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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#26
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Hallo BF- und Bootsfreunde zusammen .
Zitat:
Hallo Klaus, in Deiner zweiten Gruppe möchte ich noch gerne 4. hinzufügen, wo überall soll das Fahrgebiet sein . Hallo Daniel, wie Klaus und Dirk u.a. es sagen, Zulassung des Schiffes und die Befähigung zum Führen sind absolut getrennt zu sehen . Zulassung See : Bis 24 m Länge fester Schiffskörper wäre es deutlich einfacher, denn es gelten die EU-Sportbootrichtlinie . Und EU folglich auch in den NL . Über 24 m erfordert es in Deutschland z.B. eine Klasse, d.h. schon mit der Vermessung, erforderlich zur Eintragung ins Seeschiffregister, geht es mit Lloyd oder Co. los . Ebenso gibt es bei uns keine Klassifizierung Gruppe Yachten was es einfacher machen würde, in einigen anderen Ländern schon . Wenn Du gewerbliche Fahrt ansprichst, ist in Deutschland der kleinste Einstieg das sogenannte Ausbilderschiff mit max. 12 zahlenden Gästen + Crew an Bord . Aber auch nur bis 24 m Länge und nur auf See . Hier kommen dann Auflagen der BG-Verkehr mit an Bord . Ja, es geht auch über 24m aber extrem aufwendiger und teurer ! Niederlande : Bis auf die EU-Sportboot-RL mußt Du dich zwingend, wie hier bereits schon hingewiesen wurde, in NL kundig machen . Hier kann ich Dir leider nicht helfen . Ich kann mir aber gut vorstellen, dass es dort auch ähnliche Wege gibt . Aus diesem Grund schrieb ich hier das Deutsche Beispiel . Befähigung : Ich kann auch hier leider nur aus Deutscher Sicht schreiben . Mit dem SBF-See darf man tatsächlich unbeschränkte Schiffsgröße fahren . Aaaaaber !!! Gibt es Personal an Bord, und wenn es nur eine Putzfrau ist, ist die BG-Verkehr mit drin . Beim Ausbildungsschiff ( 12 Gäste ) auch hier sowieso . Z.B. wird dann zum SBF-See auch der SKS verlangt . Bei größeren Sportbooten, Yachten mit Klasse gibt es Vorschriften mit Mindestbesatzung . Der Schiffsführer mit Patent . Daniel, wenn Du es hier wirklich ernst meinst mit deinen fast 25 m und die NL im Fokus bleiben, informiere Dich dort an den amtlichen, richtigen Stellen . In Sachen Links, Kontakte, Sprachhürden wirst Du bestimmt hier im BF weiterhin gute Hilfe bekommen, da ja auch nicht wenige BF-ler aus den NL stammen oder dort leben . Viel Erfolg und berichte bitte hier weiter, auch wenn Dein Plan verworfen wird, ist keine Schande . Grüße : TOMMI
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MAN D2866 E ![]() 6 Zyl. 12 L Sauger 178 kW @ 2100 1/min , 850 Nm 1500-1800 1/min Bosch R-ESP . Aber auch D2866 LXE 40 Turbo-LA mit 294 kW @ 2100 1/min sowie Mercedes OM601-606 bereiten mir Freude und Technikvergnügen ! |
#27
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Danke für die sachlichen Beiträge.
