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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #26  
Alt 26.06.2020, 11:20
Pepper Pepper ist offline
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Zitat:
Zitat von crownline1 Beitrag anzeigen
Ich musste beim WSA Kaufvertrag vorlegen . Wie sonst soll man zeigen das man Besitzer ist ?...
Das WSA Stralsund bietet dafür folgende Eigentumserklärung an:

https://www.wsv.de/wsa-hst/Schiff-Wa...erklaerung.pdf
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  #27  
Alt 26.06.2020, 11:31
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Heliklaus Heliklaus ist offline
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Zitat:
Zitat von Skipper1964 Beitrag anzeigen
Das WSA Stralsund bietet dafür folgende Eigentumserklärung an:

https://www.wsv.de/wsa-hst/Schiff-Wa...erklaerung.pdf
Das iss ja klasse

Ich klau mir ein Boot, schraub mein AB dran und füll den Wisch aus und freu mich über ein neues Boot.
Nee
Klar, ein Kaufvertrag sagt auch nicht die 100%ige Sicherheit aus, aber immer noch viel besser, als so ein Freifahrtsschein.
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Gruß, Klaus

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https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=265949
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  #28  
Alt 26.06.2020, 11:46
Pepper Pepper ist offline
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Zitat:
Zitat von Heliklaus Beitrag anzeigen
Das iss ja klasse

Ich klau mir ein Boot, schraub mein AB dran und füll den Wisch aus und freu mich über ein neues Boot.
Nee
Klar, ein Kaufvertrag sagt auch nicht die 100%ige Sicherheit aus, aber immer noch viel besser, als so ein Freifahrtsschein.
Wenn du möchtest, sende ich dir nach dem Diebstahl für die Bootsanmeldung beim WSA einen Kaufvertrag mit meinem Namen "Else Kling" und meinem Wohnort "Lindenstraße 3" in München zu.

Ist immerhin besser, als so ein Freifahrtsschein ...

Geändert von Pepper (26.06.2020 um 11:51 Uhr)
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  #29  
Alt 26.06.2020, 12:09
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Zitat:
Zitat von Skipper1964 Beitrag anzeigen
Das WSA Stralsund bietet dafür folgende Eigentumserklärung an:

https://www.wsv.de/wsa-hst/Schiff-Wa...erklaerung.pdf

Bei mir wollten sie bei der Anmeldung folgende unterlagen

https://www.wsa-neckar.wsv.de/Webs/W...20518bodyText1

Dann sind die bei euch recht großzügig oder fahrlässig


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Beste Grüsse Daniel
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  #30  
Alt 26.06.2020, 12:11
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Zitat:
Zitat von crownline1 Beitrag anzeigen
Bei mir wollten sie bei der Anmeldung folgende unterlagen

https://www.wsa-neckar.wsv.de/Webs/W...20518bodyText1

Dann sind die bei euch recht großzügig oder fahrlässig


Gesendet von iPhone mit Tapatalk
Bei uns?
Ich bin in Mannheim, warum sollten die großzügig oder fahrlässig sein? Die wollen auch den Kaufvertrag und wenn möglich vom Verkäufer die Papiere.
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Gruß, Klaus

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  #31  
Alt 26.06.2020, 12:53
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Das ist schon ein interessantes Thema, wie man mit an bzw. anmelden bei den verschiedenen WSA‘s so umgeht.

Für uns ist hier das WSA Braunschweig zuständig.
Habe ja unseren Anmeldeantrag schon ausgefüllt liegen. Dort ist zudem nur eine Kopie der Rechnung und eine Kopie des Personalausweises erforderlich. Dazu werden noch 30 Euro fällig. Der Bootsname wird im Antrag nicht erfragt. Ausschließlich persönliche und techn. Daten, incl. Seriennummern müssen eingetragen werden.

