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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel

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  #26  
Alt 12.10.2020, 11:12
Der mit dem Boot tanzt Der mit dem Boot tanzt ist offline
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Auf See dürfte das ja kein Problem sein, man ist da ja nicht permanent am Funken. Da geht das eher um die Hörpflicht um Notrufe zu empfangen.
Mit so einem Segelboot durch die Berliner Innenstadt bei jeder Brücke unter Deck laufen währe da jetzt nicht so günstig
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Gruß
Jörg
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  #27  
Alt 12.10.2020, 11:13
Günter Günter ist offline
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Hallo,
ich werde wohl das Funkgerät verkaufen ( Cobra mrf 80b eu). In den französischen Kanälen komme ich auch ohne aus und auf dem Rhein kann ich notfalls das Handy benutzen.
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Gruß

Günter
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  #28  
Alt 12.10.2020, 11:16
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Zitat:
Zitat von Günter Beitrag anzeigen
In den französischen Kanälen komme ich auch ohne aus und auf dem Rhein kann ich notfalls das Handy benutzen.
Völlig richtig. Du darfst allerdings nicht vergessen, das Telefonbuch mit den Handynummern der Schiffsführer mitzunehmen
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Gruß
Ewald
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  #29  
Alt 12.10.2020, 11:17
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Zitat:
Zitat von Günter Beitrag anzeigen
Hallo,
ich werde wohl das Funkgerät verkaufen ( Cobra mrf 80b eu). In den französischen Kanälen komme ich auch ohne aus und auf dem Rhein kann ich notfalls das Handy benutzen.
Kann man Alles.
Aber bitte beachten, dass die 8 bzw. 9stellige Nummer auf den Schiffen um Dich herum die Europanummer ist, nicht die Telefonnummer..
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Gruss, Dirk


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  #30  
Alt 12.10.2020, 11:23
Günter Günter ist offline
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Ich hatte da eher an Schleusen gedacht!
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Gruß

Günter
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  #31  
Alt 12.10.2020, 11:29
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Zitat:
Zitat von Günter Beitrag anzeigen
Ich hatte da eher an Schleusen gedacht!
die schleusen bessre über das Schleusentelefon (Gegensprechanlage) am Anleger anrufen …. oder halt über Funk....

Handy überfordert die Beamten schnell...und man wird nicht zurückgerufen... am Funk oder an der Gegensprechanlage wird man informiert...
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Gruß Volker
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  #32  
Alt 12.10.2020, 11:34
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Moin,
habe Gestern bei einer Überführungsfahrt mal wieder erfahren wie angenehm es ist Funk an Bord zu haben. Da es auf dem Schiff des Kollegen kein Gerät gab, über Handy versucht die Schleuse zu erreichen. Nur die Telecom kann so etwas eventuell noch toppen - wählen sie die ... - wählen sie die ... usw. - Versuch entnervt abgebrochen und wie früher auf GRÜN gewartet.
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Gruß Alfred

Alfred sagt: ----- nach jahrzehntelanger Ausbildung Traumberuf erreicht ----- R e n t n e r
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  #33  
Alt 12.10.2020, 12:04
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Ich bezweifle auch das jemand ohne Kurs so ein Funkgerät ordnungsgemäß betreiben kann.

Ich find die einfach zu kompliziert.

Ich sitz mal Anfang jede Saison im Boot und überleg wie das mit Plotter und Funke war.

Dann hast wieder eins von einer anderen Firma und geht schon wieder los.
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  #34  
Alt 12.10.2020, 12:09
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Zitat:
Zitat von Alpsee Beitrag anzeigen
Ich bezweifle auch das jemand ohne Kurs so ein Funkgerät ordnungsgemäß betreiben kann.

Ich find die einfach zu kompliziert.

Ich sitz mal Anfang jede Saison im Boot und überleg wie das mit Plotter und Funke war.

