Zitat:
Zitat von sea114
das ist nur zum Teil richtig, Anlagen werden generell mit 150 mbar geprüft egal welcher Betriebsdruck die Flüssiggasanlage ist 30 oder 50 mbar
|
Das ist auch nur zum Teil richtig. Es steht zwar so in der G 608 aber in der Norm DIN EN 10239 steht ganz eindeutig Zitat: " ...wobei der Druck dreimal so hoch wie der Betriebsdruck, aber nicht höher als 150 mbar sein soll."
Während G 608 "nur" ein Arbeitsblatt zweier deutscher Gasverbände ist, ist die DIN EN 10239 europaweit eingeführt.
Wer also eine 30 mbar Anlage mit 90 mbar prüft, macht nichts falsch.
Ich finde es allerdings sinnvoll eine Anlage mit 150 mbar zu prüfen. Dann bleiben (hoffentlich) zumindest die Verschraubungen dicht, wenn der Betreiber der Gasanlage mal einen falschen Druckminderer einsetzt.