Ansonsten habe ich das Gefühl, dass in meine Frage weit mehr hineininterpretiert wird als da steht. Ich habe meine Hausaufgaben für einen 21 Meter Kutter gemacht und für einen 24 Meter Kutter. Jetzt habe ich ein sehr gutes Angebot von einem 24,98 Meter Kutter. Übrigens wurde auch da der feste Teil des Bugsprits gekürzt um unter die 25 Meter zu kommen. Ausflaggen ist kein triviales Thema weswegen ich hier nach Erfahrungen frage. Möglicherweise ist das Thema auch deshalb so ungewohnt weil für einen deutschen Staatsbürger schwarz rot gold vorgeschrieben ist. Das gilt für mich als Österreicher nicht. Jegliche kommerziellen Überlegungen sind Zukunftsmusik. Jetzt geht es darum eine Flagge zu finden damit man das Schiff registrieren kann und den unaufwändigsten Schein zu machen um das Boot bewegen zu können. Da gehts um kurze Überstellungen zu einem anderen Liegeplatz oder zum Wasser auftanken... Langfristig möchte ich den Master 200 GT machen aber da brauche ich noch die Meilen. Und ja, ich habe tatsächlich keinen Segelschein weil ich bis jetzt keinen brauchte und weil ich die Schiffe in ganz Europa gesucht habe. Nun zur Registrierung in den Niederlanden. Wenn man das googelt dann kommen zahlreiche Angebote von Agenten die diese Anmeldung übernehmen können. Wie gesagt wirkten die Angebote durchaus seriös. Allerdings habe ich jetzt auch auf einer Seite den Passus gefunden, dass seit Januar 2021 dieser Service nur noch für Niederländische Einwohner verfügbar ist. Gehts da um die Wohnadresse oder die Staatsbürgerschaft? Weiters würden sich die britischen Offshoreregister anbieten. Da bräuchte man eine Limited und der Service ist recht etabliert und auch da gibt es Agenten. Nach wie vor fahren viele Superyachten unter diesen Flaggen. Ich versuche gerade die Umständliche Formulierung zu "load line length" zu verstehen. Das Problem mit der Ausklagung nach GB oder Offshore GB ist halt der Brexit. Da weiß leider wirklich niemand bescheid. Vor allem wie das steuerlich aussieht. Warum das alles höre ich den ein oder anderen Fragen. Naja, die 25 Meter sind um 50 000€ günstiger als die 21 Meter. Recherche Update: Wenn ich das richtig verstanden habe dann gilt die Einschränkung auf Niederländer beim ICP das wir aber nicht brauchen. Wir brauchen den Zeebrief und den kann ich glaube ich nach wie vor als EU Bürger erhalten. Geändert von Olsalt (23.06.2021 um 16:45 Uhr) |
#28
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Einfach machen und Lehrgeld bezahlen und gut is. ![]()
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#29
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Nichts im Leben ist umsonst.
Wenn 25m 50.000€ günstiger sind als 21m, hat das seinen Grund. In diesem Fall in erschwerten Registrierungsbedingungen. Anderes Beispiel? Schiffe über 20m, die die rechtzeitige CVO Abnahme verpennt haben, gibt's jetzt fahrbereit in NL für'n Appel und 'n Ei.
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Gruss, Dirk "Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hängt mit der Blödheit der Bewunderer zusammen." (Heiner Geissler, 1930 - 2017) |
#30
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Mir ist schon klar, dass ich einen Großteil der 50 000 in ein bis zwei Jahren ins Boot gesteckt haben werden. Wahrscheinlich würde ich den Rumpf komplett entkernen, Sandstrahlen und neu beschichten. Das alleine ist schon viel Geld. Auch Dämmung kostet. Aber dann passt es und ist genau so wie ich es haben will. Bei der 21 Meter langen ist der Rumpf hübscher und dicker, der Innenraum ist brauchbar aber nicht hübsch und sie hat ein Bugstrahlruder. Dafür gehört die Maschine überholt besser wäre es sie rauszunehmen und ein komplettes rebuilt zu machen und auch sonst ist die Technik nicht soo toll gewartet. Der Preis ist auch da fair aber ich würde viel rauswerfen was der jetzige Eigner mühsam eingebaut und überholt hat. |
#31
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TOMMI / @T-Technik hat mir schon sehr weitergeholfen. Natürlich weiß ich nicht alles besser. Versuch doch mal meine Antworten als Reaktion auf die herablassende, teilweise auch beleidigende Art einiger User hier in diesem Tread zu sehen. Insbesondere Starpilot hat sich da am Anfang der Seite hervorgetan in dem er mich da bewusst oder unbewusst missverstanden hat. Welche Rolle spielt es ob ich den SBF See jetzt habe oder ihn gerade mache? Ich stehe nicht vor Gericht und teilweise vereinfache ich Dinge um sie lesbarer zu machen. Man kann auch einfach mal auf Fragen Antworten. Manchmal habe ich echt das Gefühl, einige vermuten hinter jeder Frage grenzdebile Dummheit und man versucht mit feiner Klinge den Fragesteller bloßzustellen. Die Ironie daran ist, wüsste der mit feiner Klinge bewaffnete bescheid, könnte er doch einfach Antworten. So dumm kann die Frage also doch nicht sein? Vor allem wenn wir gemeinsam auf zwei Seiten noch keine eifache Lösung gefunden haben. Und nein die Lösung kann nicht sein, du bist Österreicher und damit kannst du kein Boot größer 24 Metern besitzen. Es sind erstaunlicherweise immer die selben die alles was jetzt keine Normfragen sind als Hirngespinste abtun. Auf 0815 Fragen kommt dann ein: Kannst du die Suche nicht benutzen... Aber mir ist jetzt klarer, dass es tatsächlich keine Längenbeschränkung beim SBF See gibt. Das ist gut. Jetzt bleibt noch die Frage nach der Flagge und für Ideen bin ich da sehr Dankbar.
