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  #26  
Alt 06.02.2008, 15:34
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blaue-elise blaue-elise ist offline
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Oha.
Da in Italien aber (anders als z.B. in Deutschland) eine Haftpflichtversicherung verpflichtend vorgeschrieben ist, wie handhaben die Österreicher das denn damit?
In Deutschland steht in der Regel bei fast allen Bootshaftpflichtversicherungen der Passus, dass die Gesellschaft von der Leistungspflicht befreit ist, wenn der Bootsführer den behördlich vorgeschriebenen Führerschein nicht hat. Ist das bei österreichischen Bootshaftpflichtversicherungen anders?
Ansonsten schreit das ja geradezu nach einem langwierigen Rechtsstreit mit ungewissem Ausgang im Schadensfall, besonders wenn es z.B. bei einem Personenschaden um mehrstellige Tausend Euro Beträge geht.

Gruß
Norman
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  #27  
Alt 06.02.2008, 19:43
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Zitat:
Zitat von blaue-elise Beitrag anzeigen
Oha.
Da in Italien aber (anders als z.B. in Deutschland) eine Haftpflichtversicherung verpflichtend vorgeschrieben ist, wie handhaben die Österreicher das denn damit?
In Deutschland steht in der Regel bei fast allen Bootshaftpflichtversicherungen der Passus, dass die Gesellschaft von der Leistungspflicht befreit ist, wenn der Bootsführer den behördlich vorgeschriebenen Führerschein nicht hat. Ist das bei österreichischen Bootshaftpflichtversicherungen anders?
Ansonsten schreit das ja geradezu nach einem langwierigen Rechtsstreit mit ungewissem Ausgang im Schadensfall, besonders wenn es z.B. bei einem Personenschaden um mehrstellige Tausend Euro Beträge geht.

Gruß
Norman
Wie schon geschrieben - ich habe das mit dem SBF-See explizit im Vericherungsvertrag stehen.
Sonst kann ich Dir dazu leider nichts sagen, da ich mir noch nie die Polizzen anderer angeschaut habe (ich lese nicht einmal meine eigenen)...
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Servus felix
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  #28  
Alt 07.02.2008, 14:13
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Zitat:
Zitat von blaue-elise Beitrag anzeigen
So ist es ja auch in jedem Fall rechtssicher, die deutschen Scheine werden ja auch überall anerkannt (im Gegensatz zu den z.B. Kroatischen).
Gruß
Norman
na so stimmt es aber sicher nicht, für Österreicher ist es egal ob ich einen D oder HR Schein habe und mein Schiff unter A Flagge fahre.

wo soll den da von der rechtsseite ein unterschied sein ?
entweder sind beide gültig für Österreicher oder eben nicht.

in einem Ösi Yachtforum stehen sehr interessante Beiträge über Scheine und Österreich will nicht sagen das die beiträge jetzt als amtlich zu bewerten sind aber zumindest es schreiben dort auch Prüfer bzw. funktionäre.


@Felix
Leider habe ich nie wieder den Beitrag von dir mit Straßburger gefunden den du damals im Boote Forum eingestellt hast.
Muß so 7 Jahre her sein und damals hat der Jürgen auch geschrieben das Ösi ein Jahr lang ohne Schein in D Küstengewässer fahren dürfen.
__________________
Gruß
herbert

Gott gab den Deutschen die Uhr und den Österreichern die Zeit

Geändert von herbert (07.02.2008 um 14:22 Uhr)
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  #29  
Alt 07.02.2008, 14:36
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blaue-elise blaue-elise ist offline
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Zitat:
Zitat von blaue-elise Beitrag anzeigen
So ist es ja auch in jedem Fall rechtssicher, die deutschen Scheine werden ja auch überall anerkannt (im Gegensatz zu den z.B. Kroatischen).
Zitat:
Zitat von herbert Beitrag anzeigen
na so stimmt es aber sicher nicht, für Österreicher ist es egal ob ich einen D oder HR Schein habe und mein Schiff unter A Flagge fahre.
OK, das kann natürlich sein, bei Österreichern kenne ich die Vorschriften diesbezüglich nicht.
Bei Deutschen wird der kroatische Schein allerdings in Italien nicht anerkannt und es gibt auch viele Deutsche, die keinen SBF, sondern nur den Kroatischen haben, weil sie in Deutschland gar nicht Boot fahren und keine Notwenigkeit sahen, hier den SBF zu machen, da er kroatische Schein bedeutend leichter und schneller zu machen ist.

Gruß
Norman
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  #30  
Alt 07.02.2008, 15:47
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Moin,
gibt es hier einen Juristen, der mal die "richtigen" Verordnungs-oder Gesetzestexte ausgraben kann? Ich finde nur indirekete Aussagen, zwar von sehr verlässlichen Quellen, aber eben indirekt.
Danach ist zumindest für deutsche Fahrgebiete Binnen und See klar: Ausländer, auch Deutsche mit ständigem Wohnsitz im Ausland (also zB. ich selbst) brauchen, wenn sie in Deutschland fahren, den für ihr Boot im Wohnsitzland vorgeschriebenen Schein. Und wenn da keiner vorgeschrieben ist, dürfen sie bei uns bis zu einem Jahr (ununterbrochen) ohne Schein rumfahren.
Es gibt natürlich (wenige ) Ausnahmen dazu (zB. auf dem Rhein).
http://www.dtmv-online.de/html/tradi...der_binne.html
http://www.sportbootschule-hotwater....hrerschein.pdf
Und das gilt im Gegenzug im gesamten Schengenraum.
So, nun sind die Profis dran, die ordentlichen Quellen auszugraben, damit die Rechtsunsicherheit verschwindet.
Gruesse
Hanse
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  #31  
Alt 07.02.2008, 17:17
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Zitat:
Zitat von herbert Beitrag anzeigen


@Felix
Leider habe ich nie wieder den Beitrag von dir mit Straßburger gefunden den du damals im Boote Forum eingestellt hast.
Muß so 7 Jahre her sein und damals hat der Jürgen auch geschrieben das Ösi ein Jahr lang ohne Schein in D Küstengewässer fahren dürfen.
Den hab ich auch nicht mehr - damals war ich noch jung, gesund und knackig.
Heute bin ich froh, dass ich mir merke wie ich nach Hause komme...
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Servus felix
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  #32  
Alt 08.02.2008, 00:19
herbert herbert ist offline
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Standard Boot

@ ja ja Felix wie die zeit vergeht du hast wenigstens nicht weit vom Heurigen nach Hause

@hanse
leider gibt es nicht wirklich was verbindliches für die Ösis
Wie felix schon schrieb wissen die Wapos alles und wenn nicht ist zumindest ein tag futsch

Frixos aus dem Charterforum hat sich in Griechenland bei der Küstenwache informiert
Österreicher/ Wohnsitz Österreich / Kroatischer Schein
kein Problem, aber wie gesagt Österreicher bei einem Deutschen sieht das ganz anders aus.
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Gruß
herbert

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  #33  
Alt 08.02.2008, 11:42
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@ ja ja Felix wie die zeit vergeht du hast wenigstens nicht weit vom Heurigen nach Hause
Nach zwischenzeitig 6 Kreuzbandrissen inkl. nachfolgender OP wird auch ein kurzer Weg gaaaanz lang
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Servus felix
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