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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #26  
Alt 20.03.2007, 18:21
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Tequila Tequila ist offline
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Hallo Gerd - wie schon ein paarmal geschrieben wurde: Einspruch einlegen, sauber begründen, Kopien deiner berichtigten Unterlagen einsenden und dann sollte das im Normalfall eingestellt werden.

Aber warum bist Du überhaupt angehalten worden ? Rache der Deutschen Justiz an Staatsbürgern der Alpenrepublik ?

(Man hört ja oft, dass in Österreich hin und wieder aus der langen Schlange auf der Landstrasse ein Deutscher rausgepickt wird, der dann - nach Schätzung - zu schnell war )

- oder hast Du einen Anlass geboten ?

Grüße
Heinz
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* hoffentlich werd` ich nie erwachsen *
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  #27  
Alt 20.03.2007, 19:18
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Hallo Heinz,
ich hatte am Hänger eine 4 Säulen Hebebühne für Pkw geladen, die war nicht in einem Verschlag sondern, wie soll ich sagen, in loser Schüttung, aber ordentlich mit etlichen Gurten befestigt. Das wurde auch nicht beanstandet der Polizist sagte auch das ist in Ordnung.
Ich vermute das der Anblick der Ladung am Hänger die Ursache einer Kontrolle war.
Anlass für die Anhaltung hab sicher keinen geboten, das währe mir vorgeworfen worden
Die Dame in Uniform hatte ein sehr barsches Auftreten, aber Rache schließe ich aus
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Grüße Gerhard
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  #28  
Alt 20.03.2007, 20:21
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Zitat:
Zitat von gerd5 Beitrag anzeigen
Ich vermute das der Anblick der Ladung am Hänger die Ursache einer Kontrolle war.
Das wird`s gewesen sein ....

Zitat:
Zitat von gerd5 Beitrag anzeigen
Die Dame in Uniform hatte ein sehr barsches Auftreten, aber Rache schließe ich aus
War auch nicht so bierernst gemeint ich find`s trotzdem schade, dass die Beamten nachdem sie deine berichtigten Papiere geseh`n habe, diesen Verwaltungsakt nicht gleich gestoppt haben. Hier fehlt es wohl an Fingerspitzengefühl.

Grüße
Heinz
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  #29  
Alt 20.03.2007, 22:54
Stingray 558 Stingray 558 ist offline
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Zitat:
Zitat von Picton16ft Beitrag anzeigen
Sagt mal Leute steh ich grad aufm Schlauch oder was is los?

Als ich vor 7 Jahren meinen Führerschein gemacht habe hat man mir beigebracht daß ich Kfz bis 7,5to zulässiges Gesamtgewicht bewegen darf und Hänger bis zum 1,5 fachen des zulässigen Gesamtgewichts der Zugmaschiene also bis maximal also 11,25to, d.h heiß das Gespann dass ich mit der Klasse 3 bewegen darf, darf ein zul Gesamtgewicht haben von max 18,75to haben.

Wenn gerd5 jetzt sagt sein auto hat ein zul.Gesamtgewicht von 2,4to und der Hänger von 1,3to (jetzt mal egal was im Schein steht), wo ist dann das Problem (ich geh jetzt mal davon aus, daß er den Führerschein von 2000 gemacht hat )

kann mich mal einer aufklären? Seit wann darf denn das tatsächliche Gewicht von Zugmaschine+Hänger nicht mehr auf die Waage bringen als das zulässige Gesamtgewicht der Zugmaschine?



Viele, die einen rel. Schweren Anhänger dran haben, sind dann ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs!! (wenn Anhänger schwerer als Leergewicht des Fahrzeugs)
--
Zitat:
(ADAC)
Bei Lkw über 3.500 kg wie auch bei Bussen ist für die Mitnahme von Anhängern über 750 kg jeweils eine eigene Fahrerlaubnisklasse vorgesehen. Bei den Anhängerführerscheinen C1E und D1E darf das zulässige Gesamtgewicht der Kombination 12.000 kg nicht übersteigen; auch muss das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers unter der Leermasse des Zugfahrzeuges bleiben. Die Grenze einer Fahrberechtigung der Klasse CE oder DE ergibt sich dagegen aus den allgemeinen Vorschriften über das zulässige Gesamtgewicht und die zulässige Anhängelast.

