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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#26
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Hallo Gerd - wie schon ein paarmal geschrieben wurde: Einspruch einlegen, sauber begründen, Kopien deiner berichtigten Unterlagen einsenden und dann sollte das im Normalfall eingestellt werden.
Aber warum bist Du überhaupt angehalten worden ? Rache der Deutschen Justiz an Staatsbürgern der Alpenrepublik ? (Man hört ja oft, dass in Österreich hin und wieder aus der langen Schlange auf der Landstrasse ein Deutscher rausgepickt wird, der dann - nach Schätzung - zu schnell war ) - oder hast Du einen Anlass geboten ? Grüße Heinz
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* hoffentlich werd` ich nie erwachsen * * Heinz * |
#27
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Hallo Heinz,
ich hatte am Hänger eine 4 Säulen Hebebühne für Pkw geladen, die war nicht in einem Verschlag sondern, wie soll ich sagen, in loser Schüttung, aber ordentlich mit etlichen Gurten befestigt. Das wurde auch nicht beanstandet der Polizist sagte auch das ist in Ordnung. Ich vermute das der Anblick der Ladung am Hänger die Ursache einer Kontrolle war. Anlass für die Anhaltung hab sicher keinen geboten, das währe mir vorgeworfen worden Die Dame in Uniform hatte ein sehr barsches Auftreten, aber Rache schließe ich aus
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Grüße Gerhard |
#28
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Zitat:
Zitat:
Grüße Heinz
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* hoffentlich werd` ich nie erwachsen * * Heinz * |
#29
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Zitat:
Viele, die einen rel. Schweren Anhänger dran haben, sind dann ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs!! (wenn Anhänger schwerer als Leergewicht des Fahrzeugs) -- Zitat:
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Grüße von Herbert |
#30
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Zitat:
Das ist leider nicht alles, was möglich ist!! Ihr müsst darauf achten, das, bei einer Umschreibung des alten Führerschein „3“ ein extra Antrag gestellt werden muss für die Klasse „CE 79“ !! Wenn nicht: (z.B. bei Hartmut seine eingetragenen Klassen Beispiel: Zug gesamt 3501 kg; Hänger nur 1 kg schwerer als Leergewicht Kfz: darf nicht gefahren werden!! Der Hänger darf nicht schwerer sein als Leergewicht Kfz!! (über 3,5 to zuggewicht) Also: Hänger gesamt 3,5 to bedeutet Leergewicht Kfz über 3,5 Tonnen!! (ev. Hummer kaufen…) Die Führerscheinstellen weisen in der Regel nicht darauf hin bzw. wissen das zum Teil nicht!! Ging mir selber so, Falschauskunft! Habe jetzt diese Gewichtseinschränkung!! Das wissen viele nicht, und allein hier im Forum wird’s einige geben, die ohne gültigen Führerschein unterwegs sind. Gab früher so ne Broschüre „EU-Führerschein“ vom Innenministerium, wo es hieß: „ Besitzstandswahrung“ aber das ist nicht korrekt! Diese „CE 79“ gab es nur auf entsprechenden Antrag!
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Grüße von Herbert |
#31
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Leider gilt der Grundsatz "Unwissenheit schütz vor Strafe nicht" und dann wirste vorm kadi gefxxxt
ich hör das zum ersten mal, wer soll denn da durchblicken? ich wette jeder 2 Cop hat kein Plan davon oder er musste dafür einen 7wöchigen Lehrgang besuchen
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