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  #26  
Alt 02.07.2018, 11:08
Benutzerbild von schimi
schimi schimi ist offline
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Zitat:
Zitat von Schakalaka Beitrag anzeigen
ist mir nun auch egal, da es nichts bringt über sinn oder unsinn zu philosophieren.... sicher gibt es für jeden fall ein beispiel.
ich möchte jedenfalls niemanden schädigen und hoffe, dass ich in der wahl meiner versicherung richtig lag
Ich hab ja auch gedacht, das dies wie z.B. beim Auto läuft, aber wenn du mal gurgelst, kannst du Urteilsbegründungen zu abgewiesenen Klagen nachlesen. Ich finde das auch gefühlsmässig nicht in Ordnung. Was mich als juristischer Laie interessieren würde ist, warum das so geregelt ist. Vielleicht kann das ja hier mal ein Profi in drei Sätzen erklären.
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  #27  
Alt 02.07.2018, 14:45
Pepper Pepper ist offline
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Zitat:
Zitat von Schakalaka Beitrag anzeigen
will mich zwar nicht streiten...
denke aber schon, egal ob kind, boot oder sonst etwas jemand anderen einen Schaden zuführt, dass dieser Mensch, Familie, o.ä. dann gegenüber dem Geschädigten verpflichtet ist (sein sollte), den schaden zu beseitigen bzw. dies von seiner Versicherung regulieren zu lassen... (wäre zumindest für das menschliche miteinander sehr hilfreich)

sollte dem nicht so sein und ich mit meiner Meinung falsch liege, kann ich nur sagen: "top rechtsstaat!!!" (früher hat man so etwas anders geregelt...)
Wann denn früher?
Der dafür verantwortliche Paragraf 823 BGB steht schon recht lange im BGB.
Schadenersatzpflichtig ist nur, wer vorsätzlich oder fahrlässig handelt.
Was Vorsatz oder Fahrlässigkeit ist, steht auch rechtssicher fest.
Das ist nicht neu und nicht typisch deutsch sondern ein uraltes Gesetz ...
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  #28  
Alt 02.07.2018, 17:06
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Zitat:
Zitat von Skipper1964 Beitrag anzeigen
Das ist nicht neu und nicht typisch deutsch sondern ein uraltes Gesetz ...
Ist das trotzdem ein deutsches Gesetz oder kommt das noch von den Römern??

Ich habe mal den gesamten Text herausgesucht.


Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 823 Schadensersatzpflicht
(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
(2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.
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Gruß Uli07

Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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  #29  
Alt 02.07.2018, 19:15
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Mit früher war "auge um auge..." gemeint...
Oder ähnliches...
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Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. [Albert Einstein]

Der Jammer mit der Menschheit ist, dass die Dummen so selbstsicher sind und die Gescheiten so voller Zweifel. [Bertrand Russell]

Geändert von Schakalaka (02.07.2018 um 19:37 Uhr)
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  #30  
Alt 03.07.2018, 04:36
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wie gesagt, kenne ich mich bzgl. der Rechtsprechnung auch nicht so aus und kann nur von meinem persönlichen "richtig oder falsch" Empfinden ausgehen....
denke aber "Schadensersatz" wie hier aus dem BGB zitiert, wäre da nicht so das treffende!?
eher: Haftpflicht! diese lt. Definition: "besteht vom Gesetz vorgeschriebene Verpflichtung zum Ersetzen eines Schadens, der einem anderen zugefügt wurde"
klar gibt es da wieder die "WortimMundherumdreher" aber genau das ist das, wofür es die Haftpflicht-Versicherung gibt.....
oder liege ich da falsch?

Haftpflicht besteht für alle direkt zugeführte Schäden
Schadenersatzpflicht besteht bei mutwilliger oder fahrlässiger Handlung und betrifft z.B. Folgeschäden wie Gewinnausfall, entgangener Urlaub, ect.
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  #31  
Alt 03.07.2018, 06:00
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Zitat:
Zitat von Schakalaka Beitrag anzeigen
wie gesagt, kenne ich mich bzgl. der Rechtsprechnung auch nicht so aus und kann nur von meinem persönlichen "richtig oder falsch" Empfinden ausgehen....
denke aber "Schadensersatz" wie hier aus dem BGB zitiert, wäre da nicht so das treffende!?
eher: Haftpflicht! diese lt. Definition: "besteht vom Gesetz vorgeschriebene Verpflichtung zum Ersetzen eines Schadens, der einem anderen zugefügt wurde"
klar gibt es da wieder die "WortimMundherumdreher" aber genau das ist das, wofür es die Haftpflicht-Versicherung gibt.....
oder liege ich da falsch?

