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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#26
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Land und Leute haben sich grundlegend geändert. Die Informationsmöglichkeiten sind nicht zu vergleichen. Diese drei Zeilen sind in Sekunden rund um den Erdball....damals gab es Zeitungen und Flugblätter....... Willy |
#27
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Gruß Norman |
#28
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Warum gibt "DIR" der Staat zu erkennen, dass er dir misstraut, wenn er solche Orte videoüberwacht um im besten Fall einen Schaden von vornherein zu verhindern und im schlechtesten Fall die Täter auf Grund klarer Beweislage zur Strecke zu bringen, denn das hilft sicher den Opfern nicht mehr, sehr wohl aber den Hinterbliebenen im Sinne der Bewältigung dieses Traumas??? Geht es dabei nur um "DICH" bzw. um den einzelnen!? Also sorry aber wer sich an einem videoüberwachten Ort aufhält und dann solche Gedanken hat... Ehrlich gesagt kann ich dieser Argumentation nicht im geringsten folgen, es sei denn man hätte was zu verbergen! Ich möchte ja nicht wissen, was du dann für Gedanken hast, wenn du zufällig einer Polizeistreife über den Weg läufst... "Die wollen mich gleich festnehmen, die wollen mich gleich einsperren."!? Sorry, aber wie gesagt, dieses Denken kann ich nun wirklich nicht nachvollziehen!
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Grüße aus Bärlin Thomas |
#29
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zitat (aus dem grundgesetz) ein:
. Artikel 1 [Menschenwürde; Grundrechtsbindung der staatlichen Gewalt] (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. (2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt. (3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht. .................................................. ........... Artikel 2 [Allgemeine Handlungsfreiheit; Freiheit der Person; Recht auf Leben] (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden. .................................................. ............. Artikel 4 [Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit] (1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. (2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet. (3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz. .................................................. ................. Artikel 5 [Meinungs-, Informations-, Pressefreiheit; Kunst und Wissenschaft] (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre. (3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung. .................................................. ........... Artikel 6 [Ehe und Familie; nichteheliche Kinder] (1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung. (2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. (3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen. (4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft. (5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern. .................................................. ......... Artikel 8 [Versammlungsfreiheit] (1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln. (2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden. .................................................. .... Artikel 9 [Vereinigungs-, Koalitionsfreiheit] (1) Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden. (2) Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten. (3) Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig. Maßnahmen nach den Artikeln 12a, 35 Abs.2 und 3, Artikel 87a Abs. 4 und Artikel 91 dürfen sich nicht gegen Arbeitskämpfe richten, die zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen von Vereinigungen im Sinne des Satzes 1 geführt werden. ............................................... Artikel 10 [Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis] (1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich. (2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, daß sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und daß an die Stelle des Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt. .................................................. ....... Artikel 11 [Freizügigkeit] (1) Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet. (2) Dieses Recht darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes und nur für die Fälle eingeschränkt werden, in denen eine ausreichende Lebensgrundlage nicht vorhanden ist und der Allgemeinheit daraus besondere Lasten entstehen würden oder in denen es zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes, zur Bekämpfung von Seuchengefahr, Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen, zum Schutze der Jugend vor Verwahrlosung oder um strafbaren Handlungen vorzubeugen, erforderlich ist. . zitat aus. . . ich will nix mehr und nix weniger....... . alles andere....., "subjektive" bzw "momentane" gefühle sind für mich grundsätzlich = NIX . mich zu "filmen", irgendwo auf öffentlichen plätzen, ist auch mit dito nicht vereinbar...(warum denn nicht gleich im badezimmer....tue ja nichts böses...:ich entspanne mich ja nur......) . |
