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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
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#26
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Owei - jetzt hab ich Mist gebaut..... Kommt davon wenn man zu schnell in die Tasten haut, quasi simultan mit dem denken... Sory.
Wenn alle nicht ausrüstungspflichtigen Schiffe auch Class A hätten, dann könnten sie nicht ausgeblendet werden. Also muss bei den "Richtlinienmachern" Interesse bestanden haben, dass bestimmte Schiffstypen ausblendbar sind. Wenn dem so ist, kann es also nicht im Interesse dieser "Macher" sein, dass nichtausrüstungspflichtige Schiffe mit A-Geräten durch die Welt gurken - daher auch die Idee Class A könnte nicht für alle Schiffe/Boote erlaubt sein. Dass Class A Geräte mehr Sendeleistung haben und mehr Datensätze senden ok - das braucht ein Sportboot nicht unbedingt, die Höhe der Antenne schränkt die Reichweite ja auch schon ein und Ladung hat ein Sportboot auch nicht. Vielleicht ist ja B+ der Anfang davon Class A und Class B bis auf die Zusatzdaten anzugleichen. Wars jetzt deutlicher - oder immer noch um zu viel Ecken? Gruß, Rainer |
#27
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Na eigentlich bräuchte grade ein schnelles Sportboot mehr Daten, oder zumindest eine öftere Sendung der Position.
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Gruß Jörg |
#28
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Kommt drauf an... Haben Aluhüte Ecken? Für mich ist das ein Paradebeispiel für eine Verschwörungstheorie: man erlaubt etwas so, dass es unterdrückt werden kann. Viel einfacher wäre es doch gewesen, AIS für Sportschiffahrt generell zu verbieten statt solche Verrenkungen zu machen.
Übrigens hat mir ein Berufsschiffer erklärt, dass er Class B an seinem AIS gar nicht ausblenden kann. Nur an seinem Plotter, also in der visuellen Darstellung. |
#29
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Man müsste selbst beim Rückwärtsfahren nicht einmal mehr nach hinten schauen, wen man gleich rammt...
Wenn es verboten wäre, würde es irgendwo stehen. Wenn es erlaubt ist, steht das nirgendwo. In unserem Rechtssystem ist nämlich alles erlaubt, was nicht verboten ist. |
#30
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Zitat:
ist eine SOLAS Vorgabe: Quelle: http://solasv.mcga.gov.uk/Annexes/Annex17.htm "4.1 External Sensors The AIS has interfaces (configurable as IEC 61162-1 or 61162-2) for position, heading and rate of turn (ROT) sensors. In general, sensors installed in compliance with other carriage requirements of SOLAS Chapter V should be connected to the AIS.1 The sensor information transmitted by AIS should be the same information being used for navigation of the ship. The interfaces should be configured as given in annex 3. Interfacing problems might occur if the existing sensors found on board do not have serial (IEC 61162) outputs." Jörg
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Langsam werde ich alt: Nach dem letzten Landgang kam ich mit geschnitteten Haaren, Postkarten und Briefmarken pünktlich zum Abendessen wieder an Bord.
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#31
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Zitat:
Von Verschwörungstheorien bin ich weit entfernt. Wenn sich da in den letzten 2-3 Jahren nix geändert hat lässt sich Class B ausblenden (ob nun am Schirm oder direkt vom Gerät ist für erst mal kein Unterschied. Dass das so ist hat irgendwer (IMO ?) festgelegt. Ob das Sinn macht wird kontrovers diskutiert und sowohl das Pro als auch das Kontra kann ich nachvollziehen. Als Freizeitschipper möchte ich halt gerne gesehen werden, von der Brücke aus, auf dem Radar und auch gerne über AIS. Vermutlich wäre die Kollision zwischen Fähre und SY Mahdi mit AIS nicht passiert - der BSU-Bericht geht neben anderen interessanten Feststellungen auch darauf ein. Gruß, Rainer
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#32
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Ich verlinke hier mal aus einem anderen Strang den Beitrag #60.
