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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#26
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Ich hab ja auch gedacht, das dies wie z.B. beim Auto läuft, aber wenn du mal gurgelst, kannst du Urteilsbegründungen zu abgewiesenen Klagen nachlesen. Ich finde das auch gefühlsmässig nicht in Ordnung. Was mich als juristischer Laie interessieren würde ist, warum das so geregelt ist. Vielleicht kann das ja hier mal ein Profi in drei Sätzen erklären.
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#27
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Zitat:
Der dafür verantwortliche Paragraf 823 BGB steht schon recht lange im BGB. Schadenersatzpflichtig ist nur, wer vorsätzlich oder fahrlässig handelt. Was Vorsatz oder Fahrlässigkeit ist, steht auch rechtssicher fest. Das ist nicht neu und nicht typisch deutsch sondern ein uraltes Gesetz ...
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#28
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Zitat:
Ich habe mal den gesamten Text herausgesucht. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 823 Schadensersatzpflicht (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. (2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#29
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Mit früher war "auge um auge..." gemeint...
Oder ähnliches...
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Lieblingszitate: Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. [Albert Einstein] Der Jammer mit der Menschheit ist, dass die Dummen so selbstsicher sind und die Gescheiten so voller Zweifel. [Bertrand Russell] Geändert von Schakalaka (02.07.2018 um 19:37 Uhr) |
#30
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wie gesagt, kenne ich mich bzgl. der Rechtsprechnung auch nicht so aus und kann nur von meinem persönlichen "richtig oder falsch" Empfinden ausgehen....
denke aber "Schadensersatz" wie hier aus dem BGB zitiert, wäre da nicht so das treffende!? eher: Haftpflicht! diese lt. Definition: "besteht vom Gesetz vorgeschriebene Verpflichtung zum Ersetzen eines Schadens, der einem anderen zugefügt wurde" klar gibt es da wieder die "WortimMundherumdreher" aber genau das ist das, wofür es die Haftpflicht-Versicherung gibt..... oder liege ich da falsch? Haftpflicht besteht für alle direkt zugeführte Schäden Schadenersatzpflicht besteht bei mutwilliger oder fahrlässiger Handlung und betrifft z.B. Folgeschäden wie Gewinnausfall, entgangener Urlaub, ect.
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#31
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Zitat:
nur mal angenommen (was ja schon oft vorkam) das ein Feuerteufel dein Boot anzündet und 10 andere gehen mit in Flammen auf.... Der Feuerteufel wird nie gefasst. Würdest du dich in der Pflicht sehen den anderen den Schaden zu ersetzten ? die anderen Boote sind ja nur abgebrannt weil dein Boot brannte.... Du bekommst deinen Schaden ja von deiner Kasko... nur im Straßenverkehr gibt es die Halterhaftung ... im restlichen Leben nicht.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#32
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wenn ich mich recht erinnere, ging es in dem Beitrag um das rammen eines Bootes von jemandem selbst, nicht von einem unbekannten Dritten....
klar, wenn dieser nicht gefasst wird, kann/sollte man seine eigene Kasko bemühen... wenn man den aber fasst, müsste seine Haftpflicht dies bezahlen! das übergreifen eines Feuers von einem zum anderen Boot hat nichts damit zu tun....
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#33
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Nach BinSchStrO§ 1.02 8. hat sich der Schiffsführer vor Fahrtantritt u.a. davon zu überzeugen, dass das Fahrzeug fahrtüchtig und betriebssicher ist.
Oft liest man hier z.B., dass beim Schalten der Motor ausgeht. Entsteht dadurch ein Schaden, hat den der Schiffsführer diesen m.E. schuldhaft verursacht und ist in vollem Umfang haftpflichtig/ schadensersatzpflichtig. Das Boot hätte nicht mehr benutzt werden dürfen, weil es nicht betriebssicher war. Mir ist noch nie ein Schaltzug gebrochen, ich weiß daher nicht, ob sich das nicht vorher (z.B. durch Schwergängigkeit) ankündigt. Für den, der den Schaden hat, wird der Beweis mangelnder Wartung/ Kontrolle natürlich nur schwer bis gar nicht zu erbringen sein. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#34
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Zitat:
Wir sind dann getrieben und mussten abgeschleppt werden. Bis ein Boot kam das uns schleppen konnte verging einige Zeit in der wir zwar zwei Anker draußen hatten, diese aber im Rheingrund keinen Halt fanden und nur das Treiben verlangsamten... Am Ende stellte sich raus, das am Öldruckschalter der Kontakt abgefallen war und die Benzinpumpe daher keinen Strom mehr hatte. währen wir hier jemanden drauf oder wäre dies beim Anlegen passiert wäre wohl kein Haftpflichtfall vorhanden gewesen.