#30
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Warum nicht im Badezimmer... deswegen! Artikel 13 [Unverletzlichkeit der Wohnung] (1) Die Wohnung ist unverletzlich. (2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden. (3) Begründen bestimmte Tatsachen den Verdacht, daß jemand eine durch Gesetz einzeln bestimmte besonders schwere Straftat begangen hat, so dürfen zur Verfolgung der Tat auf Grund richterlicher Anordnung technische Mittel zur akustischen Überwachung von Wohnungen, in denen der Beschuldigte sich vermutlich aufhält, eingesetzt werden, wenn die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise unverhältnismäßig erschwert oder aussichtslos wäre. Die Maßnahme ist zu befristen. Die Anordnung erfolgt durch einen mit drei Richtern besetzten Spruchkörper. Bei Gefahr in Verzuge kann sie auch durch einen einzelnen Richter getroffen werden. (4) Zur Abwehr dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit, insbesondere einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr, dürfen technische Mittel zur Überwachung von Wohnungen nur auf Grund richterlicher Anordnung eingesetzt werden. Bei Gefahr im Verzuge kann die Maßnahme auch durch eine andere gesetzlich bestimmte Stelle angeordnet werden; eine richterliche Entscheidung ist unverzüglich nachzuholen. (5) Sind technische Mittel ausschließlich zum Schutze der bei einem Einsatz in Wohnungen tätigen Personen vorgesehen, kann die Maßnahme durch eine gesetzlich bestimmte Stelle angeordnet werden. Eine anderweitige Verwertung der hierbei erlangten Erkenntnisse ist nur zum Zwecke der Strafverfolgung oder der Gefahrenabwehr und nur zulässig, wenn zuvor die Rechtmäßigkeit der Maßnahme richterlich festgestellt ist; bei Gefahr im Verzuge ist die richterliche Entscheidung unverzüglich nachzuholen. (6) Die Bundesregierung unterrichtet den Bundestag jährlich über den nach Absatz 3 sowie über den im Zuständigkeitsbereich des Bundes nach Absatz 4 und, soweit richterlich überprüfungsbedürftig, nach Absatz 5 erfolgten Einsatz technischer Mittel. Ein vom Bundestag gewähltes Gremium übt auf der Grundlage dieses Berichts die parlamentarische Kontrolle aus. Die Länder gewährleisten eine gleichwertige parlamentarische Kontrolle. (7) Eingriffe und Beschränkungen dürfen im übrigen nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen, auf Grund eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere zur Behebung der Raumnot, zur Bekämpfung von Seuchengefahr oder zum Schutze gefährdeter Jugendlicher vorgenommen werden. Wenn du schon die im Grundgesetz augeführten Grundrechte zitierst, solltest du vielleicht alle zitieren und nicht nur ein paar. Dann hättest du dir deine Frage nämlich selbst beantworten können! Und wenn wir schon mal dabei sind gilt für alle Grundrechte trotz allem folgendes: Artikel 19 [Einschränkung von Grundrechten; Wesensgehalts-, Rechtswegegarantie] (1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen. (2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden. (3) Die Grundrechte gelten auch für inländische juristische Personen, soweit sie ihrem Wesen nach auf diese anwendbar sind. (4) Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben. Artikel 10 Abs.2 Satz 2 bleibt unberührt.
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Grüße aus Bärlin Thomas |
#31
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#32
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Thomas, bist Du der Meinung, daß wir in Deutschland kein Datenschutzproblem haben?
Gruß Mario
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https://freie-rede-jetzt.de |
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Moin,
der Schrei nach der Staatsgewalt kommt bei vielen Leuten erst wenn der eigene Arsch brennt! Vorher ist alles nur lästig, die Überwachung von Kriminellen hochbrisant wenn unbeteiligte Menschen mit auf den Film geraten. Kameras in U-Bahnen, an öffenlichen Plätzen,...alles nur um die Datenschützer zu ärgern! Wacht auf und lauft mal durch die reale (böse) Welt.... Willy |
#34
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Willy,
stell Dir mal vor: -Deine Krankenversicherung kriegt Deine EC-Karten-Abrechnung. Da steht dann drin: Du hast regelmäßig Kippen gekauft. Folge: Horrende Beiträge und wenn Du krank wirst, gibt es einen Prozeß und die Versicherung muß nicht zahlen. -Ein Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma hat Spielschulden. Er hat auf einem Videoband zufällig gesehen, daß Du eine Frau UND eine Freundin hast.... Er beschließt, Dich zu erpressen. usw... Das sind jetzt nur mal zwei einfache und blöde Beispiele, um zu zeigen, daß es tausende Möglichkeiten gibt, wie man Daten mißbrauchen kann bzw. was für Folgen das für den Einzelnen haben kann. Da muß nicht erst ein "Arsch brennen"... Ganz so trivial, wie Du es darstellst, ist es meiner Ansicht nach nicht... Gruß Mario
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https://freie-rede-jetzt.de |
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vielleicht eher als Du auf deinem Kuhkaff*. *Parallel gebrauchte Formulierung zum Ausdruck Arsch.
