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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #26  
Alt 02.01.2007, 10:31
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Zitat:
Zitat von SONNY
Zitat:
Zitat von Segelmatt
Alles schreit nach Subventionsabbau, aber wenn's so weit ist, ist das Gejaule groß...
Na ja, warten wirs mal ab wenn die Subventionen für Unternehmen wegfallen. Wer dann wohl am lautesten heult !
Andree,
eine VERALLGEMEINERUNG ist geistiger Dünnsch...
Ich habe noch keine Subventionen bekommen

gruß
UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will,
sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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  #27  
Alt 02.01.2007, 10:43
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Zitat:
Zitat von Cooky-Crew
Zitat:
Zitat von SONNY
Zitat:
Zitat von Segelmatt
Alles schreit nach Subventionsabbau, aber wenn's so weit ist, ist das Gejaule groß...
Na ja, warten wirs mal ab wenn die Subventionen für Unternehmen wegfallen. Wer dann wohl am lautesten heult !
Andree,
eine VERALLGEMEINERUNG ist geistiger Dünnsch...
Ich habe noch keine Subventionen bekommen

gruß
UWE
Danke Uwe

Bin der gleichen Meinung.
Subventionen ??????????


Carsten
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  #28  
Alt 02.01.2007, 10:53
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Wenn ich das Thema Subventionen jetzt richtig verstanden habe, ist Uwes Audi subventioniert, weil er diese Kosten vermutlich steuerlich geltend machen wird und für diese Anteile keine Einkommensteuer zahlt.

obwohl das bei Gewerbesteuer Zahlenden wieder etwas anderes ist, als bei den Freiberuflern ( Ärzte, RA, Steuerberater, Designer, Journalisten etc)
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Gruß Olli
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  #29  
Alt 02.01.2007, 11:00
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Das stimmt so nicht ganz.
Wenn jemand seinen Firmen-PKW privat nutzt,
ist entweder ein Fahrtenbuch zu führen, und nur die dienstlichen Fahrten sind als Ausgaben absetzbar oder man hat die 1% Regelung.
1% Regelung bedeutet das 1% des Listen Neupreises im Monat, als zu versteuerndes Einkommen bei der Einkommensteuerberechnung hinzugerechnet werden. Diese Regelung wurde in 2006 noch einmal verschärft um eben den Missbrauch auszuschließen.
Weiter möchte ich nicht darauf eingehen.

Carsten
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  #30  
Alt 02.01.2007, 11:13
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Zitat:
Zitat von rascala17fm
Das stimmt so nicht ganz.
Wenn jemand seinen Firmen-PKW privat nutzt,
ist entweder ein Fahrtenbuch zu führen, und nur die dienstlichen Fahrten sind als Ausgaben absetzbar oder man hat die 1% Regelung.
1% Regelung bedeutet das 1% des Listen Neupreises im Monat, als zu versteuerndes Einkommen bei der Einkommensteuerberechnung hinzugerechnet werden. Diese Regelung wurde in 2006 noch einmal verschärft um eben den Missbrauch auszuschließen.
Weiter möchte ich nicht darauf eingehen.

Carsten
das ist mir schon bekannt, in unserer Steuererklärung befinden sich sowohl die Entfernungspauschale für Arbeitnehmer, wie auch Firmen PKW`s die z.T. mit Fahrtenbuch und z.T mit der 1% Regelung für den privaten Anteil behandelt werden.

Wenn ich als Arbeitnehmer nach Duisburg fahren, ist es also eine Subvention wenn ich die Kosten steuerlich geltend mache und wenn ich für unsere eigene Firma mit dem Firmen PKW fahre und die Kosten abgesetzt werden sind das keine Subventionen ??

Und nur darum geht es hier, die steuerliche Gleichbehandlung ( Nettoprinzip) von Freiberuflern und abhängig Beschäftigten. !!
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Gruß Olli
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  #31  
Alt 02.01.2007, 11:24
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Zitat:
Zitat von hilgoli
Wenn ich als Arbeitnehmer nach Duisburg fahren, ist es also eine Subvention wenn ich die Kosten steuerlich geltend mache und wenn ich für unsere eigene Firma mit dem Firmen PKW fahre und die Kosten abgesetzt werden sind das keine Subventionen ??
Den Satz verstehe ich nicht ganz.

