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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
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#26
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Zitat:
Letztes Jahr war ich mit einem britischem Segler als Crewmitglied auf deutschen Binnengewässern unterwegs. Abgesehen davon, daß der natürlich keine BSH Teile verbaut hatte, hatte er auch kein ATIS. Da war ich mir absolut unsicher und auch ob denn ich als Deutscher dann binnen ohne ATIS funken dürfe. Ich bekam die Auskunft (wenn ich mich richtig erinnere schriftlich), daß die Funke betrieben werden darf und auch ich keine Einschränkungen hätte. Würde dieser Brite jetzt in D leben und deshalb hier sein Boot anmelden, müßte er die deutschen Bestimmungen einhalten. Das meinte ich damit. Verhalten ist eh klar, wird auch keiner anzweifeln.
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#27
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Hm, wie soll ich das auf einen kurzen Nenner bringen.
Angenommen du hast ein rotes Auto. Nächstes Jahr werden rotes Autos verboten. Dann kann dir zwar auferlegt werden dein Auto anders zu lackieren, aber nie kannst du eine Strafe für das Rot in der Vergangenheit bekommen. Mein Umkehrschluß (bin Laie): Rote Autos sind heute verboten. Du wirst belangt und bekommst eine Strafe. Nächstes Jahr wird aus welchem Grund auch immer das Rot erlaubt. Deshalb bekommst du nicht die Strafe zurück. Ausnahme wäre natürlich, du erwirkst mit deinem Widerspruch gegen die Strafe die Änderung. Das dürften aber absolute Ausnahmen sein. |
#28
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Hi Wolf,
ich war gerade auf dem Weg ins Bett... ich habe keine Ahnung von Schifffahrtsfunk. Wenn du ne Frage zu Flugfunk hättest, könnte ich vielleicht ne Aussage treffen |
#29
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Zitat:
Gute Nacht. Flugfunk habe ich alles verlernt, habe aber auch nur einuraltes Sichtflugzeugnis (edit:das war ja daneben. Flugfunk im Sichtflug hieß das glaube ich) und seit 20 Jahren nicht mehr gebraucht. |
#30
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Zitat:
Ist zwar absolut Off Topic und soll auch so bleiben, trotzdem sollte man es zur Signatur machen, wenn es passt...
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Gruß Karsten "Wenn die Klugen ewig nachgeben, gewinnen irgendwann die Dummen."
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#31
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Beleuchtung
Hi, die Rechtsgrundlage ist die "Verordnung über Farbe und Lichtstärke der Bordlichter in der Binnschifffahrt".
Laternen sind für "See" zugelassen, wenn mit BSH gejkennzeichnet, für Binnen ist das kennzeichen auf der Laterne ein Anker. Wenn durch BSH zugelassen, dann gilt es auch für den Binnenbereich. Gruss katibert |
#32
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Das CE-Zeichen auf einem Produkt kennzeichnet die Konformität des Produktes zu bestimmten europäischen Vorschriften, die sich auf bestimmte Eigenschaften des Produktes beziehen werden. So zum Beispiel die Farbechtheit des Gehäuses, elektromagnetische Verträglichkeit oder den Gehäuseschutzgrad etc.. Wenn keine europäischen Vorschriften zur Größe der Lichtquelle, Mindesttragweite etc. existieren, können diese national geregelt sein und durch ein nationales Prüfinstitut bestätigt werden müssen. Somit hat das eine mit dem anderen nichts zu tun.
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Gruss, Axel
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#33
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Dann scheint es doch tatsächlich so, daß hier in D auf Sportbooten die BSH Zulassung unumgänglich ist und CE nicht ausreicht.
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Gruß Jörg |
#34
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Zitat:
@wolf Das mit dem roten Auto ist richtig. Und die Flugfunkzeugnisse hießen BZF (Sichtflug) und AZF (Allgemein). Ob sie heute auch noch so heißen weiß ich nicht - habe meinen PPL-A- vor 20 Jahren gemacht Mit Schifffahrtsfunk kenn ich mich nicht aus, habe aber mal gehört, das Geräte ohne ATIS Binnen nicht benutzt werden dürfen - egal auf welchem Dampfer
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#35
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Zitat:
Ich hab das Segelfliegen vor 20 Jahren aufgegeben, da zu zeitintensiv.