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Don P Stan No. 3/Abteilung FW |
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eines der deutlich gefährlichsten Dinge des Lebens ist das Autofahren. Dadurch zu sterben ist wahrscheinlicher als durch einen Kriminalakt (oder durch Flitzer, die in weniger als 2km Landnähe fahren ;) ). Und solange man mit dem Autofahren nicht aufhört, ist jede andere Maßnahme gegen eher unwahrscheinliche Todesarten doch auch nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Das ist natürlich nur meine Meinung. Die ist ja zum Glück noch frei. Da hat der Staat nix mit zu tun, aber: in Läden ist der Kunde, der eigentlich König sein sollte, auch ein potenzieller Dieb. Ständig muss man seinen Einkaufswagen an der Kasse als leer präsentieren oder auch öfters Rucksäcke vorm Betreten des z.B. Plattenladens abgeben.
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Gruß Nils |
#37
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Jedoch nicht in dem Bereich, der hier zuletzt behandelt wurde, also ich sag mal dem Bereich "Sicherheit" und alles was damit so zusammenhängt! Mich stört es nämlich wie gesagt nicht, wenn ich an einem öffentlichen Platz von einer Videokamera gefilmt werde, denn ich habe nichts zu verbergen! In meiner Wohnung würde es mich allerdings schon stören, denn eine Privatsphäre möchte ich auch haben! Aber in dem von mir kurz mit "Sicherheit" benannten Bereich sehe ich kein Datenschutzproblem! Es ist meiner Meinung nach immer eine Interessenkollision und damit einhergehend eine Rechtgüterabwägung die zu erfolgen hat um so etwas wie z.B. eine Videoüberwachung durchzuführen. Aber da müssen doch wohl die Interessen des Einzelnen (im Sinne von: "Ich möchte hier nicht gefilmt werden.") gegenüber den Interessen der Gesamtheit zurückstehen! Dieser Prozeß wird ja bei uns noch dazu von den Datenschutzbeauftragten kritisch beäugt (was ich auch gut finde ) aber irgendwann ist auch mal Schluß. Und das z.B. eine solche Videoüberwachung "böse Buben" abschreckt und somit die Häufigkeit der Straftaten stark zurück gehen ist ja wohl unbestritten, wie Studien in anderen Ländern, wo das schon gängige Praxis ist, beweisen. Was mich z.B. ärgert ist, wenn ich am Telefon wieder mal von einem Callcenter "belästigt" werde, weil man mir irgendein tolles Produkt mit der Frage:"Wollen Sie weniger Steuern zahlen?" oder so ähnlich aufzuschwatzen versucht! Da würde mich etwas mehr Datenschutz sehr wohl erfreuen! @ Wolf Wenn man der Meinung ist, dass die Gefahr im Verzuge zu weit ausgelegt wurde steht einem wie gesagt der Rechtsweg offen.
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Grüße aus Bärlin Thomas |
#38
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Gruß Mario
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Grüße aus Bärlin Thomas |
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Sind das Erfahrungswerte von Dir oder Menschen die du kennst, oder hast du das aus einem Hollywoodstreifen oder entspringt das etwa deiner Fantasie???
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Grüße aus Bärlin Thomas |
#42
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Nur was nützt es, wenn im Nachhinein ein Urteil ergeht, das sagt, du wurdest in deinem Recht beschnitten? Bestraft wurde deshalb noch keiner, der so etwas angeordnet hat. Und Schadensersatz gibt es auch nicht. Mir ist das noch nie passiert, aber es gab viele solcher Fälle als der Staat eine WAA in Bayern durchsetzen wollte. |
#43
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Gruß Mario
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#44
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1. Ich rauche nicht! Gab da mal einen beitrag hier im BF... ich find ihn nicht wieder, "hat mal jemand ne Kippe für mich" oder so.... 2. ich bin arm, bei mir gibts nix zu holen....und wenn jemand meine Frau entführt soll er sehen wie er mit ihr klar kommt, ich helfe dem nicht mit meiner Erfahrung! (selber Schuld) Aber im ernst, die Bilder gehen ja nicht über den offenen Kanal ins TV und einen Namen hat auch nicht jeder auf der Jacke kleben. Ich finde es in der U-Bahn ein klein wenig sicherer mit der Überwachung. Und, JA, ich war schon mal raus aus dem Kuhdorf, allein der Hauptbahnhof in Dortmund reicht schon für gute Erfahrungen mit der bösen Welt. Und nein, ich zucke nicht bei jedem Deppen der ne Kippe von mir will, zusammen aber dennoch ist mir nicht wohl in manchen Gegenden. Willy, Dortmunder der seit 10 Jahren in Unna wohnt.... |
#45
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Aber immerhin gibt es in unserem Rechtsstaat diese Möglichkeit, den Klageweg zu beschreiten! Und dass noch keiner bestraft wurde, der jemanden zu Unrecht in seinen Grundrechten beschnitten hat, ist schon mal eine Falschaussage! Ebenso wie das mit dem Schadenersatz!