Fährst du als Arbeitnehmer mit dem dem Firmen PKW von der Arbeitstelle nach Hause ?
Dan ist es ein Geldwerter Vorteil und du musst es versteuern.

Dient die Fahrt dem Ziel Umsatz für das Unternehmen zu erwirtschaften, so ist das genau so als wenn du z.B. ein Mitarbeiter bezahlst und ist damit Steuerlich absetzbar.


Carsten
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  #32  
Alt 02.01.2007, 11:32
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Zitat:
Zitat von rascala17fm
Zitat:
Zitat von hilgoli
Wenn ich als Arbeitnehmer nach Duisburg fahren, ist es also eine Subvention wenn ich die Kosten steuerlich geltend mache und wenn ich für unsere eigene Firma mit dem Firmen PKW fahre und die Kosten abgesetzt werden sind das keine Subventionen ??
Den Satz verstehe ich nicht ganz.

Fährst du als Arbeitnehmer mit dem dem Firmen PKW von der Arbeitstelle nach Hause ?
Dan ist es ein Geldwerter Vorteil und du mußt es versteuern.

Dient die Fahrt dem Ziel Umsatz für das Unternehemen zu erwirtschaften, so ist das genau so als wenn du z.B. ein Mitarbeiter bezahlst und ist damit Steuerlich absetzbar.


Carsten
falsch verstanden

ich bin Arbeitnehmer und pendel täglich mit meinem privaten PKW 62 Km zum Arbeitsort.
Meine Frau hat eine Firma und es kann vorkommen das ich für Sie mit einem ihrer Firmen PKW`s ( unabhängig von meiner mormalen) Tätigkeit die gleiche Strecke fahre.

In Fall eins kann ich nur 42 Km der einfachen Strecke absetzen. (Ich fahre mit dem Ziel dorhin meinen Umsatz als Arbeitnehmer zu sichern)

in Fall 2 kann im eine Frau 164 km geltend machen.

In beiden Fällen sind es Kosten die durch die berufliche Tätigkeit verursacht werden.

Wenn mein Arbeitgeber mich als freien MA beschäftigen würde und nicht als außertariflichen Angestellten,könnte ich ebenfalls die vollen Kosten geltend machen. Und das soll dem Gleichheitsprinzip standhalten ?
__________________
Gruß Olli
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  #33  
Alt 02.01.2007, 11:47
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Zitat:
Zitat von hilgoli
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Zitat von rascala17fm
Zitat:
Zitat von hilgoli
Wenn ich als Arbeitnehmer nach Duisburg fahren, ist es also eine Subvention wenn ich die Kosten steuerlich geltend mache und wenn ich für unsere eigene Firma mit dem Firmen PKW fahre und die Kosten abgesetzt werden sind das keine Subventionen ??
Den Satz verstehe ich nicht ganz.

Fährst du als Arbeitnehmer mit dem dem Firmen PKW von der Arbeitstelle nach Hause ?
Dan ist es ein Geldwerter Vorteil und du mußt es versteuern.

Dient die Fahrt dem Ziel Umsatz für das Unternehemen zu erwirtschaften, so ist das genau so als wenn du z.B. ein Mitarbeiter bezahlst und ist damit Steuerlich absetzbar.


Carsten
falsch verstanden

ich bin Arbeitnehmer und pendel täglich mit meinem privaten PKW 62 Km zum Arbeitsort.
Meine Frau hat eine Firma und es kann vorkommen das ich für Sie mit einem ihrer Firmen PKW`s ( unabhängig von meiner mormalen) Tätigkeit die gleiche Strecke fahre.

In Fall eins kann ich nur 42 Km der einfachen Strecke absetzen. (Ich fahre mit dem Ziel dorhin meinen Umsatz als Arbeitnehmer zu sichern)

in Fall 2 kann im eine Frau 164 km geltend machen.

In beiden Fällen sind es Kosten die durch die berufliche Tätigkeit verursacht werden.

Wenn mein Arbeitgeber mich als freien MA beschäftigen würde und nicht als außertariflichen Angestellten,könnte ich ebenfalls die vollen Kosten geltend machen. Und das soll dem Gleichheitsprinzip standhalten ?

Wenn du das so siehst, dann kommen ab sofort die Handwerke zu Fuß zu dir. Denn nach deiner Betrachtung sind das je keine Kosten wenn sie mit dem PKW kommen.

