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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #26  
Alt 16.10.2008, 23:42
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Zitat:
Zitat von kmdx Beitrag anzeigen
ein anhänger ist nicht fest mit dem boden verbunden und hat mit einem bauwerk im baurechtlichen/bauordnungsrechtlichen sinne rein garnichts zu tun. es handelt sich um fahrzeuge, dazu noch um welche, die sich auf einem privatgrundstück befinden. wenn von diesen keine gefahr ausgeht, kann der nachbar möglicherweise zivilrechtlich obligationen ableiten, müsste allerdings glaubhaft machen, inwiefern er in der nutzung seines grundstückes/in seiner persönlichen freiheit oder in sonsteinem rechtsgut beeinträchtigt wird. neid zählt übrigens nicht zur verletzung von rechtsgütern, sondern ist ein persönliches defizit. allerdings eins, dass du dir hart verdient hast.
Da liegst du aber etwas falsch.
Ein Fahrzeug (Bauwagen, Wohnwagen, ...) wird nach einer gewissen Frist zu einer baul. (ortsfesten) Anlage, auch wenn sie bewegbar wäre oder ist.
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Gruß Sepp

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  #27  
Alt 16.10.2008, 23:45
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Zitat:
Zitat von kmdx Beitrag anzeigen
ein anhänger ist nicht fest mit dem boden verbunden und hat mit einem bauwerk im baurechtlichen/bauordnungsrechtlichen sinne rein garnichts zu tun.
Das glaubst Du.

Der WoWa vom Kollegen stand auf der Auffahrt und klaute dem Nachbar die Sonne.

Das Amt hat ihn aufgefordert die bauliche Veränderung zu entfernen.
Kontrolliert wurde das von der Polizei.

Die Polizei hat sogar die Reifen markiert und konnte so festestellen das der WoWa nur vor und zurück geschoben wurde.
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  #28  
Alt 16.10.2008, 23:54
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meines Erachtens stellt die h.M. hierbei auf die grundsätzliche Eignung zur Fortbewegung ab. Ein Bauwerk läge demnach dann vor, "wenn das Objekt zur einfachen und gefahrlosen Fortbewegung objektiv nicht geeignet ist".
Darüberhinaus kann von einer dauerhaften Einrichtung schon deshalb nicht ausgegangen werden, weil das Boot spätestens im Frühjahr wieder zu Wasser gelassen werden soll?!
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  #29  
Alt 16.10.2008, 23:54
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Zitat:
Zitat von Cyrus Beitrag anzeigen
Das glaubst Du.

Der WoWa vom Kollegen stand auf der Auffahrt und klaute dem Nachbar die Sonne.

Das Amt hat ihn aufgefordert die bauliche Veränderung zu entfernen.
Kontrolliert wurde das von der Polizei.

Die Polizei hat sogar die Reifen markiert und konnte so festestellen das der WoWa nur vor und zurück geschoben wurde.
Ich nehme an das war das Ordnungsamt?
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  #30  
Alt 16.10.2008, 23:55
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  #31  
Alt 16.10.2008, 23:57
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heisst das denn nu ja oder nein?
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  #32  
Alt 16.10.2008, 23:58
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Keine Ahnung.

Langt die Aufforderung zur Räumung nicht?
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  #33  
Alt 17.10.2008, 00:04
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im ergebnis ist es egal- da hast du recht

meine antwort bezog sich auf die frage, ob der trailer baurechtlich relevant sei ("bauliche anlage/festes bauwerk/b-plan").
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  #34  
Alt 17.10.2008, 00:07
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Zitat:
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Die Polizei hat sogar die Reifen markiert und konnte so festestellen das der WoWa nur vor und zurück geschoben wurde.
Pah, wenn bei mir die Wiese naß ist, schiebe ich den WoWa sogar weiter (nicht von Hand, mit'm Bagger ), ohne das sich die Räder drehen. Die Spuren im Unkraut beweisen aber, daß er vorher woanders gestanden hat.

