![]() |
|
Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
![]() |
|
Themen-Optionen |
#26
|
||||||||
|
||||||||
![]() Zitat:
![]() "Ein Seeschiff ist kein Sportboot" und um es mit Uli Hoeness zu sagen, "der Weihnachtsmann war noch nie der Osterhase". ![]() Meines Erachtens gibt es keine Legaldefinition eines "Sportbootes", so dass man hier tatsächlich mal einen Blick ins Gesetz werfen sollte. Ausgeschickt möchte ich erwähnen, dass es sich bei dem Kram um das Recht handelt, eine Flagge zu führen, nicht um eine Pflicht. In § 3 wird genannt, wie die Berechtigung nachzuweisen ist. Für den größten Teil der User (die Sportboote) wird d) wohl relevant sein: Zitat:
Zitat:
Zitat:
Was aber nicht heißt, dass es noch irgendwelche andere Gesetze und Verordnungen gibt, die zum Beispiel beim Einfahren in deutsche Hoheitsgewässer die Beflaggung verlangen. Just my 2 Cents Andreas *Edit : ich war zu lahm*
|
#27
|
||||
|
||||
![]()
Flaggenrechtsgesetz.... . Was soll man dazu noch sagen? Man kann also wirklich für alles Gesetze verfassen. Und: man tut es (zumindest hierzulande) auch!
Krass. Aber es ist eigentlich auch keine große Überraschung, schließlich ist auch die Form und das Gewicht des "Norm-Kots" sowie die durchschnittlich dazugehörige Menge Klopapier (12 Blatt) hierzulande genormt (was man nicht oft genug erwähnen kann ![]()
__________________
Gruß Nils |
#28
|
||||
|
||||
![]()
auch die Form und das Gewicht des "Norm-Kots" sowie die durchschnittlich dazugehörige Menge Klopapier (12 Blatt) hierzulande genormt (was man nicht oft genug erwähnen kann
![]() 12 Blatt !!! Is ja krass ![]() Hätt ich nicht gedacht. Aber wir wolln ja nicht abschweifen. ![]()
__________________
Jörg |
#29
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
![]() Hätt ich nicht gedacht. Aber wir wolln ja nicht abschweifen. ![]() ... und so einiges davon findet man am Grund der Yacht-Häfen wieder ...
__________________
Gruß Lars |
#30
|
|||
|
|||
![]()
Moin,
mich hat die WaschPol in Travemünde angehalten (mit dem Sportboot), weil ich ohne Flagge unterwegs Rtg Ostsee war. Wurde mündlich verwarnt. Begründung: ich könnte internationales Gewässer anlaufen... Gruß Torben |
#31
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
Tolle Begründung. Wahrscheinlich werde ich morgen wegen einem fehlendem D-Schild am Trailer verwarnt: Ich könnte ja ins Ausland fahren ![]() Ganz nebenbei: Der Feudel liegt bei mir auch im Boot. Manchmal hängt das Ding auch am Heck manchmal nicht wenn ich mal wieder einen Lappen gebraucht habe und nichts anderes gefunden habe ![]()
__________________
Und die √ allen Übels sind die 62 Gruß Henning |
#32
|
|||
|
|||
![]() Zitat:
Ausschlaggebend ist lediglich der von Dir zitierte § 1 Abs. 1. Zitat:
Mit § 3 wird lediglich geregelt, wodurch ein Nachweis zum Recht der Flaggenführung erbracht werden kann (z. B. im Ausland). Das hat aber erstmal nichts mit der Pflicht zur Führung der Bundesflagge zu tun, die sich aus § 1 ergibt. Visara. |
#33
|
||||
|
||||
![]()
Hi,
das mag durchaus sein, das Du Recht hast. In Ermangelung einer Definition des "Seeschiffes" im Gesetz, kann es sein, dass alles was auf der See schwimmt, ein Schiff im Sinne dieses Gesetzes ist. Dazu bräuchte man allerdings Kommentare oder die Regierungsbegründung zu dem Gesetz. Da ich beides nicht besitze, habe ich meine Auffassung aus dem Kontext hergeleitet. Was gegen Deine Auffassung spricht, ist der Nachweis der Berechtigung. Man kann mE nicht einerseits eine Pflicht erzeugen und dann den Nachweis der Berechtigung verlangen. Das ist paradox. Ich bleibe daher dabei, dass sich aus §4 (1) ergibt, dass es sich um registerpflichtige Schiffe (und eben nicht Boote oder Luftmatrazen) handeln muß. Zitat:
Gruß Andreas |
#34
|
|||
|
|||
![]()
Andreas, das Flaggenrecht kennt sowohl eine Pflicht ( § 1), als auch eine Berechtigung (§ 2) zum Führen der Bundesflagge.