Zitat:
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Alex |
#33
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Zitat:
Was ist der Grund deiner Frage, Balticbird? Geht es um eine Kaufentscheidung für dein Sportboot oder um eine theoretische Überlegung? Geht es dir um bestimmte Hersteller von AIS-Geräten oder um ob die Class A Geräte grundsätzlich "besser" sind als andere? Und an alle: Kennt jemand ein Sportboot mit Class A AIS und kann was dazu sagen? Danke. Klaus, der das Thema sowohl aus Sportbootsicht, als auch aus Beruflersicht schon erlebt hat |
#34
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Lalao (ist das so richtig geschrieben? Ich hoffe) hat Class A. Bitte.
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#35
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Zitat:
https://www.gesetze-im-internet.de/b...000210012.html §4.07 (6) sagt: Ein Kleinfahrzeug, das AIS nutzt, darf nur folgende AIS Geräte verwenden: a) Inland AIS Geräte nach Artikel 7.06 Nummer 3 ES-TRIN, b) nach den Vorschriften der IMO typzugelassene AIS Geräte der Klasse A, c) AIS Geräte der Klasse B, die den einschlägigen Anforderungen der Empfehlung ITU-R M.1371, der Richtlinie 2014/53/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über die Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/5/EG und der internationalen Norm IEC 62287-1 oder 2* (einschließlich DSC Kanalmanagement) entsprechen; AIS Geräte der Klasse B, die den Anforderungen der am 8. November 2019 geltenden Fassung der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung entsprechen, dürfen weiterhin verwendet werden. Das AIS Gerät muss in einem guten Betriebszustand sein. Die in das AIS Gerät eingegebenen Daten müssen zu jedem Zeitpunkt den tatsächlichen Daten des Fahrzeugs oder Verbandes entsprechen. 7.Ein Kleinfahrzeug, dem keine einheitliche europäische Schiffsnummer (ENI) erteilt wurde, braucht die Daten nach Nummer 4 Buchstabe d nicht zu übermitteln. 8.Ein Kleinfahrzeug, das AIS nutzt, muss zusätzlich mit einer in einem guten Betriebszustand befindlichen und auf Empfang geschalteten Sprechfunkanlage für den Verkehrskreis Schiff-Schiff ausgerüstet sein.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#36
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Zitat:
wenn Du ausschließt binnen nicht auf z.B. Rhein, Mosel, Donau, ................ unterwegs zu sein, dann ja . Oft sind die VO's parallel gleich, trotzdem lieber immer richtig nachsehen . Und der richtige Schiffer, Bootler sucht und findet alles in ELWIS.de . Hier gibt es alle VO's auch als PDF zum Download . Grüße : TOMMI
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MAN D2866 E 6 Zyl. 12 L Sauger 178 kW @ 2100 1/min , 850 Nm 1500-1800 1/min Bosch R-ESP . Aber auch D2866 LXE 40 Turbo-LA mit 294 kW @ 2100 1/min sowie Mercedes OM601-606 bereiten mir Freude und Technikvergnügen ! |
#37
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Zitat:
Seeschiffahrtstrassenordnung hab ich jetzt nicht geschaut... Donau auch nicht... (Nur in einem anderen Paragraphen)
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#38
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Zitat:
Da steht aber "sollte" und "im Allgemeinen" und die Geschichte bezieht sich nicht direkt auf den Class A Transponder, sondern letztendlich auf das Schiff und dessen ansonsten vorgeschriebene Ausrüstung. Da ein Class A Transponder, wie ich jetzt annehmen muss, sogar für Sportboote verwendet werden dürfte, ist es dort vermutlich (erst recht) nicht vorgeschrieben, dass GPS-Daten von einem Hauptnavigationssystem (welches beim Sportboot ebenfalls nicht vorgeschrieben ist) stammen müssen oder das Heading und Drehrate vorhanden sein müssen, die Sportboote eher selten im Angebot haben. Da Traditionsschiffe ihre ganz eigenen (und individuellen) Regelungen haben, bin ich mir daher jetzt auch sicher, dass das bei unserem Tradi-Schiff in Ordnung ist. Außerdem hätte das Gerät nicht vom zertifizierten Fachmann eingebaut und später abgenommen werden dürfen, wenn solche grundlegenden Dinge nicht stimmen. |
#39
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Danke, ich hatte vergessen zu erwähnen, dass mich nur der Seebereich interessiert und auch mit dem Tradi-Schiff fahren wir ausschließlich im Seebereich.
