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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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Themen-Optionen |
#26
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Das ist mir neu, ist das wirklich so?
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Gruß Jörg |
#27
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Zitat:
Das Problem war, dass sich bei den Behörden niemand mehr mit den ganzen unterschiedlichen Regelungen der immer internationaler werdenden Herkunftländer ausgekannt hat - wie soll eine Küstenwachebesatzung auch wissen, welche Bestimmungen gerade in Schweden, Polen, Ungarn oder sonstwo bestehen? (die Italiener durften bis 40PS ohne Schein fahren, die Österreicher überhaupt ohne, die Deutschen bis 5PS usw. usw. usw...) Und dann gab es noch eine wahre Flut an irgendwelchen Club- oder Vereinsführerscheinen, welche dann nur in der Landessprache des Inhabers ausgestellt waren. Sicher ist es für viele ärgerlich, sich nun an die kroatischen Vorschriften umstellen oder anzupassen müssen - aber bitte denkt auch mal über die o.g. Probleme nach, wenn man z.B. einen Unfall hat, den ein Skipper aus meinetwegen Hinterkurdistan mit einem heimischen Vereinsschein verursacht hat... So ist die Sache nun einigermaßen klar geregelt und es gibt im Falle eines Falles weniger Komplikationen! Die Suppe wird auch sicher nicht so heiß gegessen wie gekocht - ich kann mir nicht vorstellen, dass es ein großartiges Problem gibt, wenn mal der Junior vom Schiff aus mit dem motorisierten Schlaucherl an Land fährt! L.G. Edwin *PS: Ich sehe bei unseren Prüfungsterminen in Rijeka in letzter Zeit auch jede Menge mehr Einheimische, die nun auch die Prüfung ablegen... |
#28
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Mindestalter zum Führen führerscheinfreier Aussenborder Kroatien!n
Zitat:
Ps:Habe ja nichts gegen die Kids aber wen du abends von deiner Tuor kommst und nicht mehr gefahrlos in den Hafen einlaufen kannst weil da lauter kleine Kondome rumeiern,hat die neue Bestimmung vielleicht was Gutes an sich habe selber 4 Kidis und weiß wie schwer so was sein kann. Gruß Peter
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Gruß Peter Grün lebt Blau bewegt Der wo liegen bleibt, wird ohne wen und aber abgeschleppt... |
#29
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Und noch seltsamer ist, daß immer wieder einmal solch unqualifizierte Behauptungen aufgestellt werden, die durch nichts zu belegen sind, weil sie schlicht falsch sind.
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#30
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Soweit ich weiß gilt immer noch, dass primär die Bestimmungen des Heimatlandes gelten. Hat da jemand schon genauere Meldungen?
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#31
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Zitat:
Es wird leider immer wieder solch ein Unsinn verbreitet ! Wieso sollen in Kroatien deutsche Gesetze Gültigkeit haben ?
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#32
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Das hat doch auch keiner behauptet, liebster bestinformierter Herr Rink. Auch in HR hat immer gegolten, dass man die Bedingungen des Staates, unter dessen Flagge das Boot fährt, erfüllen muss.Die Bootsführer aus Ländern, die keine Führerscheine kennen, müssen das kroatische Patent machen .
Also ist es so, dass ein 16jähriger mit deutschem Führerschein in HR Gleitboote unter deutscher Flagge fahren darf. Gerade eben auf der Website des kroatischen Ministeriums gelesen. Bitte weiter mit den Korinthen beschäftigen!