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#32
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Die Niederländischen Agenten werben zur Zeit auch viel mit polnischer Registrierung, eben weil die NL - ICP - Registrierung seit dem 01.01.2021 einen festen Wohnsitz in NL erfordert.
Bis denne, Rainer
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#33
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Habe ich auch gesehen, aber ich brauche doch den Zeebrief also das offizielle Register und nicht das ICP?
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Nur mal theoretisch, du würdest das Boot mit 23,99m in Österreich anmelden.
Wie kontrolliert Österreich sowas auf dem Meer? Eine eigene Kriegsflotte haben die ja schon einige Zeit nicht mehr ![]() Solange du nicht die Donau hochfährst dürfte da doch nichts passieren.
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Gruß Jörg |
#35
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Da müsste man also die Dokumente fälschen und das ist dann nicht mehr so ohne. Also kein, oh hoppala ich habe vergessen den Bugsprit einzutragen. Aber den kann man doch eh entfernen (mit der Flex hehe) Zur not könnte man das Boot wahrscheinlich auch um die 90cm kürzen lassen. Am Heck sieht das aber bescheiden aus und auch der Bug würde einiges an Ästhetik einbüßen. |
#36
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Geändert von MSJulia (24.06.2021 um 10:52 Uhr) |
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Danke für die Info! Binnen reizt mich aber tatsächlich nicht, vor allem nicht mit so einem Schiff. Auch mit dem Tiefgang von 2,80 Metern wird das eher nichts werden. Und Hamburg geht auch so.
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#38
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Den Rhein würde man bei dem Tiefgang schon recht weit hochkommen, aber du wolltest ja auch Segel, da kommen dann die Brücken ins Spiel
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Gruß Jörg |
#39
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Mich würden ja mal Fotos von dem Fischkutter interessieren ...
nur so aus Neugierde. Kann mir den irgendwie nicht richtig vorstellen.
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Gruß aus Potsdam Klaus Nur weil ich nichts dazu schreibe, heißt das noch lange nicht, dass ich nichts zu sagen hätte. |
#40
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Mal ein kurzes Update:
Zulassung eines Sportbootes über 24 Metern ist auch in den Niederlanden nicht leicht aber möglich. Was man aber braucht ist ein international Tonnage certificate und eine nationality declaration von der Human Environment and Transport Inspectorate. Zum Glück hat das Schiff die notwendigen Papiere bereits. Weiters braucht man jemanden mit einer niederländischen Adresse als Postadresse. Eine Formsache. Zulassung auf Jersey wäre auch kein Problem und ich habe da auch eine freundliche Mail auf meine anfrage erhalten. In GB zählt tatsächlich die Load Line Length und die ist kürzer als die LOA. Ergo kein Problem. Ich werde das Schiff aber in den Niederlanden geflaggt lassen weil da ist es jetzt zugelassen. Fünf Stellen unter andern das offizielle Kadaster haben mir versichert alles kein Problem. Also wird es da hoffentlich keine Überraschungen geben. Jersey ist der gute Plan B. (Man muss halt auch bedenken wie viel günstiger das Angebot aufgrund der zu großen Länge ist. Im worst worst case, kann ich das Boot in einer Werft auch um den Meter kürzen lassen. Dann steht der Steven eben gerade und verliert ein wenig die schöne Segelschiffform. Oder halt am Heck ein Spiegelheck statt dem runden Heck, ist nicht ganz so hübsch aber zur Not geht auch das.) |
#41
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Meines Wissens nach erlauben, bzw. kennen die NL`er keinen zweiten Wohnsitz
![]() Wie willst Du das regeln? Lasse mich gerne belehren und bin gespannt ![]()
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Thomas "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit Radius Null und das nennen Sie ihren Standpunkt". (Albert Einstein)
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#42
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Sie brauchen aber nur jemanden der die Post entgegennimmt also eine Adresse. Das muss nicht der Bootseigner sein und die Adresse wird nur benötigt wenn ich als Bootseigner offizielle Post anfordere. In meinem Fall hat sich der Broker angeboten. Ich gehe stark davon aus, dass die ganzen Agenturen genau für diesen Service Geld verlangen. Auf Jersey ist diese Vorgangsweise noch offizieller. Es wird auf diverse in Jersey ansässige Firmen, hauptsächlich Makler usw. verwiesen die als Adresse dienen können. |
#43
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So, lass mich mal ein paar Infos mit rein schmeißen:
Maßgeblich für die Schiffslänge nach Messbrief ist für die Frage der Fahrerlaubnis die tatsächliche Länge des Schiffskörpers ohne Anbauten wie Bugspriet oder ´ne Gangway am Heck, selbst wenn das Geraffel festgeschweißt ist. Wenn nacl LLLL´69 vermessen wird (London Load Line Length = Länge auf 0,75 der Höhe von der Kielsohle bis Seedeck, gemessen zwischen den Loten Vosteven/Achtersteven oder Ruderstock, je nachdem was vorn liegt x 0,96) kann sowas also auchje nach Riss über 24m als 24m-Schiff vermessen werden, kostet aber im Vermessungsverfahren ´nen Taler mehr weil der Vermesser tatsächlich zum Schiff kommt. UK-Flagge: Wenn das Ding versteuert gekauft wird (wegen vermeidbarem Hickhack mit dem Finanzamt erstrebenswert, die stehen total auf Leute mit Schiffen wenn sie da ein steherbegünstigtes Hobby vermuten) ist derzeit UK-Flagge dank BRexit eher nicht erstrebenswert. Die Briten sind derzeit ziemlich angefressen weil sie zwischen dem Status EU-versteuert und UK-versteuert wählen müssen. Wenn sie nach UK wollen und dort bleiben müssen sie bei späterem dauerhaften Liegeplatz in der EU noch mal versteuern. Sind die nicht happy drüber... Heißt: Red Ensign in Verbindung mit Brexit könnte bedeuten dass Dein guter Plan B Jersey eventuell noch ein oder zwei Löcher hat die Du stopfen solltest bevor Du da ´nen Nagel einschlägst.