Haftpflicht besteht für alle direkt zugeführte Schäden
Schadenersatzpflicht besteht bei mutwilliger oder fahrlässiger Handlung und betrifft z.B. Folgeschäden wie Gewinnausfall, entgangener Urlaub, ect.
Haftpflicht= Schäden für die du Haftest die Bezahlung nennt man dann Schadensersatz....

nur mal angenommen (was ja schon oft vorkam) das ein Feuerteufel dein Boot anzündet und 10 andere gehen mit in Flammen auf....
Der Feuerteufel wird nie gefasst.

Würdest du dich in der Pflicht sehen den anderen den Schaden zu ersetzten ?
die anderen Boote sind ja nur abgebrannt weil dein Boot brannte....

Du bekommst deinen Schaden ja von deiner Kasko...


nur im Straßenverkehr gibt es die Halterhaftung ... im restlichen Leben nicht.
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  #32  
Alt 03.07.2018, 06:40
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wenn ich mich recht erinnere, ging es in dem Beitrag um das rammen eines Bootes von jemandem selbst, nicht von einem unbekannten Dritten....
klar, wenn dieser nicht gefasst wird, kann/sollte man seine eigene Kasko bemühen...
wenn man den aber fasst, müsste seine Haftpflicht dies bezahlen!
das übergreifen eines Feuers von einem zum anderen Boot hat nichts damit zu tun....
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  #33  
Alt 03.07.2018, 06:45
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Nach BinSchStrO§ 1.02 8. hat sich der Schiffsführer vor Fahrtantritt u.a. davon zu überzeugen, dass das Fahrzeug fahrtüchtig und betriebssicher ist.

Oft liest man hier z.B., dass beim Schalten der Motor ausgeht.

Entsteht dadurch ein Schaden, hat den der Schiffsführer diesen m.E. schuldhaft verursacht und ist in vollem Umfang haftpflichtig/ schadensersatzpflichtig.

Das Boot hätte nicht mehr benutzt werden dürfen, weil es nicht betriebssicher war.

Mir ist noch nie ein Schaltzug gebrochen, ich weiß daher nicht, ob sich das nicht vorher (z.B. durch Schwergängigkeit) ankündigt.

Für den, der den Schaden hat, wird der Beweis mangelnder Wartung/ Kontrolle natürlich nur schwer bis gar nicht zu erbringen sein.

Gruß Lutz
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  #34  
Alt 03.07.2018, 07:02
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Nach BinSchStrO§ 1.02 8. hat sich der Schiffsführer vor Fahrtantritt u.a. davon zu überzeugen, dass das Fahrzeug fahrtüchtig und betriebssicher ist.

Oft liest man hier z.B., dass beim Schalten der Motor ausgeht.

Entsteht dadurch ein Schaden, hat den der Schiffsführer diesen m.E. schuldhaft verursacht und ist in vollem Umfang haftpflichtig/ schadensersatzpflichtig.

Das Boot hätte nicht mehr benutzt werden dürfen, weil es nicht betriebssicher war.

Mir ist noch nie ein Schaltzug gebrochen, ich weiß daher nicht, ob sich das nicht vorher (z.B. durch Schwergängigkeit) ankündigt.

Für den, der den Schaden hat, wird der Beweis mangelnder Wartung/ Kontrolle natürlich nur schwer bis gar nicht zu erbringen sein.

Gruß Lutz
klar... wir sind vor 2 Jahren mit dem Boot vom Vereinskollegen rausgefahren und nach einigen Kilometern ging ohne Vorwarnung der Motor auf dem Rhein aus....
Wir sind dann getrieben und mussten abgeschleppt werden.
Bis ein Boot kam das uns schleppen konnte verging einige Zeit in der wir zwar zwei Anker draußen hatten, diese aber im Rheingrund keinen Halt fanden und nur das Treiben verlangsamten...

