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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen
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#26
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dann sag ich es andersrum steht im bundes-schiffahrtsgesetzt eventuell drin das die regeln der jeweiligen länder anzuwenden sind? möglich ist alles le loup
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www.oldieboote.de - der treffpunkt für das klassische motorboot mit wartburg, trabant, P70, lada, skoda oder auch modernem motor und dessen eigner/eignerinnen . |
#27
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Gruß Karsten "Wenn die Klugen ewig nachgeben, gewinnen irgendwann die Dummen." |
#28
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Habe mir auch gerade mal den Katalog durchgelesen.
Fahren eines Fahrzeuges ohne gültige Fahrerlaubnis. 100-500 Euro Wonach wird entschieden wieviel ich da bezahlen muss? Nach Gefährdung, Fahrdauer ....? ![]()
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Grüße aus dem Norden Thomas Wiebers --------------------------------------------- Vieser Blizzard mit Tohatsu M40C EPS |
#29
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![]() Gruß Hans-H. |
#30
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Wird sogar bei KFZ in einigen Tunneln (Frankreich, CH) praktiziert - an der Einfahrt werden alle Kennzeichen gescannt und mit einem Zeitstempel versehen. Bei der Ausfahrt werden ebenfalls alle Kennzeichen gescannt udn die Zeit abgeglichen. So läst sich leicht ermitteln, ob die Durchschnittliche Geschwindigkeit über der Höchstgeschwindigkeit lag und es kann Tickets regnen. Vorteil für die Fahrer : es wird nur der Durchschnitt ermittelt, nicht die eigene Höchstgeschwindigkeit. Bei der Zwischen-Schleusen-Messung würde das bedeuten : 15 Minuten Gleiten, 30 Minuten Picknick, 15 Minuten Gleiten, und trotzdem bliebe man unter dem Limit ! ![]() |
#31
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ganz so einfach ist das leider nicht ![]() hier bei uns auf dem DH Kanal, wird dir fahren in Gleitfahrt vorgeworfen obwohl nur 12 Km/H erlaubt sind, dann fragt der freundliche Beamte ob du mit 20 Euro einverstanden bist, bisher war mir der Spaß immer 20 Euro wert ![]()
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. ![]() Bertrand Russell |
#32
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sag ich doch kreativität ist gefragt dieses system der zeitstempel gab es übrigens auch auf den transitstrecken von/nach Berlin le loup
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#33
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das blöde gesicht des spendeneintreibers würd ich gern sehen. le loup
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#34
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le loup
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#35
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Das wäre mir neu, oder sie haben mich einfach nicht erwischt. ![]()
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Grüße aus Bärlin Thomas ![]() |
#36
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Grüße aus Bärlin Thomas ![]() |
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![]() Ansonsten bleibt nur die Gewissheit, zu schnell gefahren. Aber wieviel zu schnell ist nicht zu beweisen. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#38
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tanken, kanister füllen, alk+zigaretten im intershop kaufen so schnell kannste nicht sein um diese zeit wieder aufzuholen. le loup
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#39
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automatische nummernschilderkennung und rechtssicherheit le loup
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#40
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Hi, der maßgebliche Bußgeldkatalogs heißt VBKatBinSee. Dieser Katalog gilt Binnen und Buten in D.
Mann kann Geschwindigkeiten nicht nur durch hinterherfahren feststellen, sondern auch durch Radarmessung, Funkstopp. Hier bei uns haben sich schon einige Schnellfahrer gewundert, wo und wann sie gerichtsverwertbar gemessen wurden. Einigen unbelehrbaren wurde vom Schiffahrtsrichter sogar angedroht, dass im Wiederholungsfall das Boot als Tatwerkzeug eingezogen werden könnte. Es gibt auch Fahrverboote, die vorzugsweise von Mai bis Oktober verhängt werden können. Die angefügte Datei gilt als BEISPIEl für unsere Konrintenk... katibert |
#41
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Besonders gut ist
33.11 00 00 Verstoß gegen Vorschriften über den Gebrauch nicht zugelassener Schallsignalanlagen Wenn schon nicht zugelassen, dann aber wenigstens Vorschrift einhalten ![]() 33.12 10 00 Verwendung nichtelektrischer Positionlaternen Petroleum-Ankerlaterne unzulässig ![]() 33.13 64 00 Geschwindigkeitsüberschreitung bis zu 1km/h No Toleraanz ![]() Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#42
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@ Belem
Ist kein Märchen auf dem ELK. Als noch die Station Mölln mit zwei Mann besetzt war, wurde nebenher gefahren:Tacho des Dienstfahrzeuges minus 10 %. Kamen Damit immer durch. Und die Mindestzeiten wurden auch überprüft. Von Schleuse zu Schleuse. Diese zeiten stehen übrigens auf dem Merkblatt für den ELK. @Allgemein Nach der derzeit gültigen Eichordnung ist von dem Meßwert einer bauartzugelassen Geschwindigkeit Meßeinrichtung nach der Messung unter 100 km/h 3 km/h abzuziehen. In Brandenburg schon interresant: Vor schleusen erlaubt z.B. 6 km/h damit müßte mindestens 10 km/h gemessen werden um ein Verwarnungsgeld zahlen zu müssen.
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Gruß Thomas Ehre sei Gott in der Höhe. Er hat das Meer so weit gemacht, damit nicht jeder Lumpenhund, mit dem die Erde so reichlich gesegnet, dem ehrlichen Seemann da draussen begegnet. (abgewandelte Inschrift ehem. Marine Kaserne Glückstadt) |
#43
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![]() na ja träumen wir mal weiter, die meisten Sportboote brauchen schon 30 Km/H zum gleiten
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. ![]() Bertrand Russell |
#44
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Wovon genau ist das abhängig ? Das mit der Rumpfgeschwindigkeit habe ich ja begriffen, auch wenn ich es nicht unbedingt verstehe, aber wie setzt sich die Gleitgeschwindigkeit zusammen ?
