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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#26
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https://www.wsv.de/wsa-hst/Schiff-Wa...erklaerung.pdf |
#27
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![]() Ich klau mir ein Boot, schraub mein AB dran und füll den Wisch aus und freu mich über ein neues Boot. ![]() ![]() Nee Klar, ein Kaufvertrag sagt auch nicht die 100%ige Sicherheit aus, aber immer noch viel besser, als so ein Freifahrtsschein.
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Gruß, Klaus ![]() PMR Infos https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=265949 PMR Wimpel bestellen: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=250943 |
#28
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![]() Zitat:
Ist immerhin besser, als so ein Freifahrtsschein ... Geändert von Pepper (26.06.2020 um 11:51 Uhr)
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#29
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![]() Zitat:
Bei mir wollten sie bei der Anmeldung folgende unterlagen https://www.wsa-neckar.wsv.de/Webs/W...20518bodyText1 Dann sind die bei euch recht großzügig oder fahrlässig Gesendet von iPhone mit Tapatalk
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![]() ![]() (Fehler dürfen gesucht werden,...Autokorrektur) |
#30
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![]() Zitat:
Ich bin in Mannheim, warum sollten die großzügig oder fahrlässig sein? Die wollen auch den Kaufvertrag und wenn möglich vom Verkäufer die Papiere.
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Gruß, Klaus ![]() PMR Infos https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=265949 PMR Wimpel bestellen: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=250943 |
#31
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Das ist schon ein interessantes Thema, wie man mit an bzw. anmelden bei den verschiedenen WSA‘s so umgeht.
Für uns ist hier das WSA Braunschweig zuständig. Habe ja unseren Anmeldeantrag schon ausgefüllt liegen. Dort ist zudem nur eine Kopie der Rechnung und eine Kopie des Personalausweises erforderlich. Dazu werden noch 30 Euro fällig. Der Bootsname wird im Antrag nicht erfragt. Ausschließlich persönliche und techn. Daten, incl. Seriennummern müssen eingetragen werden. Aktuell empfängt das WSA Braunschweig auch keine Besucher. Geht also ausschließlich alles über den Postweg.
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Gruß, Benni ![]() |
#32
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dann meldet man es ab... hab ich auch gemacht.. Kaufvertrag mit zum WSA genommen... der Beamte hat es abgemeldet und die WAPO im Bereich des neuen Eigners informiert... dieser hat dann bei der ausfahrt eine Anzeige bekommen wegen fahren ohne gültiges Kennzeichen...
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#33
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Zu dicke Finger beim Zitat
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#34
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Weitergeben des Ausweises an den Käufer ist nicht zulässig (zumindest in Braunschweig).
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Gruß, Henning Schrödingers Boot: zu klein und gleichzeitig zu groß
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#35
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Für das "nicht zulässig" gibt es keine Rechtsgrundlage, das Weitergeben ist auch keine Ordnungswidrigkeit.
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#36
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Zeile 22
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Gruß, Benni ![]()
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#37
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Auch das ist nicht richtig, es gibt bezüglich der Ausstellung einer Registrierung eines Kleinfahrzeuges (Boote) keine Zuständigkeiten der diversen WSAs, man kann/darf sich ein WSA aussuchen, egal wo man wohnt oder das Boot liegt oder in Zukunft liegen soll.
Da man da auch nicht unbedingt persönlich erscheinen muss und man alles auf dem @-mail-Wege oder Postwege erledigen kann, ist diese Regelung auch sehr sinnvoll. Ich melde meine Boote (mein Boot) immer bei dem WSA an, das dem häufigsten Einsatzort des Bootes am nächsten liegt, dann hat man dort gleich Kontakt und man ist bekannt, wenn man mal eine Frage zu den von dem WSA verwalteten Schifffahrtsstraßen hat. Bootfan Dieter |
#38
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Spielt es dabei eigentlich eine Rolle, ob ein Boot z.B. ins Seeschiffsregister eingetragen ist?