Dann hast wieder eins von einer anderen Firma und geht schon wieder los.
Einschalten.. richtigen Kanal Wählen (den sollte man halt wissen)… knopf Drücken... schon funkt man... daran ist nichts kompliziert...

wenn man Quatsch funkt kann halt sein das man besuch bekommt von der Wapo… oder gleich ne Rechnung...
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Gruß Volker
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  #35  
Alt 12.10.2020, 12:11
Der mit dem Boot tanzt Der mit dem Boot tanzt ist offline
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Ordnungsgemäß natürlich nicht, dafür braucht man ja den Funkschein. Aber ansonsten kann man die Geräte auch gut ohne Kurs bedienen. Dafür gibt es ja die Bedienungsanleitung (das ist dieses Büchlein das beim Auspacken als erstes ungesehen im Müll landet)
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Gruß
Jörg
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  #36  
Alt 12.10.2020, 12:49
fignon83 fignon83 ist gerade online
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Weiss nicht, ob ich die Frage hier richtig platziere: habe ein Boot gekauft mit Funkgerät und entsprechender Nummer. In Hamburg bei der Vergabestelle angerufen, ob ich die Funknummer übernehmen kann, obwohl ich keinen Schein habe (für alle Fälle, vielleicht mache ich den ja noch). Dem stünde nichts entgegen, aber benutzen darf ich das Gerät nicht und ich sollte es am besten stromlos schalten. Ist das so richtig?
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  #37  
Alt 12.10.2020, 12:55
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Zitat:
Zitat von fignon83 Beitrag anzeigen
Weiss nicht, ob ich die Frage hier richtig platziere: habe ein Boot gekauft mit Funkgerät und entsprechender Nummer. In Hamburg bei der Vergabestelle angerufen, ob ich die Funknummer übernehmen kann, obwohl ich keinen Schein habe (für alle Fälle, vielleicht mache ich den ja noch). Dem stünde nichts entgegen, aber benutzen darf ich das Gerät nicht und ich sollte es am besten stromlos schalten. Ist das so richtig?
du kannst die Zuteilung der Lizenz übernehmen... das ist kein Problem.. die Nummer der Zuteilung ist ja im Funkgerät programmiert..

das Funkgerät darf natürlich nicht Betriebsbereit sein bei einer Kontrolle und auch nicht durch wenige Handgriffe betriebsbereit machbar sein (dazu gibt es unterschiedliche Ansichten der einzelnen Wapo´s)…

am besten ist es das Gerät bis zum Erlangen der Funklizenz einfach auszubauen und daheim in den Keller zu legen...

die kosten fürs ummelden machen natürlich nur sinn wenn du auch den Funkschein machst... aber davon geh ich aus sonst brauchst du auch nicht ummelden …. sondern nur ausbauen...

EDIT: Das Gerät muss natürlich bei der Ummeldung den aktuellen Bestimmungen entsprechen... ansonsten ist es nicht mehr zulassungsfähig...
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Geändert von billi (12.10.2020 um 13:03 Uhr)
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  #38  
Alt 12.10.2020, 13:08
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Mangusta Mangusta ist offline
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Zitat:
Zitat von Günter Beitrag anzeigen
Hallo,
ich werde wohl das Funkgerät verkaufen ( Cobra mrf 80b eu). In den französischen Kanälen komme ich auch ohne aus und auf dem Rhein kann ich notfalls das Handy benutzen.
Das habe ich wirklich ganz anders in Erinnerung:

Vor einer Rhone Schleuse lagen im Oberwasser 3 englische Sportboote - seit über 2 Stunden. Schleusenbecken unten.

Wir kommen an und funken einmal kurz und nett - selbstverständlich in französischer Sprache - und schon geht das untere Tor zum grossen Erstaunen der Engländer zu ...

Gerade in Frankreich wollen unserer Erfahrung nach bei den bedienten Schleusen (Mosel, Seine, Saone, Rhone, Canal du Nord) die Schleusenwärter gerade von den Sportbooten ganz unbedingt in französischer Sprache über Funk angesprochen werden.

Sonst passiert gerne garnichts bis ein Berufsfahrer kommt ...


Herzliche Grüsse

Rolf

Geändert von Mangusta (12.10.2020 um 13:56 Uhr)
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  #39  
Alt 12.10.2020, 13:12
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Zitat:
Zitat von blondini Beitrag anzeigen
Hi!
Die verlinkte Stelle belegt es nicht. Klar ist nur, dass der Funker auf jeden Fall einen Schein haben muss. Es belegt nicht, dass der Schiffsführer keinen haben muss (bzw. gesplittet werden darf). Der Schiffsführer darf nur jemanden ans Gerät lassen, der selbst einen Funkschein hat.

Jetzt mach ich es mir noch einfacher und verweise auf die Fragen Nr. 28 und 29 im Fragenkatalog SRC.


Gruß
Andreas
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  #40  
Alt 12.10.2020, 17:33
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen

am besten ist es das Gerät bis zum Erlangen der Funklizenz einfach auszubauen und daheim in den Keller zu legen...
Noch besser im Wohnzimmer, das motiviert zum Lernen .

