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  #26  
Alt 13.09.2019, 12:41
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Zitat von justme Beitrag anzeigen
Moin moin,



ich glaub, da bist Du gerade ziemlich auf dem Holzweg: das Problem liegt bei allen Leuten, bei denen der Empfang gestört wird, die Ursache dafür ist das unzulässige Aussenden von Störungen durch eine nicht den Vorschriften entsprechende (sonst würde sie das, also das Ausstrahlen von Funkstörungen, nicht tun) Anlage oder ein Gerät.
Die BNetzA ist Dienstleister der Bürger resp. der Nutzer der Funkfrequenzen und wacht darüber, daß unzulässige Störungen beseitigt werden - dafür verantwortlich ist aber in jedem Fall der Störer.
Und nein, man kann Funkstörungen nicht empfangsseitig ausfiltern oder unterdrücken, die Empfindlichkeit eines Empfängers liegt um so viele Größenordnungen unterhalb der Sendepegel eines Senders (was er auch muß, da die Leistung von Funkwellen mit dem Quadrat der Entfernung zum Sender abnimmt), wenn man Störpegel am Empfänger ausfiltert empfängt dieser nichts mehr.

Davon ab, warum sollte man das tun? Es gibt Vorschriften bezüglich zulässigen Störpegeln, wenn diese überschritten werden hat der Störer das entsprechend zu beseitigen, weil die Nutzung von Funkfrequenzen ein Recht ist (in das der Störer eingreift).

In der Praxis scheint das Ganze heutzutage wieder seltener geworden zu sein, vor ca. 10 Jahren gab es einen unerwarteten Peak derartiger Ereignisse: Plasma-Fernseher waren dafür berühmt, Störungen auf MW- und KW-Frequenzbändern zu erzeugen. Da haben durchaus einige Besitzer solcher Geräte Nutzungsuntersagungen kassiert, weil andere Funkdienste durch den Betrieb gestört wurden...

lg, justme

Daher meine Verwunderung - ich kaufe ein Gerät, das allen Anforderungen entspricht und für den deutschen Markt zugelassen ist und wo offensichtlich kein Defekt vorliegt - dann heißt es - dieses Gerät stört Frequenzen - und ich darf es nicht weiter betreiben und muss es auf meine Kosten austauschen.
Da läuft doch was mit den Kontrollorganen bzw. den Regelungen falsch, dass dieses Gerät überhaupt in den zulässigen Verkauf gelangt ist ?
Versteh ich echt nicht, wo hierzulande ja so ziemlich alles andere durchreguliert ist.
Nur darauf bezogen sich meine Äußerungen.

Grüße
Daniel
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  #27  
Alt 13.09.2019, 12:53
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Hallo nochmal Daniel,

die Krux liegt ja darin, dass der Hersteller das "garantiert", wenn er den Aufkleber draufmacht. Er braucht dafür keinen Antrag oder sonstwas stellen. Die Fachkraft, die die Leuchte montiert, kann sich auch auf eine eventuell "gefälschte" - oder nennen wir es mal zu unrecht aufgeklebte - CE verlassen. Wenn er die dem Betreiber verkauft hat, dann geht die Kette wieder zum Hersteller zurück. Aber der Blöde ist erstmal der Betreiber, vorallem, wenn der vielleicht aus China die Lampen bestellt hat, der wird sein Geld nicht mehr wieder sehen.

Wie gesagt: Das ist kein Zertifizierungsverfahren sondern ein Versprechen der Selbstkontrolle. Sonst wäre es glaube ich auch zu aufwändig, wenn wirklich jedes Gerät von einer vom Staat dafür beauftragten Agentur geprüft werden müsste. So gelangen eben aber auch Störer in den Verkauf.

Empfangsgeräte können da schon einiges machen. Schmalbandige Filter geben ein besseres SNR, die Empfangsstufe wird nicht von Störsignalen, die garnicht auf der eigentlich genutzten Frequenz liegen, zugestopft. Wenn aber die Störung auf genau der Frequenz ist, dann hat der Empfänger verloren. Jetzt muss nur noch unterschieden werden, ob das störende Gerät auf der Frequenz oberhalb der Grenzwerte aussendet (denn Aussendungen kann man nie ganz vermeiden) und damit trotzdem zulässig ist (Pech für dem Empfänger, er muss weiter weg) oder ob es auszuschalten ist (Glück für den Empfänger, wenn der Nachbar stört kann man eher von diesem Fall ausgehen).

