#26
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Um Missverständnissen vorzubeugen: Das gilt in NL (also auf der Waal und Merwede) - nicht in Deutschland!
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Gruß Heinz-Dieter
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#27
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Moin,
verstehe die ewige Diskussion nicht Als "Deutscher" mit dauerndem Wohnsitz in D brauchst Du zu Führen eines Bootes das NICHT unter NL-Flagge fährt den in D für dieses Boot vorgeschriebenen Führerschein --> basta ! Lediglich wenn man z. B. ein Charterboot mit (hier halt) NL-Flagge fährt und dieses dann < 15 m und langsamer 20 Km/h fährt braucht man (auch als Deutscher) keinen Führerschein. Abschließend nochmals: Ijsselmeer nach Holländischem Recht "Binnengewässer" auf dem aber der -------> SBF See !!!!! erforderlich ist. Andreas
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Andreas www.segeln-hg.de -Der kürzeste Weg zum Land ist meist nach unten. -Segeln ist die teuerste Art unbequem zu Reisen. -Die 3 Feinde des Skippers: Zugluft, kaltes Wasser und mehr als 300 m laufen am Tag. Geändert von Sail-Skip (09.06.2008 um 08:48 Uhr) |
#28
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Was muss man eigentlich anstellen, um auf dem IJsselmmer von der WaschPo kontrolliert zu werden - interessiert mich nun wirklich, nach Jahren ohne ?
Was ich auch wundert ist die Nichtanerkennung von NL-Scheinen - widerspricht das nicht dem Freizuegigkeitsgrundsatz ? In NL muss man sein Boetchen uberigens nicht registrieren, man koennte dort auch die NL Flagge fuehren als Deutscher Zitat:
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#29
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Ihr könnt Euch auf den Kopf stellen und Männchen machen, es nutzt alles nichts. In den Niederlanden gelten weder Deutsche Gesetze noch Meinungen irgendwelcher Redakteure von sogenannten Fachmagazinen. Es gilt ausschließlich das niederländische Recht.
Erste Versuche, italienische Vorschriften einzuführen, sind übrigens seit gestern abend ad acta gelegt worden . |
#30
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Zitat:
Moin, hör endlich auf, hier Halb- und Unwahrheiten zu verbreiten und die Leute zu verunsichern ! Wenn Du mit einem Boot unter D-Flagge als Deutscher in den NL fährst gilt für Dich das D-Führerscheinrecht. Wenn Du der Meinung bist "ohne" fahren zu können, DANN mache es einfach. Aber versuche nicht DAS als gesetztlich so verankert darzustellen. Andreas
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Andreas www.segeln-hg.de -Der kürzeste Weg zum Land ist meist nach unten. -Segeln ist die teuerste Art unbequem zu Reisen. -Die 3 Feinde des Skippers: Zugluft, kaltes Wasser und mehr als 300 m laufen am Tag.
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#31
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Zitat:
Gruß Peter
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#32
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Hallo, an alle Diskussionsteilnehmer!
Letztes Jahr auf der BOOT in Düsseldorf war ein Stand einer holländischen Versicherung; dort habe ich nachgefagt, wie es mit einer Führerscheinpflicht für Deutsche in den NL aussieht und dort wurde mir bestätigt, dass man als Deutscher in den NL wirklich nur einen entsprechenden Führerschein braucht, wenn dieser auch für Niederländer vorgeschrieben ist.; also schneller als... und länger als..... Wenn auf einem deutschen Boot im Ausland deutsches Recht gelten soll, für welches Recht gilt das denn? Verkehrsrecht? Zivilrecht? Strafrecht? Gilt das auch in meinem deutschen Auto ab der Grenze? Hier ein kleinerAuszug aus einem Text des holländischen Watersportverbond: Overigens geldt de eis voor een ICC natuurlijk alleen voor het varen met boten waarvoor in het betreffende land ook een vaarbewijsplicht geldt. Buitenlanders die naar Nederland komen varen hebben alleen een ICC nodig als hun schip langer dan 15 m of sneller dan 20 km/u kan. Der komplette Text ist hier nachzulesen: http://www.watersportverbond.nl/cont...ID=17&co_ID=70 Mit freundlichen Grüßen Sabine ( seit 30 Jahren im Nachbarland unterwegs)
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#33
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Hallo Sabine,
das was Dir gesagt wurde stimmt ja auch... Aber: nur für Deutsche die in den NL ein unter NL-Flagge fahrendes Boot führen. Das ist ja der Kern der Diskussion hier, es geht um Boote die unter D-Flagge von einem geführt werden, der seinen ständigen Wohnsitz in D hat. Und eben der Schiffsführer braucht zum führen des Bootes (egal in welchem Land) den für sein Heimatland (D) vorgeschriebenen Führerschein. Und maßgebilich dafür sind nicht irgendwelche Messestände von irgend nem Versicherer.... sondern das Führerscheinrecht aus D in Verbindung mit der EU-Resulution Nr. 40. Abschließend noch: AN BORD eines Bootes das unter D-Flagge fährt gilt deutsches Recht, denn es ist deutsches Hoheitsgebiet !! Wenn es zu einem Unfall oder dergleichen kommt und die Sache vor ein Seegericht verhandelt wird, dann wird es vor einem deutschen Seegericht verhandelt (SUG). Andreas
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#34
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Ich glaub ja vieles und sehe die ganze Situation rund um die Fuehrerscheine recht entspannt und finde es lustig, dass eine Verbesserung durch die EU eigentlich zu einer Verkomplizierung fuehrt. Meine Einschaetzung -und so moechte ich das gewertet haben, bin kein Anwalt- steht ja oben.
