boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Alles was schwimmt! > Kleinkreuzer und Trailerboote



Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

Antwort
Vorherige Seite - Ergebnis 1 bis 25 von 44
 
Themen-Optionen
  #26  
Alt 26.02.2008, 23:15
Benutzerbild von ralfschmidt
ralfschmidt ralfschmidt ist offline
BF-Trockendocktor
 
Registriert seit: 31.01.2002
Ort: Lünen / Sea Ray 180 CB Sea Ray SRV 195
Beiträge: 32.429
19.804 Danke in 14.367 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von team_shetland Beitrag anzeigen
Ich will den Sinn der Regelung für das Alter der Reifen nicht in Frage stellen, aber wer kümmert sich denn später noch darum und wer will es kontrollieren?
http://www.autokiste.de/index.htm?si...empolimits.htm
spätesten bei der nächsten HU wird das überprüft, das wäre dann ein erheblicher Mangel
durch die Einschränkungen sichert sich die Behörde die die 100 km/h Genehmigung erteilt hat doch nur ab, da mit falls doch mal einer verunglückt nur weil er an den Reifen gespart hat, klar ist wer den Schwarzen Peter hat
__________________
Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell
Mit Zitat antworten top
  #27  
Alt 27.02.2008, 16:25
buerob47 buerob47 ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 05.07.2005
Ort: Osterode/Harz
Beiträge: 168
Boot: kein Boot
128 Danke in 73 Beiträgen
Standard

Hallo Marswin,
-Zitat-
Das stimmt so nicht ganz, bei einem Neutrailer bekommst du das Gutachten gleich mit, brauchst du nur bei der Zulassungsstelle vorlegen. Allerdings sollten dann auch die Reifen neu sein, -Zitatende-


Das war wohl für die Rubrik "Was ich sonst noch weiss...
Ausgang und Frage von Flybridge war: -Zitat- ..... um mich mal nach der Umrüstung meines Trailers zu erkundigen.-Zitatende-
Außerdem muss der Trailer alle 2 Jahre zur HU, selbstverständlich wird da die 100 km/h Genemigung und deren Bedingungen mitgeprüft. Automatisch kann also die einmal erteilte Genehmigung wegen alter Reifen nicht erlöschen.
Außer, man rüstet auf alte um.
Grüsse vom Harz
Robert
Mit Zitat antworten top
  #28  
Alt 27.02.2008, 20:42
Benutzerbild von Jörg
Jörg Jörg ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 03.05.2005
Ort: Kulmbach - Punat
Beiträge: 11.622
Boot: Cranchi 50 HT
7.824 Danke in 4.595 Beiträgen
Standard

Du mußt die Stoßdämpfer aber nicht für 70€ bei Harbeck kaufen, dem TÜV ist das egal, woher die Dämpfer kommen
__________________
Gruß Jörg
Mit Zitat antworten top
  #29  
Alt 27.02.2008, 21:10
Benutzerbild von andreas.cc
andreas.cc andreas.cc ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 22.02.2008
Ort: bei Mosbach (Baden)
Beiträge: 145
Boot: Bayliner 2355 5,0l
82 Danke in 46 Beiträgen
andreas.cc eine Nachricht über ICQ schicken
Standard

Zitat:
Zitat von Jörg Beitrag anzeigen
Du mußt die Stoßdämpfer aber nicht für 70€ bei Harbeck kaufen, dem TÜV ist das egal, woher die Dämpfer kommen
Hallo Jörg!

Weißt du wo man passende Dämpfer günstiger bekommen kann? Bin nämlich auch grad am suchen...