Am Ende stellte sich raus, das am Öldruckschalter der Kontakt abgefallen war und die Benzinpumpe daher keinen Strom mehr hatte.

währen wir hier jemanden drauf oder wäre dies beim Anlegen passiert wäre wohl kein Haftpflichtfall vorhanden gewesen.
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  #35  
Alt 03.07.2018, 09:15
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
... Wir sind dann getrieben und mussten abgeschleppt werden.
Bis ein Boot kam das uns schleppen konnte verging einige Zeit in der wir zwar zwei Anker draußen hatten, diese aber im Rheingrund keinen Halt fanden und nur das Treiben verlangsamten. ...
Sicher habt Ihr eine rote Flagge geschwenkt und/oder das Schallsignal "Ich bin manövrierunfähig" gegeben, sonst könnte man im Fall der Fälle schon von einem schuldhaften Verursachen ausgehen

Gruß Lutz
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  #36  
Alt 03.07.2018, 09:16
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Sicher habt Ihr eine rote Flagge geschwenkt und/oder das Schallsignal "Ich bin manövrierunfähig" gegeben, sonst könnte man im Fall der Fälle schon von einem schuldhaften Verursachen ausgehen

Gruß Lutz
natürlich .... Reaktion eines Sportbootes.... zurückwinken...

aber was machst du wenn das just beim Anlegen passiert und du bevor du reagieren kannst ins Nachbarboot treibst...
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  #37  
Alt 03.07.2018, 09:33
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
... aber was machst du wenn das just beim Anlegen passiert und du bevor du reagieren kannst ins Nachbarboot treibst...
1. Nichts, weil man da nichts machen kann
2. Sag ich hier nicht öffentlich

Gruß Lutz
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  #38  
Alt 03.07.2018, 11:37
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Zitat:
Zitat von Schakalaka Beitrag anzeigen
wie gesagt, kenne ich mich bzgl. der Rechtsprechnung auch nicht so aus und kann nur von meinem persönlichen "richtig oder falsch" Empfinden ausgehen....
denke aber "Schadensersatz" wie hier aus dem BGB zitiert, wäre da nicht so das treffende!?
eher: Haftpflicht! diese lt. Definition: "besteht vom Gesetz vorgeschriebene Verpflichtung zum Ersetzen eines Schadens, der einem anderen zugefügt wurde"
klar gibt es da wieder die "WortimMundherumdreher" aber genau das ist das, wofür es die Haftpflicht-Versicherung gibt.....
oder liege ich da falsch?

Haftpflicht besteht für alle direkt zugeführte Schäden
Schadenersatzpflicht besteht bei mutwilliger oder fahrlässiger Handlung und betrifft z.B. Folgeschäden wie Gewinnausfall, entgangener Urlaub, ect.
Das Wort beim Thema 'Haftpflicht', was die Begründung für den Schadensersatz liefert ist 'zugefügt' - wer schadensersatzpflichtig sein soll muß jemandem etwas zufügen (entweder durch schuldhafte Handlung oder schuldhaftes Unterlassen, sofern wir uns ganz generell im Deliktsrecht bewegen), das ist der ganz normale Fall der Verschuldenshaftung (jemand macht einen Fehler und muß für die Folgen einstehen).

Das, was Du Dir wünscht ist eine Gefährdungshaftung (welche dann genau kein schuldhaftes Handeln voraussetzt) - die gibt es aber im westlichen Recht (das ist keine Spezialität in Deutschland) nur bei eng begrenzten Spezialfällen, in denen man eine deutliche Gefahrerhöhung bereits durch das Vorhandensein bestimmter Voraussetzungen annimmt - der Fall, in dem man damit in Berührung kommt ist idR der motorisierte Straßenverkehr mit der Folge, daß man auch ohne jegliche vorwerfbare Schuld an einem Ereignis für Folgen, die jemand anderem entstanden sind haftbar ist (mit der bekannten Folge, daß es bei Unfällen im Straßenverkehr fast immer zu einer Haftungsteilung kommt, die außer den beteiligten Versicherungsunternehmen niemandem nützt).

