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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#26
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Zitat:
Momentan wird eine Spedition zu "teuer" sein. Nachher, wenn was passiert ist, wird bestimmt gejammert: "Hätte ich doch mal..." @Charly: Der Hinweis auf die verstärkte Polizeikontrolle wegen der vorangegangenen Unfälle ist auch nicht schlecht!
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Gruß, Thomas |
#27
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Ach was...er soll es machen
Da habe ich schon schlimmere Transporte bewältigt... erinnert ihr euch noch ? |
#28
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M.E. gibts nur eine vernünftige Lösung für das Problem.
Hafentrailer bei Ebay reinsetzen und einen zugelassenen Trailer kaufen. Der Transport wäre so teuer, dass man für zwei Transporte schon einen gebrauchten Trailer bekommen würde. Z.B. http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...category=36633 (PaidLink) Dann gibts auch in Zukunft keine Transportschwierigkeiten mehr. Ein Fahrzeug mit 2,8t Anhängelast lässt sich immer kostengünstig organisieren. |
#29
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Hallo zusammen,
mein senf dazu: - Tageszulassung ist überhaupt nicht machbar, da der Hänger keinen Brief hat. - Fahren mit Hänger mit zwei Achsen ist ein Führerscheinproblem - Ungebremst mit 3 Tonnen ist kriminell - Finger weg.sonst Finger weg Grußvom Niederrhein Bernhard Freund verkauft 5 Tonen Einachshänger für 3.000 EURO |
#30
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Re: ungebremster Anhänger
Zitat:
Du hast zwar richtig zitiert, aber falsch interpretiert. Im ersten Teil des Abs. 2 geht es um die Beschaffenenheit von bestimmten Kraftfahrzeugen (Krafträder und Personenkraftwagen), nämlich daß diese eine beim Mitführen eines ungebremsten Einachsanhängers eine "Allradbremse" haben müssen und das der Anhänger ohne ausreichende Bremse nur eine Achse haben darf. Im zweiten Teil des Abs. 2 geht es darum, daß ungebremse Einachsanhänger ...blablabla..., aber nicht mehr als 750 kg haben dürfen. Nichts von einer Beschränkung dieser 750 kg max. Anhängelast von Einachsanhängern auf bestimmte Zugfahrzeuge wie z.B. Krafträder und Personenkraftwagen. Es gilt somit für alle ziehenden Kraftfahrzeuge unabhängig von der Bauart bzw. von der Zulassung. Diese Beschränkung von 750 kg für alle Zugfahrzeuge (also auch für Lkw's und KOM) mach in so fern schon Sinn, wie einige nach der Bauart wie Pkw's aussehende Fahrzeuge aus steuerlichen Gründen als Lkw zugelassen werden, oder aber der kleine 8 Sitzer Bully, der aus was weiß ich für Gründen eine Zulassung als Kraftomnibus hat. Insofern war meine Auskunft schon richtig und nicht zu beanstanden. Diese meine hier heute morgen gegebene Auskunft wurde mir über Tag nochmals von einem Mitarbeiter (Herr Starke oder so) des Verkehrsinstitut Bielefeld (http://www.verkehrsinstitut.de) telefonisch bestätigt. Ebenso von dem Inhaber der größten privaten lippischen Kfz-Untersuchungsstelle Herr Zimbal (http://www.zimbal.com) in einem persönlichen Gespräch welches ich eben noch mit ihm hatte. Ich denke mal das die Nennung dieser beiden Sachverständigen meine Behauptung glaubwürdig untermauert. Nun noch etwas in eigener Sache: Ich finde es schlimm, daß hier Leute (ich z.B.) welche da etwas zu einem bestimmten Thema besser wissen und andere hier berichtigen, von den Platzhirschen gleich als "Besserwisser" oder "Oberlehrer" (im negativen Sinn) abgestempelt werden. Ich weiß nicht was hier mehr gefragt ist, die Falschantworten einzelner Platzhirsche, oder der Sachverstand anderer. Mir tun nur die Leute leid, die oftmals wegen dieser Stimmungsmache letztlich nicht mehr unterscheiden können ob hier der eine oder der andere Recht haben wird. Mit freundlichem Gruß Klaus-Werner Olderdissen
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An'n Dod denken se nich, dor hebben se keen Tied to. Dor ward nich an dacht un nich von rädt. Jeder weit jo, wat he to doon hett. (Richard Wossidlo über die Seenotretter) |
#31
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Bei 3 Tonnen sollte das Boot mit dem Trailer auch auf einem Abschleppwagen zu Transportieren sein!