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#40
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@tritonnavi, warum habt Ihr Euch auf dem Tradi denn für ein Class A Gerät entschieden?
Gruß, Rainer |
#41
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Zitat:
diese SOLAS Verordnung bezieht sich auf den Einbau eines AIS Systems. In dieser SOLAS Verordnung geht es um ausrüstungspflichtige Schiffe. Welche Schiffe ausrüstungspflichtig sind, ist auch wieder bei SOLAS beschrieben, Sportboote gehören nicht dazu. Auch haben Class B Geräte keine Eingänge für Sensordaten, daher kann es sich bei der Verordnung nur um den Einbau von Class A (Class B ist bei ausrüstungspflichtigen Schiffen nicht zulässig) Geräten bei ausrüstungspflichtigen Schiffen handeln. Zitat:
Bei einem ausrüstungspflichtigen Schiff muss vor dem Einbau des AIS System ein Antennenplan, ein Anordnungsplan der Geräte und ein Blockdiagramm der Anschlüsse an die Klassifizeirungsgesellschaft zur Genehmigung vorgelgt werden. Bei einem Sportboot braucht darüber wohl nicht diskutiert zu werden. Zitat:
Jörg
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Langsam werde ich alt: Nach dem letzten Landgang kam ich mit geschnitteten Haaren, Postkarten und Briefmarken pünktlich zum Abendessen wieder an Bord. |
#42
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wie das ursprünglich mal gekommen ist, weiß ich nicht.
Mittlerweile haben wir ja schon das zweite. Sämtliche Navi-Ausrüstung die wir in den Schiffspapieren haben, muss anscheinend das Steuerrad-Symbol besitzen. |
#43
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Traditionsschiffe fahren in der Regel nach der Sicherheitsrichtlinie für Traditionsschiffe. Da tritonnavi von "ganz eigenen individuellen Regeln" schreibt gehe ich mal davon aus, dass der "Dampfer" unter diese Richtlinie fällt. Dort habe ich nix von AIS gelesen - zumindest nicht beim überfliegen, zu meiner Verwunderung allerdings, dass der Sextant nicht mehr mitgeführt werden muss (wie übrigens auch in der Handeslfahrt), auch in weltweiter Fahrt (ist hier allerding OT).
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#44
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Zitat:
Kartenplotter und Radar z.B. nicht. Ich gehe daher davon aus , dass der Anschluss unseres AIS-A-Transponders ganz sicher ausreichend ist. Radar, Plotter, GPS-Kompass und Drehratenanzeige haben wir zusätzlich zu den genannten Anforderungen, was bei über 100 Personen, die befördert werden dürfen, gewiss kein Sicherheitsluxus ist. Individuelle Regeln für Traditionsschiffe behandeln quasi die "Feinheiten" die sich aus der Auslegung der Richtlinie und den Besonderheiten an Bord bei der Begehung ergeben können. Ursprünglich ging es ja um die Frage, ob ein AIS-Class A-Transponder von der Hauptnavigationseinrichtung das GPS-Signal bekommen muss und ob z.B. ROT oder Heading-Sensoren quasi Voraussetzung für den Betrieb eines Class-A-Transponders sind. Das ist m.E. nur dann der Fall, wenn es für das konkrete Schiff gefordert ist. Beim Traditionsschiff mit AIS-Transponder wäre es m.E. sogar ausreichend, wenn kein zusätzliches GPS vorhanden ist oder anders herum: Es steht m.E. nirgendwo, dass das unzulässig wäre....GPS ist GPS. Geändert von tritonnavi (19.02.2020 um 14:16 Uhr) |
#45
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"9. Navigationsausrüstung