lg, justme
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  #39  
Alt 03.07.2018, 12:28
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Nur um den Unterschied zwischen Gerechtigkeitsgefühl und Realität zu verdeutlichen: Vor einigen Jahren fährt eine Gruppe Erwachsener und Kinder mit dem Fahrrad durch unsere Straße. Ich sehe ein Mädchen direkt neben meinem Auto straucheln, die Gruppe fährt weiter. Ich renne raus - dicker Kratzer an der Seite vom Auto. Ich kriege den letzten Erwachsenen der Gruppe zu fassen, der holt nach kurzem Wortwechsel den Vater des Mädchens zurück. Er sagt, ist alles kein Problem, er bezahlt zur Not aus eigener Tasche. Als der KV vom Lackierer da ist, schaltet er dann doch seine Haftpflichtversicherung ein, gibt aber an, er habe den Schaden verursacht. Die Versicherung findet aber schnell raus, dass das ein Kinderfahrrad gewesen sein muss. Daraufhin gibt er zu, dass es seine Tochter (8 Jahre) war. Zu mir sagt er, er wolle seinen Kindern Ehrlichkeit vorleben. Damit weigert sich die Versicherung zu zahlen. Und er weigert sich dann dann auch. Am Ende bin ich auf dem Schaden sitzengeglieben. Später hatte ich dann überlegt, ich hätte ihn wegen Unfallflucht anzeigen können. Da waren die paar Hundert Euro aber schon lange abgebucht.
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  #40  
Alt 03.07.2018, 12:36
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Ja das hört sich so an als ob ein Anwalt spricht....
Nun nochmal im Klartext:
Ich krache versehentlich jmd. in sein Boot und mache an diesem Schaden, weil ... k.A. der Motor ausfällt, ich den plötzlichen Seitenwind unterschätzt habe o.ä. .....
Den entstandenen Schaden will der Eigner natürlich erstattet haben. Da ich für mein Boot hafte, denn ich hab ja sein boot nicht selbst beschädigt (dann sicher Privathaftpflicht), sondern es wurde durch mein Boot beschädigt, also sollte die abgeschlossene Haftpflichversicherung von meinem Boot zahlen. Oder etwa nicht?
Wozu ist die denn sonst da und wird überall von den Hafenmeisterein zur Vorlage gefordert?
Sicher ist es etwas anderes, wenn sich mein Boot trotz fachgerechtem festmachen losreist, jmd. die seile kappt o.ä. und es dann unbemannt gegen ein anderes fährt.
Hierüber können sich dann die versicherungen und anwälte streiten....
Nur beim ersten punkt doch nicht, oder?
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  #41  
Alt 03.07.2018, 12:46
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Zitat:
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Ja das hört sich so an als ob ein Anwalt spricht....
Nun nochmal im Klartext:
Ich krache versehentlich jmd. in sein Boot und mache an diesem Schaden, weil ... k.A. der Motor ausfällt, ich den plötzlichen Seitenwind unterschätzt habe o.ä. .....
Den entstandenen Schaden will der Eigner natürlich erstattet haben. Da ich für mein Boot hafte, denn ich hab ja sein boot nicht selbst beschädigt (dann sicher Privathaftpflicht), sondern es wurde durch mein Boot beschädigt, also sollte die abgeschlossene Haftpflichversicherung von meinem Boot zahlen. Oder etwa nicht?
Wozu ist die denn sonst da und wird überall von den Hafenmeisterein zur Vorlage gefordert?
Sicher ist es etwas anderes, wenn sich mein Boot trotz fachgerechtem festmachen losreist, jmd. die seile kappt o.ä. und es dann unbemannt gegen ein anderes fährt.
Hierüber können sich dann die versicherungen und anwälte streiten....
Nur beim ersten punkt doch nicht, oder?
Es ist doch ganz Einfach....

du Übergibst bei einem Schaden die Regulierung des Schadens deiner Haftpflicht.
Sagt diese dass es sich nicht um einen Haftpflichtschaden handelt, da durch dich kein Haftbares verschulden vorliegt, dann muss der Geschädigte den Schaden durch seine Kasko decken lassen.

Er kann dann auch nicht zu dir kommen und anderweitig den Schaden geltend machen, da du auch nur bei Verschuldetem handeln Haftbar bist.... und da würde ja die Haftpflicht für da sein.
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  #42  
Alt 03.07.2018, 12:52
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Zitat:
Zitat von Schakalaka Beitrag anzeigen
Ja das hört sich so an als ob ein Anwalt spricht....
Nun nochmal im Klartext:
Ich krache versehentlich jmd. in sein Boot und mache an diesem Schaden, weil ... k.A. der Motor ausfällt, ich den plötzlichen Seitenwind unterschätzt habe o.ä. .....
Den entstandenen Schaden will der Eigner natürlich erstattet haben. Da ich für mein Boot hafte, denn ich hab ja sein boot nicht selbst beschädigt (dann sicher Privathaftpflicht), sondern es wurde durch mein Boot beschädigt, also sollte die abgeschlossene Haftpflichversicherung von meinem Boot zahlen. Oder etwa nicht?
Wozu ist die denn sonst da und wird überall von den Hafenmeisterein zur Vorlage gefordert?
Sicher ist es etwas anderes, wenn sich mein Boot trotz fachgerechtem festmachen losreist, jmd. die seile kappt o.ä. und es dann unbemannt gegen ein anderes fährt.
Hierüber können sich dann die versicherungen und anwälte streiten....
Nur beim ersten punkt doch nicht, oder?
Verschätzt du dich bei einem Manöver, zahlt die Haftpflicht. Verwechselst du Vor und Rückwärtsgang oder links und rechts am Steuer zahlt die Haftpflicht. Reist im Manöver der Schaltzug, bist du nicht Schuld ergo keine Haftpflicht.
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  #43  
Alt 03.07.2018, 13:20
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Moin moin,