Gruß, Andreas
__________________
Die Titanic wurde vom Profis gebaut, die arche Noah von einem Amateur...

http://www.plug-n-play-live.de - Live Cover Music
Mit Zitat antworten top
  #30  
Alt 27.02.2008, 21:15
Benutzerbild von Dicke Lippe
Dicke Lippe Dicke Lippe ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 09.06.2007
Ort: in der Pellenz
Beiträge: 8.055
Boot: 38' Stahleigenbau
Rufzeichen oder MMSI: DC8737 / 211717790
25.490 Danke in 8.980 Beiträgen
Standard stimmt

Fährst du mit einem solchen Anh. der eingetragene 100km/h hat zur HU und Reifen älter - HU nicht bestanden = Wiedervorführung!

und bei allen für 100km/h zugelassenen Anhängern gilt, seit die "Gespannabnahme" entfallen ist, (früher galt die Ausnahme ja nur für ein bestimmtes Gespann - selbst baugleiches Fhzg. durfte mit dem Anh. keine 100 fahren):

"Außerdem ist der Fahrzeugführer für die Einhaltung der Bestimmungen für Ausnahme 100 Km/H verantwortlich."

1) Also sollte einer der Reifen älter als 6 Jahre sein (z.B. Ersatzrad) keine 100 km/h sonst = Geschwindigkeitsübertretung.

2) Ein Reifen keine Zulassung für 120 km/h (z.B. Ersatzrad) = Geschwindigkeitsübertretung.

3) Aktuelles Zugfahrzeug kein oder defektes ABS = Geschwindigkeitsübertretung.

4) Leergewicht des aktuellen Zugfahrzeuges zu niedrig = Geschwindigkeitsübertretung.

Und Reifen die älter sind als 6 Jahre müssen auch nicht auf den Müll. Entweder als Ersatzrad (bis 80 km/h) benutzen oder gebraucht unter Angabe des Alters (ist nur fair ) verkaufen. Viele freuen sich über einen preiswerten Reifen für die paar km zum Heimathafen bzw. brauchen keine 100 km/h fähigen Reifen. Und werden die Reifen auch noch ein oder zwei Klassen Tragfähigkeit tiefer eingesetzt, ist da auch gar nix gegen zu sagen und die Reifen lassen sich noch ein paar Jahre bedenkenlos nutzen. ( Voraussetzung: nicht rissig, keine Vorschäden durch Bordsteine /Luftarm fahren o.ä. )
__________________
gregor

Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #31  
Alt 27.02.2008, 21:15
Benutzerbild von Jörg
Jörg Jörg ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 03.05.2005
Ort: Kulmbach - Punat
Beiträge: 11.622
Boot: Cranchi 50 HT
7.824 Danke in 4.595 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von andreas.cc Beitrag anzeigen
Hallo Jörg!

Weißt du wo man passende Dämpfer günstiger bekommen kann? Bin nämlich auch grad am suchen...

Gruß, Andreas
Nachdem die Dämpfer beim Trailer mit gummigelagerter Achse eh fast keine Funktion haben und nur vorhanden sein müssen kannst du z.B. welche aus dem Offroad Bereich nehmen, z.B. bieten sich gebrauchte aus dem Suzuki SJ410/413 an hab ich schonmal verbaut oder gibt es die beim Wohnwagenausrüster z.B. Fritz Berger für Wohnwagen
__________________
Gruß Jörg
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #32  
Alt 06.03.2008, 23:49
Benutzerbild von MaxB
MaxB MaxB ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 22.02.2007
Ort: Uhingen bei Göppingen
Beiträge: 153
Boot: Duarry Brio 520 RIB und Mahagoni Kleinkreuzer (Segel) Patricia 660
63 Danke in 45 Beiträgen
Standard

Wer erzählt Euch eigentlich den Unsinn über Österreich? Hier der aktuelle Auszug aus den offiziellen Bestimmungen:

Anhängerbestimmungen

Beim Transport von Pferden handelt es sich um einen sogenannten Großviehtransport:Höchstgeschwindigkeiten: Freiland: 70 km/h Autobahn 80 km/h