Bei sowas muß man die Justiz mit den eigenen Waffen schlagen, kann doch nicht sein, daß ich den WoWa oder den Trailer auf die Strasse stellen muß, weil er dort weniger stört, als auf meinem Grund und Boden

Obwohl, würde mir ein innerer Reichsparteitag sein, mal alle Fahrzeuge für die erlaubten 14 Tage am Straßenrand aufzureihen

Die Nachbarn würden betteln, alles wieder in den Garten zu stellen

Michael
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  #35  
Alt 17.10.2008, 00:10
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Eckaat Eckaat ist offline
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Zitat:
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meines Erachtens stellt die h.M. hierbei auf die grundsätzliche Eignung zur Fortbewegung ab. Ein Bauwerk läge demnach dann vor, "wenn das Objekt zur einfachen und gefahrlosen Fortbewegung objektiv nicht geeignet ist".
Darüberhinaus kann von einer dauerhaften Einrichtung schon deshalb nicht ausgegangen werden, weil das Boot spätestens im Frühjahr wieder zu Wasser gelassen werden soll?!
Cyrus hat Recht. Ich hatte mal ziemlich lange einen Laden mit Rädern in Irxleben am Elbe-Park stehen. Ging ne Zeit lang gut, aber irgendwann musste ich mich in Haldensleben mit Beamten bis zur Einigung rumzanken.

Im vorliegenden Fall halte ich das aber für reine versuchte Willkür, die natürlich offiziell negiert werden wird, aber dennoch von einem auffällig hohem Prozentsatz altbundesdeutscher Mitbürger sehr gerne praktiziert wird. Ein paar Wochen ein Boot abzustellen, das sollte keine Gerichte beschäftigen!

Solche kleinlichen Spießereien sind uns Ossis komplett unbekannt.
Vom Maschendrahtzaun und Knallerbsenstrauch mal abgesehen.

Gruß Ecki
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Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an.
Leo Tolstoi


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  #36  
Alt 17.10.2008, 00:34
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charlyvoss charlyvoss ist offline
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Auszug aus der hessischen Landesbauordnung:

Die rot gekennzeichneten Stellen könnten eventuell von Belang sein.


(10) Ohne Abstandsfläche unmittelbar an der Nachbargrenze sind je Baugrundstück zulässig
1. Garagen einschließlich Abstellraum an einer Nachbargrenze des Grundstücks bis zu insgesamt 9 m Länge, einschließlich Dachüberständen; über der Geländeoberfläche darf die grenzseitige mittlere Wandhöhe nicht höher als 3 m und die Fläche dieser Wand nicht größer als 20 m² sein,
2. eine überdachte Zufahrt zu Tiefgaragen; die Einschränkungen nach Nr. 1 gelten entsprechend,
3. Stellplätze an einer Nachbargrenze des Grundstücks bis zu insgesamt 8 m Länge,
4. ein untergeordnetes Gebäude bis zu 5 m² grenzseitiger Wandfläche über der Geländeoberfläche zur Unterbringung von Fahrrädern und Kinderwagen,
5. ein untergeordnetes Gebäude zur örtlichen Versorgung mit Energie, Kälte oder Wasser,
6. Stützmauern zur Sicherung des natürlichen Geländes, Einfriedungen und Abfalleinrichtungen bis zu einer Gesamthöhe von 1,50 m über unterer Geländeoberfläche,
7. Solaranlagen nach Abs. 9 Nr. 3 bei Einhaltung einer mittleren Gesamthöhe von 3 m.
Die Länge der Grenzbebauung darf bei den Anlagen nach Satz 1 Nr. 1 bis 5 insgesamt 12 m nicht überschreiten.
__________________
Charly
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  #37  
Alt 17.10.2008, 07:08
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Kapitän Balu Kapitän Balu ist offline
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Boot: immer mal ein anderes
Rufzeichen oder MMSI: Ich rufe nicht,werde aber immer angeschrien
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Lade Ihn zum Bootfahren ein und auf ein Bier,wenn das nicht geht kann es glaube ich ein ewiger Streit werden.Pflanz ne Hecke die höher ist als Dein Boot!
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Kraft kommt von Kraftstoff
Gruss Basti
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  #38  
Alt 17.10.2008, 07:24
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barracuda75 barracuda75 ist offline
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Boot: 96'er Sea Ray 250 Sundancer
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Also bei mir steht das Boot auch auf der Auffahrt an der Grundstücksgrenze und mein Nachbar (ein echter Steithammel und Miesepeter) hat dazu noch nichts gesagt. Ich hoffe er kommt nicht in die Verlegenheit diesen Strabg mal zulesen, dann wäre ich wieder Mode.