Das man in den NL bei nettem Ton auch ne fuenf gerade sein laesst - nur so nebenbei (ich wohne hier seit 2000 ) Aber ich waere extrem vorsichtig irgendeinem nicht-deutschen Behoerdenvertreter in NL oder UK (die fallen mir so als erstes aus eigener Erfahrung ein, aber das gilt eher ueberall) irgendetwas von deutschem Hoheitsgebiet auf deinem Boot zu erzaehlen (solange du dich innerhalb "ihres Hoheitsgebietes" befindest). Ich meine das gilt nur fuer Botschaften und Kriegsschiffe . nur so meine Empfehlung... |
#35
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Zitat:
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#36
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Da stimme ich Dir zu, habe ich noch nie (hatte erst vor einiger Zeit netten "Behördenbesuch" im Stadhafen von Bastia an Bord ) und würde ich auch nie machen. Erstens habe ich nix zu verbergen und zweitens alle erfordelichen Papiere, Dokumente und Führerscheine . Aber dennoch ist auf dem Boot wie o. g. deutsches Hoheitsgebiet und es gilt das deutsche Recht. Befasse Dich einfach mal mit dem seit einigen Jahren geltenden und geänderten SUG. Es soll ja hier auch nicht ausgedehnt werden sondern es geht nach wie vor um die führerscheinrechtliche Sache. Dazu ist alles geschrieben . Andreas
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Von Seemannschaft, Seemannsbrauch usw. wollen wir erst gar nicht reden Andreas
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#38
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Und genau so verhält es sich mit dem geltenden deutschem Recht! Innerhalb der Grenzen eines Landes gelten für mich und mein Spielzeug die Gesetze des jeweiligen Landes. Andernfalls würde es ja im Umkehrschluss bedeuten, dass sich in ganz Europa auf Autobahnen die festgelegten -und nicht extra ausgeschilderten- Tempolimits ignorieren und mit 250 über die Bahn kacheln dürfte! Kann man ja mal versuchen..... Gruß Ecki
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Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an. Leo Tolstoi
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#39
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Hallo,
ab wann ist denn ein Boot " deutsch"? Wir sind deutsche Staatsbürger, unser Boot ist bei einer holländischen Versicherung, wir sind in einem holländischen Wassersportverband registriert, haben aber die deutsche Flagge am Heck. Wenn ich jetzt meine Flagge gegen die Holländische austausche, bin ich dann nicht mehr auf deutschem Hoheitsgebiet? MfG Sabine |
#40
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"Buitenlanders die naar Nederland komen varen hebben alleen een ICC nodig als hun schip langer dan 15 m of sneller dan 20 km/u kan. "
Quelle: http://www.westergo.watersportverbon...ws/nieuws.html
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Gruß Heinz-Dieter
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#41
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nee
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(bevor du fragst, ich habe sowohl den fuer meine Nationalitaet als auch den fuer meinen Hecklappen korrekten Faehigkeitsnachweis auf Papier mit Stempel) Die Mythen rund um Hoheitsrechte hier treiben uebrigens einem befreundeten Staatsrechtler Traenen in die Augen. Ich weiss nur noch nicht ob er lacht oder weint . |
#42
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Zitat:
Gruß Andreas |
#43
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Wenn mein Boot deutsches Hoheitsgebiet wäre, dann wär doch der Versuch eines niederländischen Polzisten an Bord zu kommen gleiche ein feindlicher Akt......
Womöglich löst das dann noch den NATO Verteidungsfall aus ........... Man ahnt ja gar nicht wie gefährlich der Bootssport ist.....
