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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#26
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1) War diese Überführung im Herbst schon geplant / vereinbart und Teil des Kaufvertrags? 2) Warum sollst Du das Boot auf halbe Strecke entgegen bringen? 3) Was ist wenn der Motor oder andere technische Dinge sich unterwegs verabschieden? 4) Was ist wenn das Boot unterwegs verunfallt? 5) Ist das Boot schon vollständig bezahlt? Ich sehe es ähnlich wie Klaus in einem seiner Posts. Das hört sich für mich alles sehr windig an und ich wäre da sehr vorsichtig. Ich sollte auch schon mal ein Boot auf einem Trailer dem Käufer ein Stück entgegen bringen. Habe dankend abgelehnt.
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Viele Grüße Olli
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#27
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Du hast es so dargestellt, als ob dies die einzige Möglichkeit der Besitzverschaffung ist. Richtig ist, dass der Besitz übergehen muss. Das aber ausschließlich am Lösen der Festmacher "festzumachen" triftt das Problem nicht. Im Übrigen bin ich der Meinung, dass Juristen (zu denen ich auch gehöre) im Wesentlichen damit beschäftigt sind, Probleme zu lösen, die sie selbst verursacht haben (die Juristen gehen da sehr arbeitsteilig vor ![]()
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viele Grüße Blondini (Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.) |
#28
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Ohne dass es war rein zu interpretieren gäbe. Juristisch betrachtet wäre auch die andere Überführung des Forums im Augenblick diskussionswürdig. Der TE hat ein Boot in F gekauft, ohne es je gesehen zu haben. Bezahlt hat er es, der bestellte Gutachter überführt es gerade (hoffentlich) auf eigenem Kiel. Wem gehört es im Augenblick? Im Schadensfall? Der TE als Käufer hat jedenfalls bisher keinen Besitz von dem Boot ergreifen können, meiner Meinung nach. Gruß Totti
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#29
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Hi!
Herzlichen Glückwunsch. Wir sind im IPR (internationales Privatrecht, das inzwischen massiv vom EU-Recht überlagert wird). Kaufst Du in Frankreich, dann ist schon die erste Frage, welches Recht gilt (F oder D).
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viele Grüße Blondini (Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.) |
#30
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![]() Zitat:
![]() Grüße Totti
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#31
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Hi!
Also zurück zum Ausgangsfall (überlegenswerte Gedanken): 1. Hat der Verkäufer schon den Kaufpreis vollständig erhalten? Nein, dann würde ich hier aufhören zu denken. Ja, dann 2. Mit dem Käufer hinsetzen und eine Vereinbarung zu folgenden Fragen treffen: a) Versicherungsverhältnisse zum Zeitpunkt der Überführung b) Risikotragung für Untergang der Sache (z.B. Ausschluss leichter Fahrlässigkeit und sonst was). Aber alles macht nur Sinn, wenn die Knatter im Kasten ist.
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#32
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Der Eigentumsübergang beim Bootskauf ist nicht immer unproblematisch. Als wir unser Boot neu gekauft hatten (Neuboot beim Händler gekauft), blieb es noch einige Monate in der Halle...
Wir hatten deshalb bezüglich des vollzogenen Eigentumübertrages, zusätzlich zum Kaufvertrag, zusätzlich abgesichert. Der Sachverhalt ist zwar nicht genau wie hier, bezüglich der grundsätzlichen Problematik kann man sich ja hier mal einlesen....besonders auf 2.3 achten! https://maor.de/bootskauf-und-eigent...es-verkaeufers Ich würde mich da auch ganz genau absichern!
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![]() Gruß Berni ![]() |
#33
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Dann kam die Pleite von Jetten und sowohl ein weit gebautes Boot, als auch Geld weg. Lässt sich auch im Forum nachlesen. Natürlich ein andere Konstellation. Grüße Totti
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#34
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Früher hat man, auch in diesem Forum, auf Wahrschau bei Wind und Wetter, navigatorische Kenntnisse sowie eine passende Ausrüstung verwiesen. Wie sich die Zeiten doch ändern.
Grüße Matthias. |
#35
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Hi!
Das ist ein Rechtströd und kein Tröd über Seemannschaft.
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