und eine Gefährdung ist es in der Tat egal, hier ist der FS-Entzug eine Gefahrenabwehr.
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Mit freundlichem Gruß,
Thorsten
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  #42  
Alt 19.09.2006, 13:25
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Zitat:
Zitat von Cooky-Crew
Zitat:
Zitat von Don P
..............
Habe mal die entscheidenden Passagen gekennzeichnet,
die zu dieser nicht grundsätzlichen Entscheidung geführt haben.
Man weiss ja net Doni,
jetzt ist ja ein Präzendenzfall vorhanden,
die Gerichte werden sich sicherlich danach
richten, müssten eigentlich unsere "RECHTKUNDIGE"
was zu schreiben können

gruß
UWE
Es war ein rechtskundiges Ehepaar aus meinem Freundeskreis,
Richter und Oberstaatsanwältin,die mir das ausführlich
erklärt haben.
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Don P



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  #43  
Alt 19.09.2006, 13:28
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Zitat:
Zitat von Don P
.............
Es war ein rechtskundiges Ehepaar aus meinem Freundeskreis,
Richter und Oberstaatsanwältin,die mir das ausführlich
erklärt haben.

Jetzt sag doch net direkt "KRUMMER HUND" zu mir,
war doch nur ein Gedankengang

Gruß
UWE
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  #44  
Alt 19.09.2006, 13:30
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Zitat:
Zitat von Cooky-Crew
Zitat:
Zitat von Don P
.............
Es war ein rechtskundiges Ehepaar aus meinem Freundeskreis,
Richter und Oberstaatsanwältin,die mir das ausführlich
erklärt haben.

Jetzt sag doch net direkt "KRUMMER HUND" zu mir,
war doch nur ein Gedankengang

Gruß
UWE
Würde ich nichtmal denken,
geschweige denn sagen.
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  #45  
Alt 19.09.2006, 13:37
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Ein entfernter Bekannter ist mit knapp 3 Promille auf die Travemünder Mole gedonnert.
Den KFZ-FS hat er behalten.

Ein andere wurde ohne SBF mit 2,5 Promille aufgebracht.
Hat die WaSchPo beschimpft und gegen deren Schlauchboot getreten.
Den KFZ-FS hat er auch behalten, musste aber den SBF nach machen.
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  #46  
Alt 19.09.2006, 13:50
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Zitat:
Zitat von Cyrus
Ein entfernter Bekannter ist mit knapp 3 Promille auf die Travemünder Mole gedonnert.
Den KFZ-FS hat er behalten.

Ein andere wurde ohne SBF mit 2,5 Promille aufgebracht.
Hat die WaSchPo beschimpft und gegen deren Schlauchboot getreten.
Den KFZ-FS hat er auch behalten, musste aber den SBF nach machen.

......in welcher Gesellschaft treibst du dich rum.........
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Gruß Dirk


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  #47  
Alt 19.09.2006, 13:51
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Also ist das mit dem Autoführerschein so eine Sache,
dachte immer das wäre Gesetz. Naja solange nichts passiert und kein weiterer Kläger ist.

Am besten bei übermäßig viel Alkohl Finger weg von der Pinne oder dem Lenkrad. Bei KFZ sowieso.

Denke 2 Bierchen trinke ja eh fast jeder Bootsfahrer auf See,
aber man sollte es nicht übertreiben. Und wie Mucke schon sagte bei Vollgas macht es kein Spaß da haut die Flasche immer so gegen die Zähne.
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Gruß Carsten
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  #48  
Alt 19.09.2006, 13:54
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so mal ganz kurz nebenbei

Die Teilnahme am Straßenverkehr setzt voraus, dass der Fahrzeugführer die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt, ein Fahrzeug zu führen.

Fährt jemand volltrunken mit dem Boot auf einer Wasserstrasse durch die Gegend, wird die allgemeine Zuverlässigkeit zum Führen von Kraftfahrzeugen (ob Boot oder KFZ spielt da keine Rolle) in Zweifel gezogen.

Daher wird die StA bzw. die Bußgeldstelle immer auch den KFZ-Führerschein haben wollen
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Gruß Thomas
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  #49  
Alt 19.09.2006, 13:55
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Ich denke mal, wenn man so liegt, ist man auf der sicheren Seite und darf mal einen heben

BTW ich habe vor einiger Zeit einen Fernsehbericht über die größten Irrtümer gesehen. Demnach darf man während der Fahrt am Steuer eines Autos Bier trinken Hauptsache der Promillepegel ist noch im grünen Bereich. Diese Erkenntnis war mir neu
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---------------------------------------------------------
Du hast nur dies eine Leben.
Wenn's vorbei ist, ist's vorbei. (Die Ärzte)
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  #50  
Alt 19.09.2006, 14:04
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Zitat:
Zitat von Judschi
Demnach darf man während der Fahrt am Steuer eines Autos Bier trinken Hauptsache der Promillepegel ist noch im grünen Bereich. Diese Erkenntnis war mir neu
Mir nicht.
Aber mach das mal in Kalifornien.
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Mit sportlichen Grüßen

ᴒɦᴚᴝϩ


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