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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#26
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Ankerbergung über Bootshaftpflicht?
Hallo,
ich habs eigentlich immer mit Vergleichen: Wenn sich von meinem Auto bestimmungswidrig ein Teil verabschiedet ( oder aus einer Zwangslage heraus verabschiedet werden muss ), dann kommt schon die Haftpflichtversicherung dafür auf, das daraus resultierende Problem zu beseitigen. Bsp: Ölverlust am Auto und daraus resultieres Anrücken der Feuerwehr. Prinzipiell sollte die Haftplicht alle Schäden abdecken, die ich anderen durch den Betrieb des Boots zufüge und da gehört das dazu. Der Anker wurde ja nicht geborgen, weil dein Kumpel ihn gern wiederhätte, sondern weil er ggf. eine Gefahr darstellt. Sehr oft muss man aufpassen, wie Versicherungen sich ihre Ansicht zurechtlegen. Bestes Beispiel (selbst erlebt): fährst Du mit deinem Einkaufswagen vom Supermarkt zum deinem Auto um die Sachen einzuladen und auf dem Weg dorthin fährst Du mit dem Einkaufswagen an ein anderes Auto (kann durchaus noch 50 m von deinem Wagen entfernt sein) zahlt den Schaden deine Autohaftplicht und nicht deine Private. Ich würde den Schaden wie folgt der Versicherung melden: "Bei einer Tour auf dem Rhein wurde mein Boot manöverierunfähig und ich war gezwungen, den Anker zu werfen. Dieser verhakte sich so auf dem Grund, das ich die Leine kappen musste, da ich die Fahrrinne umgehend räumen musste. Der zurückgebliebene Anker war ein Hindernis in der Fahrrinne und wurde vom WSA/DLRG beseitigt." In diesem Fall kann man jan nicht von Bergen sprechen. mfg itk
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#27
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen |
#28
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Allerdings muss das örtlich und zeitlich in Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeugs stehen. Beispiel mit Urteil: http://www.versicherungsnetz.de/news...p?Meldung=3367 Hier sind meistens die Feinheiten bei der Schadensmeldung relevant. Wenn man z.B. den Einkaufswagen nicht losgelassen hat um den Schlüssel aus der Tasche zu holen, sondern z.B. Zigaretten, hätte der Beladevorgang noch nicht begonnen und die Privathaftpflicht wäre leistungspflichtig. Gruß Norman |
#29
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Man lernt nie aus!
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen |
#30
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Hallo? Wenn mir einer meinen 8Kg ANker bergen würde würd ich nicht einen Cent geben. Wo ist das Problem den auf Grund zu lassen ? Wenn mir meine kleine Werkzeugkiste über Bord geht muss die doch auch nicht geborgen werden? Kann mich hier mal wer aufklären warum ein ANker der vielleicht 20cm vom Grund hervorsteht geborgen werden muss ?
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Gruß Frank |
#31
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Ankerbergung über Bootshaftpflicht?
@fbifrunk:
das Problem dürfte weniger der Anker, als das mehr oder weniger lose im Wasser schwebende Seil sein, da es ja an der Oberfläche angeschnitten wurde. Stell dir vor, du kommst in gemütlicher Fahrt daher, deine Schraube packt das Seil und das andere Ende von Seil hängt noch am Anker, der ja, wie bekannt, fest verkeilt auf dem Grund liegt. Da würde mich dann an die alten Buster Keaton s/w-Filme erinnern, wo er dem Polizeizagen die Hinterachse am Baum festgebunden hat. mfg itk |
#32
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Zitat:
Will sagen, wer etwas verloren hat, das andere schädigen kann, hat gefälligst für die Beseitigung der Gefahr zu sorgen.
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen |
#33
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Eine normale Bootshaftpflichtversicherung müsste für eine solche Situation einstehen.
Wenn jemand nicht leichtfertig seinen Anker samt Leine dem Wasser überlässt, sondern die Leine bei einer Bergung kappt, kappen muss, hat nicht grob fahrlässig gehandelt. Ich würde es diesbezüglich auf eine Klage ankommen lassen. Gruß Walter |
#34
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Zitat:
Entgegen aller bisherigen, hier veröffentlichten Unkenrufen !
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien -------------------------------------
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#35
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Grobe Fahrlässigkeit spielt hier auch gar keine Rolle, die wäre übrigens auch in der normalen Haftpflicht versichert.
Gruß Norman
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#36
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Die Meldung geht in Kürze raus. Werde dann entsprechende Reaktionen von Versicherungsseite hier kund tun.