Klasse B


leichte Anhänger (bis 750 kg höchstzulässige Gesamtmasse), ein PKW mit 3.500 kg h.z.Gm. darf einen leichten Anhänger 750 kg ziehen
(also = 4250kg erlaubt)

a) ungebremst: Eigengewicht von Zugfahrzeug + 75kg muss mind. doppelt so groß sein, wie das momentane Gesamtgewicht des Anhängers
b) gebremst: Das momentane Gesamtgewicht des Anhängers darf die h.z.G. des Zugfahrzeuges nicht übersteigen
Höchstgeschwindigkeit: Freiland: 100 km/h ; Autobahn 100 km/h

schwere Anhänger (= h.z.Gm. über 750kg),wobei die höchst zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Eigenmasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigen darf und der Anhänger gebremst sein muss! Die Summe der höchsten zulässigen Gesamtmassen beider Fahrzeuge darf höchstens 3 500 kg betragen.Höchstgeschwindigkeit: Freiland : 80 km/h; Autobahn: 100 km/hKlasse B/ESumme der h.z.Gm. vom Zugfahrzeug und Anhänger dürfen 3500kg übersteigen!

max. Anhängergewicht lt Typenschein bzw. ZulassungsscheinDas Momentangewicht (Gesamtgewicht) des Anhängers darf die höchst zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigen. Bei geländegängigen Fahrzeugen den 1,5 fachen Wert (ob Fahrzeug geländegängig ist muß nachgefragt werden – Allrad alleine genügt nicht!!!Höchstgeschwindigkeit: Freiland : 70 km/h; Autobahn: 80 km/hh.z.Gm. = höchst zulässige Gesamtmasse (vor dem 01.11.1997 sagte man Gesamtgewicht)! Angaben ohne Gewähr!vor dem 01.11.1997 sprach man von Gruppen (Führerschein der Gruppe A, B, C usw.) ab 01.11.1997 gibt es Klassen (Führerschein der Klasse A, B, C, C1 usw.)
Mit Zitat antworten top
  #33  
Alt 07.03.2008, 12:40
Benutzerbild von Dicke Lippe
Dicke Lippe Dicke Lippe ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 09.06.2007
Ort: in der Pellenz
Beiträge: 8.055
Boot: 38' Stahleigenbau
Rufzeichen oder MMSI: DC8737 / 211717790
25.490 Danke in 8.980 Beiträgen
Standard schon gut

Zitat:
Zitat von MaxB Beitrag anzeigen
Wer erzählt Euch eigentlich den Unsinn über Österreich? Hier der aktuelle Auszug aus den offiziellen Bestimmungen:
Ja 100 in Österreich?

Da die aber die Geschwindigkeit schätzen dürfen, fahre ich da nie hin / durch....
__________________
gregor

Mit Zitat antworten top
  #34  
Alt 07.03.2008, 13:09
Dagobertreiten Dagobertreiten ist offline
Captain
 
Registriert seit: 19.09.2006
Beiträge: 615
Boot: Sea Ray
1.018 Danke in 491 Beiträgen
Standard

Wie, die dürfen die Geschwindigkeit schätzen,
Versteh ich nicht,ich habe doch einen Tacho im Fahrzeug und die Geschwindigkeit steht doch auf den Verkehrsschilder,was ich Fahren darf!!!

Gruß

Dagobertreiten
Mit Zitat antworten top
  #35  
Alt 07.03.2008, 13:17
Benutzerbild von Stephan123
Stephan123 Stephan123 ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 20.01.2007
Ort: Metropole Ruhr
Beiträge: 7.325
Boot: van den Hoven - Pacific
Rufzeichen oder MMSI: DHZN2 / 211785190
56.811 Danke in 11.997 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Dicke Lippe Beitrag anzeigen
Ja 100 in Österreich?