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#33
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Zitat:
Moin Michael, einmal tief durchatmen Sicher bringen diesen Thread Aussagen wie: Zitat:
Der deutsche Sportbootführerschein wird in Kroatien anerkannt als Legitimierung motorbetriebene Boote führen zu dürfen. Hierbei spielt es keine Rolle ob der Junge 16 ist oder älter. Einen expleziten Altersausschluß der Anerkennung "deutscher Sportbootführerschein" habe ich noch nirgendwo lesen können. Sollte ein Deutscher aber das HR-Patent machen, zählt wieder die Altersbeschränkung "18" Gruß Frank
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Große Geister sagen in wenigen Worten viel, kleine in vielen nichts. |
#34
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Zitat:
Wenn Du angeblich verbriefte Rechte deutscher Staatsbürger im Ausland in Anspruch nehmen möchtest, dann fährst Du sicher auch in Kroatien unter Alkohol mit Deinem Auto - schließlich darf man bei uns ja bis 0.5 Prom. fahren. Was interessiert da schon die 0,0 Grenze in Kroatien einen hartgesottenen Deutschen wie Dich.
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#35
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Zitat:
Ich denke, das ist irgendwo ein Widerspruch - wenn die Bestimmungen des Heimatlandes gelten würden, dann müsste dies auch mit den Führerscheinen so sein - ein Deutscher also bis 5PS führerscheinfrei sein, was aber definitiv nicht mehr der Fall ist! Zitat:
L.G. Edwin |
#36
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Hallo..
Jeder Schiffsführer der ein Gleitboot fährt muss 18 Jahre alt sein. Egal mit welcher Legitimation. Grüße Andi
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Wer sein Leben so einrichtet, dass er niemals auf die Schnauze fällt, der kann nur auf dem Bauch kriechen.
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#37
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Hallo alle,
ich hab noch aus meiner Fahrschulzeit in Erinnerung das da was war mit Deutschem Hoheitsgebier wenn eine Deutsche Flagge am Boot weht. Demzufolge gilt an Bord eines Deutschen Bootes auch Deutsches Recht. Ich bin mir aber nicht mehr sicher also steinigt mich jetzt deswegennicht gleich. Das ist im Prinziep aber auch gegenstandslos da wir uns ja mit dem Boot im Ausländischen Gewässer befinden m.M. nach. Ebenfalls habe ich aber auch mal gelernt das angeblich immer das Deutsche Führerscheinrecht für uns gilt auch im Ausland. Das kann irgendwo aber ja auch nichjt passen da ich z.B. in Holland mit einem SBF See auf deren Flüssen fahren darf. Es wird also richtig so sein das wenn die Ausländischen und Deutschen Gesetzt nicht konform sind immer das Strengere Gesetzt zur anwendung kommt im jeweiligen Land. Will damit sagen das die Strengeren Kroatischen Gesetzt für uns zu befolgen sind. Italien hat wie bereits an anderer Stelle gesagt wurde Führerscheinfreiheit bis 40 PS. Da unser Gestzt aber strenger ist dürfen wir eben in Italien nur bis 5 PS ohne Schein fahren.
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Gruß Jürgen
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#38
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Gegenfrage:
Darf ein 16 Jähriger Amerikaner in Deutschland Autofahren? Grüße Andi
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#39
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Das Seerecht war aber schon immer etwas anders, ist ja schliesslich auch viele Jahre älter.
Mit 16 Jahren und Gleitboot ist sicher eine unschärfe in den Gesetzen, d.h. es kommt auf die dich kontrollierende Person drauf an, ob es kostet oder nicht. Nett verhandeln und nicht aufs deutsche Recht pochen. Immer davon ausgehen dass man einen 17 jährigen allein ohne erfahrenen Bootsfahrer ein Gleitboot in die Hand gibt. Bernd
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Euer boote-forum.de Admin Bernd Geändert von Bernd (23.06.2007 um 16:28 Uhr) |
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Zitat:
Grüße Peter
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Gruß Peter Grün lebt Blau bewegt Der wo liegen bleibt, wird ohne wen und aber abgeschleppt... |
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Zitat:
Warum sollte das in Kroatien anders sein ?
