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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#26
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#27
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Ich dachte immer: Einmal einbauen, anmelden. Danach reicht der Ausbau nicht ohne bei der BNETZ abzumelden.
Aber schön wenn es so ist wie Deine Wapo Leute meinen.
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Gruß Gerd |
#28
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Ein Zugriff der Polizei auf die Daten der Netzagentur würde auch nichts bringen.
In der Bootsanmeldung steht ja das Kennzeichen des Bootes aber nicht der Name des Bootes. In der Nummernzuteilung steht der Bootsname aber kein Kennzeichen. Man kann halt herausfinden das Max Musterman ein 7m Boot angemeldet hat und eine Funkanlage auf einem 7m Boot. Aber nicht das es das selbe Boot ist, er kann ja auch zwei haben ![]()
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Gruß Jörg
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#29
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Moin Gerd
Ob es in den Adriagewässern eine Ausrüstungspflicht mit Funk für Sportboote gibt weiß ich nicht, in D gibt es das für den Bereich der See-und Seeschifffahrtsstraßenordnung nicht und da darfst du ohne Funkzeugniss(SRC) jedes Boot das kein Funk an Bord hat fahren so weit du einen entsprechenden Spofühsch. hast. Mit einem Segelboot(Modäboot geht auch) von 12(und mehr) Meter Länge und mit einem 15Ps-Motor könntest du theoretisch ohne jeden Schein die Unterelbe einschließlich des Hamburger Hafens unsicher machen. Habe aber praktisch noch niemanden getroffen der so tut. Gruß Hein
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#30
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Danyel, ja richtig gelesen mit y
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#31
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Genau! Meiner Kenntnis nach bin ich verpflichtet in NL das Funkgerät in Betrieb zu haben, wenn an Bord anwesend und Boot unter Fahrt ist.
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Thomas "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit Radius Null und das nennen Sie ihren Standpunkt". (Albert Einstein)
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#32
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Ich habe UBI und SRC und in D habe ich das genauso auch gelernt.
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Gruss aus Frankfurt, Hans Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages! |
#33
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Antenne auf dem Dach, aber Funkgerät ausgebaut sollte wiederum ok sein?
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#34
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Das ist kein Problem wenn du die Rufnummernzuteilungsurkunde zurückgegeben hast. Diskussionen können ja gerne vor Ort mit der Executive gemacht werden, denke nur das ist nicht zielführend und auch für die Nerven nicht positiv.
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Danyel, ja richtig gelesen mit y
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#35
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Ich finde in der BinSchSprFunkV keinen Paragraphen der es verbietet eine ausgeschaltete Funkanlage an Bord zu haben nur das Bedienen ohne Funkzeugnis ist laut § 15 verboten.
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Grüße aus Potsdam, Norbert |
#36
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Die deutsche Wasserschutzpolizei hat keinen Zugriff auf die deutschen Funkregistrierungen, aber die niederländische Polizei hat Zugriff?
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#37
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![]() ![]() Ich glaube nicht wirklich !!
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Mit besten Grüßen Andreas |
#38
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Nur mal so am Rande.
Ich fahre ausschließlich in NL und kenne die Verhältnisse in D deshalb nicht so gut. Noch schlimmer als die WAPO in NL sind hier die sogn. BOA`s (Ein außerordentlicher Ermittlungsbeamter (Boa) ist ein Beamter mit Ermittlungsbefugnissen. Dies bedeutet unter anderem, dass er/sie untersuchen kann, ob bestimmte Straftaten begangen wurden. Boas dürfen Verdächtige festnehmen, die Identität einer Person überprüfen, offizielle Berichte erstellen und Geldstrafen verhängen.) Mit der Wapo kann man sich häufig noch ganz nett auseinandersetzen, aber mit den BOA`s ![]() ![]() Man hat häufig den Verdacht, es geht wirklich nach dem Motto:" Wem Gott gab ein Amt, dem nahm er den Verstand" Z.B. vor Wochen wollten sie von mir 390 Euro Geldstrafe kassieren, wegen einer neu errichteten Durchfahrtsperre unter einer riesigen Brücke, welche temporär wegen einer Baustelle 200 m dahinter gesperrt war. Seit Jahrzehnten kann man dort durch. Zufällig standen sie natürlich gerade hinter einem der Brückenpfeiler versteckt ![]() ![]()
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Thomas "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit Radius Null und das nennen Sie ihren Standpunkt". (Albert Einstein)
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#39
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Thomas "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit Radius Null und das nennen Sie ihren Standpunkt". (Albert Einstein)
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#40
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Habe ich während 25 J. Boot fahren in NL mit Funkantenne auf dem Geräteträger nicht erlebt. Das Gerät ist vorgabegemäß außer Betrieb genommen. Im Notfall kurzfristig wieder betriebsbereit. Dann würde mich eine evtl. Strafe aber nicht interessieren. Bin noch nie kontrolliert worden. Gab immer einen freundlichen Gruß vom Polizeiboot zu uns. Geändert von sporty (29.11.2021 um 20:17 Uhr) |
#41
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Also regelmäßig erlebt habe ich dies auch nicht....ist vielleicht etwas übertrieben.
Kommt aber vor und ist mir schon selbst passiert. Was ich nicht verstehe, ist "nach Vorgabe außer Betrieb" genommen? Gleichzeitig aber die Aussage "Kann im Notfall..." Widerspricht sich für mich irgendwie. Erklär mal bitte. Vor allen Dingen wie Du das den Kontrollierenden erklärst ![]()
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Thomas "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit Radius Null und das nennen Sie ihren Standpunkt". (Albert Einstein) |
#42
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Hi Thomas
Gerne. Das Hauptbedienteil ist deinstaliiert. Und nicht in Reichweite. Kann aber in wenigen Minuten/sec. betriebsbereit gemacht werden. Die Stromversorgung und Datenleitung zum Hauptgerät ist deinstalliert. Ähnlich wie beim Bedienteil. Damit ist den Vorgaben Genüge getan. Um den Bedenkenträgern zu entgegnen: Die Antenne könnte ich abbauen und in 20 sec installieren. War bisher nicht nötig.