Dürfte die einfachste Möglichkeit zum verladen sein! Vieleicht könnte man sich ja für kleines Geld bei einem Schrottplatz einen leihen! Evtl. kann mann sich auch einen LKW mit Verladekran bei einem Baustoffhändler mit Fahrer für's Wochenende leihen! Ich Persönlich würde den Transport auf dem Hafentrailer bei der Entfernung auf keinen Fall machen, sondern das Boot auf einen gescheiten Trailer verladen, den Hafentrailer dann auf einen PKW-Anhänger! Das Verladen eines 2 Tonnen Bootes sollte Notfalls auch ohne Autokran möglich sein! Z.B. mit Baugerüst und Kettenzügen! Die Chris Craft unten hatte fast 3 Tonnen!
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Grüße vom Pottkind Ricky |
#32
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Das simpelste ist doch den Hafentrailer auseinanderhacken bzw. ein Gestell fürs Boot zu organisieren und dann auf nen "normalen" Hänger und hinters Auto. Die Reste vom Schrotti abholen lassen und fertig.
So nen Hafentrailer gibts doch dann als ersatz in Mannheim für kleines Geld. Ungebremst mit 3t geht schon, aber nur hinter einem Landwirtschaftlichen- oder Baufahrzeug.
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Beim Segeln ist der Segler das einzige was stinken darf! |
#33
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ungebremster Anhänger
Zitat:
Mein Tip (nicht wörtlich nehmen): Der Schwiegervater des Freundes (oder wer das geplant hatte) sollte in den nächsten Bau- und Hobbymarkt gehen, sich einen Hammer kaufen und sich damit das ganze mit dem Superanhänger ganz schnell aus dem Kopf schlagen. Hier ist nur eine professionelle Überführung (vernünftiges Fahrzeug) das Mittel der Wahl. Alles andere ist und bleibt Hüchelei und bereitet letzlich sicherlich mehr Verdruß, als es Gewinn durch Einsparung bringt. Übrigens: Schon mal an die Überführung in einem Binnenschiff gedacht? Das ist von den Ostseehäfen Kiel, Lübeck, Stralsund, Wolgast etc. möglich. Auf Wunsch rücke ich da per PN die Adresse eines dortigen mir persönlich bekannten Befrachters raus. Einfach da mal ein Angebot einholen. Nicht wegen dem Boot alleine fahren, das kommt garantiert zu teuer. Aber der eine oder andere Schiffsführer freut sich vielleicht über so eine Zusatzfracht für kleines Geld. Mit freundlichem Gruß Klaus-Werner Olderdissen
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An'n Dod denken se nich, dor hebben se keen Tied to. Dor ward nich an dacht un nich von rädt. Jeder weit jo, wat he to doon hett. (Richard Wossidlo über die Seenotretter) |
#34
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3 t ungebremst
Hallo Leute
also eigentlich wollte ich mich raushalten, aber bei manchen vorschlägen haben sich mir die Fußnägel hochgerollt In Deutschland ist definitiv bei 750 Kg ungebremst schluß. Egal ob hinter Pkw oder Lkw. Da gibs nichts drann zu rütteln. Auch der 6 km/h vorschlag funktioniert nicht, weil das Zugfahrzeug Bauartbedingt nicht über 6 km/h laufen darf. Käme also ein Gartentrecker in Betracht, den man davorhängen könnte. Das gibt dann Allerdings wieder probleme mit der Anhängelast Auch der Transport hinter einem Landwirtschaftlichen Fahrzeug ist unzulässig, weil nur für Landwirtschaftliche Zwecke.(erklärt das mal Grün Weiß Wiesbaden wie das Boot auf den Landwirtschaftlichen Anhänger kommt!!) Die einige möglichkeit wäre das Ganze zu verladen! Aber immer schön auf die Maximale Höhe achten ( 4Meter) übrigens muß ich sowas schon Beruflich wissen, ansonsten kann ich mich nur noch KWO anschließen. Viele Grüße Dieter |
#35
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Re: ungebremster Anhänger
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Charly |
#36
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Re: 3 t ungebremst
Zitat:
Juckpulver |
#37
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Vielen Dank für die Bemühungen an ALLE !