Aktuell empfängt das WSA Braunschweig auch keine Besucher. Geht also ausschließlich alles über den Postweg.
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Gruß, Benni
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  #32  
Alt 26.06.2020, 13:03
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Zitat:
Zitat von bootshund Beitrag anzeigen
Z.B. der neue Besitzer meldet das Boot nicht um.
Der WSA Nachweis ist ja unbegrenzt gültig.
Dann rennt man dem Käufer hinterher.
dann meldet man es ab... hab ich auch gemacht.. Kaufvertrag mit zum WSA genommen... der Beamte hat es abgemeldet und die WAPO im Bereich des neuen Eigners informiert... dieser hat dann bei der ausfahrt eine Anzeige bekommen wegen fahren ohne gültiges Kennzeichen...
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Gruß Volker
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und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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  #33  
Alt 26.06.2020, 13:18
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Zitat:
Zitat von Heliklaus Beitrag anzeigen
Bei uns?
Ich bin in Mannheim, warum sollten die großzügig oder fahrlässig sein? Die wollen auch den Kaufvertrag und wenn möglich vom Verkäufer die Papiere.
Sorry war für jemanden anderen bestimmt
Zu dicke Finger beim Zitat
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Beste Grüsse Daniel
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  #34  
Alt 26.06.2020, 14:45
gninneh gninneh ist offline
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Zitat:
Zitat von Skipper1964 Beitrag anzeigen
Ebenso könnte er - bei Anmeldung beim WSA - den Ausweis über das Kleinfahrzeugkennzeichen mitgeben, diesen kann er aber ebenso nicht aushändigen sondern dem WSA zurückgeben.
Weitergeben des Ausweises an den Käufer ist nicht zulässig (zumindest in Braunschweig).
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Gruß,
Henning

Schrödingers Boot: zu klein und gleichzeitig zu groß
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  #35  
Alt 26.06.2020, 15:22
Pepper Pepper ist offline
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Zitat:
Zitat von gninneh Beitrag anzeigen
Weitergeben des Ausweises an den Käufer ist nicht zulässig (zumindest in Braunschweig).
Für das "nicht zulässig" gibt es keine Rechtsgrundlage, das Weitergeben ist auch keine Ordnungswidrigkeit.
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  #36  
Alt 26.06.2020, 16:08
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Benni1305 Benni1305 ist offline
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Zitat:
Zitat von gninneh Beitrag anzeigen
Weitergeben des Ausweises an den Käufer ist nicht zulässig (zumindest in Braunschweig).
Dazu hab ich bei dem Blatt Ausfüllhinweise im Antrag noch folgendes gefunden...
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Gruß, Benni
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  #37  
Alt 26.06.2020, 16:12
Bootfan Dieter Bootfan Dieter ist offline
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Zitat:
Zitat von Benni1305 Beitrag anzeigen
Für uns ist hier das WSA Braunschweig zuständig.
Auch das ist nicht richtig, es gibt bezüglich der Ausstellung einer Registrierung eines Kleinfahrzeuges (Boote) keine Zuständigkeiten der diversen WSAs, man kann/darf sich ein WSA aussuchen, egal wo man wohnt oder das Boot liegt oder in Zukunft liegen soll.

Da man da auch nicht unbedingt persönlich erscheinen muss und man alles auf dem @-mail-Wege oder Postwege erledigen kann, ist diese Regelung auch sehr sinnvoll.

Ich melde meine Boote (mein Boot) immer bei dem WSA an, das dem häufigsten Einsatzort des Bootes am nächsten liegt, dann hat man dort gleich Kontakt und man ist bekannt, wenn man mal eine Frage zu den von dem WSA verwalteten Schifffahrtsstraßen hat.

Bootfan Dieter
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  #38  
Alt 26.06.2020, 16:27
Benutzerbild von Musikbaer
Musikbaer Musikbaer ist offline
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Spielt es dabei eigentlich eine Rolle, ob ein Boot z.B. ins Seeschiffsregister eingetragen ist?
__________________
Viele Grüße Joachim
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  #39  
Alt 26.06.2020, 16:31
Bootfan Dieter Bootfan Dieter ist offline
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Zitat:
Zitat von mwilhelmi Beitrag anzeigen
Ich möchte nur verstehen, wie so ein Bootskauf rechtlich übre die Bühne geht.
Lies dir doch bitte mal die diversen Beiträge zu dieser Frage durch, diese wurde bisher mehr als ausreichend und erschöpfend beantwortet:

NEIN, es gibt bei Booten keine Art Bootsbrief oder so etwas Ähnliches, auch gibt es keine zentrale Registrierungsstelle, es gibt nur auf Antrag für jedes Boot eine amtliche Registrierungsnummer, die man bei allen Wasser- und Schifffahrtsämtern beantragen kann, die ist dann so etwas wie das Nummernschild beim Auto.