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Grüße aus Bärlin Thomas |
#46
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Du müßtest dazu nur alte Zeitungen durchwühlen um diese massenweisen Fälle zu finden. Aber das schweift zu sehr vom Thema ab. Mit dem Datenschutz nahmen sie es damals auch nicht so genau. Daran kann man sehr gut erkennen, daß es nicht viel braucht um unsere Grundrechte unwirksam werden zu lassen. |
#47
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Kennt Ihr die Zuverlässigkeitsüberprüfung?
Ich mußte freiwillig zustimmen Ausgeschnüffelt zu werden, sonst hätte man mir nach über 20 Jahren die Pilotenlizenz abgenommen. Ich fliege nur privat kleine Propellerkisten, nicht gwerblich. Alle Privatpiloten sind plötzlich verdächtig. Ich habe meinen Gutzettel bekommen Brauchte man in der EX-DDR nicht zur Lizenz noch das Parteibuch? Was macht eigentlich unzuverlässig? Unterhalt nicht pünktlich gezahlt? Zufällig bei einer Demo vorbeigekommen und von einer "das stört mich nicht Kamera" geflimt worden? Steuer nicht pünktlich gezahlt? Eine klare Auskunft kriegt man nicht. Jetzt denke ich mal etwas in die Zukunft. Wie wärs mit einer ZÜP-See? Nicht abwegig der Gedanke, könnte ja einer mit dem Boot in das Kühlwasserrohr eines AKW fahren. Soetwas muß im Vorfeld verhindert werden. Wart ihr auch die letzten 10 Jahr alle schön brav? Vieleicht noch die ZÜP-PKW. Wer die Klappe aufreisst ist unzuverlässig und verliert seinen Führerschein. Und schon ist das Endziel erreicht. Man hat das Volk in der Tasche. Darüber sollten wir vielleicht mal nachdenken Ed P.S. Ein ausländischer Privatpilot mit einer ausländischen Lizenz braucht das natürlich nicht. |
#48
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Ich habe mal einige Monate in einem Kernkraftwerk gearbeitet und mußte auch vorher der ZÜP zustimmen. Kein Problem - ich habe es ja freiwillig gemacht und sehe auch die Notwendigkeit ein.
Aber bei Privatpiloten... Gruß Mario
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#49
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Mario :
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Die öffentliche Videoüberwachung, von der Du gesprochen hast, wird nicht von irgendwelchen zwielichtigen Kaufhausdetektiven gemacht, sondern von Beamten. Diese Daten werden nicht missbräuchlich in den Händen der Krankenkassen landen, die daraus schließen, dass Du rauchst und Deine Prämie erhöhen. Sollte sich ein solcher Missbrauch rausstellen, gäbe es einen Beamten weniger. Aber auch sonst ist das Beispiel sehr weit hergeholt, oder glaubst Du, der Sachbearbeiter der Krankenkasse kennt Dein Gesicht und vergleicht es mit Zigraettenkäufern auf Millionen Videos... Abgesehen davon bin ich sehr dafür, dass Raucher eine erhöhte Prämie zahlen !! Aber das ist ein Thema für sich. Deine Beispiele zeigen aber auch Deine Hintergedanken. In Deinem ersten Beispiel betrügst Du Deine Krankenkasse, im zweiten betrügst Du Deine Freundin... Wie unbegründet Deine Furcht trotzdem ist, zeigt Dein zweites Beispiel : Der Sicherheitstyp kann Dich auch mit seinen AUGEN sehen, dafür braucht er keine Kamera ! Benuzt er das Video gegen Dich, ist es Erpressung, ein Straftatbestand... Man kann sich vieles aus den Fingern saugen, aber daraus werden noch lange keine Argumente ! Ich kenne in D ausschließlich positive Gründe FÜR die Verwendung von Videosystemen : -stark sinkende Kriminalitätszahlen an Brennpunkten ohne "Verdrängung", da sich keine neuen Zusammenballungen finden -stark sinkende Taschendiebstähle zB auf dem Oktoberfest (und schneller Einsatz von Helfern und Polizei bei Schlägereien etc.) -die Ergreifung des Türken, der in Berlin ein Mädchen vor die U-Bahn geworfen hat -die Ergreifung der beiden Libanesen, die zwei Regionalzüge sprengen wollten -eine starke Abschreckung, da nicht alle Kameras deutlich sichtbar sind -eine ruhige Fussball-WM durch den massiven Einsatz von Überwachungssystemen ... tausende Beispiele könnten folgen ! |
#50
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Zitat:
Gruß Mario
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