Die Paragraphen 3 und 4 regeln die möglichen Nachweise zur Berechtigung zum Führen der Flagge. Absatz 1 des § 4 besagt doch lediglich, dass man, sofern man ein der in § 3 genannten Ausweise beantragt hat, diesen aber noch nicht besitzt, sehr wohl die Flagge führen darf, wenn für das Schiff keine Anmeldung im Schiffsregister erforderlich ist. Wie schon gesagt: das hat nichts mit der in § 1 genannten Pflicht zum Führen der Bundesflagge zu tun. Gruß Visara. |
#35
|
|||||
|
|||||
![]()
Moin,
Zitat:
Mal ganz pauschal in die Runde gefragt: Wieso sträuben sich eigentlich so viele von Euch, die deutsche Flagge spazieren zu fahren? Muß einem das als deutschem Staatsbürger peinlich sein (aus irgendwelchen historischen oder welchen anderen Gründen auch immer)oder geht es nur um die vermeidbare Ausgabe von 4,50€ für das Tuch oder ist das einfach nur eine Art von "ich bin dagegen, weil es alle anderen machen und es somit spießig ist" - Attitüde? Ich bin ganz sicher auch kein Freund von übertriebenem "Lokalpatriotismus" in jeder Form, aber ich habe in diesem Fall auch kein Problem damit, anderen zu zeigen wo ich herkomme oder zugehöre. (Nichtmal mit dem ![]() mfg Martin
|
#36
|
||||
|
||||
![]()
Und die sieht auch noch gut aus.
![]() Zu Deiner Frage: Ich sträube mich nicht, die Nationale zu führen. Ist auch bei mir im "Binnenhafen" nicht zu beobachten. Wenn Eigner an Bord ist, wird Adenauer rausgehangen, egal ob gefahren wird oder nicht. Ich konnte allerdings noch niemanden beobachten, der bei Sonnenaufgang gehisst hat und bei Sonnenuntergang wieder reingeholt hat. ![]() |
#37
|
||||
|
||||
![]() ![]() Zitat:
Zitat:
mfg Martin |
#38
|
||||
|
||||
![]()
Ich habe gerade am Samstag die theoretische Prüfungen zum SKS (Sportküstenschifferschein) gemacht und habe deshalb vorher intensiv die Fragen gelernt.
In der Frage Nr. 100 des Bereiches Schifffahrtsrecht heißt es: Wann und wo wird die Bundesflagge gesetzt? ------------------------------------------ Die korrekte Antwort darauf lautet: Auf in Betrieb befindlichen Yachten während der Flaggzeit in den Küstengewässern, auf See und im Hafen am Flaggstock am Heck, auf segelnden mehrmastigen Yachten auch im Topp des hintersten Mastes (nicht am Achterstag). Anmerkung: Küstengewässer = 12 sm-Zone Lothar
|
#39
|
|||||
|
|||||
![]() Zitat:
![]()
__________________
![]() Gruß Frank
|
#40
|
|||
|
|||
![]()
Hallo,
ich hab auch noch was. Im Buch "Seemannschaft" Seite 15 unter Faggenführung steht, daß eine Yacht, die an einer Regatta teilnimmt keine Nationalflagge führen darf. Sie gilt als Zeichen, dass die betreffende Yacht, den Wettkampf aufgegen hat. Wie will eine armer Polizist unterscheiden, wer an einer Regatta teilnimmt? MfG Bodo |
#41
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
Gruß Ecki
__________________
Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an. Leo Tolstoi |
#42
|
|||
|
|||
![]()
erstmal danke für die vielen antworten,allerdings so ganz schlau bin ich immer noch nicht,ging eigentlich darum wenn man sie mal vergessen hat!