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Viele Grüße Joachim ![]() |
#39
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![]() Zitat:
NEIN, es gibt bei Booten keine Art Bootsbrief oder so etwas Ähnliches, auch gibt es keine zentrale Registrierungsstelle, es gibt nur auf Antrag für jedes Boot eine amtliche Registrierungsnummer, die man bei allen Wasser- und Schifffahrtsämtern beantragen kann, die ist dann so etwas wie das Nummernschild beim Auto. Auch ist diese Registriernummer kein Eigentumsnachweis in dem Sinne, unabhängig davon, dass die Ämter immer den Kaufvertrag vorgelegt haben wollen, der wird jedoch nicht weiter auf Echtheit geprüft, das ist Sache des jeweiligen Besitzers, zu prüfen, ob er auch der Eigentümer ist. Der Bootskauf läuft also so ab: Der Käufer bekundet sein Interesse an dem Boot, wird mit dem Verkäufer handelseinig, man füllt einen Kaufvertrag aus (Vordrucke gibts zum Herunterladen im Internet, eine bestimmte Form ist gesetzlich nicht vorgeschrieben), vereinbart die Übergabemodalitäten und bekommt schließlich das Boot gegen Geld. Was mich an deinem Handel stört, ist der Kauf über einen Makler, mach das nicht! Der Makler vermittelt nur und kassiert Geld für seine "Dienste", ansonsten ist der jedoch für nichts verantwortlich. Was soll das? Ich würde gleich mit dem Verkäufer verhandeln, auch kann der mir ganz genau sagen, was man bei dem Boot unbedingt beachten sollte, was noch zu machen wäre und und und. Lass dich nicht für dumm verkaufen mit diesem Märchen vom Tode des Eigners oder einem schwerkranken Eigner, der hat auch immer noch Familienmitglieder, die meistens genau im Bilde sind. Und versprich dir auch nicht zu viel vom Sachverständigen, auch der will Geld sehen (soll er ja auch), aber auch der ist nur ein Mensch und kann nicht durch die Farben und das Metall des Rumpfes sehen, der hat keine Röntgenaugen und kann gar nicht wissen, wie dick der Rumpf an allen Stellen noch ist, der kann lediglich Stichproben nehmen und das auch nur, wenn der Verkäufer damit einverstanden ist. Und schon haben wir das Problem: Da der Makler nicht der Verkäufer/Besitzer ist, muss der erst das Einverständnis des Besitzers einholen, natürlich ist grade niemand zu erreichen und der Sachverständige kann wieder abdampfen ohne Ergebnis. Aber sein Geld bekommt er trotzdem. Also: Lass die Finger davon! Bootfan Dieter |
#40
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![]() Zitat:
Bootfan Dieter |
#41
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Dieter, kannst du nicht mal was richtiges schreiben? Natürlich ist ein Makler in vielen Fällen sinnvoll. Warum auch nicht, der macht nichts anderes als Käufer und Verkäufer zusammen zu bringen. Auch ein Gutachter macht Sinn und eine Rumpfdickenmessung macht jeder schon von sich aus wenn er denn ein Vernünftiger ist. Und je nachdem wie technisch begabt der Käufer ist macht der Gutachter auch 10.000 Euro schon Sinn und kann beruhigend für den Käufer als auch Verkäufer sein. Ein guter Makler kann die Versicherung vermitteln und wenn gewünscht für beide Parteien ein rundum sorglos Paket bieten. Und es soll sogar schon passiert sein das der Besitzer jenseits der Rente einfach verstirbt und die Hinterbliebenen sogar nichts mit dem Hobby zumuten hätten. Ich habe vom Makler gekauft und würde das jederzeit bei dem gleichen auch wieder machen. Ist in NL ein richtiger Beruf mit Ausbildung und Prüfung.
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Danyel, ja richtig gelesen mit y
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#42
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![]() Zitat:
einen Vertrag mit dem Händler/Makler gemacht hat. Selbst wenn du den Besitzer kennst, müsste der sich mit dem Händler vorher einigen |
#43
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... und wenn man den Besitzer nicht kennt, wird es ohnehin äusserst schwierig bis unmöglich, auf legalem Weg den Besitzer zu ermitteln um mit dem direkt zu verhandeln.