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Beste Grüße - Hans Ohne Moos nix los... Urheberrecht aller von mir eingestellten Fotos liegt bei mir. Kopieren und Verwendung nur mit meiner Erlaubnis. |
#44
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egal mit welcher Vehemenz hier einige Ihren Standpunkt verteidigen, in den NL gilt:
alle Boote, die von Niederländern in NL führerscheinfrei auf führerscheinfreien Gewässern gefahren werden dürfen, dürfen auch von Ausländern (einschließlich Deutschen) führerschein frei gefahren werden. Dabei ist es egal unter welcher Flagge sie fahren. Ist für einen NL der "klein Vaarbeweis" notwendig, muss auch der Ausländer den "klein Vaarbeweis" haben oder einen entsprechenden Führerschein der durch die ECE Resolution Nr. 40 von den NL anerkannt ist. In der ECE Regelung Nr 40 haben einige Staaten festgelegt, dass sie bestimmte nationale Wassersportführerscheine gegenseitig anerkennen. So darf z.B. ein Niederländer mit einem Boot, das in den NL Führerschein frei wäre, in D ohne Führerschein fahren (auch ein Charterboot eines deutschen Vercharterers, wenn der das denn will). Dabei geht es ausdrücklich nur um die Anerkennung und nicht um Ausländer in einem führerschein freien Land zu regulieren. Ob der Versicherer eines deutschen Bootes im Schadenfall Ärger macht, hängt von den Versicherungsbedingungen ab. Bei mir heißt es z.B. sinngemäß, dass man grob fahrlässig handelt, wenn man keinen für das Fahrgebiet notwendigen Führerschein besitzt.
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Charly Geändert von charlyvoss (11.06.2008 um 15:55 Uhr) Grund: der blaue Satz stimmt nicht mehr
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#45
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Zitat:
Wenn kein Gesetzesverstoß vorliegt, dann kann er auch nicht fahrlässig begangen worden sein. Interessant ist vielleicht der Gleichbehandlungsgrundsatz des GG. Aber das hat die Politik sicher hingebogen.
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Beste Grüße - Hans Ohne Moos nix los... Urheberrecht aller von mir eingestellten Fotos liegt bei mir. Kopieren und Verwendung nur mit meiner Erlaubnis. |
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Zitat:
Wenn Du so sicher bist mit dem, was du da über Führerscheinpflicht schreibst, warum zitierst Du nicht endlich einmal eine entsprechende Vorschrift? Wobei "ich hab' neulich noch gehört" und "einem Kumpel ist vor kurzem passiert" keine Gesetzestexte sind, und Verlautbarungen von Bootsmagazinen keinerlei amtlichen Charakter haben. Grüße Matthias. P.S. nur 'mal so am Rande: gelten an Bord Deines Autos eigentlich auch die Deutschen Vorschriften, wenn Du in NL unterwegs bist? |
#47
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Zitat:
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Charly |
#48
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Zitat:
"Een resolutie gaat pas in werking als een lidstaat hem onderschrijft. Inmiddels hebben 7 landen, waaronder Nederland, dat gedaan. Alle andere landen werken nog volgens het oude systeem (resolutie 14 ICC). De landen die nu een ICC op basis van een vaarbewijs (resolutie 40) eisen zijn: Kroatië, Tsjechië, Slowakije, Zwitserland, Luxemburg (overal) en Duitsland alleen op de binnenwateren, met uitzondering van de route naar de Oostzee via het Kieler Kanaal. Voor de Duitse Wadden, Kieler Kanaal en Oostzeekust geldt dus nog het oude resolutie 14 ICC. Dit is de toestand op dit moment; de verwachting is echter dat steeds meer landen de nieuwe situatie zullen invoeren. Goede kans dat het volgend jaar of misschien over enkele maanden alweer anders is. Overigens geldt die eis voor een ICC natuurlijk alleen voor het varen met boten waarvoor in het betreffende land ook een vaarbewijsplicht geldt. Buitenlanders die naar Nederland komen varen hebben alleen een ICC nodig als hun schip langer dan 15 m of sneller dan 20 km/u kan. Andersom hebben Nederlanders in bijvoorbeeld Duitsland (binnenwater) alleen een ICC nodig als ze een motor met meer dan 3,68 kW vermogen hebben." Quelle: http://jachtverhuur.discoveryzeilvak...nsten/ICC.html Oder siehe auch hier: http://www.waterkampioen.nl/publishe...-06-474685.pdf "Voor alle vaartuigen met een vermogen van meer dan 3,6 kW (5 pk) aan de schroef is op alle Duitse binnenwateren een Klein Vaarbewijs 1 nodig. "
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Gruß Heinz-Dieter Geändert von h-d (11.06.2008 um 15:46 Uhr)
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#49
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Zitat:
Hast recht. Also keine (Führerschein-) Freiheit mehr für NL
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Charly
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Ich verstehe den Text so:
Keine Führerscheinfreiheit für Niederländer in Deutschland mehr. Aber Führerscheinfreiheit für Deutsche in NL wenn das Boot langsamer als 20km/h und kürzer als 15m ist.
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Gruß Heinz-Dieter |
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