Ich werde wohl folgendes durchgeben: 1. Ungebremst über 750 kg verboten. 2. --- gestrichen --- 3. Kurzzeitiges Kennzeichen ohne Brief/ABE/Schein überhaupt möglich? 4. technischer.-/Pflegezustand für die Fahrt o.k.? 5. Wenn Spediteur zu teuer, dann Trailer samt Boot auf einen geeigneten und zugelassenen Anhänger hinter LKW überführen. Ist das so richtig, oder fehlt mir ein wichtiges Argument? @Charly + @ KWO: Das unter "1." weiss ich nicht anders auszudrücken, da ich auch die entsprechenden Stellen in der STVO und STVZO gelesen habe, aber leider nicht in der Lage bin dieses entsprechend auszulegen. Ich gehe momentan davon aus, dass die Mehrheit der Beitragsschreiber der Meinung ist, bei 750kg ungebremst ist Schluss.
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Gruß, Thomas |
#38
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Zitat:
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Mit sportlichen Grüßen ᴒɦᴚᴝϩ Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal Propeller - Abgasanlagen - Generatoren Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens. Siehe auch www.kegel.de Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 04508/777 77 10 stellen. Kontaktdaten und Impressum |
#39
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Zitat:
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Charly |
#40
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Zitat:
Und - dürfen wir alten Klasse3-Umschreiber jetzt 7,49t-LKWs mit 11,5t-ZWEIACHS-Anhänger fahren?
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#41
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Mit sportlichen Grüßen ᴒɦᴚᴝϩ Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal Propeller - Abgasanlagen - Generatoren Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens. Siehe auch www.kegel.de Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 04508/777 77 10 stellen. Kontaktdaten und Impressum |
#42
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Hatten wir das Thema nicht schon mal?
Ich kann nur sagen: Trailer Marke "Eigenbau": darf nicht am öffenlichen Straßenverkehr teilnehmen! Tageszulassung bzw. Kurzeitkennzeichen gibt es nur mit TÜV und Betriebserlaubnis. Die "6 Km/h-Lösung" habe ich auch mal versucht, geht aber auch ohne "Betriebserlaubnis" nicht! Einen Bootsbesitzer in der Marina hat es da mal arg getroffen: 2000 DM Geldstrafe wegen Bootsransport mit Eigenbautrailer! Ich versuche gerade meinen neuen (alten) Trailer umzumelden, habe eine Betriebserlaubnis, eine Zulassung und einen Kaufvertrag. TÜV laut Zulassung 01-2003, nächste HU also 01-2005. Kann den Trailer aber nicht ummelden, weil ich den TÜV-Bericht vom Verkäufer nicht bekommen habe! Die nette Auskunft der Zulassungsstelle: entweder TÜV-Bericht mitbringen oder machen sie einen neuen TÜV! Ich habe ja sonst nichts zu tun........... Gruss aus Meck-Pomm, der genervte Dirk
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Gruß Dirk SAGA 27 AK mit Yanmar 4JHE |
#43
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Führerscheinklassen!
Schaut mal hier: http://www.verkehrsportal.de/board/i...c=170&hl=achse Demnach sollte eine Beschränkung auf max 3 Achsen bis 12 to zGG nicht mehr gelten.
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Gruß, Thomas |
#44
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ungebremster Anhänger
Zitat:
StVO / StVZO: Nur zur Erläuterung (hoffentlich kommt jetzt nicht wieder der Vorwurf des Klugscheissens oder was weiß ich). In der Straßenverkehrsordnung (StVO) findet man nur die Vorschriften wie man sich im Straßenverkehr zu verhalten hat, also nur die Verkehrsregeln. In der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) findet man die Bau- und Betriebsvorschriften (Ausstattung, Ausrüstung usw.) über die Fahrzeuge welche im öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen wollen. Die bisher enthaltenen Vorschriften über die am Straßenverker teilnehmenden Personen sind Anfang 1999 ins Führerscheinrecht und da in die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) eingeflossen Du kannst nicht nur davon ausgehen, daß die Mehrheit der Beitragsschreiber von den 750 kg ausgeht, sondern auch der Gesetzgeber. Ich hatte das ja an Hand von 2 Beispielen aufgezeigt, weshalb das schon keinen Sinn macht diese Vorschrift nur an Krafträder und Personenkraftwagen zu knüpfen. Aber die Diskussion darum war ja eigentlich nur ein Nebenprodukt und hat ja eigentlich mit Deinem Hauptanligen nichts zu tun, da es sich da ja um einen Zweiachser handelt und diese in jedem Fall (bis auf besagte Sonderfahrzeuge wie z.B. "Güllewagen" und "Baumaschine") eine Bremse haben müssen. Mit freundlichem Gruß Klaus-Werner Olderdissen
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An'n Dod denken se nich, dor hebben se keen Tied to. Dor ward nich an dacht un nich von rädt. Jeder weit jo, wat he to doon hett. (Richard Wossidlo über die Seenotretter) |
#45
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O.k., habs oben geändert.