Auch ist diese Registriernummer kein Eigentumsnachweis in dem Sinne, unabhängig davon, dass die Ämter immer den Kaufvertrag vorgelegt haben wollen, der wird jedoch nicht weiter auf Echtheit geprüft, das ist Sache des jeweiligen Besitzers, zu prüfen, ob er auch der Eigentümer ist.

Der Bootskauf läuft also so ab:


Der Käufer bekundet sein Interesse an dem Boot, wird mit dem Verkäufer handelseinig, man füllt einen Kaufvertrag aus (Vordrucke gibts zum Herunterladen im Internet, eine bestimmte Form ist gesetzlich nicht vorgeschrieben), vereinbart die Übergabemodalitäten und bekommt schließlich das Boot gegen Geld.

Was mich an deinem Handel stört, ist der Kauf über einen Makler, mach das nicht!

Der Makler vermittelt nur und kassiert Geld für seine "Dienste", ansonsten ist der jedoch für nichts verantwortlich.

Was soll das? Ich würde gleich mit dem Verkäufer verhandeln, auch kann der mir ganz genau sagen, was man bei dem Boot unbedingt beachten sollte, was noch zu machen wäre und und und.

Lass dich nicht für dumm verkaufen mit diesem Märchen vom Tode des Eigners oder einem schwerkranken Eigner, der hat auch immer noch Familienmitglieder, die meistens genau im Bilde sind.

Und versprich dir auch nicht zu viel vom Sachverständigen, auch der will Geld sehen (soll er ja auch), aber auch der ist nur ein Mensch und kann nicht durch die Farben und das Metall des Rumpfes sehen, der hat keine Röntgenaugen und kann gar nicht wissen, wie dick der Rumpf an allen Stellen noch ist, der kann lediglich Stichproben nehmen und das auch nur, wenn der Verkäufer damit einverstanden ist.

Und schon haben wir das Problem: Da der Makler nicht der Verkäufer/Besitzer ist, muss der erst das Einverständnis des Besitzers einholen, natürlich ist grade niemand zu erreichen und der Sachverständige kann wieder abdampfen ohne Ergebnis. Aber sein Geld bekommt er trotzdem.

Also: Lass die Finger davon!


Bootfan Dieter
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  #40  
Alt 26.06.2020, 16:32
Bootfan Dieter Bootfan Dieter ist offline
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Zitat:
Zitat von Musikbaer Beitrag anzeigen
Spielt es dabei eigentlich eine Rolle, ob ein Boot z.B. ins Seeschiffsregister eingetragen ist?
Ja.

Bootfan Dieter
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  #41  
Alt 26.06.2020, 16:55
Benutzerbild von Perre Pescadore
Perre Pescadore Perre Pescadore ist offline
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Dieter, kannst du nicht mal was richtiges schreiben? Natürlich ist ein Makler in vielen Fällen sinnvoll. Warum auch nicht, der macht nichts anderes als Käufer und Verkäufer zusammen zu bringen. Auch ein Gutachter macht Sinn und eine Rumpfdickenmessung macht jeder schon von sich aus wenn er denn ein Vernünftiger ist. Und je nachdem wie technisch begabt der Käufer ist macht der Gutachter auch 10.000 Euro schon Sinn und kann beruhigend für den Käufer als auch Verkäufer sein. Ein guter Makler kann die Versicherung vermitteln und wenn gewünscht für beide Parteien ein rundum sorglos Paket bieten. Und es soll sogar schon passiert sein das der Besitzer jenseits der Rente einfach verstirbt und die Hinterbliebenen sogar nichts mit dem Hobby zumuten hätten. Ich habe vom Makler gekauft und würde das jederzeit bei dem gleichen auch wieder machen. Ist in NL ein richtiger Beruf mit Ausbildung und Prüfung.
__________________
Danyel, ja richtig gelesen mit y
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  #42  
Alt 26.06.2020, 17:07
bootshund bootshund ist offline
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Zitat:
Zitat von Bootfan Dieter Beitrag anzeigen
Lies dir doch bitte mal die diversen Beiträge zu dieser Frage durch, diese wurde bisher mehr als ausreichend und erschöpfend beantwortet:

NEIN, es gibt bei Booten keine Art Bootsbrief oder so etwas Ähnliches, auch gibt es keine zentrale Registrierungsstelle, es gibt nur auf Antrag für jedes Boot eine amtliche Registrierungsnummer, die man bei allen Wasser- und Schifffahrtsämtern beantragen kann, die ist dann so etwas wie das Nummernschild beim Auto.

Auch ist diese Registriernummer kein Eigentumsnachweis in dem Sinne, unabhängig davon, dass die Ämter immer den Kaufvertrag vorgelegt haben wollen, der wird jedoch nicht weiter auf Echtheit geprüft, das ist Sache des jeweiligen Besitzers, zu prüfen, ob er auch der Eigentümer ist.

Der Bootskauf läuft also so ab:


Der Käufer bekundet sein Interesse an dem Boot, wird mit dem Verkäufer handelseinig, man füllt einen Kaufvertrag aus (Vordrucke gibts zum Herunterladen im Internet, eine bestimmte Form ist gesetzlich nicht vorgeschrieben), vereinbart die Übergabemodalitäten und bekommt schließlich das Boot gegen Geld.

Was mich an deinem Handel stört, ist der Kauf über einen Makler, mach das nicht!

Der Makler vermittelt nur und kassiert Geld für seine "Dienste", ansonsten ist der jedoch für nichts verantwortlich.

Was soll das? Ich würde gleich mit dem Verkäufer verhandeln, auch kann der mir ganz genau sagen, was man bei dem Boot unbedingt beachten sollte, was noch zu machen wäre und und und.

Lass dich nicht für dumm verkaufen mit diesem Märchen vom Tode des Eigners oder einem schwerkranken Eigner, der hat auch immer noch Familienmitglieder, die meistens genau im Bilde sind.

Und versprich dir auch nicht zu viel vom Sachverständigen, auch der will Geld sehen (soll er ja auch), aber auch der ist nur ein Mensch und kann nicht durch die Farben und das Metall des Rumpfes sehen, der hat keine Röntgenaugen und kann gar nicht wissen, wie dick der Rumpf an allen Stellen noch ist, der kann lediglich Stichproben nehmen und das auch nur, wenn der Verkäufer damit einverstanden ist.

Und schon haben wir das Problem: Da der Makler nicht der Verkäufer/Besitzer ist, muss der erst das Einverständnis des Besitzers einholen, natürlich ist grade niemand zu erreichen und der Sachverständige kann wieder abdampfen ohne Ergebnis. Aber sein Geld bekommt er trotzdem.

Also: Lass die Finger davon!


Bootfan Dieter
Dann wird man das Boot aber nicht bekommen, weil der Verkäufer meist
einen Vertrag mit dem Händler/Makler
gemacht hat.
Selbst wenn du den Besitzer kennst, müsste der sich mit dem Händler vorher einigen
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  #43  
Alt 26.06.2020, 18:37
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Totti-Amun Totti-Amun ist offline
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... und wenn man den Besitzer nicht kennt, wird es ohnehin äusserst schwierig bis unmöglich, auf legalem Weg den Besitzer zu ermitteln um mit dem direkt zu verhandeln.
Der Makler wird den Namen nicht rausrücken.