Anbei ein Bild vom letzten Winter. Wenn das Boot da steht kann der gar nicht mehr sehen.
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Gruß Marco ....... Sent from my Composter using Tabaktalk ......................................... Gott schütze uns vor Sturm und Wind und Booten die gechartert sind
Vögeln soll man 3 mal täglich Wasser geben
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  #39  
Alt 17.10.2008, 07:41
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molaboot molaboot ist offline
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Zitat:
Zitat von hklingle Beitrag anzeigen
So ein Ärger!

...
Eben ruft der Nachbar an und beschwert sich, das Boot stört ihn und muß da weg.

....

Gruss
Horst
Ich dachte so etwas gibt es nur bei mir.

Meinen Nachbarn stört mein Boot auch.

Es steht auf meinem Grundstück dann kommt die Straße und gegenüber ist der Eingang zu seinem Restaurant. Seine Gäste würden Ihn immer ansprechen auf das Boot, das nervt Ihn und deswegen muss es weg.

Das er auf dem Teil des Grundstücks seit 25 Jahren seine Fahrzeuge unentgeltlich parkt oder wenn frei ist seine Gäste dort stehen, hat damit doch nichts zutun oder?

Seine Frau und sein Vater sprechen kein Wort mehr mit mir, nicht mal Guten Tag auf der Straße.

Ich wohne auch in Hessen.

Armes Deutschland
__________________
Sportliche Grüße
.
Alfred
Für die Jüngeren: LED ZEPPELIN ist KEIN beleuchtetes Luftschiff.
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  #40  
Alt 17.10.2008, 07:49
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Zitat:
Zitat von Frieslandfan Beitrag anzeigen
eine Frage hätte ich da zu dem Grundstück auf dem dein Boot steht.
Ist es dein eigenes, öffentliches oder Niemandsland?
Es ist das Grundstück meiner Eltern.
__________________
Das Leben ist schön - aber teuer!
Man könnte es auch etwas billiger haben,
dann wäre es aber nicht mehr so schön.
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  #41  
Alt 17.10.2008, 08:00
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hklingle hklingle ist offline
Commander
 
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Zitat:
Zitat von molaboot Beitrag anzeigen
Ich dachte so etwas gibt es nur bei mir.

Meinen Nachbarn stört mein Boot auch.
na wenigstens bin ich nicht allein mit dem Problem.
Was machst du?

Räumen, abwarten, ... ?

Gruss
Horst
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Das Leben ist schön - aber teuer!
Man könnte es auch etwas billiger haben,
dann wäre es aber nicht mehr so schön.
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  #42  
Alt 17.10.2008, 08:15
Thomas Hamburg Thomas Hamburg ist offline
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Zitat:
Zitat von Fortune Beitrag anzeigen
is so . geht wirklich!
Meinst Du warum Cyrus mich immer als Fahrer anheuert. Jörch hat das auf dem Promi-Treffen richtig erkannt
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Gruß
Thomas

Ehre sei Gott in der Höhe. Er hat das Meer so weit gemacht, damit nicht jeder Lumpenhund, mit dem die Erde so reichlich gesegnet, dem ehrlichen Seemann da draussen begegnet. (abgewandelte Inschrift ehem. Marine Kaserne Glückstadt)
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  #43  
Alt 17.10.2008, 08:34
Thomas Hamburg Thomas Hamburg ist offline
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Damit von mir nicht nur Gelaber kommt

Hamburger Baurecht §2.2 http://http://www.baurecht.de/landesbauordnung-hamburg.html
Zitat:

Zitat:
(2) Zu den baulichen Anlagen zählen auch
1. Kinderspiel- und Freizeitflächen nach § 10,
2. Aufschüttungen und Abgrabungen,
3. Lager- und Abstellplätze sowie Ausstellungsplätze,
4. Camping- und Zeltplätze sowie Wochenendplätze,
5. Stellplätze für Kraftfahrzeuge sowie für Camping-, Verkaufs- und Wohnwagen,
da staune ich selbst

Könnte das der Hebel in Cyrus Fall gewesen sein? Wenn dieser in Hamburg stattgefunden hat?
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Gruß
Thomas

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  #44  
Alt 17.10.2008, 08:42
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Zitat:
Zitat von molaboot Beitrag anzeigen
Ich dachte so etwas gibt es nur bei mir.

Meinen Nachbarn stört mein Boot auch.