können und dürfen ist ja lange noch nicht müssen und wenn einer von der wsp aussagt man könne ja ins ausland fahren ist das der größte quatsch! na ja werde sie bei meinem ostsee urlaub mal dranstecken und hoffen das sie eine weile hält. gruß |
#43
|
|||
|
|||
![]() Zitat:
![]() Nochmal schade: Das Gesetz nimmt tatsächlich keine Rücksicht auf Vergesslichkeit; man kann eben nicht alles haben. ![]() Visara. |
#44
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
![]() V.G.
__________________
Jörg |
#45
|
||||
|
||||
![]()
Moin tosomen!
Wer bei uns im Elbtief / Nordsee ohne Flagge fährt wird mit 10 Euro OWI bergrüsst. Wer Seeschifffahrtsstrassen befährt oder kreuzt hat sein Heimatland kenntlich zu machen. Ziel ist es das jeder ( u.a. deutsche Behörde ) den Heimathafen mit den dementsprechenden Rechten und Pflichten / Obliegenheiten erkennen kann. Die sind nämlich je nach Nation anders. Beliebtes Beispiel: Zolleinfuhr, Befähigungsnachweise usw. d.h. ein Gastlandschiff wird vermutlich gezielter durch die Behörde besucht als ein Heimisches. Selektiert wird im Vorfeld mit dem DF( Fernglas), wäre doch schlimm, wenn jedes Boot von WaPo / Zoll angelaufen werden müsste um dann festzustellen, dass es sich doch um Einheimische handelt, weil es keine Flagge zeigt. Die ganze Sache ist also auch ein bisschen Selbstschutz! Rechtsgrundlage ist momentan mein Gehirn ( meine Ausbildung ist schon ein paar Tage alt ), aber nächsten Freitag habe ich meine Skatrunde und ein Kartenkumpel ist Zolli ( mit ordentlich Fritten auf der Jacke). Gruss Jörg von der Freibeuter
__________________
Jörg von der (ex)Freibeuter ...
|
#46
|
|||
|
|||
![]() Zitat:
Mama, hilf ![]() ![]() |
#47
|
||||
|
||||
![]()
Rechtsgrundlage mein Gehirn
Wollte nicht Klugschei..., sondern wollte bloss Mitteilen, dass ich bzw. jeder der ein See Schein besitzt die entsprechende Lehrstunde hatte. Mir liegt es fern zu behaupten, irgendjemand macht seine Gesetze selber, sollte auch nicht so rüber kommen. Ich habe auch bis jetzt keinen gefragt. Ich habs halt im Kopf, dass ich das mal so gelernt habe und mir ist bekannt, dass Leute schon zahlen mussten. Ich habe bloss gesagt, dass ich jemanden mit Sachverstand fragen werde, von dem ich ausgehe das er es genau weiss. Ich persönlich freue mich in einem Rechtsstaat wie Deutschland leben zu dürfen, andere haben es garantiert schlechter...!
__________________
Jörg von der (ex)Freibeuter ...
|
#48
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
![]() fragt sich Matthias. |
#49
|
||||
|
||||
![]()
1. Wieso "armer Polizist"
![]() ![]() 2. Ab wann ist eine Regatta eine solche ![]() ![]() ![]() ![]() Das ist doch wohl albern, weil man doch wohl weiß, ob da ne Regatta stattfindet oder nicht, weil die doch wohl angemeldet ist....so von wegen Bürokratie und so
__________________
Gruß, Ingo |
#50
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
![]()
__________________
Gruß, Ingo |
![]() |
|
|