Gruß

Totti
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  #44  
Alt 26.06.2020, 20:29
gninneh gninneh ist offline
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Zitat:
Zitat von Skipper1964 Beitrag anzeigen
Für das "nicht zulässig" gibt es keine Rechtsgrundlage, das Weitergeben ist auch keine Ordnungswidrigkeit.
§9 der KlFzKV besagt:
Zitat:
(1) Der Eigentümer hat den ausstellenden Stellen unverzüglich mitzuteilen, wenn sich
1. sein Name oder seine Anschrift,
2. die im Antrag zu § 7 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe c, e und g gemachten Angaben oder
3. die Eigentumsverhältnisse geändert haben.
In diesen Fällen ist der Ausweis z ur Berichtigung vorz ulegen. Satz 2 gilt auch, wenn das Kleinfahrzeug zerstört
wird, für den Verkehr auf Binnenschifffahrtsstraßen nicht mehr geeignet ist oder abgemeldet werden soll.
Die beiden hier gezeigten Stellen aus offiziellen Dokumenten bzw. Schreiben des WSA stellen klar, dass das durch die Person durchgeführt werden muss, auf die der Ausweis ausgestellt wurde.

Die Entsprechende Ordnungswidrigkeit ist in §11 Punkt 2g aufgeschrieben.

Das "unverzüglich" heißt dann, sobald der Kauf abgeschlossen ist (Unterschrift, Bezahlung, Übergabe), muss der Schein eingetütet und ans WSA geschickt werden.
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Gruß,
Henning

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  #45  
Alt 26.06.2020, 20:39
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
... und wenn man den Besitzer nicht kennt, wird es ohnehin äusserst schwierig bis unmöglich, auf legalem Weg den Besitzer zu ermitteln um mit dem direkt zu verhandeln.
Der Makler wird den Namen nicht rausrücken.

Gruß

Totti
Ein guter Bootsfreund -der im Gegensatz zu mir immer gerne über Makler ge/verkauft hat- hat genau aus diesem Grunde stets seine Karte in Schränken/Schubladen/Maschinenraum hinterlassen....
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Gruss, Dirk

"Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hängt mit der Blödheit der Bewunderer zusammen."
(Heiner Geissler, 1930 - 2017)

Geändert von Startpilot (26.06.2020 um 21:09 Uhr)
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  #46  
Alt 26.06.2020, 21:25
Bootfan Dieter Bootfan Dieter ist offline
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Zitat:
Zitat von Perre Pescadore Beitrag anzeigen
Dieter, kannst du nicht mal was richtiges schreiben? Natürlich ist ein Makler in vielen Fällen sinnvoll. Warum auch nicht, der macht nichts anderes als Käufer und Verkäufer zusammen zu bringen. Auch ein Gutachter macht Sinn und eine Rumpfdickenmessung macht jeder schon von sich aus wenn er denn ein Vernünftiger ist. Und je nachdem wie technisch begabt der Käufer ist macht der Gutachter auch 10.000 Euro schon Sinn und kann beruhigend für den Käufer als auch Verkäufer sein. Ein guter Makler kann die Versicherung vermitteln und wenn gewünscht für beide Parteien ein rundum sorglos Paket bieten. Und es soll sogar schon passiert sein das der Besitzer jenseits der Rente einfach verstirbt und die Hinterbliebenen sogar nichts mit dem Hobby zumuten hätten. Ich habe vom Makler gekauft und würde das jederzeit bei dem gleichen auch wieder machen. Ist in NL ein richtiger Beruf mit Ausbildung und Prüfung.
Wieso waren meine Ausführungen denn unrichtig?

Ist es denn falsch, dass ein Makler Gebühren für sich verlangt? Mir wäre neu, dass die neuerdings umsonst arbeiten, also verteuert ein Makler den Bootskauf, das ist doch Fakt.

Und inwiefern ist so ein Kauf über einen Makler "besser" oder anders als wenn Käufer und Verkäufer direkt Kontakt miteinander aufnehmen würden?

Ob ich mir nun diverse Internetseiten mit Angeboten verschiedener Boote anschaue oder das gleiche Angebot von einem Makler unterbreitet wird - wo ist da der grundlegende Unterschied?

Natürlich ist ein Gutachter sinnvoll, ich habe nichts anderes behauptet, ich hatte nur davor gewarnt, dass auch ein noch so guter Gutachter manchmal gewisse Mängel übersieht oder gar nicht sehen kann, der wird z. B. nicht die Motoren zerlegen, um ganz genau den Ist-Zustand beurteilen zu können, beim Kauf laufen die Motoren noch einwandfrei und bei der ersten Ausfahrt fallen sie dann aus, warum auch immer, davor kann auch der beste Gutachter nicht schützen.

