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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#26
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Meinst Du vielleicht eine Teilungserklärung für Eigentumswohnungen?
Bernd.
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Auch ein Komma kann lebenswichtig sein! Richterspruch A: Hinrichten, kann man nicht laufen lassen! Richterspruch B: Hinrichten kann man nicht, laufen lassen! |
#27
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EBEND,
sonst würde es hier keinen Sinn ergeben, oder ? In diesem Sinne Averna Dirk
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AVERNA - Dirk Jeder kann was gut, ich kann gut am Meer sitzen GRÖMITZ Die Perle der Ostsee
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#28
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Dann sag doch, was Du meinst. Du fühlst Dich wohl immer belehrt? Dabei belehrst Du doch die Anderen, oder? Versuch's mal ohne diesen Ton, einfach nur sachlich.
Von Eigentumswohnungen war bisher noch keine Rede... Aber gut nun... Bernd.
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Auch ein Komma kann lebenswichtig sein! Richterspruch A: Hinrichten, kann man nicht laufen lassen! Richterspruch B: Hinrichten kann man nicht, laufen lassen!
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#29
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Hallo Gabi,
falls Du dich zur Einsichtnahme im Grundbuch entschließen kannst, bitte den zuständigen Notar zu dem Termin, da : - bei alten Heften, der Inhalt oft sehr schwer lesbar (Handschrift, Süterlin) - der Inhalt u.U. für Ungeübte sehr schwer verständlich ist. - der Notar die örtl. Eigenheiten kennt und Dich entsprechend weiterempfehlen kann. Grüße Herbert
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#30
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Zitat:
billiger ist es, sich einen unbeglaubigten (reicht, braucht nicht beglaubigt zu sein) Auszug vom Grundbuchamt geben / schicken zu lassen und zum Termin beim RA/Notar mitzunehmen |
#31
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Zitat:
Wenn es um zwei Haushälften geht kann es sich doch bei der Teilung eigentlich logischerweise nur um Teileigentum handeln, alles andere wäre unsinnig. Ein Grundstück lässt sich jederzeit teilen. Wir sollten jetzt aber aufhören, den das hier interessiert Gaby überhaupt nicht. In diesem Sinne Averna Dirk
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AVERNA - Dirk Jeder kann was gut, ich kann gut am Meer sitzen GRÖMITZ Die Perle der Ostsee
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#32
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Recht hast DU, denn das interessiert Sie nicht. (Doppelhaus??)
Bernd.
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Auch ein Komma kann lebenswichtig sein! Richterspruch A: Hinrichten, kann man nicht laufen lassen! Richterspruch B: Hinrichten kann man nicht, laufen lassen! |
#33
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@ ToDi.
Würde ich nicht denken, da bei uns in Württemberg der Notar der grundbuchführende Beamte ist. D.h. er ist im Haus und der Verantwortliche für den jeweiligen Grundbuchbezirk. Meiner Erfahrung nach sollte es gar nichts kosten und wenn, dann nur einen geringsten Obulus. Vorteil: Man erhält eine schlüssige, umfassende Antwort aus erster Hand. Grüße Herbert
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#34
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Stimmt, hatte nicht dran gedacht, mal nachzugucken, wo der Fall spielt. Klar, dass das dann nichts extra kosten sollte.
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#35
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Vielen Dank Euch allen! Ihr habt mich ja richtig mit Antworten verwöhnt!