Die Konsequenzen einer falschen Aussage in diesem Sinne sind hier tragbar und besser so als jemanden zu dem waghalsigen Vorhaben zu ermuntern!
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Gruß, Thomas |
#46
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Zitat:
Bernd
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Euer boote-forum.de Admin Bernd |
#47
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Zitat:
79 (C1E > 12.000 kg, L =< 3) Beschränkung der Klasse CE aufgrund der aus der bisherigen Klasse 3 resultierenden Berechtigung zum Führen von dreiachsigen Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und mehr als 12.000 kg Gesamtmasse und von Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und zulassungsfreien Anhängern, wobei die Gesamtmasse mehr als 12.000 kg betragen kann und von dreiachsigen Zügen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger, bei denen die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs übersteigt (nicht durch C1E abgedeckter Teil). Die vorgenannten Berechtigungen gelten nicht für Sattelzüge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7.500 kg. Der Buchstabe L steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Achsen. siehe: http://www.bmvbw.de/Der-neue-EU-Fueh...recht-.388.htm
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#48
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Führerscheinrecht, Achsen, zGM usw.
So, will ich mal wieder die Kastanien aus dem Feuer holen (und mir Schläge einfangen), weil hier zu diesem Thema viel und vor allen Dingen wieder mal viel falsches geschrieben wurde, was letztlich nur durch Halbwissen einzelner entstanden ist.
Um es auf den Punkt zu bringen, die Anzahl der Achsen eines Anhängers spielen fahrerlaubnisrechtlich keine Rolle (mehr). Nur aufpassen, hier lauern für die älteren Führerscheininhaber mehrere Fallen. Das die Anzahl der Achsen keine Rolle mehr spielt ist nur bedingt richtig, weil das nur für Inhaber der neuen Fahrerlaubnisse (Scheckkarten-Führerscheininhaber) gilt. Bei den Scheckkarten gibt es nur noch die neuen Führerscheinklassen und nur da hat das Gültigkeit. Bei der alten Klasse 3 (bis 7,5 t zGM) waren immer die 3 Achsen als Grenze und im Rahmen der Besitzstandswahrung bleibt das auch so. Das ändert sich erst in dem Moment, wenn man den alten Klasse 3 in den Klasse B und BE (oder höher) eintauscht. Der neue Klasse B und BE gilt allerdings nur noch bis 3,5 t zGM. Man verschenkt also im Prinzip 4 t zGM. Muß man aber nicht. Man kann auch den neuen Führerschein mit den Klassen C1 und C1E beantragen und ist dann wieder bei seinen 7,5 t zGM. Allerdings bedeutet das auch wieder, daß man dann ab seinem 50. Lebensjahr alle 5 Jahre zum Doc muß, um sich auf Fahrtauglichkeit untersuchen zu lassen. Spätestens da kommen bei den ersten nämlich die Tränen. Wenn der Doc da nein sagt, ist nämlich gleich der ganze Führerschein weg. Es wird da (zu Recht) begründet und es ist tatsächlich nicht möglich und vertretbar, daß einer aus gesundheitlichen Gründen kein Kraftfahrzeug von 3,51 t zGM mehr fahren kann und darf, wohl aber noch ein Kraftfahrzeug mit 3,5 t zGM. So "ein bißchen Jungfrau" gibt es ja schließlich auch nicht. Und bevor hier wieder von den Platzhirschen das große Meckern über meine Ahnungslosigkeit oder über mein angeblich besseres Wissen los geht, stelle ich mal einen Nachweis über meine Sachkunde ins Netz. Siehe http://www.schiffahrt.com/fls.html. Auch wenn ich hiervon nicht lange Gebrauch gemacht habe, meine letzte Fortbildung (neues Führerscheinrecht) auch schon 2002 gewesen ist, sollte der Fahrlehrerschein für alle Klassen als Qualifikationsmerkmal für meine Aussagen im Straßenverkehrsrecht wohl schon ausreichend sein. Mit freundlichem Gruß Klaus-Werner Olderdissen
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Re: Führerscheinrecht, Achsen, zGM usw.
Zitat:
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Gruß Heinz-Dieter |
#50
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Re: Führerscheinrecht, Achsen, zGM usw.
Zitat:
Du wirst mir jetzt aber sicher sagen, weshalb ich einem Sportbootbeginner das teure Flaggenzertifikat für Seeschiffe empfehlen soll, statt der preiswerteren Alternative der Zulassung bei seinem hiesigen WSA bzw. über (s)einen Verband. Mit freundlichem Gruß Klaus-Werner Olderdissen
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