Da die aber die Geschwindigkeit schätzen dürfen, fahre ich da nie hin / durch....
Ist die beste Verbindung nach HR.
Sonst sind die Schluchtenxxxxxer verkehrstechnisch auch nicht meine Freunde.
__________________
Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
Mit Zitat antworten top
  #36  
Alt 07.03.2008, 13:19
Benutzerbild von Stephan123
Stephan123 Stephan123 ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 20.01.2007
Ort: Metropole Ruhr
Beiträge: 7.325
Boot: van den Hoven - Pacific
Rufzeichen oder MMSI: DHZN2 / 211785190
56.811 Danke in 11.997 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Dagobertreiten Beitrag anzeigen
Wie, die dürfen die Geschwindigkeit schätzen,
Versteh ich nicht,ich habe doch einen Tacho im Fahrzeug und die Geschwindigkeit steht doch auf den Verkehrsschilder,was ich Fahren darf!!!

Gruß

Dagobertreiten
Die Gendarmerie darf deine Geschwindigkeit aber schätzen. Da ist nicht unbedingt ne Blitze oder eine Lasermessung von Nöten!
__________________
Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #37  
Alt 07.03.2008, 13:19
Benutzerbild von ThomasM
ThomasM ThomasM ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 18.09.2007
Ort: nähe Regensburg
Beiträge: 882
Boot: Stingray LX 185 - Suzie Q
547 Danke in 358 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von MaxB Beitrag anzeigen
schwere Anhänger (= h.z.Gm. über 750kg),wobei die höchst zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Eigenmasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigen darf und der Anhänger gebremst sein muss! Die Summe der höchsten zulässigen Gesamtmassen beider Fahrzeuge darf höchstens 3 500 kg betragen.Höchstgeschwindigkeit: Freiland : 80 km/h; Autobahn: 100 km/hKlasse B/ESumme der h.z.Gm. vom Zugfahrzeug und Anhänger dürfen 3500kg übersteigen!

max. Anhängergewicht lt Typenschein bzw. ZulassungsscheinDas Momentangewicht (Gesamtgewicht) des Anhängers darf die höchst zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigen. Bei geländegängigen Fahrzeugen den 1,5 fachen Wert (ob Fahrzeug geländegängig ist muß nachgefragt werden – Allrad alleine genügt nicht!!!Höchstgeschwindigkeit: Freiland : 70 km/h; Autobahn: 80 km/hh.z.Gm. = höchst zulässige Gesamtmasse (vor dem 01.11.1997 sagte man Gesamtgewicht)! Angaben ohne Gewähr!vor dem 01.11.1997 sprach man von Gruppen (Führerschein der Gruppe A, B, C usw.) ab 01.11.1997 gibt es Klassen (Führerschein der Klasse A, B, C, C1 usw.)

Hääää??
Was bedeutet das für mich? Ich fahre einen T4 (aufgelastet) mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 2,8t + einen Trailer mit 1,7t macht nach Adam Riese 4,5t !!
Bin ich jetzt ein super schweres Gespann?
Darf ich den überhaupt fahren (Hab so nen ganz alten 3er Führerschein)?
Wenn ja (wovon ich jetzt ausgehe) dann mit 80?
__________________
Gruss Thomas

------------------
Stingray LX 185

Mit Zitat antworten top
  #38  
Alt 07.03.2008, 13:30
Benutzerbild von Stephan123
Stephan123 Stephan123 ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 20.01.2007
Ort: Metropole Ruhr
Beiträge: 7.325
Boot: van den Hoven - Pacific
Rufzeichen oder MMSI: DHZN2 / 211785190
56.811 Danke in 11.997 Beiträgen
Standard

[quote=MaxB;822323]Wer erzählt Euch eigentlich den Unsinn über Österreich? Hier der aktuelle Auszug aus den offiziellen Bestimmungen:








schwere Anhänger (= h.z.Gm. über 750kg),wobei die höchst zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Eigenmasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigen darf und der Anhänger gebremst sein muss! Die Summe der höchsten zulässigen Gesamtmassen beider Fahrzeuge darf höchstens 3 500 kg betragen.Höchstgeschwindigkeit: Freiland : 80 km/h; Autobahn: 100 km/hKlasse B/ESumme der h.z.Gm. vom Zugfahrzeug und Anhänger dürfen 3500kg übersteigen!


