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Themen-Optionen |
#26
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Aaaaaaaaaaaaaaaaaahhhhhhhhhhhhhhhhhhhhaaaaaaaaaaaa aaaaaaaaa
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#27
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Macht er nicht. Selbst wenn es nur eine technische Panne war: wieviele haben Paypal gewählt und nun Gelder ins Paypals bzw. eBays Tresor gespült?
Die Käufer sollten nicht vergessen, daß Paypal Gebühren auch auf das Porto berechnet werden. Logische Folge: die Verkäufer müssen irgendwann ihre Kosten weitergeben und es wird teurer für den Endverbraucher, denn der Verkäufer hat teilweise enorme Gebührenerhöhungen. Paypal Gutscheine machen das am Ende nicht wett. Paypal hat nichts zu verschenken. MfG |
#28
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Moin,
nur mal als Beispiel: http://cgi.ebay.de/Raymarine-ST60-Wi...QQcmdZViewItem (PaidLink) Guckt mal was der "Privatverkäufer" so alles Verkauft hat. Lug, Trug, und Beschiss Schon die zweite Windmessanlage, daneben och ein Radar/Chartplotter alles Raymnarine - welch ein Zufall.
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so long -> Tom Es gibt Leute, die wissen alles, das ist alles was sie wissen (Schiller) |
#29
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Durchsuchen mittlerweile nicht auch die Finanzämter Ebay nach den schwarzen Schafen? Aber die sind wohl eher an den Powersellern ohne Gewerbeschein und sauberer Versteuerung der Einkünfte interessiert...
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Servus, Björn Bootssattlerei Hallier Verdecke, Persenninge, Bimini-Top und Gestänge in Einzelanfertigung Deutschlands größte Bildergalerie für Verdecke und Persenninge für Boote |
#30
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Zitat:
Juristisch (Ziviljuristisch) hängst Du da im Modder, der erl behauptet nicht gewerblich zu verkaufen und beschneidet seine Gewährleistungspflicht. Auch Rückgabe nach den Fernabsatzgesetz wird unterlaufen. Profis dürfen das nicht. Klar, Du bekommst Rrecht im Fall der Fälle, aber Du hast die Beweislast. ePay unterstützt Dich nicht als Käufer, der Powerseller bringt das Geld, nicht Du. Ergo, Du hast die A-Karte. FA und Zivilgericht tauschen sich nicht aus.
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so long -> Tom Es gibt Leute, die wissen alles, das ist alles was sie wissen (Schiller)
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#31
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Tom hat Recht, man kann diese Verkäufer entweder beim Finanzamt melden oder bei der Aufsichtbehörde für Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht. Ob die Wettbewerbszentrale dann prüft, wer gewerblich oder privat ist, ist auch eine offene Frage.
Man könnte ständig Anwälte zum Abmahnen einschalten. Ich hab da auch noch so ein paar Kandidaten, möchte die aber nicht verlinken und denen noch Käufer schicken: Der eine muß in einem Baumarkt wohnen. In jeder Auktion steht das Sprüchlein, wie renovieren unser Haus nun doch nicht. Mit der bisher verkauften Ware kann man eine komplette Siedlung sanieren. Der andere macht den Eindruck, als ob er eine Lackierei auflöst (was er bei den Umsätzchen auch nicht "privat" darf) oder er verramscht, wenn sein betrieb zu viel gekauft hat und bei Großaufträgen weniger verbrauchte. Alles Industrielacke, die nicht bei jedem Kundenauftrag verwendet werden können. Zubehör von der Lackierpistole bis zum nagelneuen Atemschutz runden das Angebot dann ab. Der Dritte ist echt lustig, bei dem heißt es immer: "Wir haben zu viel auf Lager. ... Wenn Sie wollen, kann ich eine Rechnung mit MwSt. schreiben. ... Verkauf von Privat, kein neues EU-Recht." Der Vierte ist auch lustig, hat nur neues Werkzeug und bewegt sich am wettbewerbsrechtlichen Abgrund, weil er a) sehr wahrscheinlich gewerblich verkauft b) im Fall von a unlautere Werbung betreibt ("Neuheit" und Beschreibungen, als das Werkzeug dieser Art gerade erst erfunden wurde - die üblichen dumme eBay Sprüche zum Bauernfang) MfG |
#32
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Zitat:
Gruß Norman
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#33
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Zitat:
Aber ich kann Roter Baron und TomM verstehen. Ich bin auch beim Bär gewerblicher Verkäufer und kann roter Baron verstehen. Es muss Leute geben die Wohnen anscheinend in einer Afüllfabrik für Öle und Pflegemittel, verkaufen aber als Privatpersonen Nix für ungut TomM, sorry Totto
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"Es ist nicht deine Schuld das die Welt ist wie sie ist, es wär nur deine Schuld wenn sie so bleibt" cc. FARIN URLAUB |
#34
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Und ich kenne einen der fährt immer betrunken, und einen der klaut. Das müssten zusammen dann rund 100% sein, die sich nicht an die Gesetze und Regeln halten, wenn ich mich nicht verrechnet habe. Die Welt ist aber auch wirklich schlecht.