Geht natürlich nur wenn der WAF gegeben ist
__________________
Gruß Richard

Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen
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  #41  
Alt 12.10.2020, 17:34
Benutzerbild von B4-Skipper
B4-Skipper B4-Skipper ist offline
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Vorsicht mit veralteten Informationen.
Der Link führt zu einem am 16. Mai 2012 veröffentlichten Beitrag.

Der Passus "Funk an Bord: Frequenzzuteilung durch die Bundesnetzagentur" stimmt schon länger nicht mehr.

Seit 1. Juni 2013 sind die Frequenzen allgemein zugeteilt und man benötigt eine individuelle Nummernzuteilung.

Daher könnten auch alle anderen Informationen nicht mehr zutreffend sein.

Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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  #42  
Alt 12.10.2020, 21:42
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Was kostet denn so Zuteilung?
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  #43  
Alt 12.10.2020, 21:44
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Zitat:
Zitat von fignon83 Beitrag anzeigen
Was kostet denn so Zuteilung?
Mit gleichem Textaufwand bei Guhgel direkt ein Ergebnis aus erster Hand:

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/...funk-node.html
__________________
Gruss, Dirk


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  #44  
Alt 12.10.2020, 22:19
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Vorsicht mit veralteten Informationen.
Der Link führt zu einem am 16. Mai 2012 veröffentlichten Beitrag.

Der Passus "Funk an Bord: Frequenzzuteilung durch die Bundesnetzagentur" stimmt schon länger nicht mehr.

Seit 1. Juni 2013 sind die Frequenzen allgemein zugeteilt und man benötigt eine individuelle Nummernzuteilung.

Daher könnten auch alle anderen Informationen nicht mehr zutreffend sein.

Gruß Lutz
Du hast Recht, die Frequenzzuteilungsurkunde benötigt man für eine neu angemeldete Funkanlage inzwischen nicht mehr - das wurde u.a. auch in den entsprechenden Änderungen der Prüfungsfragen reflektiert.
Der Rest der Informationen dort ist aber nach wie vor korrekt:
Auf See (bzw. im Geltungsbereich der SeeSchStrO) gilt die SportSeeSchV, und die bestimmt, daß in jedem Fall der Schiffsführer das zur Ausrüstung des Schiffes passende Funkzeugnis besitzen muß.
Im Geltungsbereich der BinSchStrO gilt die SportSeeSchV nicht, stattdessen regelt dort die BinSchSprFunkV die benötigten Qualifikationen. Und die zieht zum Einen das Handbuch Binnenschiffahrtsfunk heran (§3 Abs. 1), zum Anderen bestimmt sie aber auch ganz direkt in §4:

Zitat:
(1) Wer auf Wasserstraßen der Zonen 1 bis 4 eine Schiffsfunkstelle bedienen oder beaufsichtigen will, bedarf einer Erlaubnis der zuständigen Behörde nach dieser Verordnung. Sie gilt unbefristet. Zuständige Behörde ist die vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im Verkehrsblatt oder Bundesanzeiger bekanntgemachte Stelle.
(2) Diese Erlaubnis wird durch ein UKW-Sprechfunkzeugnis (UBI (Anlage 1)) nachgewiesen.
(3) Keiner Erlaubnis bedarf der Inhaber eines

1. amtlich anerkannten UKW-Sprechfunkzeugnisses (UBI (Anlage 2)),
2. von einer Vertragsverwaltung der Regionalen Vereinbarung auf Grund dieser Vereinbarung ausgestellten UKW-Sprechfunkzeugnisses für den Binnenschifffahrtsfunk,
3. von der zuständigen Behörde anerkannten und gültigen Funkzeugnisses,
4. Funkzeugnisses, das vor Inkrafttreten dieser Verordnung erteilt worden ist und zur Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk berechtigt.
Daß dieser Bediener mit dem Schiffsführer in irgendeiner Art und Weise identisch sein muß, davon steht weder in der BinSchSprFunkVO noch im Handbuch Binnenschiffahrtsfunk irgendwo ein Wort - es muß nur in jedem Fall irgendjemand an Bord sein, der ein passendes Sprechfunkzeugnis besitzt (wegen der sich aus dem Handbuch Binnenschiffahrtsfunk ergebenden Abhörpflicht auf Kanal 10).

lg, justme

Geändert von justme (12.10.2020 um 22:34 Uhr)
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  #45  
Alt 12.10.2020, 22:22
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billi billi ist gerade online
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Zitat:
Zitat von blondini Beitrag anzeigen
Hi!
Du hast die These aufgestellt, dass seewärts splitting verboten sein soll und binnen erlaubt.