Also unter Summe verstehe ich die Addition von zwei Gewichten
und nicht einzel Gewichte vom Zugfahrzeug und Trailer



Bei 2,7 to Anhänger und 2,8to Navara (Zugfahrzeug) kannst du eh nur 80 km/h fahren
__________________
Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
Mit Zitat antworten top
  #39  
Alt 07.03.2008, 13:31
Benutzerbild von Stephan123
Stephan123 Stephan123 ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 20.01.2007
Ort: Metropole Ruhr
Beiträge: 7.325
Boot: van den Hoven - Pacific
Rufzeichen oder MMSI: DHZN2 / 211785190
56.811 Danke in 11.997 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von ThomasM Beitrag anzeigen
Hääää??
Was bedeutet das für mich? Ich fahre einen T4 (aufgelastet) mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 2,8t + einen Trailer mit 1,7t macht nach Adam Riese 4,5t !!
Bin ich jetzt ein super schweres Gespann?
Darf ich den überhaupt fahren (Hab so nen ganz alten 3er Führerschein)?
Wenn ja (wovon ich jetzt ausgehe) dann mit 80?
80km/h sehe ich auch so.
__________________
Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
Mit Zitat antworten top
  #40  
Alt 07.03.2008, 21:01
Benutzerbild von Jörg
Jörg Jörg ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 03.05.2005
Ort: Kulmbach - Punat
Beiträge: 11.622
Boot: Cranchi 50 HT
7.824 Danke in 4.595 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von ThomasM Beitrag anzeigen
Hääää??
Was bedeutet das für mich? Ich fahre einen T4 (aufgelastet) mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 2,8t + einen Trailer mit 1,7t macht nach Adam Riese 4,5t !!
Bin ich jetzt ein super schweres Gespann?
Darf ich den überhaupt fahren (Hab so nen ganz alten 3er Führerschein)?
Wenn ja (wovon ich jetzt ausgehe) dann mit 80?
Ja wenn dein Auto+Trailer zusammen mehr als 3,5t wiegen darfst du nur 80 fahren
__________________
Gruß Jörg
Mit Zitat antworten top
  #41  
Alt 07.03.2008, 21:46
Fortune Fortune ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 12.02.2008
Ort: Hamburg
Beiträge: 1.007
Boot: Sea Ray Sundancer 260
3.243 Danke in 1.469 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von MaxB Beitrag anzeigen
Wer erzählt Euch eigentlich den Unsinn über Österreich? Hier der aktuelle Auszug aus den offiziellen Bestimmungen:

Anhängerbestimmungen

Beim Transport von Pferden handelt es sich um einen sogenannten Großviehtransport:Höchstgeschwindigkeiten: Freiland: 70 km/h Autobahn 80 km/h



Klasse B


leichte Anhänger (bis 750 kg höchstzulässige Gesamtmasse), ein PKW mit 3.500 kg h.z.Gm. darf einen leichten Anhänger 750 kg ziehen
(also = 4250kg erlaubt)

a) ungebremst: Eigengewicht von Zugfahrzeug + 75kg muss mind. doppelt so groß sein, wie das momentane Gesamtgewicht des Anhängers
b) gebremst: Das momentane Gesamtgewicht des Anhängers darf die h.z.G. des Zugfahrzeuges nicht übersteigen
Höchstgeschwindigkeit: Freiland: 100 km/h ; Autobahn 100 km/h

schwere Anhänger (= h.z.Gm. über 750kg),wobei die höchst zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Eigenmasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigen darf und der Anhänger gebremst sein muss! Die Summe der höchsten zulässigen Gesamtmassen beider Fahrzeuge darf höchstens 3 500 kg betragen.Höchstgeschwindigkeit: Freiland : 80 km/h; Autobahn: 100 km/hKlasse B/ESumme der h.z.Gm. vom Zugfahrzeug und Anhänger dürfen 3500kg übersteigen!