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When we remember that we are all mad, the mysteries disappear and life stands explained... (Mark Twain) |
#44
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Hallo Bernd,
schön auch mal wieder hier im Forum von Dir zu lesen ! Aus dem Geltungsbereich der EU-Sportboot-RL ist er trotzdem raus, auch wenn der Dampfer nach London 1969 unter 24 m vermessen wird . Hatten wir ja damals schon im eigenen Interesse geklärt . Aber ich bin gespannt ob hier wirklich was fruchtbares herauskommt . Als Deutsches Seeschiff braucht es definitiv über 24 m die Vermessung nach London 1969 , über BSH z.B. . Ob dann für ein Sport- Freizeitschiff eine Mindestbesatzung durch evtl. Klasse vorgeben wird und mit dann welcher Befähigung, kann ich nicht sagen . Wenn nicht, kann es mit SBF-See privat geführt werden . Übrigens Bernd, nur am Rande : Seit einiger Zeit ist die BG-Verkehr und digital. Hokuspokus ? den gewerblichen Ausbilderschiffen entgegengekommen . Früher 12 Personen in Summe an Bord, jetzt 12 zahlende Gäste + Crew . Eine Befristung der Crew sehe ich nicht . Viele Grüße : TOMMI
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MAN D2866 E ![]() 6 Zyl. 12 L Sauger 178 kW @ 2100 1/min , 850 Nm 1500-1800 1/min Bosch R-ESP . Aber auch D2866 LXE 40 Turbo-LA mit 294 kW @ 2100 1/min sowie Mercedes OM601-606 bereiten mir Freude und Technikvergnügen ! |
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Das Boot wird man irgendwie angemeldet bekommen. Die Frage nach dem Führerschein finde ich aber spannender.
Soweit ich weiß kann ich zwar als Deutscher z.B. einen kroatischen Führerschein machen der gilt dann aber nur in Kroatien. Wenn ich einen haben will der weltweit anerkannt wird dann muss ich den zwingend in meinem Wohnsitzstaat machen. Wobei es ja auch kein Problem sein sollte seinen Wohnsitz ggf. mal für 183 Tage nach Deutschland zu verlegen wenn man sowieso auf dem Boot leben will. Gruß Chris |
#46
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Moin moin,
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lg, justme
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#48
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Für den kroatischen Yachtmaster 100 und 200 (naturgemäß aufwändiger) kannst Du die Prüfung auch auf englisch ablegen. DIverse Schulen bieten den Kurs in deutsch und englisch an.
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#49
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Wenn er sein Boot in Deutschland führen will, dann hilft ihm aber der kroatische Yachtmaster auch nicht weiter wenn er nur am Mittelmeer gilt. Als angesehenster Schein im Yachtbereich gilt doch der englische Yachtmaster Offshore. Den machen auch viele Deutsche. Aber inwieweit der auch offiziell anerkannt wird weiß ich nicht.
Gruß Chris |
#50
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Den Yachtmaster-Offshore kann man in Southampton gut machen .
Würde dann aber ein Deutsches 500er Seepatent nicht besser sein ? Dann hat man gleich was richtiges in der Hand . Aber ich vermute, als Deutscher Staatsbürger kann es auch mit nur dem SBF-See auch über 24m Länge gehen . In NL ? Ich kann ja Daniel's Wunschboot ihm von NL nach Österreich fahren . ![]() Grüße : TOMMI
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