Gruß

Carsten

Carsten
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  #34  
Alt 02.01.2007, 11:50
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Zitat:
Zitat von rascala17fm
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Zitat von hilgoli
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Zitat von rascala17fm
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Zitat von hilgoli
Wenn ich als Arbeitnehmer nach Duisburg fahren, ist es also eine Subvention wenn ich die Kosten steuerlich geltend mache und wenn ich für unsere eigene Firma mit dem Firmen PKW fahre und die Kosten abgesetzt werden sind das keine Subventionen ??
Den Satz verstehe ich nicht ganz.

Fährst du als Arbeitnehmer mit dem dem Firmen PKW von der Arbeitstelle nach Hause ?
Dan ist es ein Geldwerter Vorteil und du mußt es versteuern.

Dient die Fahrt dem Ziel Umsatz für das Unternehemen zu erwirtschaften, so ist das genau so als wenn du z.B. ein Mitarbeiter bezahlst und ist damit Steuerlich absetzbar.


Carsten
falsch verstanden

ich bin Arbeitnehmer und pendel täglich mit meinem privaten PKW 62 Km zum Arbeitsort.
Meine Frau hat eine Firma und es kann vorkommen das ich für Sie mit einem ihrer Firmen PKW`s ( unabhängig von meiner mormalen) Tätigkeit die gleiche Strecke fahre.

In Fall eins kann ich nur 42 Km der einfachen Strecke absetzen. (Ich fahre mit dem Ziel dorhin meinen Umsatz als Arbeitnehmer zu sichern)

in Fall 2 kann im eine Frau 164 km geltend machen.

In beiden Fällen sind es Kosten die durch die berufliche Tätigkeit verursacht werden.

Wenn mein Arbeitgeber mich als freien MA beschäftigen würde und nicht als außertariflichen Angestellten,könnte ich ebenfalls die vollen Kosten geltend machen. Und das soll dem Gleichheitsprinzip standhalten ?

Wenn du das so siehst, dann kommen ab sofort die Handwerke zu Fuß zu dir. Denn nach deiner Betrachtung sind das je keine Kosten wenn sie mit dem PKW kommen.

Gruß

Carsten

Carsten
wieder falsch verstanden

natürlich sind das Kosten die nicht als Einkommen versteuert werden dürfen.
Aber das gilt imo genauso für die Kosten, die einem Arbeitnehmer entstehen wenn er zum Arbeitsort fährt.
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Gruß Olli
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  #35  
Alt 02.01.2007, 12:15
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Segelmatt Segelmatt ist offline
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Zitat:
Zitat von Volker Sch
Aaaahhh jaaahhh !
Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind also Subventionen.
(...).
Gerade die Ungleichbehandlung von Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und Dienstreisen ist es doch, die hier alle auf die Palme bringt.
Aber natürlich sind Werbungskosten Subventionen, was denn sonst?
Es werden allerdings in der Tat nicht alle Subventionen gleich behandelt, das ist je nach Sichtweise bedauerlich oder verständlich. Wenn ein Unternehmen Kosten hat, so darf es diese steuermindernd ansetzen - nichts anderes geschieht z. B. mit Gehältern. Insofern werden alle Arbeitsplätze subventioniert. Manche mehr (Bergbau), manche weniger.
Aber es ist doch ein recht gewagter Gedankensprung, die Kosten, die ein Arnbeitnehmer für sich hat, mit denen gleichzusetzen, die ein Unternehmen für seine Produktion bzw. Mitarbeiter hat.
Zitat:
Zitat von hilgoli
natürlich sind das Kosten die nicht als Einkommen versteuert werden dürfen.
Aber das gilt imo genauso für die Kosten, die einem Arbeitnehmer entstehen wenn er zum Arbeitsort fährt.
Denn wenn man diesen Gedanken zu Ende spinnt, wäre auch das Frühstück absetzbar, denn es dient ja dem morgendlichen Aufbau der Kräfte, die man dem Unternehmen zur Verfügung stellt. Und dann werden auch die Volkswagen-eigenen Bordellbesuche (und nicht nur die) zu Werbungskosten, denn was tut man nicht alles für den Betrieb...

Des weiteren frage ich mich, warum hier im Boote-Forum auf einmal Doppelpunkte subventioniert werden.