Habe also alle Bücher eingesehen, sichergestellt, daß unser Keller nicht doch mit irgendeiner klammheimlichen Einschränkung belastet ist und hab' dann einer Anwältin den ganzen Packen zugeliefert. Sie hat sich für folgenden Rat und Vorgehensweise entschieden: Sie machte den Ghostwriter für einen Brief, der das Angebot eines über den Verkauf hinausreichenden vertraglichen Nutzungstausches beinhaltet (jeder nutzt weiterhin das, was er vom anderen seither auch genutzt hat). Beisst er nicht an, soll jeder das Seine zurückerhalten und das Fremde räumen. Sie hat natürlich alles terminiert. Sie riet mir von einem Eigentumsübertrag ab. Das mag seinen Grund darin haben, daß der uns gehörende Kelleranteil, den der Nachbar belegt, doppeltsoviele qm hat wie der Stellplatzanteil, den wir vom Nachbarn nutzen. Auf ihren Namen auf dem Briefkopf wollte sie erstmal verzichten. Ich hätt' ihn ja lieber gleich gefrühstückt, netter Tonfall, ja, aber hart in der Sache - manchmal kann man auch beim Handstreich Glück haben. Aber hab' ich nun bei der Anwältin Geld ausgegeben, will ich auch ihren Rat und Verstand nutzen, sonst hätte ich meine Mäuse ja gleich in den Gulli werfen können. Gruß Gabi Ihr Nordlichter habt's doch schön beim Platz: Wir sitzen so eng aufeinander hier. Einfach zuviele Dächer, wenn man auf's Tal schaut. Man sollte nicht glauben, daß man um so ein paar qm so ein Aufheben macht. Aber wenn halt kein Platz ist.. Geändert von cassa blanca (01.06.2007 um 07:58 Uhr)
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#36
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Hallo Cassa Blanca,
Du hast den richtigen Weg eingeschlagen. Kläre die Sache bei Zeiten, sonst kann das neue nachbarschaftliche Verhältnis richtig getrübt sein. Ansich verhält es sich ja so, das sich die oberflächliche Grenze wie schon gesagt nach unten und oben fortsetzt. So ist es zumindest in NRW. Alles andere muss separat geklärt sein. Ansonsten viel Glück beim weiteren Vorgehen und gute neue Nachbarn So long der Flip
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Motorleistung wird völlig überbewertet. |
#37
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sehe ich auch so
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#38
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Hab' doch versprochen, Euch auch zu erzählen , wie's weitergeht.
Unser Erbe hat mich angesprochen und mir ganz lieb gesagt, was für einen amüsanten Brief er von mir bekommen hat und daß wir zwei doch keine Schriftstücke brauchen und miteinander reden können. Einen Nutzungsvertrag macht er nicht und das mit dem Termin zum Keller räumen, das ist Blödsinn, das macht er natürlich gar nicht. Ich hab' auch ganz artig mit den Wimpern geklimpert. Bißchen Spaß muß ich ja auch haben. Gruß Gabi |
#39
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Es ist weitergegangen, aber noch nicht so, wie ich das gut finden würde. Es will eben der (scheidende) Altnachbar den halben Stellplatz behalten und den Keller auch - und zwar über seine Grenze hinaus.
Jetzt hat er grade beides: Ich habe den halben Stellplatz gemäß meiner eigenen Frist geräumt und natürlich nochmal gemäht und saubergemacht. Der Andere hat gar nix geräumt und mir einen Anwaltsbrief zuschicken lassen, er habe uns aus Gutmütigkeit den Stellplatz nutzen lassen und es gebe keinerlei Veranlassung, uns nun ein Vertragsverhältnis zu gewähren. Vom Keller steht nichts drin und ich werde nur mit Glück vor dem Verkauf zu einem Ergebnis kommen. Tja, ich kann ihm auch keine Beugehaft verschaffen, wenn er den Keller einfach nicht räumt und rausgibt. Wenn ich räumen lasse, muß ich in Vorleistung gehen, das würde ich ohne Prozess auch nicht wiedersehen. Recht ist was Schönes, aber es versagt in gewisser Weise am Willen des Einzelnen, es zu übertreten. Und weil ich ja immer mitdenken und dazulernen will: Was machen andere Leute da - außer dem nächsten Brief mit der nächsten Frist und der Androhung, vom eigenen Geld die Entsorgung der fremden Fässer zu bezahlen (um danach vom nächsten eigenen Geld schon die zweite gemeinsame Mauer hinzustellen)? Es grüßt Euch Gabi Geändert von cassa blanca (03.07.2007 um 07:49 Uhr) |
#40
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Hi Gaby!
Leider kenne ich den Grundriß deines Grundstücks nicht, aber hast du schon einmal überlegt, diesen Keller zur Tiefgarage umzubauen? Eine Trennwand, wie sie ja schon aus Brettern besteht zu versetzen sollte ja nicht das Problem sein. die alten Fässer (selbst wenn sie dabei kaputt gehen) vorher in den Restkeller verbringen. Selbstverständlich sollte das Ganze vor einem Verkauf des anderen Hauses passieren, damit es nicht gleich wieder Ärger mit dem Käufer gibt. Die Eigenleistung mit dem Umräumen ist sicher leichter zu verschmerzen, als erst mal in Vorleistung treten zu müssen. Außerdem hat man erst mal Tatsachen geschaffen, die keiner auf Rückbau einklagen kann. Handbreit und Gruß Klaus
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Gruß Klaus Eigentlich bin ich ganz anders, ich komme nur nicht dazu. |
#41
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Yeah, das wäre mal was ganz Neues! Wohne allerdings in einem 400-jährigen Denkmal mit selbsttragendem Gewölbe.