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#35
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Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
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Zitat:
aber was machst du wenn das just beim Anlegen passiert und du bevor du reagieren kannst ins Nachbarboot treibst...
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#37
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Zitat:
2. Sag ich hier nicht öffentlich Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#38
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Zitat:
Das, was Du Dir wünscht ist eine Gefährdungshaftung (welche dann genau kein schuldhaftes Handeln voraussetzt) - die gibt es aber im westlichen Recht (das ist keine Spezialität in Deutschland) nur bei eng begrenzten Spezialfällen, in denen man eine deutliche Gefahrerhöhung bereits durch das Vorhandensein bestimmter Voraussetzungen annimmt - der Fall, in dem man damit in Berührung kommt ist idR der motorisierte Straßenverkehr mit der Folge, daß man auch ohne jegliche vorwerfbare Schuld an einem Ereignis für Folgen, die jemand anderem entstanden sind haftbar ist (mit der bekannten Folge, daß es bei Unfällen im Straßenverkehr fast immer zu einer Haftungsteilung kommt, die außer den beteiligten Versicherungsunternehmen niemandem nützt). lg, justme |
#39
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Nur um den Unterschied zwischen Gerechtigkeitsgefühl und Realität zu verdeutlichen: Vor einigen Jahren fährt eine Gruppe Erwachsener und Kinder mit dem Fahrrad durch unsere Straße. Ich sehe ein Mädchen direkt neben meinem Auto straucheln, die Gruppe fährt weiter. Ich renne raus - dicker Kratzer an der Seite vom Auto. Ich kriege den letzten Erwachsenen der Gruppe zu fassen, der holt nach kurzem Wortwechsel den Vater des Mädchens zurück. Er sagt, ist alles kein Problem, er bezahlt zur Not aus eigener Tasche. Als der KV vom Lackierer da ist, schaltet er dann doch seine Haftpflichtversicherung ein, gibt aber an, er habe den Schaden verursacht. Die Versicherung findet aber schnell raus, dass das ein Kinderfahrrad gewesen sein muss. Daraufhin gibt er zu, dass es seine Tochter (8 Jahre) war. Zu mir sagt er, er wolle seinen Kindern Ehrlichkeit vorleben. Damit weigert sich die Versicherung zu zahlen. Und er weigert sich dann dann auch. Am Ende bin ich auf dem Schaden sitzengeglieben. Später hatte ich dann überlegt, ich hätte ihn wegen Unfallflucht anzeigen können. Da waren die paar Hundert Euro aber schon lange abgebucht.
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#40
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Ja das hört sich so an als ob ein Anwalt spricht....
Nun nochmal im Klartext: Ich krache versehentlich jmd. in sein Boot und mache an diesem Schaden, weil ... k.A. der Motor ausfällt, ich den plötzlichen Seitenwind unterschätzt habe o.ä. ..... Den entstandenen Schaden will der Eigner natürlich erstattet haben. Da ich für mein Boot hafte, denn ich hab ja sein boot nicht selbst beschädigt (dann sicher Privathaftpflicht), sondern es wurde durch mein Boot beschädigt, also sollte die abgeschlossene Haftpflichversicherung von meinem Boot zahlen. Oder etwa nicht? Wozu ist die denn sonst da und wird überall von den Hafenmeisterein zur Vorlage gefordert? Sicher ist es etwas anderes, wenn sich mein Boot trotz fachgerechtem festmachen losreist, jmd. die seile kappt o.ä. und es dann unbemannt gegen ein anderes fährt. Hierüber können sich dann die versicherungen und anwälte streiten.... Nur beim ersten punkt doch nicht, oder?