Grüße

Matthias.
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  #36  
Alt 02.01.2007, 14:24
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Zitat:
Zitat von Cooky-Crew
Zitat:
Zitat von SONNY
Zitat:
Zitat von Segelmatt
Alles schreit nach Subventionsabbau, aber wenn's so weit ist, ist das Gejaule groß...
Na ja, warten wirs mal ab wenn die Subventionen für Unternehmen wegfallen. Wer dann wohl am lautesten heult !
Andree,
eine VERALLGEMEINERUNG ist geistiger Dünnsch...
Ich habe noch keine Subventionen bekommen

gruß
UWE
Ja nee, is klar !!

Ich hab auch noch nix bekommen !

Thema durch ! Zwei Anschauungen !
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Gruss
Andree


..wenns läuft denn läufts, sonst....
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  #37  
Alt 02.01.2007, 17:01
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Darf ich als Österreicher mal fragen wieviel die Pendlerpauschale in D eigentlich ausmacht?
Wird pro KM gerechnet, oder in Klassen?
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m.f.G.
Alex aus dem Ösiland

Humor ist wenn man trotzdem lacht...
.....Mitglied der VDCS....
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  #38  
Alt 02.01.2007, 17:11
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Fragen darfst du schon.
Zitat:
Berufstätige können die Kosten für den Weg zu ihrer Arbeitsstätte in Form der Pendler- bzw. Entfernungspauschale steuerlich geltend machen. Hierzu kann der einfache Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte seit dem 1. Januar 2004 mit 0,30 Euro pro Kilometer als Werbungskosten angesetzt werden (früher: bis zu einer Entfernung von zehn Kilometern mit je 0,36 Euro, ab elf Kilometern mit je 0,40 Euro).

Maximal können 4.500 Euro pro Kalenderjahr als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden (früher: 5.112 Euro). Wer für den Weg zur Arbeit ein Auto benutzt, kann Fahrtkosten in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten zum Ansatz bringen.
Das hab ich von hier
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  #39  
Alt 02.01.2007, 18:49
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Aha, also so wie bei uns das "Kilometergeld" für berufliche Fahrten.
Allerdings zählt in A der WEG ZUR ARBEIT nicht dazu, da gibts nur eine Pauschale, bei mir z.B. 22,50 im Monat (20-50km einfache Stecke).

So schlecht kommt mir dann eure Lösung gar nicht vor....
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m.f.G.
Alex aus dem Ösiland

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  #40  
Alt 02.01.2007, 19:22
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Alex, bekommt ihr das Geld vom Arbeitgeber oder vom Staat?
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  #41  
Alt 02.01.2007, 19:59
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Hallo Wolf!

Ich hab jetzt noch mal im Einkommensteuergesetz gelesen, da ist mir im Vergleich zu deinem Zitat erst einmal aufgefallen, das diese Regelung nur für Arbeitnehmer gilt und bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel auch höhere Ansätze möglich sind:

Zitat:
(2) 1 Durch die Entfernungspauschalen sind sämtliche Aufwendungen abgegolten, die durch die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und durch die Familienheimfahrten veranlasst sind.2 Aufwendungen für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel können angesetzt werden, soweit sie den als Entfernungspauschale abziehbaren Betrag übersteigen.3 Behinderte,

1.
deren Grad der Behinderung mindestens 70 beträgt,
2.
deren Grad der Behinderung weniger als 70, aber mindestens 50 beträgt und die in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt sind,
Ja und dann möchte ich noch allgemein anmerken, das ich die Gleichsetzung Freiberufler <-> Porschefahrer und die damit wohl gewollten Assoziationen als reichlich unsinnig empfinde.
Ich bin seit zwei Jahren nach einigen Jahren des Angestelltendaseins zwangsmäßig freiberuflich tätig und kann mich überhaupt nicht in diesem Bild wiederfinden.
In meinem Bekanntenkreis gibt es mehrere Angestellte, die nicht nur monatlich mehr Netto nach Hause bringen (das ist zur Zeit noch keine Kunst), sondern auch noch zusätzlich einen neuwertigen (geleasten) Firmenwagen der Mittelklasse privat nutzen können.
Mein Wagen geht jetzt übrigens nach gut fünfzehn Jahren in den Ruhestand...

