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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

Umfrageergebnis anzeigen: Wer hat schon mal sein Gespann urlaubsklar auf die Waage gestellt
alles im grünen Bereich 37 63,79%
3% überladen 8 13,79%
bis 10% überladen 8 13,79%
noch mehr überladen 5 8,62%
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  #26  
Alt 08.06.2007, 20:52
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Zitat:
Zitat von huebi Beitrag anzeigen
Einen Typenschein habe ich nie gesehen. Bei uns heißt das seit 2006 Zulassungsbescheinigung (früher Fahrzeugschein) und da sagt Feld 14 u. 14.1 was über Emissionsklasse, und ansonsten habe ich diesen Fahrzeugschein gerade noch mal durchgelesen: ein zulässiges Gesamtzuggewicht kommt darin definitiv nicht vor. Nur 1880 kg zul. Gesamtgewicht, 1500 kg Leergewicht, und 1500 kg zul. Anhängelast. Das Feld Stützlast ist leer

Hmm ich glaub noch immer wir reden an einander vorbei *g*
Bei uns gibts den Zulassungsschein. Das ist jenes Papier das von der Behörde bei der zulassung ausgestellt wird.
Und einen typenschein mit der Typengenehmigugn der Fahrzeugart. Gibts beim kauf und wird beim verkauf mit dem KFZ mitgegeben.

Ist das bei euch nicht so?

Bernd
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  #27  
Alt 08.06.2007, 20:58
Benutzerbild von Seestern
Seestern Seestern ist offline
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Zitat:
Zitat von huebi Beitrag anzeigen
[...] ein zulässiges Gesamtzuggewicht kommt darin definitiv nicht vor.
[...]
Bei manchen Autos wird das Gesamtzuggewicht in den Bemerkungen zusätzlich limitiert; meine Frau fährt einen 206CC (ich weiß, kein optimales Zugauto), der hat 1.562kg zulGG (F.1 / F.2), 1.100kg max. Anhängelast gebremst (O.1), aber unter 22 Bemerkungen und Ausnahmen "zul.Ges-Gew.d.Zuges max. 2.462kg", also 200kg weniger als die Summe.

Macht bei ausgenutzten 1.100kg + 50kg Stützlast eine sportliche Zuladung von 85kg (1.227kg Leermasse). Bisschen dünn für den Urlaub ...
__________________
Andreas
www.bootstechnik.de

alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207
Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
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