Grüße
Tycho
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  #28  
Alt 13.09.2019, 13:13
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von Elb Bummler Beitrag anzeigen
Daher meine Verwunderung - ich kaufe ein Gerät, das allen Anforderungen entspricht und für den deutschen Markt zugelassen ist und wo offensichtlich kein Defekt vorliegt - dann heißt es - dieses Gerät stört Frequenzen - und ich darf es nicht weiter betreiben und muss es auf meine Kosten austauschen.
Da läuft doch was mit den Kontrollorganen bzw. den Regelungen falsch, dass dieses Gerät überhaupt in den zulässigen Verkauf gelangt ist ?
Versteh ich echt nicht, wo hierzulande ja so ziemlich alles andere durchreguliert ist.
Nur darauf bezogen sich meine Äußerungen.

Grüße
Daniel
es gibt in Europa schon länger keinerlei Kontrolle im Sinne z.B. eines TÜV für teschnische Geräte allgemein, ja nicht einmal für Funkanlagen mehr. Früher brauchten potentiell für Störaussendungen anfällige Geräte eine postalische Zulassung, heutzutage erklärt der Hersteller, daß er entsprechende Normen und Bestimmungen einhält.

Tatsache ist aber, daß in dem Moment, wo eine Anlage Funkanwendungen stört idR das genau nicht der Fall ist - diese entsprechen dann nicht den Bestimmungen und dürfen selbstverständlich nicht weiter betrieben werden. Die Krux ist halt, daß man sowas als Verbraucher oft erst mitbekommt, wenn die BNetzA vor der Tür steht bzw. einem das Schreiben mit der Nutzungsuntersagung ins Haus flattert; und insbesondere aisatische Hersteller sind nicht unbedingt die kooperativsten wenn man dann mit einer Sachmangelrüge (denn so etwas ist ein Sachmangel) bei ihnen vorstellig wird.

lg, justme
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  #29  
Alt 13.09.2019, 22:39
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Zitat:
Zitat von Lady An Beitrag anzeigen
Nö, stimmt alles. Gab mal eine Zeit Anfang 2000 da haben sie viele Jahre gar nichts verschickt, dann kamen irgendwann mal Rechnungen für drei Jahre. Dann mal wieder gar nichts. Und nun verschicken sie wieder. Wahrscheinlich ist der zuständige Sachbearbeiter oder Beamte mal wieder aus seinem Dauerschlaf aufgewacht.
Nö, das war ein "Neuer"....

Aber das gibt sich bei Beamten recht schnell.
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  #30  
Alt 13.09.2019, 23:51
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Standard Überprüfung unserer Funkgeräte

Nur mal als Info ,
per Los werden einige Glückliche ermittelt, die von 2 Beamten mit Messwagen besucht werden. Überprüft wird die Sendeleistung, die ATIS- Kennung usw.
War kostenlos, ich habe nur meine Zeit investiert.
Gruß
Jürgen
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  #31  
Alt 14.09.2019, 09:49
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von blondini Beitrag anzeigen
Hi!
Ich glaube, dass die Gebührenhöhe vom Aufwand abhängt, den die Bundesnetzagentur für Störungsermittlung hatte. Das erklärt auch die unterschiedlichen Höhen. Bin mir aber nicht sicher. Wäre auch eine Erklärung dafür, dass manche Jahre nix kommt. Da rechnen die wahrscheinlich noch oder führen Prozesse.
da braucht man nicht zu glauben, die Bemessungsgrundlage steht direkt in der Frequenzschutzbeitragsverordnung aka FSBeitrV in §3 (3):
Zitat:
(3) Der für jede Bezugseinheit (Spalte 4 der Anlage) festzulegende Jahresbeitrag wird berechnet, indem der je Nutzergruppe maßgebliche Aufwand des Erhebungsjahres durch die Zahl der Bezugseinheiten in der Nutzergruppe geteilt wird.
Da steckt auch schon ein Teil dessen drin, daß die Beiträge erst im Nachinein erhoben werden können - zunächst muß erstmal der Aufwand, vor allem aber auch die Anzahl der Nutzer der entsprechenden Funkanwendung ermittelt werden.

Viel wichtiger ist aber noch die Anlage 1 der FSBeitrV: da drin befindet sich für jedes Jahr seit Inkrafttreten der Verordnung eine Tabelle mit den festzusetzenden Gebühren - d.h., die FSBeitrV muß jedes Mal vor einer Beitragserhebung entsprechend geändert werden (inkl. Verkündung im Bundesgesetzblatt etc.). Das war zuletzt am 15.6.2019 der Fall, da hat man die Tabelle für die Jahre 2015 und 2016 aufgenommen, so daß die BNetzA jetzt die Beiträge für diese Jahre festsetzen und eintreiben kann.

Vermutlich wird man den ganzen Prozeß erst wieder in 2021, dann für die Jahre 2017 und 2018 durchführen - jedes Jahr dieses Prozedere zu machen ist nicht wirklich sinnvoll.

lg,justme
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