Also mit dem Neidfaktor könnte ich euch jetzt auch mal kommen

grüße

ralf
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  #42  
Alt 02.01.2007, 20:50
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Zitat:
Zitat von Schärenkreuzer-Liebhaber
Ich hab jetzt noch mal im Einkommensteuergesetz gelesen, da ist mir im Vergleich zu deinem Zitat erst einmal aufgefallen, das diese Regelung nur für Arbeitnehmer gilt und bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel auch höhere Ansätze möglich sind:
Hallo Ralf,
stimmt, ist dann aber nicht die Pauschale sondern muß einzeln belegt werden.
Daß das nur für Arbeitnehmer gilt ist doch klar. Freiberufler und Selbstständige setzen das als Aufwendungen ab. Ich glaube ein anderer Kilometersatz aber dafür die vollen Kilometer und nicht nur die einfache Strecke. Bin aber schon seit ein paar Jahren nicht mehr selbstständig, kann sich auch was geändert haben.

Mit dem Einkommen hast du recht. Nicht jeder Selbstständige macht mehr Geld als ein Arbeitnehmer, von der Mehrarbeit, also Stundenlohn, gar nicht zu reden.
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  #43  
Alt 02.01.2007, 21:53
Schärenkreuzer-Liebhaber Schärenkreuzer-Liebhaber ist offline
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Hallo Wolf!

Zitat:
Freiberufler und Selbstständige setzen das als Unkosten ab.
Nö, das glaub ich nicht

Falls das ein Privatwagen ist, kann ich dies nicht als Werbungskosten absetzen, da ich nicht Arbeitnehmer bin (Werbungskosten für Einkünfte aus unselbständiger Arbeit).
Für das Betriebsfahrzeug sind Fahrten von und zur Arbeitsstätte Privatfahrten und somit betriebliche Einnahmen, die sich steuererhöhend und nicht mindernd auswirken.
Zitat:
3 Kann das Kraftfahrzeug auch für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genutzt werden, erhöht sich der Wert in Satz 2 für jeden Kalendermonat um 0,03 vom Hundert des Listenpreises im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 für jeden Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.
Die Erstattungen von betriebsbedingten Fahrten (nicht die von und zur Arbeitsstätte) sind m.W. gleich.

Eventuell habe ich das auch total falsch verstanden

einen schönen Abend noch

ralf
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  #44  
Alt 02.01.2007, 22:02
Benutzerbild von Jörg
Jörg Jörg ist offline
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Zitat:
Zitat von Schärenkreuzer-Liebhaber
Hallo Wolf!

Zitat:
Freiberufler und Selbstständige setzen das als Unkosten ab.
Nö, das glaub ich nicht

Falls das ein Privatwagen ist, kann ich dies nicht als Werbungskosten absetzen, da ich nicht Arbeitnehmer bin (Werbungskosten für Einkünfte aus unselbständiger Arbeit).
Für das Betriebsfahrzeug sind Fahrten von und zur Arbeitsstätte Privatfahrten und somit betriebliche Einnahmen, die sich steuererhöhend und nicht mindernd auswirken.
Zitat:
3 Kann das Kraftfahrzeug auch für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genutzt werden, erhöht sich der Wert in Satz 2 für jeden Kalendermonat um 0,03 vom Hundert des Listenpreises im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 für jeden Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.
Die Erstattungen von betriebsbedingten Fahrten (nicht die von und zur Arbeitsstätte) sind m.W. gleich.

Eventuell habe ich das auch total falsch verstanden

einen schönen Abend noch

ralf
Wie auch immer kann man als Freiberufler oder Selbständiger die KFZ- kosten auch für privat und Auslandsfahrten voll absetzen, allerdings muß ich mir dann die 1% Regelung aufbrummen lasse. Bei einer Prüfung sollte man nachweisen können das Auto mindestens 10%geschäftlich genutzt zu haben. Wenn in meinem Fall z.B. die KFZ-kosten sich wie letztes Jahr auf ca.18000€belaufen und mir dann für 1% wieder 5760€ abgezogen werden, kann ich immer noch 12240€ voll absetzen.
Wenn ich das mit der Pendlerpauschale vergleiche bin ich noch sehr gut weggekommen, wenn ich 85%privat fahre

Da kann ich nicht verstehen, wie manch vielleicht selbständige Personen hier im Forum sich freuen wenn den Angestellten die Pendlerpauschale gekürzt wird und selbst die vergünstigungen geniesen
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Gruß Jörg
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  #45  
Alt 02.01.2007, 22:56
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xtw xtw ist offline
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Wolf :
Zitat:
stimmt, ist dann aber nicht die Pauschale sondern muß einzeln belegt werden.
Und das ist es, was mich am meisten an der Pendler"pauschale" stört : die häufig ausgenutzte Möglichkeit des Subventionsschmarotzertums.