Zusätzlich zu den für die Fahrzeuge der Gruppen A, B und C nach den Kollisionsverhütungsregeln vorgeschriebenen Positionslaternen, Schallsignalgebern und Signalkörpern: 1. Eine Funknavigationsanlage zur Ortsbestimmung auf Fahrzeugen, die sich mehr als 12 Seemeilen von der Küste entfernen und das Küstenmeer verlassen; 2. Peilmöglichkeit für terrestrische Ortsbestimmung, 3. in der weltweiten Fahrt eine zusätzliche Satellitenfunknavigationsanlage oder Sextant mit den zugehörigen Hilfsmitteln zur Ortsbestimmung, 4. Magnet-Steuerkompaß, dessen Ablenkung regelmäßig zu überprüfen und in einer Ablenkungstabelle festzuhalten ist. Auf Fahrzeugen der Gruppen B und C ist der Magnet-Steuerkompaß durch einen vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie beauftragten Kompaßregulierer oder einer anderen anerkannten Stelle eines Mitgliedstaates der EU zu regulieren. Nachregulierung alle 2 Jahre, 5. Echolotanlage, 6. Handlot, 7. Fernglas, das für den gehörigen Ausguck geeignet ist, 8. Barometer oder Barograph, 9. Tagsignalscheinwerfer auf Fahrzeugen der Fahrzeuggruppen B und C, 10. die für die jeweilige Reise notwendigen, vor Fahrtantritt auf den neuesten Stand berichtigten amtlichen Seekarten und Seebücher, 11. Tonrundfunkempfänger für die Aufnahme von Wetter- und Warnnachrichten" Dann hab ich wohl ne alte Ausgabe erwischt (aus 17.04.2003) Hat doch aber niemand behauptet dass bei Euch was mit dem Anlschluss nicht stimmt.... Hat doch sogar ne Fachfirma gemacht. Bis denne, Rainer |
#46
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aktuell ist m.E. die Ausgabe 10/2018 und in der Ausgabe sind sogar im Vergleich zum Vorgänger (ich meine ca von 03/2018) noch "merkwürdige" Änderungen drin.
Früher war z.B. die Rede von "Notstrombatterien" für die Funkanlage, aktuell ist die Rede von "Ersatzstromquelle". Ein feiner Unterschied.... In der Folge müssen die Verantwortlichen für Traditionsschiffe über viele Kleinigkeiten mit der BG Verkehr und sonstigen Prüfinstitutionen verhandeln, denn jedes Schiff ist anders und manchmal ist es eben Auslegungs-/Verhandlungssache, was "durchkommt" und was nicht. |
#47
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Wenn ich mich recht erinnere hat früher die Kanalverwaltung (Kiel-Kanal aka NOK) ab einer gewissen Schiffslänge auf einem Class A Transponder bestanden. Das könnte der Grund für Friedhelms Traditionssegler gewesen sein.
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#48
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Zitat:
Wann der erste Class-A-Transponder eingebaut wurde und ob das wegen der Vorschriften auf dem Kanal (inkl. Radar bei verminderter Sicht) der Fall war, weiß ich nicht, könnte aber der Grund sein. (ist heute ja immer noch so) |
#49
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Zitat:
Aber vielleicht sollte das auch in nen extra Thread. Kling hier wo es ja um AIS geht alles was so in Richtung Traditionsschiff geht etwas "Geheimnis umwittert". Ich weiß auch nicht warum da so ein Geheimnis draus gemacht wird was das für ein Schiff ist. Führt doch nur zu Spekulationen und Mutmaßungen oder Fehlratschlägen...... Meint und grüßt der Rainer - der aber auch damit Leben kann wenn nicht alles preis gegeben wird. |
#50
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Hmm ...
Tritonnavi ist doch nicht der TE, und was der TE konkret wissen will, wissen wir immer noch nicht.
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Alex
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