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  #26  
Alt 22.10.2008, 14:58
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Emma Emma ist offline
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
Fakt ist:
In Brandenburg gilt auch für nicht zulassungpflichtige Sportboote eine regelmäßige Gas Prüfung im Umfang G607.
Quelle: LSchiffV §29
Gemäß der Verordnung für die Schifffahrt auf den schiffbaren Gewässern des Landes Brandenburg (Landesschifffahrtsverordnung - LSchiffV) ist nach § 29 LSchiffV eine Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme sowie eine regelmäßige Überprüfung vorgeschrieben. ...
Nur um die Sache noch mal klarzustellen: Diese Verordnung gilt nicht im Land Brandenburg, sondern auf den Landesschifffahrtsstraßen Brandenburgs. Und diese Gewässer sind in der Regel für größere Schiffe gar nicht schiffbar. Ich habe in meiner ganzen Fahrzeit mal einen See und 2 km Kanal dahin gefunden. Alle im Land BRB und in Berlin gemeinhin bekannten Wasserstraßen sind Bundeswasserstraßen.

Gruß
Jan
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Alle Möwen sehen so aus, als ob sie Emma hießen.
Christian Morgenstern
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  #27  
Alt 22.10.2008, 16:57
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Zitat:
Zitat von Emma Beitrag anzeigen
Nur um die Sache noch mal klarzustellen: Diese Verordnung gilt nicht im Land Brandenburg, sondern auf den Landesschifffahrtsstraßen Brandenburgs. Und diese Gewässer sind in der Regel für größere Schiffe gar nicht schiffbar. Ich habe in meiner ganzen Fahrzeit mal einen See und 2 km Kanal dahin gefunden. Alle im Land BRB und in Berlin gemeinhin bekannten Wasserstraßen sind Bundeswasserstraßen.

Gruß
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Zumindest eine Zeit lang war diese Vorschrift per Erlaß außer Kraft gesetzt worden weil sie mit Bundesrecht kollidiert. Ob das immer noch so ist weiß ich nicht.
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  #28  
Alt 26.10.2008, 12:23
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Hallo,
ich möchte meine Gasanlage gerne abnehmen lassen, weiß jedoch nicht, ob der Einbauort der Gasflasche richtig gewählt ist. Anders habe ich jedoch keine Möglichkeit mit einem Abfluß oberhalb der Wasserlinie (jetzt ca. 40cm über Wasserlinie, dmr 3/4 Zoll).
Hier ein paar Bilder:
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  #29  
Alt 26.10.2008, 12:57
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Hallo Roland,

so ganz entspricht das nicht den Vorschriften. Die Dichtung ist in den Ecken nicht ganz dicht und 3/4 Zoll sind auch nicht mindestens 19 mm. Welchen Durchmesser hat die Borddurchführung?

Ich würde die Anlage abnehmen wenn zusätzlich eine Schlauchbruchsicherung eingebaut würde und der "Abfluss" in 1 " ausgeführt wird.

Allerdings weiß ich nicht ob jeder Prüfer seinen Ermessensspielraum ausnutzt.
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Charly
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  #30  
Alt 26.10.2008, 13:15
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Hallo Charly,
Die Dichtung und der Dmr. lassen sich problemlos ändern. Die Schlauchbruchsicherung läßt sich auch noch unterbringen. Mir wurde nur erzählt, daß eine Unterbringung der Gasflasche grundsätzlich nur in diesen Eimerähnlichen Sicherheitsbehältern möglich ist und nicht seitlich mit Tür, wie ich es habe.
Wo kann man Bauvorschriften in dieser Hinsicht nachlesen.
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MfG Roland

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  #31  
Alt 26.10.2008, 14:47
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Zitat:
Zitat von Balu2000 Beitrag anzeigen
Hallo Charly,
Die Dichtung und der Dmr. lassen sich problemlos ändern. Die Schlauchbruchsicherung läßt sich auch noch unterbringen. Mir wurde nur erzählt, daß eine Unterbringung der Gasflasche grundsätzlich nur in diesen Eimerähnlichen Sicherheitsbehältern möglich ist und nicht seitlich mit Tür, wie ich es habe.
Wo kann man Bauvorschriften in dieser Hinsicht nachlesen.
Prinzipiell stimmt das. Es gibt aber auch noch sehr viele Altanlagen, die ähnlich ausgerüstet sind. Und es gibt keine Vorschrift, dass Altanlagen den heutgen Vorschriften angepasst werden müssen.

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Charly
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