Ich will garnicht mehr über die Pseudoabsetzbarkeit der Fahrtkosten lästern, auch wenn ich dafür kein Verständnis habe, aber ich fühle mich veräppelt, wenn fünf Kollegen gemeinsam (Fahrgemeinschaft, ökologisch ok) zur Arbeit fahren, aber JEDER den vollen Fahrweg steuerlich absetzt, obwohl ihm keine Kosten entstanden sind (bzw. nur ein Fünftel).

Daher finde ich es nur gerecht, wenn die Fahrten auch belegt werden MÜSSEN (Tankquittung, Fahrtenbuch), im Sinne der Steuergerechtigkeit (soweit überhaupt existent) wäre das das Mindeste ! Nicht vergessen werden darf auch, dass (meines Wissens, Stand 2001) sogar KFZ-Reparaturen abgesetzt werden können...
__________________
Mit freundlichem Gruß,
Thorsten
Sapere aude !
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  #46  
Alt 02.01.2007, 23:24
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Zitat:
Zitat von xtw
aber ich fühle mich veräppelt, wenn fünf Kollegen gemeinsam (Fahrgemeinschaft, ökologisch ok) zur Arbeit fahren, aber JEDER den vollen Fahrweg steuerlich absetzt, obwohl ihm keine Kosten entstanden sind (bzw. nur ein Fünftel).
Thorsten, das war eine politisch gewollte Entscheidung um Fahrgemeinschaften zu fördern. Kann man drüber streiten ob das richtig ist, aber vorher hat doch einfach jeder angegeben, alleine gefahren zu sein. Ich denke im Endeffekt dürfte sich finanziell nicht viel geändert haben.
Zitat:
Zitat von xtw
Daher finde ich es nur gerecht, wenn die Fahrten auch belegt werden MÜSSEN (Tankquittung, Fahrtenbuch), im Sinne der Steuergerechtigkeit (soweit überhaupt existent) wäre das das Mindeste !
Stimme ich voll zu, wenn jemand die Höchstgrenze überschreiten will. Ich könnte z.B. für 375 € monatlich nicht jeden Tag mehr als 130km fahren. Deshalb mache ich das, wenn es irgendwie zeitlich geht mit der Bahn.
Die Pauschale hat aber auch den Sinn, den Aufwand niedriger zu halten. Alles andere könnte doch keiner überprüfen.
Zitat:
Zitat von xtw
Nicht vergessen werden darf auch, dass (meines Wissens, Stand 2001) sogar KFZ-Reparaturen abgesetzt werden können...
Meines Wissens nach geht das nicht. Zumindest wenn die Pauschale genommen wurde.
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  #47  
Alt 03.01.2007, 08:49
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Zitat:
Zitat von Sea Ray 176
Zitat:
Zitat von Schärenkreuzer-Liebhaber
Hallo Wolf!

Zitat:
Freiberufler und Selbstständige setzen das als Unkosten ab.
Nö, das glaub ich nicht

Falls das ein Privatwagen ist, kann ich dies nicht als Werbungskosten absetzen, da ich nicht Arbeitnehmer bin (Werbungskosten für Einkünfte aus unselbständiger Arbeit).
Für das Betriebsfahrzeug sind Fahrten von und zur Arbeitsstätte Privatfahrten und somit betriebliche Einnahmen, die sich steuererhöhend und nicht mindernd auswirken.
Zitat:
3 Kann das Kraftfahrzeug auch für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genutzt werden, erhöht sich der Wert in Satz 2 für jeden Kalendermonat um 0,03 vom Hundert des Listenpreises im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 für jeden Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.
Die Erstattungen von betriebsbedingten Fahrten (nicht die von und zur Arbeitsstätte) sind m.W. gleich.