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#36
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Die Sportbootrichtlinie verweist in ihrer Umsetzung auf die KVR/COLREG. BSH ist ein nat. Problem und hat mit der Konformität f. Sportboot nichts zu tun. BSH findet ihre Anwendung in anderen Gesetzen ;)
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#37
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Moin Udo,
Zitat:
mfg Martin |
#38
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Zitat:
Als ich die 3055 auf dem Wasserweg von Bremerhaven die Weser hoch überführt habe, wollte ich eigentlich vorher noch meine DSC/ATIS-Funke aus meinem Segler holen und vor Abfahrt einbauen, hab es dann aber aus Zeitgründen nicht mehr geschafft. Also blieb die oginoole US-Funke für die Fahrt eingebaut und weder die Hafenbehörden noch irgendein Schleusenmeister im Verlauf der weiteren Fahrt haben sich über fehlende MMSI oder ATIS-Kennung mokiert, wenn ich mich dort angemeldet habe. Keine Ahnung, ob die Waschpo mich nun bei einer Kontrolle verhaftet hätte; ich hatte zumindest noch die originale FZU für das andere Funkgerät dabei und das Boot heißt genauso wie mein letztes. mfg Martin |
#39
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Soweit ich weiß, prüft das BSH auf Grund von Regeln der IMO.
Die Konformitätsbescheinigung nach CE ist eigentlich Voraussetzung für die Prüfung. Nützt ja keine BSH-Zulassung wenn die Lampe ständig einen Kurzschluß fabriziert In der Tat ist zu fragen, warum z.B. eine Prüfung aus Italien nicht anerkannt wird. Entweder ist die Prüfung großzügiger oder Tradtionen spielen eine Rolle. Oder es gibt eine Aufgabenteilung, so wie z.b den elektronischen Karten. Ich habe bisher auch nur Lampen gesehen, die BSH und/oder RINA Zulassung haben. Hat jemand noch andere Zulassungen auf Pos-lampen gesehen? Auf der anderen Seite gibt mir zu denken, dass auf skandinavischen Booten über 7m Lüa nur BSH geprüfte Lampen zu finden sind.
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Gruß Thomas Ehre sei Gott in der Höhe. Er hat das Meer so weit gemacht, damit nicht jeder Lumpenhund, mit dem die Erde so reichlich gesegnet, dem ehrlichen Seemann da draussen begegnet. (abgewandelte Inschrift ehem. Marine Kaserne Glückstadt) |
#40
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Zitat:
Du verstehst den Unterschied nicht! Ein Brüger eines EU-Mitgliedsstaates kann mit seinem im Heimatland zugelassenen Boot in Deutschland mit CE-Beleuchtung ohne Probleme fahren (siehe Auto ohne Tüv aus Holland, darf auch in Deutschland fahren), aber ein deutscher muß an seinem in Deutschland zugelassenen Boot BSH-Beleuchtung fahren! (Du kannst ja auch nicht dein Auto ohne Tüv anmelden, nur weil es in Holland keinen gibt) Die CE-Vorordnugn definiert Mindeststandarts für die Einführung in die EU, die aber du schärferes nationales Recht abgelöst werden können
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW) |
#41
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Hallo Jörg
habe mein Boot Nachzertifiziern lassen, da hieß es als Auflage BSH Beleuchtung anbringen. Vielleicht hilft dir das. Gruß Roger. |
#42
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@Emotion
So wir hier eigentlich dass ganze verstehen, sind EN-Vorschriften eigentlich Mindeststandards wg. Sicherheit. Sind diese Vorschriften erfüllt wird als sichtbares Zeichen das CE Zeichen angebracht. EN-Normen gibt es meines Wissens nicht für Pos.-Lampen für Tragweite, Lichtfarbe, Öffnungswinkel, Lichtverteilung usw. Die sind eigentlich in IMO-Regularien festgelegt. Und der Gesetzgeber hat zumindest in D festgelegt nur BSH geprüfte Lampen zu verwenden. Und die BSH-Zulassung gilt auch manchmal im Ausland als Qualitätsmerkmal. Die gleiche Crux ist ja mit PTB-Bauartzulassungen. Die Prüfung richtet sich hier auch nach internationalen, europäischen und evtl. soweit noch vorhanden, nationalen Vorschriften. Und hier hat der Gesetzgeber entschieden, z.B. Waagen oder Geschwindigkeitsmeßanlagen nur mit Bauartzulassung. Auch hier ist eine PTB- Bauartzulassung vielfach ein Qualitätsmerkmal. Vor allen Dingen in Ländern die keine eigene Prüforganisation haben.