Ich sage ja nicht, dass das alles falsch ist, ich bekomme nur immer Allergie bei Schwarz-Weiß-Seherei, besonders wenn noch versucht wird, sie mit Fantasiezahlen überzeugender wirken zu lassen. Gruß Norman
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#35
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Tom hat mit 50 % Betrüger sicher absichtlich übertrieben. Liegt aber auch nicht so weit von der Wirklichkeit entfernt, wenn man noch die Angebote dazu nimmt, wo man kaum weiß, was man bekommt.
Gelegentlich kaufe ich auch selbst bei eBay. März / April habe ich z.B. meinen Bestand an Fachbüchern etwas ausdehnen wollen. Bei 2 Fachbüchern sah es so aus: 1x ca. 10 und 1 x 3 Angebote bei eBay. 10 Angebote von privaten, die es nicht mehr brauchten. 5 schieden aus, weil das Foto auf schlechten Zustand hindeutete. Fotografiert man ja so, daß man es nicht erkennt und Umtausch ist eben nicht drin. Bei 3 Büchern war dei Bschreibung so, daß man auch mit nichts gutem mehr rechnen mußte. Muß nicht sein, aber wenn einer schon labert... Die 2 übrigen: Händlerangebote und viel zu teuer. Bei Booklooker gesucht. Angebot von einem bekannten Buchhändler gefunden. Als Händler übervorsichtig gibt er an: Umschlag und Vorsatz BESCHÄDIGT, Seiten intakt. Okay, das ist ne klare Angabe, aber bei den eBay Angeboten kann man schon zweifeln. SInd da evtl. von den berufsschülern Titenklecke und Zeichnungen drin? Sowas habe ich auch schon bekommen als "Zustand sehr gut". Gekauft. Ein Händler muß heute oft übervorsichtig sein. Was war beschädigt? So gut wie nichts. Leichter Knick an der Ecke vom Einband und ein Namensetikett im Vorsatz. Das andere Buch habe ich auch bei dem gekauft, war auch als beschädigt ausgewiesen, aber intakt. Reine Vorsichtsmaßnahme eines Händlers beim Verkauf gebrauchter Ware. Software suche ich auch noch. Ne, lieber nicht bei eBay und auch in keinem anderen Auktionshaus. Ob Händler oder Private, bei vielen muß man ja ganz genau lesen und weiß nicht mal dann, was man kriegt. MfG |
#36
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Hallo,
nun hab ich auch die Schn..ze voll! Was soll den jetzt diese neue Novellierung der Abfallverordnung??? Da muß ich einen Ablaßbrief für meine meist wiederverwerteten Versandkartons kaufen? Welche Müll-Mafia-Lobbisten durften sich da die Verordnungen basteln? Wie handhabt Ihr anderen Versandhändler diese "Verbesserung der Müllvermeidung"??? Gruß Sven |
#37
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Verpackungsverordnung
Hallo Sven,
Verpackungsverordnung hat nichts mit eBay zu tun, die neuen Pflichten gelten für alle, nur eBay hat auch schon dafür ein Partnerunternehmen gefunden. PS: Esspapier gibts schon - Esskarton sind sättingender |
#38
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Hallo,
das ist mir klar, dass e-bay noch keine Gesetze oder Verordnungen verabschieden kann. Es ist sozusagen das i-Tüpfelchen, das einem jeglichen Spass an der Arbeit nimmt. Nun soll ich noch Verpackungen wiegen und den ganzen Mist dokumentieren, dann hochrechnen und auf evtl. Verlangen 10 Jahre auf Abruf halten. Nur um einen Ablaßbrief zu erhalten, der nichts, aber auch rein gar nichts bewirkt. Aber entschuldige, ich hätte einen eigenen Trööt eröffnen sollen. Gruß Sven |
#39
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paypal hin oder her,
ebay lässt es zu, dass nicht verzollter, eingeschmuggelter tabak, mit unzulässig hohem feuchtigkeitsgehalt (shisha-tabak) welcher nicht zum verkauf in der europäischen gemeinschaft vorgesehen ist auf ihrer plattform verkauft wird,... das wäre so, wie wenn ich nem drogendealer mein garten zur verfügung stellen würde dass er sein zeug verticken kann... und dann griegen nichtsahnende käufer, nach jahren post vom zoll,... strafanzeige wegen steuerhinterziehung, einfuhrzoll hinterziehung und blablabla deswegen hab ich mich heute bei ebay abgemeldet, und selbst dass geht nur mit 2 bestätigungsmails, worauf man dann ewig warten muss dass sie den account löschen... danke für nichts, sag ich dazu... MfG, martin
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#40
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Ahja
Ich komme mit Ebay zurecht, denn es gibt auch Viele Schwarze Ausserhalb Ebays wo man sie nicht Bewerten kann wenn sie einen Unrecht getan haben.
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Mit Freundlichen Grüßen Patrick
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