Gruß von Gabi, die sich vergnügt die neue Einfahrt vorstellt. |
#42
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Tut mir leid, aber ich muß auch grinsen. Gruß Klaus
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Gruß Klaus Eigentlich bin ich ganz anders, ich komme nur nicht dazu. |
#43
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Wie ist's weitergegangen?
Irgendwie nicht so prickelnd.
Ich gab also den halben Stellplatz her und bekam den Kellerstreifen nicht zurück. Es wurde eine erfolglose Nachfrist zur Räumung und Rückgabe des Kellerstreifens gesetzt. Sie hat immerhin die erste Reaktion erbracht: Der Nachbar Kellernutzer äußert sich ohne Erklärung dahingehend, daß er den Keller nicht herausrücke. Und nun die Vorbereitung der Räumungsklage, habe seither immer gehört, dass das angeblich "ewig" daure. Ist halt die Vorgehensweise der Anwältin. Aber ein bißchen frage ich mich schon, ob man nicht doch klüger durch zügiges Fakten-Schaffen zurückgenommen hätte, was einem gehört und dem Anderen das Klagen überlassen hätte...So habe ich ganz fachmännisch viel Aufwand, Geld kostet's auch, es dauert lange, nachher bleibt's doch noch am neuen Besitzer hängen und aus der gewünschten Ärgervermeidung wird dann nichts. herzliche Grüße Gabi Geändert von cassa blanca (03.08.2007 um 09:55 Uhr) |
#44
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Zitat:
Wenn er schon so dämlich reagiert, hilft dir nur der formale Weg. Dann hat er schwarz auf auf weiß was Sache ist, und du hast keine Problem mit dem Verkauf, weil die Dinge geklärt sind.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
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#45
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Deine Nachbarserben Können nicht dein Eigentum verkaufen,ich würde Denen mal folgendes mitteilen:ungünstigsten Falles,wenn du es richtig anstellst(und du stellst das richtig an,Pokere ein bischen)kann der Verkauf Rückabewickel werden,das bedeutet mindestens die warten ewig bis zur Klärung und Auszahlung des Geldes!!!so würde ich das Aufziehen Wichtig vorallem ist,mit dem neuen Nachbarn mußt du unter Umständen ein Lebenlang leben
Geändert von Norweger (03.08.2007 um 16:26 Uhr) |
#46
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...und Du die Fässer immer noch im Keller.
Sorry an alle Anwälte hier im Forum, aber ich bin fest davon überzeugt, daß wenn der Nachbar nicht einlenkt Gabi die Fässer früher oder später eh selbst entsorgen muß. Dann kann sie ja wieder klagen, daß sie die Kohle dafür wiederbekommt. Mittlerweile hat ihr Anwalt dann das 5fache gekostet als das entsorgen der Fässer. Gruß Markus
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Wer die Freiheit aufgibt, um mehr Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren. |
#47
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Ich verstehe zwar von rechtlichem nicht allzuviel. Aber wenn Du den Kaufinteressenten Deines Nachbarn kennst, würde ich diesen über den "Keller-Zustand" schriftlich informieren. Damit dieser jetzt schon weiss, dass ihm nach dem Hauskauf nur ein Teil des Kellers gehören wird.
Kopie davon an den aktuellen Nachbarn. Dadurch ist der Käufer verunsichert. Das erschwert dem Verkäufer den Vertragsabschluss, folglich müsste er dann an einer Klärung des Zustandes etwas mehr Interesse zeigen.... Gruss Urs
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#48
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Danke für Eure Stellungnahmen. Heute ist die inzwischen unumgängliche Räumungsklage fast schon geschrieben und Witz ist das natürlich auch keiner. 320 Euronen hab' ich auch schon brav abgelegt. Das ist fast der Gegenwert des Segelkurses im nahegelegenen Verein.