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Zitat:
Grüße Peter
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Gruß Peter Grün lebt Blau bewegt Der wo liegen bleibt, wird ohne wen und aber abgeschleppt... |
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Zitat:
amtliche deutsche Scheine werden anerkannt und enthalten das Internationale Zertifikat der UN. Dieses wird so von Kroatien anerkannt !!! Somit darf der 17 jährige SFB-See Inhaber in Kroatien ein motorisiertes Gleitboot fahren. Weiterhin gilt: Kroatische B-Patent Inhaber Gleitboot erst ab 18 !!! Sollte dieses von der Polizei/Hafenmeister/etc. nicht anerkannt werden, besteht hier ein Informationsdefizit. Ist eure österreich. Befähigung nicht Zertifiziert ??? würde mich wundern Gruß Frank
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Große Geister sagen in wenigen Worten viel, kleine in vielen nichts. Geändert von Frank033 (24.06.2007 um 13:10 Uhr) |
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Zitat:
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* hoffentlich werd` ich nie erwachsen * * Heinz * |
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Erstens ist Boot und Auto unterschiedlichen Gesetzen unterworfen. Und sie ist amerikanische Staatsbürgerin!
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... hab` nur auf Andi`s Frage geantwortet ...
Zitat:
... und da ein Amerikanischer Staatsbürger im Ausland eben gemäß seiner heimatlichen Führerscheinregelung fahren darf, gehe ich davon aus, dass ein Deutscher Staatsbürger, der einen gültigen SBF mit 16 erworben hat, im Ausland DAS Boot fahren darf, dass er auch in Deutschland fahren dürfte Der Hinweis auf "Alkoholgrenzwerte" ist übrigens Blödsinn, denn natürlich muß ich mich im AUsland an die Gesetze des Landes halten, aber die Führerscheinbestimmungen gelten nicht für Bürger anderer Staaten. Ein Italiener durfte zb. vor der Führerscheinreform in Deutschland mit 14 Mofa fahren, mit 16 sogar 125er OHNE Geschw.beschränkung usw....
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* hoffentlich werd` ich nie erwachsen * * Heinz * |
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Na - endlich haben wir einen ausgewiesenen Rechtsexperten hier im Forum !
Ist schon toll zu wissen, daß hier studierte Juristen sagen was Sache ist. Da fährt man doch sehr viel beruhigter ins Ausland wenn man genau weiß, welche Rechte man als Deutscher im Ausland für sich in Anspruch nehmen kann ! Endlich können wir diesen uninformierten LK`s und Bullen mal zeigen, wozu ein deutscher Tourist in der Lage ist - man kennt ja nun deren Gesetze besser als sie selbst ....
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- Geändert von Fred (24.06.2007 um 18:23 Uhr) |
#48
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schön dass Du`s endlich verstanden hast
laut Auskunft der ADAC Sportschiffahrt ist es so dass der deutsche Bootsfahrer für jedes motorbetriebene Boot in Kroatien einen Sportbootführerschein-See benötigt. Da Dieser in Deutschland nur ein Mindestalter von 16 Jahren erfordert, dürfen 16 Jährige in Kroatien ein Boot führen, für dass in Deutschland der SBF See ausreicht. Laut Auskunft ADAC gilt das Wohnsitzprinzip
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* hoffentlich werd` ich nie erwachsen * * Heinz * |
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Zitat:
Hallo Heinz, kann Ich nur bestätigen. Viele Grüße Thomas
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Man muß ja die natürliche, geistige Überlegenheit von Vollakademikern anerkennen !
Zum Thema ADAC - die habe ein glattes Jahr gebraucht um zu bemerken, daß sich in HR die Führerscheinvorschriften geändert haben und verbreiten nun, daß diese Änderung zum 1.01.2007 eingetreten sei - völliger Blödsinn ! Wer sich bezüglich Auskünfte zum Thema Wassersport in Kroatien auf den ADAC verläßt, der ist u.U. heftig in den Arxxx gekniffen !
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- Geändert von Fred (24.06.2007 um 20:13 Uhr) |
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