Seine Frau und sein Vater sprechen kein Wort mehr mit mir, nicht mal Guten Tag auf der Straße.

Ich wohne auch in Hessen.

Armes Deutschland
Ein Marburger........... Gruß aus Gladenbach.
Wer ist den der Trottel?
Nicht das ich da mal essen gehe, so ein Typ bekommt mein Geld nicht! Geh ich lieber zu Mac Doof.
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Gruß Harry .......


Dummheit kennt keine Grenzen....
....aber verdammt viele Menschen!!
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  #45  
Alt 17.10.2008, 08:48
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Cyrus Cyrus ist offline
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Zitat:
Zitat von Thomas Hamburg Beitrag anzeigen
Damit von mir nicht nur Gelaber kommt

Hamburger Baurecht §2.2 http://http://www.baurecht.de/landesbauordnung-hamburg.html
Zitat:



da staune ich selbst

Könnte das der Hebel in Cyrus Fall gewesen sein? Wenn dieser in Hamburg stattgefunden hat?
Bergedorf.

Die Fünf passt besser

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  #46  
Alt 17.10.2008, 09:03
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N.Eptun N.Eptun ist offline
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Zitat:
Zitat von hklingle Beitrag anzeigen
Es ist das Grundstück meiner Eltern.
Kannst Du bitte mal ein Foto einstellen, damit man sich das besser vorstellen kann?
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We'll never know the worth of water till the well go dry. . . . . . . aus Irland . . . . . .
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  #47  
Alt 17.10.2008, 09:03
Thomas Hamburg Thomas Hamburg ist offline
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Wer sich über deutsche Gesetze und spießbürgerliche Wessis aufregt (nich wahr Ekki) der sollte erst einmal hier nachschlagen
http://www.mk-urlaub.de/fun/witziges/unsinnsgesetze.php

Geiöl nicht wahr
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Gruß
Thomas

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  #48  
Alt 17.10.2008, 09:34
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Darf ich mal sortieren?

Richtig ist, dass man nicht einfach irgendwas auf seinem Grundstück abstellen darf (Da schaut ihr, gell?)!

Ich habe mal für ein Grundstück einen WoWa-Abstellplatz per Bauantrag beantragen müssen. Mit allen Drum und Dran, incl. der "Regenentwässerung über die belebte Bodenzone".

Da wurde genau geregelt, was wo wie lange stehen durfte.

Wie gesagt, wäre die erste Prüfung, ob es einen B-Plan gibt. Dort sind i.d.R. solche Dinge festgelegt. Dort steht z.B. auch, wie hoch die Hecke oder Zaun sein dürfen. Also Obacht, bovor du jetzt Kirschlorbeer oder Koniferen pflanz. Ansonsten gelten die §§ 34 oder 35 BauGB, je nach dem ob im Ort oder außerhalb.

Das einfachste wäre - wenn es genehmigunsgfähig ist - einen Bauantrag für einen Stellplatz einzureichen. Das kannst du selbst machen und kostet z.B. in unserer schuldenfreien Stadt 50 EUR. Lageplan mit 1:500 und eine Zeichnung mit 1:50 einreichen. Dann brauchst du mit deinem Nachbarn auch nicht mehr zu lamentieren.

Ich an deiner Stelle würde aber deinen Eltern zuliebe einen anderen Stellplatz suchen. Nur mal so ein Rat von mir....
__________________
Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


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  #49  
Alt 17.10.2008, 10:36
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Zitat:
Zitat von Cyrus Beitrag anzeigen
Hat bei meinem Kollegen nicht funktioniert.

Das Boot muss ab und zu auf die Straße.
Ja und?

Morgens anpicken, vors Grundstück stellen

Abends zurück schieben...

Und auf nen Fehler des Nachbarn warten...
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MFG René

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  #50  
Alt 17.10.2008, 10:44
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Zitat:
Zitat von molaboot Beitrag anzeigen
Das er auf dem Teil des Grundstücks seit 25 Jahren seine Fahrzeuge unentgeltlich parkt oder wenn frei ist seine Gäste dort stehen, hat damit doch nichts zutun oder?
Dein Grundstück?

Seine Fahrzeuge und Kundenfzg?

Du hast nicht zufällig nen kleinen Hund angeschafft?

Und jetzt mußt du dein Grundstück einzäunen, damit der nicht wegläuft....

Dem würd ich sowas von
__________________
MFG René

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