Der Makler wird den Namen nicht rausrücken. Gruß Totti
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Flagge zeigen ist eine Tugend!
Check out: Surf-Forum.com Windcraft-Sports.com Autoscooter-Forum.com ![]() |
#44
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Zitat:
Die Entsprechende Ordnungswidrigkeit ist in §11 Punkt 2g aufgeschrieben. Das "unverzüglich" heißt dann, sobald der Kauf abgeschlossen ist (Unterschrift, Bezahlung, Übergabe), muss der Schein eingetütet und ans WSA geschickt werden.
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Gruß, Henning Schrödingers Boot: zu klein und gleichzeitig zu groß |
#45
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Gruss, Dirk "Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hängt mit der Blödheit der Bewunderer zusammen." (Heiner Geissler, 1930 - 2017) Geändert von Startpilot (26.06.2020 um 21:09 Uhr)
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#46
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![]() Zitat:
Ist es denn falsch, dass ein Makler Gebühren für sich verlangt? Mir wäre neu, dass die neuerdings umsonst arbeiten, also verteuert ein Makler den Bootskauf, das ist doch Fakt. Und inwiefern ist so ein Kauf über einen Makler "besser" oder anders als wenn Käufer und Verkäufer direkt Kontakt miteinander aufnehmen würden? Ob ich mir nun diverse Internetseiten mit Angeboten verschiedener Boote anschaue oder das gleiche Angebot von einem Makler unterbreitet wird - wo ist da der grundlegende Unterschied? Natürlich ist ein Gutachter sinnvoll, ich habe nichts anderes behauptet, ich hatte nur davor gewarnt, dass auch ein noch so guter Gutachter manchmal gewisse Mängel übersieht oder gar nicht sehen kann, der wird z. B. nicht die Motoren zerlegen, um ganz genau den Ist-Zustand beurteilen zu können, beim Kauf laufen die Motoren noch einwandfrei und bei der ersten Ausfahrt fallen sie dann aus, warum auch immer, davor kann auch der beste Gutachter nicht schützen. Mir kam das nämlich so vor, als glaubte der Fragesteller, wenn da ein Gutachter begutachtet und keine gravierenden Mängel feststellt, wäre das Boot und alles was dazu gehört, in einem wunderbaren Zustand. Das ist ein Irrtum! Aber nun gut, wenn du über unbegrenzte Finanzmittel verfügst, magst du ruhig alles über Makler kaufen, diese Berufssparte will ja auch leben. Bootfan Dieter |
#47
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Bootfan Dieter |
#48
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So Dieter. Und jetzt bitte nochmal lesen; finde den Fehler ![]()
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Gruss, Dirk "Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hängt mit der Blödheit der Bewunderer zusammen." (Heiner Geissler, 1930 - 2017)
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#49
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Also was der Deutsche gegen Makler hat. Ich habe ohne mit der Wimper zu zucken beim Makler in NL besichtigt. Dann wurde der Verkäufer hinzugezogen und ihm konnten wichtige Fragen gestellt werden. Wenn der Verkäufer aber schon scheintod etc. ist, dann weiss ich nicht ob ich das Schiff dann kaufen würde.
In meinem Fall wurde die Mängel systematisch erfasst, bepreist und vom Kaufpreis abgezogen. Alle waren einverstanden also mit dem Makler den Kaufvertrag gemacht und 80% angezahlt. Nach der Beseitigung der Mängel Abholtermin gemacht und Rest Geld überwiesen. Schiff abgeholt und gut wars.
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Gruß Bully |
#50
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![]() Zitat:
Ich könnte nun noch ausführen, dass es sich bei dem im Gesetzestext genannten Eigentümer (des Kleinfahrzeuges) nach Eigentumsübertrag um den Käufer handelt (der dann für die Mitteilung bzgl. der Änderung der Eigentumsverhaltnisse verantwortlich ist), aber du wirst es nicht verstehen wollen ... |
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