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#43
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Ich bin ja auch immer ein Freund vom Geld sparen und nix unnötiges machen müssen...
Aber nachdem ich den Funkschein, bzw. den (Online)Kurs dazu gemacht habe, muss ich sagen: MIT Funkschein und Funk fühle ich mich deutlich sicherer an Bord. Natürlich könnte man nun auch sagen, man liest sich die "wichtigen" DInge (Mayday etc) selbst an und nutzt im Notfall die Funke so, ohne Zulassung und Schein. Aber mal ehrlich: das ganze hat mich keine 400€ gekostet (Online Kurs, Prüfungen UBI und SRC und die Funkanmeldung) und danach weiß man, wie man sich zu verhalten hat, hat ein ruhiges Gewissen wegen des Geräts an Bord und braucht sich nicht zu verstecken. Und man kann auch offiziell mal jemanden Anrufen, Hafen, Marina oder einen "Überholten" etc. Und wenn bereits einer von dreien an Bord einen Schein machen und eine Funke nutzen möchte, warum macht ihr nicht einfach zu dritt zusammen und teilt euch die Kohle für die Funke? Dieser ganze Firlefanz mit "in Minuten betriebsbereit" und so... Wenn mal böse Wasser ins Boot kommt, würde es mir wohl schon reichen es in der Hektik hinzubekommen, den richtigen Funkspruch abzusetzen. Dann noch Antenne montieren und Funke einbauen während andere Wasser schippen und schreiend im Kreis rennen... und dann nicht genau wissen, wer was wann wie und wohing funken darf / soll / muss, damit das Gegenüber auch bescheid weiß und dich versteht... .Nö danke. ![]() Chrischan
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#44
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Da ich ja gerade dabei bin die Scheine zu machen bzw. dafür zu lernen hier mal etwas aus dem aktuellen Fragenkatalog:
1) kontrollieren darf nur die Bundesnetzagentur und das Wasser- und Schiffahrtsamt (SRC) 2) sobald ein Funkgerät an Bord ist (in der Bax, eingebaut, auf dem Tisch, etc.) gilt dies als betriebsbereit und man muss den Schein haben Genau aus diesem Grund liegt meine Funke im Büro ![]() Das Handfunken in Deutschland verboten sind wurde nirgends erwähnt. Eventuell mal den Herrn Dreyer anrufen. ![]()
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Viele Grüße Olli
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#45
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Sie sind ja nicht verboten, aber eben nur für den Verkehrskreis "Funkverkehr an Bord" erlaubt, und dies nicht auf Kleinfahrzeugen.
Matthias |
#46
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Hast Du da bitte mal eine Quelle?
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Viele Grüße Olli |
#47
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Ich habe zu genau diesem Thema vor einem Jahr mit einem Vercharterer gesprochen, die auch die Ootion „Funk“ anbieten.
Die haben ca. die Hälfte ihrer Boote mit Funk ausgestattet und diese auch bei der Bundesnetzagentur angemeldet. Die hatten mir auch das Bestätigt was mir aus dem UBI-Kurs in Erinnerung geblieben ist. Ob es so wirklich rechtlich ebenfalls alles korrekt ist kann ich nicht sagen - daher ist das mein Gedächtnisprotokoll. Auf die Schnelle habe ich auch nichts gefunden, was der Aussage widerspricht. Wenn ein Funkgerät an Bord ist, dann muss diese für Binnen (UBI) zulässig und das Boot bei der Bundesnetzagentur auch gemeldet sein. Dementsprechend muss an Bord jemand mit UBI sein und man ist in Fahrt verpflichtet das Funkgerät einzuschalten und den Funk abzuhören. Zusätzlich müssen Revierkarten mit den zuständigen Funkstationen und Revierzentralen und deren Kanälen an Bord sein. Wenn jemand ohne UBI das Boot benutzt, dann muss das Funkgerät ausgebaut und von Bord entfernt werden (die Praxis sieht hier meist so aus, dass das FG ausgebaut und irgendwo in einer Kiste unter Deck verstaut wird). Eine Abmeldung bei der Bundesnetzagentur ist nicht notwendig, wenn das Boot später wieder mit FG benutzt wird. Ich lerne aber auch sehr gern dazu, und wenn jemand entsprechende Paragraphen zur Hand hat, die hier für Klarheit sorgen bin ich dem sehr dankbar.
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Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg. Daniel |
#48
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In D darf eine Handfunke an Bord sein, vorausgesetzt sie ist in der Frequenzuteilungsurkunde eingetragen und der Schiffsführer hat den entsprechenden Funkschein. Sie darf nur in Deutschland nicht verwendet werden. In Nl z.B. dann schon.
Bei mir z.B. sind zwei fest eingebaute Funkgeräte, das aktive AIS, das Radar und eben eine Handfunke in der Frequenzzuteilungsurkunde offiziel eingetragen.
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Never wait for a perfect moment; just take a moment and make it perfect |
#49
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Hier ein schöner Link zu den Handfunkgeräten auf Sportbooten unter 20m.
https://maor.de/handfunkgeraet-auf-b...er-unzulaessig
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Never wait for a perfect moment; just take a moment and make it perfect |
#50
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![]() Zitat:
UBI habe ich mir noch nicht angesehen.....
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Viele Grüße Olli
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