Für einen – wenn auch nur kleinen – Teilbereich der Klasse 3 ist für den Besitzstand allerdings eine Einschränkung zu machen: Bisher berechtigte der Pkw-Führerschein zum Führen von Kraftfahrzeugen bis 7.500 kg zulässigen Gesamtgewichts sowie einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse, die – unter Beachtung der gesetzlichen Achslast – das 1,5fache des Zugfahrzeuges nicht übersteigt. Somit konnten mit der Klasse 3 im günstigsten Fall Züge bis 17.500 kg bei einachsigen bzw. 18.500 kg bei Anhängern mit Tandemachse gefahren werden.
Diese Züge fallen zukünftig in die Klasse CE und unterliegen damit – auch ohne Umtausch – der unten dargestellten Befristung auf das 50. Lebensjahr. Nur wer auch in Zukunft Züge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 12.000 kg mit der Pkw-Fahrerlaubnis fahren möchte, muss einen Antrag auf Erteilung der Klasse CE 79 stellen: Diese Schlüsselzahl schließt die Lücke für Gespanne über 12.000 kg bis zum bisherigen Umfang der Klasse 3.


---------------

(aus div. Quellen.. )

Welche Klassen erhält man beim Umtausch der Klasse 3 in den Kartenführerschein auf Antrag?
Klasse CE beschränkt auf eine Kombination aus einem Zugfahrzeug bis 7,5 t und einem einachsigen Anhänger (auch mit Tandemachse) bis zu 11 t und einem max. zulässigen Gesamtgewicht bis zu max. 18,5 t.

Diese Zusatzeintragung "CE79" umfasst die Anhänger-Berechtigungen der früheren Klasse 3, soweit sie über die Klasse C1E hinausgehen und ist beschränkt auf 3 Achsen sowie befristet bis zum 50. Lebensjahr. Eine Verlängerung erfolgt für jeweils 5 Jahre bei dem Nachweis der gesundheitlichen Eignung und des Sehvermögens.

--
InhaberInnen von Fahrerlaubnissen der Klasse 2 oder der Klasse 3, die Fahrzeugkombinationen mit bis zu 3 Achsen und bis zu 18,5 t führen, verlieren durch das neue Recht - auch ohne Umtausch - am 50. Geburtstag ihre Fahrberechtigung. Sie können aber bis zu zwei Jahre nach Vollendung des 50. Lebensjahres die Klassen C und CE unter Vorlage der ärztlichen Untersuchungen neu erteilt bekommen; der Besitzstand entfällt jedoch. Danach ist die komplette Führerscheinprüfung notwendig.
__________________
Grüße von Herbert
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  #30  
Alt 21.03.2007, 12:49
Stingray 558 Stingray 558 ist offline
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Zitat:
Life 0815
Zitat:
Zitat von xtw
Achtung beim Umschreiben von rosenen Lappen auf den Neuen in Deutschland ! Die 7,5 t werden NUR AUF ANTRAG eingetragen !!! Ansonsten bekommt man nur den 3,8er ! In meinen Augen ne Riesensauerei, aber nichts, was mich an hiesigen Behörden wundert...

Life 0815
Hallo,
bitte nicht verallgemeinern. Nachdem mir in Prag mein alter Grauer geklaut worden ist, wurden auf meinem Neuen alles, was möglich ist eingetragen:

A1,B,C1,BE,C1E,M,L,T

Gruß vom Rhein

Hartmut
….bekommt man nur den 3,8er……. ist 3,5er

Das ist leider nicht alles, was möglich ist!!
Ihr müsst darauf achten, das, bei einer Umschreibung des alten Führerschein „3“ ein extra Antrag gestellt werden muss für die Klasse „CE 79“ !!

Wenn nicht: (z.B. bei Hartmut seine eingetragenen Klassen Beispiel: Zug gesamt 3501 kg; Hänger nur 1 kg schwerer als Leergewicht Kfz: darf nicht gefahren werden!!
Der Hänger darf nicht schwerer sein als Leergewicht Kfz!! (über 3,5 to zuggewicht)
Also: Hänger gesamt 3,5 to bedeutet Leergewicht Kfz über 3,5 Tonnen!! (ev. Hummer kaufen…)
Die Führerscheinstellen weisen in der Regel nicht darauf hin bzw. wissen das zum Teil nicht!!

Ging mir selber so, Falschauskunft!
Habe jetzt diese Gewichtseinschränkung!!
Das wissen viele nicht, und allein hier im Forum wird’s einige geben, die ohne gültigen Führerschein unterwegs sind.
Gab früher so ne Broschüre „EU-Führerschein“ vom Innenministerium, wo es hieß:
„ Besitzstandswahrung“ aber das ist nicht korrekt!
Diese „CE 79“ gab es nur auf entsprechenden Antrag!
__________________
Grüße von Herbert
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  #31  
Alt 21.03.2007, 14:03
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Picton16ft Picton16ft ist offline
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Leider gilt der Grundsatz "Unwissenheit schütz vor Strafe nicht" und dann wirste vorm kadi gefxxxt

ich hör das zum ersten mal, wer soll denn da durchblicken? ich wette jeder 2 Cop hat kein Plan davon

oder er musste dafür einen 7wöchigen Lehrgang besuchen
__________________
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