Mir kam das nämlich so vor, als glaubte der Fragesteller, wenn da ein Gutachter begutachtet und keine gravierenden Mängel feststellt, wäre das Boot und alles was dazu gehört, in einem wunderbaren Zustand.

Das ist ein Irrtum!

Aber nun gut, wenn du über unbegrenzte Finanzmittel verfügst, magst du ruhig alles über Makler kaufen, diese Berufssparte will ja auch leben.


Bootfan Dieter
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  #47  
Alt 26.06.2020, 21:27
Bootfan Dieter Bootfan Dieter ist offline
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
... und wenn man den Besitzer nicht kennt, wird es ohnehin äusserst schwierig bis unmöglich, auf legalem Weg den Besitzer zu ermitteln um mit dem direkt zu verhandeln.
Der Makler wird den Namen nicht rausrücken.

Gruß

Totti
Muss er aber, spätestens bei der Unterzeichnung des Kaufvertrages MUSS dort Namen und Anschrift des Verkäufers stehen, andernfalls verkauft der Makler selbst und muss Gewährleistung leisten sowie die fälligen Steuern bezahlen, da gewerblicher Bootshandel.


Bootfan Dieter
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  #48  
Alt 26.06.2020, 21:32
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
... und wenn man den Besitzer nicht kennt, wird es ohnehin äusserst schwierig bis unmöglich, auf legalem Weg den Besitzer zu ermitteln um mit dem direkt zu verhandeln.
Der Makler wird den Namen nicht rausrücken.

Gruß

Totti
Zitat:
Zitat von Bootfan Dieter Beitrag anzeigen
Muss er aber, spätestens bei der Unterzeichnung des Kaufvertrages MUSS dort Namen und Anschrift des Verkäufers stehen, andernfalls verkauft der Makler selbst und muss Gewährleistung leisten sowie die fälligen Steuern bezahlen, da gewerblicher Bootshandel.


Bootfan Dieter

So Dieter.
Und jetzt bitte nochmal lesen; finde den Fehler...
__________________
Gruss, Dirk

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(Heiner Geissler, 1930 - 2017)
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  #49  
Alt 26.06.2020, 21:34
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Also was der Deutsche gegen Makler hat. Ich habe ohne mit der Wimper zu zucken beim Makler in NL besichtigt. Dann wurde der Verkäufer hinzugezogen und ihm konnten wichtige Fragen gestellt werden. Wenn der Verkäufer aber schon scheintod etc. ist, dann weiss ich nicht ob ich das Schiff dann kaufen würde.
In meinem Fall wurde die Mängel systematisch erfasst, bepreist und vom Kaufpreis abgezogen. Alle waren einverstanden also mit dem Makler den Kaufvertrag gemacht und 80% angezahlt. Nach der Beseitigung der Mängel Abholtermin gemacht und Rest Geld überwiesen.
Schiff abgeholt und gut wars.
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Gruß Bully
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  #50  
Alt 26.06.2020, 22:31
Pepper Pepper ist offline
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Zitat von gninneh Beitrag anzeigen
§9 der KlFzKV besagt:
Die beiden hier gezeigten Stellen aus offiziellen Dokumenten bzw. Schreiben des WSA stellen klar, dass das durch die Person durchgeführt werden muss, auf die der Ausweis ausgestellt wurde.

Die Entsprechende Ordnungswidrigkeit ist in §11 Punkt 2g aufgeschrieben.

Das "unverzüglich" heißt dann, sobald der Kauf abgeschlossen ist (Unterschrift, Bezahlung, Übergabe), muss der Schein eingetütet und ans WSA geschickt werden.
Deine Deutung des Gesetzestextes ist falsch.
Ich könnte nun noch ausführen, dass es sich bei dem im Gesetzestext genannten Eigentümer (des Kleinfahrzeuges) nach Eigentumsübertrag um den Käufer handelt (der dann für die Mitteilung bzgl. der Änderung der Eigentumsverhaltnisse verantwortlich ist), aber du wirst es nicht verstehen wollen ...
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