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#41
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du Übergibst bei einem Schaden die Regulierung des Schadens deiner Haftpflicht. Sagt diese dass es sich nicht um einen Haftpflichtschaden handelt, da durch dich kein Haftbares verschulden vorliegt, dann muss der Geschädigte den Schaden durch seine Kasko decken lassen. Er kann dann auch nicht zu dir kommen und anderweitig den Schaden geltend machen, da du auch nur bei Verschuldetem handeln Haftbar bist.... und da würde ja die Haftpflicht für da sein.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW) |
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Moin moin,
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Über den ersten Punkt braucht man im Regelfall nicht zu diskutieren, also geht es nur noch um den Punkt 'schuldhaft'. Und da liegt genau der Unterschied bei Deinen Beispielen: wenn die Ursache für das Schadensereignis der Ausfall des Motors war und dieses eben nicht Dir zugerechnet werden kann, sprich, Du hast den Ausfall weder vorsätzlich noch fahrlässig (nicht nur grob fahrlässig!) verursacht trägst Du keine Schuld, damit fehlt eine Vorraussetzung für die Haftung für den Schaden Deinerseits. Hast Du den plötzlichen Seitenwind unterschätzt und es handelt sich dabei nicht um eine völlig unerwartet aus dem Nichts auftretende Orkanböe (das wäre dann ein unabwendbares Naturereignis im Sinne von 'höherer Gewalt', bei dem keine Haftpflicht eintritt) ist das regelmäßig ein Fall von einfacher Fahrlässigkeit (weil mit jederzeit auftretenden 'normalen' Windböen eben zu rechnen ist -> Nichtbeachtung der "äußersten vernünftigerweise zu erwartenden Sorgfalt"), damit bist Du haft- und ebenso schadensersatzpflichtig (und hast im Falle des beschädigten Nachbarboots hoffentlich eine Haftpflichtversicherung). Bei technischen Defekten kommt im Normalfall also sowieso nur Fahrlässigkeit in Betracht (das absichtliche Verursachen von technischen Defekten an eigenen Sachen dürfte nur ein sehr seltener Spezialfall sein), und die hat sogar einen eigenen Paragraphen im BGB: §276 (2): Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. Da Boote keinerlei offizieller technischer Überwachung unterliegen wird man als Besitzer und/oder Eigentümer im Falle von technischen Defekten ggf. belegen müssen, daß man entsprechende Wartung gemäß 'der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt' vorgenommen hat und auf sich ankündigende Defekte entsprechend reagiert hat - aber wenn Dir z.B. der Motor im ungünstigsten Moment ausfällt, weil ein Hallsensor seinen Betrieb spontan einstellt wird das in aller Regel keine Fahrlässigkeit und damit auch keine Schuld Deinerseits begründen, damit bleibt dem Geschädigten keine Möglichkeit, Schadensersatz zu bekommen, er kann lediglich seine eigene Kaskoversicherung, so vorhanden, zur Regulierung heranziehen. Und zu Deiner früheren Bemerkung - diese rechtlichen Regelungen sind tatsächlich bereits aus dem römischen Recht entstanden, von daher stammen die drei wichtigen Begrifflichkeiten (I) rechtswidrig und (II) vorsätzlich oder fahrlässig lg, justme
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#44
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Zitat:
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Gruß Klaus |
#45
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Haftpflicht
Zitat:
Dann habe ich großes Glück gehabt. Eerdmans hat vor ca. 10 Jahren bei mir die Folgen eines gerissenen Schaltzuges über die Haftpflichtversicherung anstandslos übernommen. |
#46
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Ja, aber nicht du sondern die Geschädigten
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW) |
#47
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Hat sie den Schaden beim Unfallgegner übernommen oder wurde dein Schaden bezahlt.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#48
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Moin moin,
Zitat:
Gut ist es in dem Fall, wenn die Kasko-Versicherung dabei hilft, Schadensersatzansprüche gegenüber einem Schädiger auch durchzusetzen - nur den Anspruch zu haben hilft ja nur, wenn der Schädiger diesen auch anerkennt und auch noch zahlungsfähig ist (egal, ob er das jetzt selbst zahlt oder über eine vorhandene Haftpflichtversicherung abwickelt). lg, justme |
#49
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Zitat:
im Beispiel mit dem gerissenen Zug sieht man das klar.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#50
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Zitat:
..genau deswegen habe ich es auch geschrieben!...Ist ein Schadensersatzpflichtiger greifbar, dann nehme ich natürlich den Übeltäter, ohne Selbstbeteiligung und Schadensrückstufung....logo...war das anders zu lesen?
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Gruß Klaus |
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