Zitat:
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Ja das hört sich so an als ob ein Anwalt spricht....
Nun nochmal im Klartext:
Ich krache versehentlich jmd. in sein Boot und mache an diesem Schaden, weil ... k.A. der Motor ausfällt, ich den plötzlichen Seitenwind unterschätzt habe o.ä. .....
Den entstandenen Schaden will der Eigner natürlich erstattet haben. Da ich für mein Boot hafte, denn ich hab ja sein boot nicht selbst beschädigt (dann sicher Privathaftpflicht), sondern es wurde durch mein Boot beschädigt, also sollte die abgeschlossene Haftpflichversicherung von meinem Boot zahlen. Oder etwa nicht?
Wozu ist die denn sonst da und wird überall von den Hafenmeisterein zur Vorlage gefordert?
Sicher ist es etwas anderes, wenn sich mein Boot trotz fachgerechtem festmachen losreist, jmd. die seile kappt o.ä. und es dann unbemannt gegen ein anderes fährt.
Hierüber können sich dann die versicherungen und anwälte streiten....
Nur beim ersten punkt doch nicht, oder?
eigentlich ist es ganz einfach: haftpflichtig und damit zu Schadensersatz verpflichtet bist Du grundsätzlich (Ausnahmen sind abschließend gesetzlich geregelt, Umgang mit Wasserfahrzeugen jeglicher Art gehört nicht dazu), wenn Du a) widerrechtlich und b) schuldhaft einen Schaden verursachst.
Über den ersten Punkt braucht man im Regelfall nicht zu diskutieren, also geht es nur noch um den Punkt 'schuldhaft'.

Und da liegt genau der Unterschied bei Deinen Beispielen: wenn die Ursache für das Schadensereignis der Ausfall des Motors war und dieses eben nicht Dir zugerechnet werden kann, sprich, Du hast den Ausfall weder vorsätzlich noch fahrlässig (nicht nur grob fahrlässig!) verursacht trägst Du keine Schuld, damit fehlt eine Vorraussetzung für die Haftung für den Schaden Deinerseits.
Hast Du den plötzlichen Seitenwind unterschätzt und es handelt sich dabei nicht um eine völlig unerwartet aus dem Nichts auftretende Orkanböe (das wäre dann ein unabwendbares Naturereignis im Sinne von 'höherer Gewalt', bei dem keine Haftpflicht eintritt) ist das regelmäßig ein Fall von einfacher Fahrlässigkeit (weil mit jederzeit auftretenden 'normalen' Windböen eben zu rechnen ist -> Nichtbeachtung der "äußersten vernünftigerweise zu erwartenden Sorgfalt"), damit bist Du haft- und ebenso schadensersatzpflichtig (und hast im Falle des beschädigten Nachbarboots hoffentlich eine Haftpflichtversicherung).
Bei technischen Defekten kommt im Normalfall also sowieso nur Fahrlässigkeit in Betracht (das absichtliche Verursachen von technischen Defekten an eigenen Sachen dürfte nur ein sehr seltener Spezialfall sein), und die hat sogar einen eigenen Paragraphen im BGB:
§276 (2): Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt.
Da Boote keinerlei offizieller technischer Überwachung unterliegen wird man als Besitzer und/oder Eigentümer im Falle von technischen Defekten ggf. belegen müssen, daß man entsprechende Wartung gemäß 'der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt' vorgenommen hat und auf sich ankündigende Defekte entsprechend reagiert hat - aber wenn Dir z.B. der Motor im ungünstigsten Moment ausfällt, weil ein Hallsensor seinen Betrieb spontan einstellt wird das in aller Regel keine Fahrlässigkeit und damit auch keine Schuld Deinerseits begründen, damit bleibt dem Geschädigten keine Möglichkeit, Schadensersatz zu bekommen, er kann lediglich seine eigene Kaskoversicherung, so vorhanden, zur Regulierung heranziehen.

