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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
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Themen-Optionen |
#26
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...das ändert jedoch alles nichts an der tatsache dass der betrieb einer nicht (bsh-)zugelassenen anlage ohne frequenzzuteilung nicht zulässig ist, genauso wie dual-watch im binnenschifffahrtsfunk.
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#27
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Hallo,
ich möchte die allgemeine Verwirrung noch etwas vertiefen. In Belgien ist es ab 1.1.2009 Pflicht, das alle Boote mit einer Rumpflänge über 7 Meter mit Funk ausgerüstet sein müssen. Zusätzlich zum Schiff-Schiff-Kanal muss gleichzeitig der Kanal für die nautische Information abgehört werden. Siehe Kopie aus: Algemeen Politiereglement voor de Scheepvaart op de Binnenwateren, 01.01.2007 Art. 4.06. Marifoon 1. Een schip mag slechts gebruik maken van een goedgekeurde marifooninstallatie. 2. Het is verboden de kanalen voor het schip-schipverkeer, de nautische informatie en het verbinding hebben met de voor de scheepvaart ingestelde diensten te gebruiken voor mededelingen die niet voorgeschreven zijn door dit reglement of wanneer deze niet in het belang zijn van de veiligheid van de scheepvaart of van de personen aan boord. 3. Elk motorschip, waarvan de lengte van de romp meer dan 7 m is, moet zijn uitgerust met een goed functionerende marifooninstallatie. Zij moet functioneren op de kanalen bestemd voor het schip-schip verkeer, de nautische informatie en de voor de scheepvaart ingestelde diensten.8 4. Een met marifoon uitgerust schip moet de marifooninstallatie op ontvangst hebben ingeschakeld gelijktijdig op de kanalen bestemd voor schip-schip verkeer en voor de nautische informatie. Hij zendt op deze kanalen de voor de veiligheid van de scheepvaart noodzakelijke berichten uit. 5. Voor een duwstel en voor een gekoppeld samenstel zijn leden 3 en 4 slechts van toepassing op het schip aan boord waarvan zich de schipper van het samenstel bevindt. Ob es in Belgien erlaubt ist bei Schiffsfunkstellen (mit Atis) gleichzeitig 2 Kanäle abzuhören, weis ich nicht. Ebenso ist mir nicht bekannt wie Boote unter deutscher Flagge behandelt werden.
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Charly |
#28
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Zitat:
Macht ja irgendwie auch Sinn Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#29
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Heißt aber nur, dass im Notfall jeder alles nutzen darf, was der Rettung zuträglich ist. Also Funken darf dann auch jeder ohne Funkschein und Binnen wird Niemand etwas sagen, wenn die Funke auf "See" geschaltet ist und mit höherer Leistung sendet.
Die Seenotsignalmittel, ob Handraketen oder SigPi, darf im Notfall auch jeder benutzen, auch Kinder. Deshalb sollte ja auch jede an Bord befindliche Person wissen, wo sich die Rettungsmittel befinden und wie diese zu benutzen sind. Das heißt aber nicht, dass eine Funke eingebaut und betrieben werden darf, weil ja irgendwann mal ein Notfall eintreten könnte. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#30
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Zitat:
Dein Schiff offenbar zu kurz dafür. Derzeit findet in den Niederlanden ein Modellversuch mit ATIS-Handfunk- geräten statt, und die Briten machen einen solchen Versuch im Seefunk mit DSC-Handfunkgeräten (mit eigenem MMSI-Nummernkreis). Der Hintergrund für die Zurückhaltung der Behörden ist binnen wie buten derselbe: Angst vor Missbrauch als Mobiltelfon oder CB-Funk-Ersatz. Die Modellversuche sollen klären, ob diese Angst begründet ist. Zitat:
Belem |
#31
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Zitat:
Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#32
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Wieso falscher Verwendungszweck? Die 20-Meter-Grenze gilt für alle
Fahrzeuge, egal ob gewerbsmäßig oder zu Lustzwecken eingesetzt. Belem |
#33
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Das ist mal wieder ein "Technik-Talk" nach meinem Geschmack:
20% technische Antworten und 80% juristische Bewertung. Vielleicht sollten wir für die juristische Seite unseren ansonsten schönen Hobbies ein Extra-Unterforum aufmachen? Servus Paul
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#34
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...also erstmal danke ich Euch allen für Eure Meinungen. Dass das Ganze juristisch nicht einwandfrei ist, hatte ich mir ja auch schon gedacht. Das hätte ich aber hingenommen und bei Kontrolle auf den gesunden Menschenverstand und Milde gehofft.