Daran habe ich Zweifel angemeldet und dich aufgefordert, die Fundstellen zu bringen.

Dann habe ich ausgekramt, dass das seewärts statuierte Splittingverbot (wenn man es so nennen will) nur die gewerbliche Fahrt betrifft.

Binnen ist so eine Regel noch nicht dargetan. Was ich aber meine, ist, dass auf den Strecken auf denen binnen Funkpflicht besteht, die Verpflichtung denkbar ist, dass der Skipper UBI haben muss. Aber das sind alles Diskussionen, die mühsamer sind, als den UBI zu machen.
Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
Moin moin,



Du hast Recht, die Frequenzzuteilungsurkunde benötigt man für eine neu angemeldete Funkanlage inzwischen nicht mehr - das wurde u.a. auch in den entsprechenden Änderungen der Prüfungsfragen reflektiert.
Der Rest der Informationen dort ist aber nach wie vor korrekt:
Auf See (bzw. im Geltungsbereich der SeeSchStrO) gilt die SportSeeSchV, und die bestimmt, daß in jedem Fall der Schiffsführerführer das zur Ausrüstung des Schiffes passende Funkzeugnis besitzen muß.
Im Geltungsbereich der BinSchStrO gilt die SportSeeSchV nicht, stattdessen regelt dort die BinSchSprFunkV die benötigten Qualifikationen. Und die zieht zum Einen das Handbuch Binnenschiffahrtsfunk heran (§3 Abs. 1), zum Anderen bestimmt sie aber auch ganz direkt in §4:



Daß dieser Bediener mit dem Schiffsführer in irgendeiner Art und Weise identisch sein muß, davon steht weder in der BinSchSprFunkVO noch im Handbuch Binnenschiffahrtsfunk irgendwo ein Wort - es muß nur in jedem Fall irgendjemand an Bord sein, der ein passendes Sprechfunkzeugnis besitzt (wegen der sich aus dem Handbuch Binnenschiffahrtsfunk ergebenden Abhörpflicht auf Kanal 10).

lg, justme
tja blondi jetzt hast du es auch von anderer Seite geschrieben bekommen... ich hoffe du glaubst es jetzt......

danke Justme...
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Gruß Volker
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  #46  
Alt 12.10.2020, 22:26
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Zitat:
Mit gleichem Textaufwand bei Guhgel direkt ein Ergebnis aus erster Hand:

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/...funk-node.html
Ich finde es so aber schöner. Ich erhalte die Information und gebe dir gleichzeitig Gelegenheit, ein bisschen die Verklemmung und Überdruck loszuwerden. Eine klassische win-win-Situation. Und Geld sparen tust du auch noch, Damenbesuch ist teurer.
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  #47  
Alt 12.10.2020, 22:29
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Zitat:
Zitat von fignon83 Beitrag anzeigen
Ich finde es so aber schöner. Ich erhalte die Information und gebe dir gleichzeitig Gelegenheit, ein bisschen die Verklemmung und Überdruck loszuwerden. Eine klassische win-win-Situation. Und Geld sparen tust du auch noch, Damenbesuch ist teurer.
Danke. Geht mir auch gleich schon wieder besser
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  #48  
Alt 13.10.2020, 22:01
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Zitat:
Zitat von coronet Beitrag anzeigen
Mal wieder zur Eingangsfage der BenutzungsPFLICHT: verpflichtende Hörwache haben nur die Berufler, wir Freizeitkapitäne nicht (obwohl es natürlich Sinn macht)!

Auch wir freizeitkapitäne haben abhörpflicht sobald wir in Fahrt sind...
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  #49  
Alt 13.10.2020, 22:11
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Ich habe meinen ursprünglichen Beitrag auf Grund unterschiedlicher nationaler Gesetzeslagen gelöscht!
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  #50  
Alt 13.10.2020, 22:13
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Zitat:
Zitat von Mangusta Beitrag anzeigen
Gerade in Frankreich wollen unserer Erfahrung nach bei den bedienten Schleusen (Mosel, Seine, Saone, Rhone, Canal du Nord) die Schleusenwärter gerade von den Sportbooten ganz unbedingt in französischer Sprache über Funk angesprochen werden.
Sonst passiert gerne garnichts bis ein Berufsfahrer kommt ...
Es muss an meinem Französisch gelegen haben, dass die immer auf meine englischen Funkrufe reagiert haben
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