Eventuell habe ich das auch total falsch verstanden

einen schönen Abend noch

ralf
Wie auch immer kann man als Freiberufler oder Selbständiger die KFZ- kosten auch für privat und Auslandsfahrten voll absetzen, allerdings muß ich mir dann die 1% Regelung aufbrummen lasse. Bei einer Prüfung sollte man nachweisen können das Auto mindestens 10%geschäftlich genutzt zu haben. Wenn in meinem Fall z.B. die KFZ-kosten sich wie letztes Jahr auf ca.18000€belaufen und mir dann für 1% wieder 5760€ abgezogen werden, kann ich immer noch 12240€ voll absetzen.
Wenn ich das mit der Pendlerpauschale vergleiche bin ich noch sehr gut weggekommen, wenn ich 85%privat fahre

Da kann ich nicht verstehen, wie manch vielleicht selbständige Personen hier im Forum sich freuen wenn den Angestellten die Pendlerpauschale gekürzt wird und selbst die vergünstigungen geniesen
Das stimmt seit 2006 nicht mehr.
Seit 01.01.2006 müssen mindestens 50% Geschäftlich genutzt werden.
Und wenn ein Freiberufler sein PKW nur dazu benötigt von zu Hause in sein Büro zu fahren kann er den PKW nicht mehr absetzen.

Carsten
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Das Leben ist zu schön um ständig zu arbeiten, aber wie soll man sonst leben.
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  #48  
Alt 03.01.2007, 09:43
Benutzerbild von Jörg
Jörg Jörg ist offline
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Zitat:
Zitat von rascala17fm
Zitat:
Zitat von Sea Ray 176
Zitat:
Zitat von Schärenkreuzer-Liebhaber
Hallo Wolf!

Zitat:
Freiberufler und Selbstständige setzen das als Unkosten ab.
Nö, das glaub ich nicht

Falls das ein Privatwagen ist, kann ich dies nicht als Werbungskosten absetzen, da ich nicht Arbeitnehmer bin (Werbungskosten für Einkünfte aus unselbständiger Arbeit).
Für das Betriebsfahrzeug sind Fahrten von und zur Arbeitsstätte Privatfahrten und somit betriebliche Einnahmen, die sich steuererhöhend und nicht mindernd auswirken.
Zitat:
3 Kann das Kraftfahrzeug auch für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genutzt werden, erhöht sich der Wert in Satz 2 für jeden Kalendermonat um 0,03 vom Hundert des Listenpreises im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 für jeden Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.
Die Erstattungen von betriebsbedingten Fahrten (nicht die von und zur Arbeitsstätte) sind m.W. gleich.

Eventuell habe ich das auch total falsch verstanden

einen schönen Abend noch

ralf
Wie auch immer kann man als Freiberufler oder Selbständiger die KFZ- kosten auch für privat und Auslandsfahrten voll absetzen, allerdings muß ich mir dann die 1% Regelung aufbrummen lasse. Bei einer Prüfung sollte man nachweisen können das Auto mindestens 10%geschäftlich genutzt zu haben. Wenn in meinem Fall z.B. die KFZ-kosten sich wie letztes Jahr auf ca.18000€belaufen und mir dann für 1% wieder 5760€ abgezogen werden, kann ich immer noch 12240€ voll absetzen.
Wenn ich das mit der Pendlerpauschale vergleiche bin ich noch sehr gut weggekommen, wenn ich 85%privat fahre

Da kann ich nicht verstehen, wie manch vielleicht selbständige Personen hier im Forum sich freuen wenn den Angestellten die Pendlerpauschale gekürzt wird und selbst die vergünstigungen geniesen
Das stimmt seit 2006 nicht mehr.
Seit 01.01.2006 müssen mindestens 50% Geschäftlich genutzt werden.
Und wenn ein Freiberufler sein PKW nur dazu benötigt von zu Hause in sein Büro zu fahren kann er den PKW nicht mehr absetzen.

Carsten
Das Fahrten zu Arbeit beim Freiberufler nicht zur geschäftlichen Nutzung gehören war schon immer so, aber daß mit den 50% wäre mir neu, bist du dir da sicher? Wenn ja muss ich meinem Steuerberater mal dringend auf die Füße treten, weil ich die Info nichtz bekommen habe. (Der kassiert im Jahr mehrere 1000Euros für nichts tun, so möchte ich auch mal mein Geld verdienen)
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Gruß Jörg
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  #49  
Alt 03.01.2007, 10:11
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Zitat von Sea Ray 176
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Zitat von rascala17fm
Zitat:
Zitat von Sea Ray 176
Zitat:
Zitat von Schärenkreuzer-Liebhaber
Hallo Wolf!