Und zu Deiner früheren Bemerkung - diese rechtlichen Regelungen sind tatsächlich bereits aus dem römischen Recht entstanden, von daher stammen die drei wichtigen Begrifflichkeiten (I) rechtswidrig und (II) vorsätzlich oder fahrlässig

lg, justme
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  #44  
Alt 03.07.2018, 13:24
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Zitat:
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Moin moin,



eigentlich ist es ganz einfach: haftpflichtig und damit zu Schadensersatz verpflichtet bist Du grundsätzlich (Ausnahmen sind abschließend gesetzlich geregelt, Umgang mit Wasserfahrzeugen jeglicher Art gehört nicht dazu), wenn Du a) widerrechtlich und b) schuldhaft einen Schaden verursachst.
Über den ersten Punkt braucht man im Regelfall nicht zu diskutieren, also geht es nur noch um den Punkt 'schuldhaft'.

Und da liegt genau der Unterschied bei Deinen Beispielen: wenn die Ursache für das Schadensereignis der Ausfall des Motors war und dieses eben nicht Dir zugerechnet werden kann, sprich, Du hast den Ausfall weder vorsätzlich noch fahrlässig (nicht nur grob fahrlässig!) verursacht trägst Du keine Schuld, damit fehlt eine Vorraussetzung für die Haftung für den Schaden Deinerseits.
Hast Du den plötzlichen Seitenwind unterschätzt und es handelt sich dabei nicht um eine völlig unerwartet aus dem Nichts auftretende Orkanböe (das wäre dann ein unabwendbares Naturereignis im Sinne von 'höherer Gewalt', bei dem keine Haftpflicht eintritt) ist das regelmäßig ein Fall von einfacher Fahrlässigkeit (weil mit jederzeit auftretenden 'normalen' Windböen eben zu rechnen ist -> Nichtbeachtung der "äußersten vernünftigerweise zu erwartenden Sorgfalt"), damit bist Du haft- und ebenso schadensersatzpflichtig (und hast im Falle des beschädigten Nachbarboots hoffentlich eine Haftpflichtversicherung).
Bei technischen Defekten kommt im Normalfall also sowieso nur Fahrlässigkeit in Betracht (das absichtliche Verursachen von technischen Defekten an eigenen Sachen dürfte nur ein sehr seltener Spezialfall sein), und die hat sogar einen eigenen Paragraphen im BGB:
§276 (2): Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt.
Da Boote keinerlei offizieller technischer Überwachung unterliegen wird man als Besitzer und/oder Eigentümer im Falle von technischen Defekten ggf. belegen müssen, daß man entsprechende Wartung gemäß 'der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt' vorgenommen hat und auf sich ankündigende Defekte entsprechend reagiert hat - aber wenn Dir z.B. der Motor im ungünstigsten Moment ausfällt, weil ein Hallsensor seinen Betrieb spontan einstellt wird das in aller Regel keine Fahrlässigkeit und damit auch keine Schuld Deinerseits begründen, damit bleibt dem Geschädigten keine Möglichkeit, Schadensersatz zu bekommen, er kann lediglich seine eigene Kaskoversicherung, so vorhanden, zur Regulierung heranziehen.

Und zu Deiner früheren Bemerkung - diese rechtlichen Regelungen sind tatsächlich bereits aus dem römischen Recht entstanden, von daher stammen die drei wichtigen Begrifflichkeiten (I) rechtswidrig und (II) vorsätzlich oder fahrlässig

lg, justme
...deswegen rate ich jedem zur Vollkasko....das kommt schon daher, das es viele Bootskollegen gibt, die um Ausreden nicht verlegen sind und in Wirklichkeit noch nicht mal eine Versicherung haben...sich aber mit "Schuldfragen" sehr gut auskennen.
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Gruß
Klaus
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  #45  
Alt 03.07.2018, 13:47
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Zitat:
Zitat von Emotion Beitrag anzeigen
Verschätzt du dich bei einem Manöver, zahlt die Haftpflicht. Verwechselst du Vor und Rückwärtsgang oder links und rechts am Steuer zahlt die Haftpflicht. Reist im Manöver der Schaltzug, bist du nicht Schuld ergo keine Haftpflicht.