max. Anhängergewicht lt Typenschein bzw. ZulassungsscheinDas Momentangewicht (Gesamtgewicht) des Anhängers darf die höchst zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigen. Bei geländegängigen Fahrzeugen den 1,5 fachen Wert (ob Fahrzeug geländegängig ist muß nachgefragt werden – Allrad alleine genügt nicht!!!Höchstgeschwindigkeit: Freiland : 70 km/h; Autobahn: 80 km/hh.z.Gm. = höchst zulässige Gesamtmasse (vor dem 01.11.1997 sagte man Gesamtgewicht)! Angaben ohne Gewähr!vor dem 01.11.1997 sprach man von Gruppen (Führerschein der Gruppe A, B, C usw.) ab 01.11.1997 gibt es Klassen (Führerschein der Klasse A, B, C, C1 usw.)





also was ist den nun klasse b/e (also ich habe auch führerschein 1,2,3)?? autobahn 100 kmh ? ggf. sind mir auch die sätze zu lang oder ich zu blöd..

noch mal auch speziell die frage: zugwagen mb tt 320 cdi zul. ges.gewicht 1880, plus ca. 2 t. trailer m. boot. 100 er zul. f. deutschland.

weiß es auch jemand genau ?? ich muß im sommer durch das transitland nach hr.
Mit Zitat antworten top
  #42  
Alt 08.03.2008, 10:03
Benutzerbild von Stephan123
Stephan123 Stephan123 ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 20.01.2007
Ort: Metropole Ruhr
Beiträge: 7.325
Boot: van den Hoven - Pacific
Rufzeichen oder MMSI: DHZN2 / 211785190
56.811 Danke in 11.997 Beiträgen
Standard

Du hast einen 320 cdi mit 1880 Kg zul. ges. Gew
Du meinst bestimmt Lehrgewicht.
Aber Du bist so auch schon über 3,5 to
__________________
Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
Mit Zitat antworten top
  #43  
Alt 08.03.2008, 14:56
Fortune Fortune ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 12.02.2008
Ort: Hamburg
Beiträge: 1.007
Boot: Sea Ray Sundancer 260
3.243 Danke in 1.469 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Stephan123 Beitrag anzeigen
Du hast einen 320 cdi mit 1880 Kg zul. ges. Gew
Du meinst bestimmt Lehrgewicht.
Aber Du bist so auch schon über 3,5 to
ja hast recht mit dem leer gewicht

mehr als 3,5,t hab ich auch schon hinbekommen auszurechnen. in dem auszug steht aber das schwere anhänger klasse b/e auf auto bahnen 100 kmh fahren dürfen .
kann mir das mal einer erklären oder verstehe ich hier etwas nich ??
Mit Zitat antworten top
  #44  
Alt 08.03.2008, 16:47
Benutzerbild von Stephan123
Stephan123 Stephan123 ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 20.01.2007
Ort: Metropole Ruhr
Beiträge: 7.325
Boot: van den Hoven - Pacific
Rufzeichen oder MMSI: DHZN2 / 211785190
56.811 Danke in 11.997 Beiträgen
Standard

die Summe der höchsten zulässigen Gesamtmassen beider Fahrzeuge darf höchstens 3 500 kg betragen.Höchstgeschwindigkeit: Freiland : 80 km/h; Autobahn: 100 km/hKlasse B/ESumme der h.z.Gm. vom Zugfahrzeug und Anhänger dürfen 3500kg übersteigen!

Wie schon gesagt die Summe ist die Addition von zwei oder mehreren Mengen
__________________
Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
Mit Zitat antworten top
Antwort
Vorherige Seite - Ergebnis 1 bis 25 von 44



Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 19:55 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.