Zitat:
Freiberufler und Selbstständige setzen das als Unkosten ab.
Nö, das glaub ich nicht

Falls das ein Privatwagen ist, kann ich dies nicht als Werbungskosten absetzen, da ich nicht Arbeitnehmer bin (Werbungskosten für Einkünfte aus unselbständiger Arbeit).
Für das Betriebsfahrzeug sind Fahrten von und zur Arbeitsstätte Privatfahrten und somit betriebliche Einnahmen, die sich steuererhöhend und nicht mindernd auswirken.
Zitat:
3 Kann das Kraftfahrzeug auch für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genutzt werden, erhöht sich der Wert in Satz 2 für jeden Kalendermonat um 0,03 vom Hundert des Listenpreises im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 für jeden Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.
Die Erstattungen von betriebsbedingten Fahrten (nicht die von und zur Arbeitsstätte) sind m.W. gleich.

Eventuell habe ich das auch total falsch verstanden

einen schönen Abend noch

ralf
Wie auch immer kann man als Freiberufler oder Selbständiger die KFZ- kosten auch für privat und Auslandsfahrten voll absetzen, allerdings muß ich mir dann die 1% Regelung aufbrummen lasse. Bei einer Prüfung sollte man nachweisen können das Auto mindestens 10%geschäftlich genutzt zu haben. Wenn in meinem Fall z.B. die KFZ-kosten sich wie letztes Jahr auf ca.18000€belaufen und mir dann für 1% wieder 5760€ abgezogen werden, kann ich immer noch 12240€ voll absetzen.
Wenn ich das mit der Pendlerpauschale vergleiche bin ich noch sehr gut weggekommen, wenn ich 85%privat fahre

Da kann ich nicht verstehen, wie manch vielleicht selbständige Personen hier im Forum sich freuen wenn den Angestellten die Pendlerpauschale gekürzt wird und selbst die vergünstigungen geniesen
Das stimmt seit 2006 nicht mehr.
Seit 01.01.2006 müssen mindestens 50% Geschäftlich genutzt werden.
Und wenn ein Freiberufler sein PKW nur dazu benötigt von zu Hause in sein Büro zu fahren kann er den PKW nicht mehr absetzen.

Carsten
Das Fahrten zu Arbeit beim Freiberufler nicht zur geschäftlichen Nutzung gehören war schon immer so, aber daß mit den 50% wäre mir neu, bist du dir da sicher? Wenn ja muss ich meinem Steuerberater mal dringend auf die Füße treten, weil ich die Info nichtz bekommen habe. (Der kassiert im Jahr mehrere 1000Euros für nichts tun, so möchte ich auch mal mein Geld verdienen)
Die besseren Steuerberater verschicken regelmäßige INFO Mails. Die Sachlage bei der 50 % geschichte um die 1 % Regel nutzen zu können war lange schwammig. Inzwischen gibt es aber die Empfehlung für jedes Fahrzeug ein Fahrtenbuch zu führen. Mein Steuerberater weiß nicht wie sonst der Nachweis zu erbringen wäre, das man mehr als 50% gewerbliche Nutzung hat. Und im Zweifel muss das der Steuerpflichtige beweisen , nicht der Steuerprüfer.
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Gruß Olli
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  #50  
Alt 03.01.2007, 10:22
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Ja Olli, ist mir schon klar, daß im falle einer Prüfung ich das beweisen muß.
Aber bisher hat sich das Finanzamt damit abspeisen lassen, das mind. 10% der Fahrten geschäftlichen Charakter haben müssen. Ist das mit den 50% definitiv geregelt oder nur eine Empfehlung.
Das mit den Steuerberatern ist immer so eine Sache, hab jetzt den 3. in 4 Jahren, eigentlich macht die Hauptarbeit immer die Tipse und der große herr setzt seine Unterschrift drunter und kassiert dafür groß ab.Wenn du neuer Kunde bist klappt das immer und nach einer Weile werden sie immer fauler
Wenn ich so arbeiten würde könnte ich meine Praxis schließen
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Gruß Jörg
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