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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#26
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Schengengrenze/Polen
Da nach dem Schengenbetritt von Polen keine Grenzkontrollen mehr
stattfinden,muß man nach der Gesetzenslage,dieses Grenzboot nicht mehr ansteuern. Gleichwohl kann der polnische Grenzschutz im Einzelfall eine Kontolle durchführen. Dann wird wie weltweit üblich,die Besatzung dem Bootsführer ein deutliches Zeichen geben längsseits anzulegen ,oder das Kontrollboot setzt die Beamten auf das zu kontrollierende Schiff/Boot über. Gruß Peter Vermerk Wer mit dem Boot (Oder) tanken fahren will,kann die Oder jetzt an jeder Stelle Richtung Polen und zurück passieren. Geändert von osten (21.12.2007 um 17:30 Uhr)
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#27
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Hmm,
ich versuche mal als Fragesteller zusammenzufassen: Signalwaffen: keine Änderung; aber ich habe erhellende Details erfahren. Ein-Auklarieren nicht mehr notwendig; Kontrollen des Entenschutzes natürlich wie immer möglich. Gilt jetzt mal für die Fahrt Berlin-Ostsee. Wenn man dann ins internationale Gewässer aufbricht muß ich natürlich weiterhin ausklarieren (zumindest in der Theorie) und kommend einklarieren - aber nicht mehr Oder oder Haffseits nochmal aus und einklarieren. Das finde ich schon mal ziemlich toll udn freue mich auf die nächste Fahrt. Es sei denn es widerspricht hier jemand ?? Dem BF-Forum schöne Weihnachten und schönen Dank für die Infos. Gruß Jochen
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#28
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Geh auf die Seite der Bundespolizei See . Dort steht ausführlich, was ich schon zusammenfassend geschrieben habe. Wieso manche das als falsch bezeichnen weiß ich nicht. Ich denke wenn es so von der Behörde veröffentlicht wird , kann man sich danach richten.
Bundespolizei See-Küstenwache Aktuelles / Sportschifffahrt Abschnitt FAQ- Grenzpolizeiliche Fragen.
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Gruß Karl-Heinz Die Bücher über meine Traumreise 2008 , 2010 und 2012 können jetzt per PN oder Mail bei mir bestellt werden. Für Details Jahreszahl anklicken. Auch als E-Book verfügbar. __________________ Geändert von nordic (21.12.2007 um 17:44 Uhr)
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#29
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Moin,
eigentlich hat sich nichts wirklich geändert, ausser das Polen jetzt so wie Dänekark(zB) behandelt wird. Nachzulesen (Stand Dez 07) bei der Bundespolizei: http://www.bundespolizeiamt-see.de/A...ootverkehr.pdf gruesse Hanse
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#30
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Genau darauf bezogen sich meine Beiträge. Wurden aber als Mutmaßung abgetan.
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Gruß Karl-Heinz Die Bücher über meine Traumreise 2008 , 2010 und 2012 können jetzt per PN oder Mail bei mir bestellt werden. Für Details Jahreszahl anklicken. Auch als E-Book verfügbar. __________________ |
#31
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Für den Grenzübertritt von Deutschland nach Polen scheint nun alles geklärt zu sein. Mal sehen, wie sich das in der Praxis so einläuft.
Wundern tut mich das ganze schon etwas. Ohne Anmeldung weiß kein Land mehr, wie viele Schiffe sich aus welchen Ländern in seinen Gewässern aufhalten. Wer kann etwas dazu sagen, ob das z.B. für Frankreich und Slowenien eben so gilt. In Italien war es schon immer schwierig einzuklarieren, d.h. niemand wollte etwas davon wissen. Auch schon vor Schengen. Ich weiß aber von Freunden, dass die Franzosen z.B. bei Ankunft aus Italien nach wie vor das Ausfüllen des "fiche d' escale" verlangen. Servus Paul |
#32
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und hier nochmal die beiden wichtigen Punkte aus den links von Karl-Heinz und Hanse:
... c) Reisen, die ausschließlich Häfen der Mitgliedsstaaten umfassen, die das Schengenrecht voll anwenden – das sind für den Bereich der Ost- und Nordsee 3 derzeit Deutschland, alle skandinavischen Staaten, Polen, Litauen, Lettland, Estland, die Niederlande, Belgien und Frankreich – werden die Ein- und Ausreise als Binnengrenzverkehr gewertet. Damit muss für diese Reisen keine zugelassene Grenzübergangsstelle mehr angelaufen werden. Einer Grenzerlaubnis bedarf es in diesen Fällen nicht mehr. Kontrollen können in Einzelfällen dennoch erfolgen. d) Für Reisen nach und von allen anderen Staaten – unter anderem Russland, Großbritannien und Irland – ist weiterhin das Anlaufen eines als Grenzübergangsstelle zugelassenen Hafens (siehe Nummer 5 und 10) vorgeschrieben. Sollen andere Häfen für die Einund Ausreise genutzt werden, bedarf es auch weiterhin der vorherigen Beantragung und Ausstellung einer Grenzerlaubnis. Sollte ein aus diesen Staaten einlaufendes Wasserfahrzeug in besonderen Fällen einen nicht als Grenzübergangsstelle zugelassenen Hafen anlaufen müssen (Nothafen), ist dies von der Schiffsführung unverzüglich den zuständigen Behörden zu melden. .... Super und Danke Jochen |
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