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Gruß Thomas Ehre sei Gott in der Höhe. Er hat das Meer so weit gemacht, damit nicht jeder Lumpenhund, mit dem die Erde so reichlich gesegnet, dem ehrlichen Seemann da draussen begegnet. (abgewandelte Inschrift ehem. Marine Kaserne Glückstadt) Geändert von Thomas Hamburg (22.09.2008 um 16:56 Uhr) |
#43
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Bei mir geht es zwar nicht und die Beleuchtung aber um CD. Bei bei uns am Hochrhein muss alle 3 Jahre ein Bootstüv gemacht werden. Lt. Vorschrift muss man hier einen Benzinabsperrhahn haben, den ich bei der Abnahme nicht hatte. Trotzdem wurde das Boot abgenommen und kam durch mit der Empfehlung, dass ich einen einbauen sollte. Er könne nur eine Empfehlung aussprechen, da das Boot CE-Zertifiziert.Folglich gilt CE vor örtlichen Vorschriften.
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#44
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Zitat:
http://www.sidiblume.de/info-rom/europa/1994/94_25.htm Quelle: Internetauftritt der SIDI Blume, 22.09.2008 Aus der Sportbootrichtlinie gehen die Prüfkriterien für die CE-Kennzeichnung von Sportbooten hervor. Zum Thema Nav.-Beleuchtung gibt es keine europ. Kriterien. Deshalb auch national geregelt.
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Gruss, Axel |
#45
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Zitat:
Ich kaufe ein in Italien gebautes Boot. CE liegt selbstverständlich bei, wetten, das das in Deutschland auch ohne BSH-Dingskram zugelassen wird? Aber wenn wir mal den Boots-TüV haben, werde ich es alle 2 Jahre vorführen |
#46
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Klar wird Dein Boot zugelassen. Aber bei der nächsten entsprechenden Kontrolle durch die WaschPO oder im Schadensfall musst Du mit Problemen rechnen.
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Gruss, Axel |
#47
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hab keine BSH Beleuchtung
Mein Boot ist ohne Beanstandung durch den TÜV und das ohne BSH.
Dafür müssen neu die Retungswesten CE Kennzeichen haben. |
#48
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Zitat:
Artikel 4 Freier Verkehr der in Artikel 1 Absatz 1 genannten Erzeugnisse (1) Die Mitgliedstaaten dürfen in ihrem Hoheitsgebiet das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme von Sportbooten nicht verbieten, einschränken oder behindern, wenn diese die CE-Kennzeichnung gemäß Anhang IV tragen, aus der hervorgeht, daß sie alle Bestimmungen dieser Richtlinie einschließlich der Bestimmungen über die Konformitätsbewertungsverfahren nach Kapitel II erfüllen. |
#49
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Hallo Ralf,
bitte die Verordnung mal bis zum Ende lesen. Die Nav.-Beleuchtung ist kein Kriterium zur CE-Kennzeichnung des Sportbootes und damit nicht Bestandteil des von Dir zitierten Abschnitts.
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Gruss, Axel |
#50
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Zitat:
und das bedeutet was |
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