Wir grübeln ja noch im Elektroantrieb-Thread über solche Fragen... |
#45
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Ich denke das "Problem" der Beweisführung, Beweisicherheit etc im Vergleich zum Straßenverkehr liegt darin, dass beim Wassersport eben die Vielzahl an Gerichtsverfahren ausbleibt und somit eine größere Bandbreite an Meßverfahren im Rennen bleibt. Sei es die Laserpistole, das Weg/Zeit-Verfahren mittels Stoppuhr etc. Im Straßenverkehr wird jeder Scheiß angezweifelt, keiner fühlt sich schuldig, alle sind nur Verfolgte und Abgezockte. Jeder rennt mit seiner ADAC-Verkehrsrechtschutz-Police zum nächsten Anwalt und streitet wegen 10€ bis aufs Messer. Auf dem Wasser siegt vielleicht noch der Sportsgeist, das Wissen und die Einsicht um den eigenen Fehler (no Speed-no Fun) und oftmals das kameradschaftliche Miteinander (evtl auch mit der WaschPO).
Und wer "gleitend" einen Kanal bereist und im Anschluß gerademal 20.- "Gleitgebühr" berappen muß kommt doch eigentlich gut weg... Zurück zu eigentlichen Thema...die Beweispflicht liegt bei der messenden Instanz. 10-15% Toleranz sind gerade bei niedrigen Geschwindigkeiten kein Problem (gemäß eines Kollegen der WaschPO Berlin).
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MfG Eric Allet wird jut... |
#46
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![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Fragen über Fragen.. ![]() ![]()
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Grüße aus Bärlin Thomas ![]() |
#47
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Wegen fehlender Prozeße:
Das liegt auch daran, das teilw. nur bestimmte Gerichte zuständig, in Berlin nur ein Amtsgericht. In Emden dasselbe wegen Querung Trennenungsgebiet nicht rechtwinklig. Wenn sich dort ein Amtsrichter auf bestimmte Beweismittel einläßt und dementsprechend urteilt, bleibt nur das Verfahren der Berufung vor dem Landgericht. Bei einem Bußgeld von z.B. 150 € überlegt der eine oder andere schon ob man sich dem Risiko aussetzt, vor dem Landgericht auch zu verlieren. Denn Kosten belaufen sich dann schnell im 3-4 stelligen Bereich. Anders wäre ies, wenn in der Urteilsbegründung ein klarer Ansatz über verkehrte Beweisführung erfolgt. z.B gemäß Eichordnung/Bauartzulassungsanforderungen sind 3km/h abzuziehen, tatsächlich nur 1 km/h erfolgt, so Berichte von Bekannten aus Brandenburg.
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Gruß Thomas Ehre sei Gott in der Höhe. Er hat das Meer so weit gemacht, damit nicht jeder Lumpenhund, mit dem die Erde so reichlich gesegnet, dem ehrlichen Seemann da draussen begegnet. (abgewandelte Inschrift ehem. Marine Kaserne Glückstadt) |
#48
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da war doch mal was -> mit muskelkraft angetriebenes ultraleicht-wasserfahrzeug, ausgestattet mit hydrofoils le loup
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#49
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aber solche uraltverträge gibt es wohl nicht mehr. es gibt (oder gab noch vor einigen jahren) jedoch im privaten bereich verkehrs-rechtschutzversicherungen, welche von standard "landfahrzeuge" erweitert werden können durch einschluss des risikos "wasserfahrzeuge". ist dann auch noch der zusatz "allgemeiner vertragsrechtsschutz" für dieses zusätzliche risiko enthalten schrumpfen viele probleme auf briefmarkenformat. le loup
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#50
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![]() Nach vbkatbinsee sind da 150,- € fällig, weil mehr als 6 km/h zu schnell. Was mich viel mehr nervt, sind die in keiner Weise nachvollziehbaren Geschwindigkeitsbegrenzungen mit den 1-km/h-Schritten. Da Sportbootunfälle eher selten sind und mit garantiert nicht auf 1, 2 oder 3 km/h "überhöhte" Geschwindigkeit zurück zu führen sind, dürfte die Erhöhung der Sicherheit kein Argument sein. Was geht im Teltowkanal oder im Gosener Kanal kaputt, wenn man statt der erlaubten 8 km/h die im Oder-Spree-Kanal erlaubten 10 km/h fährt? Gleiches gilt für die Spree, warum 12, 9, 10 oder 8 km/h (von der Mündung in Spandau aus gesehen). Kommt jetzt bitte nicht mit Verkehrsdichte. Wenn der Straßenverkehr die innerorts erlaubten 50 km/h nicht zuläßt, dann muss ich auch langsamer fahren. Wer hat die Höchstgeschwindigkeit auf (ausgewählten) Seen und seenartigen Erweiterungen auf 25 km/h festgelegt ![]() Verdränger erreichen diese Geschwindigkeit nicht und Gleiter verursachen bei dieser Geschwindigkeit eine "Mörderwelle". ![]() Ein Bußgeld von 50,- €, bei einer (nachgewiesenen) Geschwindigkeitsübertretung von weniger als 3 km/h steht in keinem Verhältnis zur "Schwere" der Tat. Aber "der gute Zweck" (Einnahmen für den Staat sichern) rechtfertigt eben, das mit Knonen auf Spatzen geschossen wird. Gruß Lutz
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