Dann habe ich großes Glück gehabt. Eerdmans hat vor ca. 10 Jahren bei mir die Folgen eines gerissenen Schaltzuges über die Haftpflichtversicherung anstandslos übernommen.
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  #46  
Alt 03.07.2018, 13:53
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Zitat:
Zitat von thopol Beitrag anzeigen
Dann habe ich großes Glück gehabt. Eerdmans hat vor ca. 10 Jahren bei mir die Folgen eines gerissenen Schaltzuges über die Haftpflichtversicherung anstandslos übernommen.
Ja, aber nicht du sondern die Geschädigten
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  #47  
Alt 03.07.2018, 13:55
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Zitat:
Zitat von thopol Beitrag anzeigen
Dann habe ich großes Glück gehabt. Eerdmans hat vor ca. 10 Jahren bei mir die Folgen eines gerissenen Schaltzuges über die Haftpflichtversicherung anstandslos übernommen.
Hat sie den Schaden beim Unfallgegner übernommen oder wurde dein Schaden bezahlt.
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  #48  
Alt 03.07.2018, 14:04
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von klausim Beitrag anzeigen
...deswegen rate ich jedem zur Vollkasko....das kommt schon daher, das es viele Bootskollegen gibt, die um Ausreden nicht verlegen sind und in Wirklichkeit noch nicht mal eine Versicherung haben...sich aber mit "Schuldfragen" sehr gut auskennen.
die eigene Vollkasko übernimmt den Schaden aber im Regelfall auch nur, wenn kein Dritter schadensersatzpflichtig ist - eine Klausel nach dem Prinzip 'der Versicherungsunternehmer ist verpflichtet, alle zur Schadensminderung geeigneten und zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, insbesondere berechtigte Ansprüche gegenüber einem Schädiger zu wahren' findet sich in den meisten Kasko-Versicherungsbedingungen.

Gut ist es in dem Fall, wenn die Kasko-Versicherung dabei hilft, Schadensersatzansprüche gegenüber einem Schädiger auch durchzusetzen - nur den Anspruch zu haben hilft ja nur, wenn der Schädiger diesen auch anerkennt und auch noch zahlungsfähig ist (egal, ob er das jetzt selbst zahlt oder über eine vorhandene Haftpflichtversicherung abwickelt).

lg, justme
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  #49  
Alt 03.07.2018, 14:06
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Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
Moin moin,



die eigene Vollkasko übernimmt den Schaden aber im Regelfall auch nur, wenn kein Dritter schadensersatzpflichtig ist - eine Klausel nach dem Prinzip 'der Versicherungsunternehmer ist verpflichtet, alle zur Schadensminderung geeigneten und zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, insbesondere berechtigte Ansprüche gegenüber einem Schädiger zu wahren' findet sich in den meisten Kasko-Versicherungsbedingungen.

Gut ist es in dem Fall, wenn die Kasko-Versicherung dabei hilft, Schadensersatzansprüche gegenüber einem Schädiger auch durchzusetzen - nur den Anspruch zu haben hilft ja nur, wenn der Schädiger diesen auch anerkennt und auch noch zahlungsfähig ist (egal, ob er das jetzt selbst zahlt oder über eine vorhandene Haftpflichtversicherung abwickelt).

lg, justme
Darum geht's ja daher ist ja die Kasko so wichtig...

im Beispiel mit dem gerissenen Zug sieht man das klar.
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  #50  
Alt 03.07.2018, 14:54
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Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
Moin moin,



die eigene Vollkasko übernimmt den Schaden aber im Regelfall auch nur, wenn kein Dritter schadensersatzpflichtig ist - eine Klausel nach dem Prinzip 'der Versicherungsunternehmer ist verpflichtet, alle zur Schadensminderung geeigneten und zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, insbesondere berechtigte Ansprüche gegenüber einem Schädiger zu wahren' findet sich in den meisten Kasko-Versicherungsbedingungen.

lg, justme
Moin,
..genau deswegen habe ich es auch geschrieben!...Ist ein Schadensersatzpflichtiger greifbar, dann nehme ich natürlich den Übeltäter, ohne Selbstbeteiligung und Schadensrückstufung....logo...war das anders zu lesen?
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Gruß
Klaus
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