Da sich aber hier auch, und das war für mich neu, herausgestellt hat, dass sich meine Idee auch technisch nicht mal so eben und quasi zum Nulltarif umsetzen lässt, werde ich davon Abstand nehmen. Da ist mir die Idee mit der zusätzlichen Handfunke als zusätzlicher "Hör"-kanal sympatischer. Die ist zwar auch nicht legal, aber im Kontrollfall wesentlich diskreter als ein fest eingebautes Gerät und zudem auch noch günstiger als meine Idee. Viele Grüße aus Duisburg Peter |
#35
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Zitat:
hast du mal einen Link zu so einem Handscanner bin gerade am überlegen, ob ich mir nicht doch so eine richtige Handfunke zulegen sollte
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell |
#36
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[quote=rubberduck;818193.......Da ist mir die Idee mit der zusätzlichen Handfunke als zusätzlicher "Hör"-kanal sympatischer. Die ist zwar auch nicht legal, aber im Kontrollfall wesentlich diskreter als ein fest eingebautes Gerät und zudem auch noch günstiger als meine Idee.
Viele Grüße aus Duisburg Peter[/quote] Moin, so mache ich das bei Bedarf auch, egal ob binnen oder See. Die Handfunke dient sonst als Rettungsinselreserve und war in den USA auf den Flüssen auch sehr praktisch. Da haben die eh keine VHF-Bedenken. Warum bei uns Handfunken mit Atis auf kurzen Schiffen binnen nicht zugelassen werden, habe ich bis jetzt nicht verstanden. Gruesse Hanse |
#37
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Zitat:
die Gefahr, daß man damit aufgebracht wird ist minimal, kommt man in eine Kontrolle macht man die Funke aus und läßt sie in einer Tasche verschwinden zugelassen werden die vermutlich nur nicht, weil die zu preiswert sind, viele Funken=viel Funkverkehr
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell |
#38
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. . Akki dieser Beitrag wurde ohne KI erstellt...
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#39
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Hallo Axel,
der Shop ist Klasse aber es ist genau wie ich es mir schon gedacht hatte, ein richtiges Handfunkgerät ist nicht teurer als ein Scanner, also wird es wohl doch eine Handfunke werden legal ist gut
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell |
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Kleines Amateur-Handfunkgerät kaufen, z.B. ICOM IC-E7. Das Gerät hat auch einen eingebauten Allbandempfänger, mit dem man auch die Marinefunkkanäle hören kann. Völlig legal! Und bei einer Kontrolle braucht man nur die Amateurfunklizenz der "Waschpo" zeigen! Viele Grüße von, Wolfgang
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#41
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Scanner??
Hallo, wie währe es denn mit einem Handelüblichen Scanner??
Der ist ja auch nur ein reines Empfangsgerät !! |
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Zitat:
Billig, unaufällig, braucht keinen gegenpol MFG René
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MFG René |
#43
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Zitat:
die Idee ist gut, wenn mir mal richtig langweilig wird werde ich Amateurfunker
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#44
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Hallo Ralf,
nur zu! Schifferlfahren und Amateurfunk verträgt sich ganz gut. Nicht- Elektriker/-Elektroniker lernen nebenbei noch viel brauchbares, das auch neben der Funkerei an Bord weiterhilft. Servus Paul
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#45
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tja Paul, wenn ich nicht so faul wäre, hätte ich wenigstens schon mal
UBI und SRC gemacht, aber leider leider
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell Geändert von ralfschmidt (08.03.2008 um 23:07 Uhr) |
#46
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Zitat:
wenn schon denn schon - statt SRC würde ich gleich den LRC machen und wie lautet der bekannte Spruch: Ohne Fleiß kein Preis! Viele Grüße von, Wolfgang
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#47
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Binnenfunk in Belgien
Da uns immer mehr ehemalige Schüler und Bootseigner hier in Roermond zu dem Thema Funk in Belgien angesprochen haben hier nun die letzten aktuellen Informationen.
Eine Nutzung dieser Geräte in Deutschland im Binnenfunk ist dann nicht möglich. Im Seefunk können diese Geräte auch in Deutschland genutzt werden.
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#48
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Ich behaupte immer noch das selbst bei 2 Antennen in 2 Meter Abstand man bei billigen Empfängern nichts mehr hört, wenn einige Kanäle weiter oben mit der anderen Antenne gesendet wird. Solange man selber redet, geht da meistens nix.
2 Geräte zu haben um anderen Verkehr abzuhören während man selber sendet ist abstrus. Ansonsten ist die 3-Kanal Überwachung oder ein getrennter Scanner der richtige Weg... |
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