Hätte ich Fakten schaffen wollen, wäre das nicht allzu schwer gewesen. Der Keller ist an der falschen "Grenze" nur mit einer morschen Bretterwand abgeteilt. Das Entsorgen wäre mehr Arbeit als das Abreissen gewesen. Die Fässer hätte ich im schlimmsten Fall in Nachbars ihm wirklich gehörenden Teil rüberschieben müssen. Dann hätte ich ihm das zweifelhafte Vergnügen einer Klage überlassen können. Also, die ersten Tipps mit "Fässer aussaufen und Wand abreissen" haben sich sehr komisch angehört, aber ...grübel... ist das, was bei mir so unzügig und unter Einsatz meiner Kröten abläuft, irgendwie besser? Es grüßt Euch Gabi |
#49
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... und hast für's Leben gelernt, dass eine Gefälligkeit, so schön Sie auch ist, oftmals nicht nur Freude macht. Schafft für die Zukunft (rechts-)sichere Verhältnisse und spart damit Ärger und Geld.
Nun fürchte ich aber, dass ein verklagter Nachbar nicht unbedingt ein angenehmer Nachbar sein wird. Aber kommt Zeit, kommt Rat. Alles Gute in diesem Fall wünscht Bernd.
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Auch ein Komma kann lebenswichtig sein! Richterspruch A: Hinrichten, kann man nicht laufen lassen! Richterspruch B: Hinrichten kann man nicht, laufen lassen! |
#50
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Es ging weiter
Jaa, Pleiten, Pech und Pannen...Der "Erbe" hat immer noch nicht verkaufen können, ich streite also mit einem, der weggeht.
Die Räumungsklage ging raus und dann kam der Hammer: Der "Erbe" hat das Erbe nie angetreten. Meine Anwältin hat jemanden verklagt, dem nix gehört. Er hatte mal 'ne Firma, ging pleite, hat das Erbe ausgeschlagen und ist seit Jahren überall erfolgreich als Eigentümer aufgetreten. Nur schade, daß das meine Anwältin nicht gemerkt hat, obwohl sie bei der grundbuchführenden Stelle war. Offiziell gehört das jemand Anderem. Er hat mir gesagt, da geschieht, was er bestimmt, aber ich hatte irgendwie keine Lust mehr, mit ihm zu verhandeln. Er wollte, daß ich dem eigentlichen Eigentümer die Räumungsklage auf sein Wort hin erspare. Und nun kann ich von Vorne anfangen und den Richtigen verklagen, nicht ohne vorgerichtliche Fristsetzung, Nachfrist und allem Furz und Feuerstein. Ob ich das nicht lieber gleich selbst mache? Dann funktioniert es wenigstens. Ich habe nichts gekriegt für mein Geld, aber Vorauszahlung leisten müssen. Dabei habe ich der Anwältin im ersten Schriftsatz zur Darstellung des Sachverhalts zum potentiellen Beklagten gesagt, daß ich ihn als Eigentümer nur annehme, weil er das Haus verkaufen könne. Aber ich denke, die Gegenpartei richtet sich auf die Herausgabe des Kellers ein: Von den alten Weinfässern läuft was Nasses in meinen Keller rein und da ist jemand Fremdes im entstandenen Matsch rumgelaufen. Man kann also im weitesten Sinne annehmen, die "räumen". Seither ist ja auch nichts rausgelaufen. Ich will mal gar nicht erzählen, wie mich mein Scheineigentümer hübsch hochgenommen hat, weil meine Anwältin auf so was reingefallen ist. Und ich erzähle besser auch nicht, daß von mir das Honorar des gegnerischen Anwalts verlangt werden wird. Das möchte der nämlich von mir, weil ich einen Menschen verklagt habe, dem das betreffende Haus gar nie gehört hat. Geniale Idee meiner Anwältin: Wir lassen dem richtigen Eigentümer Zeit mit der Räumung und Herausgabe bis Jahresende, dafür trägt der Hintermann seine Anwaltskosten selbst. Jaa, und dann habe ich das Geld, das sie vergeigt hat, durch lange Wartezeit "verdient" und sie muß es nicht rausrücken. Nix für ungut, geehrte Anwälte, falls welche mitlesen, aber das hätte ich alleine so nie hingekriegt. Und gegen soviel ...nein, ich sag's nicht...hilft auch kein Mitdenken. Da hilft doch wirklich nur Bleiben-Lassen. Es grüßt Euch alle Gabi |
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