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Gruß Patrick |
#37
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Hier war es zwar statt eines Ankers gleich das ganze Boot, dass ein Hindernis darstellte, ändert aber am Prinzip nichts.
Zitat:
http://www.finanztip.de/recht/versicherungen/sf059.htm Gruß Norman |
#38
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#39
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Alles andere hätte mich auch sehr gewundert. Schließlich bezahlt eine Haftpflicht nur, wenn ich mit einem Boot, Auto, Flugzeug usw. irgend jemandem einen Schaden zufüge. Person und/oder Sachgegenstand spielt keine Rolle.
Aber durch den abesoffenen Anker ist ja nichts passiert, außer dass der Haken im Weg rum lag und weg musste. Gruß Ecki
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Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an. Leo Tolstoi
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#40
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Meine Meinung, nein, aber wenn seine Vers. erbarmen hat, schön für ihn
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Grüsse Though this be madness, yet there is method in´t
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#41
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Und das sagst du, weil du der Chef seiner Versicherung bist?!?
Ich mein, du kennst nichtmal seinen Vertrag... Bernd
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Euer boote-forum.de Admin Bernd
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#42
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Aber hier geht es ja die ganze Zeit um die Haftpflichtversicherung. Gruß Norman |
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Ich habe bei meiner Versicherung angefragt ! Wenn das bei dem "Freund" nicht versichert sein sollte, was ich nicht glaube, dann hätte er eindeutig die falsche Versicherung ! Ich würde dann auf jeden Fall das gleiche empfehlen wie schon geschrieben wurde : Anwalt einschalten ! (siehe auch Beitrag #33)
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#44
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Meine Ansicht:
Klar wurde jemand mit dem festsitzenden Anker geschädigt! Der Betreiber der Schiffahrtstraße, der für den störungsfreien Betrieb verantwortlich ist, ist geschädigt worden. Der Schaden bestand darin, daß der störungsfreie Betrieb nicht mehr gewährleistet war. Um den Schaden zu beseitigen, sind Leute losgeschickt worden, den Anker zu bergen. Nur weil eine Schädigung nicht sofort offensichtlich ist, kann es doch nicht heißen, daß keine vorläge. Dann könnten sich die Anwälte und Gerichte den ganzen Zirkus um Urheber- Nutzungs- und Patentrechte sparen - nach der hier favorisierten Logik wird doch niemand geschädigt. |
#45
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Zitat:
Warten wir doch mal ab, ob er sich eine Ablehnung einfängt und für den Fall könntest Du ihm ja eine Kopie deiner Police mit einer (schriftl.) Begründung deiner Vers. aufgrund welcher Lage sie die Kosten übernehmen wollen, zur Argumentation zur Verfügung stellen.
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Grüsse Though this be madness, yet there is method in´t
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#46
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Zitat:
Die Rechnung fürs Abschleppen dann bitte mal Deiner Haftpflichtversicherung schicken und hier posten was dann passiert. Gruß Norman
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#47
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Zitat:
Mein ehemaliger Nachbar war am Lenker gestorben, zum Anhalten war er wohl noch gekommen. Ich weiß nicht, ob das Wegräumen des Autos von der Fahrbahn der trauernden Verwandschaft von Papa Staat noch in Rechnung gestellt worden ist. Wozu gibt es für alles Mögliche Versicherungen, wenn doch immer ein Grund gefunden werden kann, nicht zu versichern? |
#48
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Es gibt eben keine 100%-Vollkasko-für-alles-Versicherung.
Abschleppkosten sind beim Auto z.B. über einen Schutzbrief oder den ADAC u.ä. versicherbar, bei Booten über Sea-Tow (in einigen Gebieten). Ein gewisses Restrisiko für kleinere Kosten wie Sicherungsmaßnahmen zur Unfallvermeidung bleibt, ist ja aber nicht existenzbedrohend. Auch die Ankerbergung, oder eine eventuelle Bergung des ganzen Bootes wie in meinem geposteten Urteil (Beitrag #37), sind ja auch über eine Kaskoversicherung versicherbar. Für reine Abschleppkosten weil der Motor nicht will, wie er soll, muss man dann halt Freunde anrufen, oder die Hilfe von jemandem annehmen und ihm dafür einen ausgeben. Ich finde nicht, dass das zwingend in irgendeiner Versicherung gedeckt sein müsste. Da gibt es bedeutend größere Risiken im Leben, die nicht versicherbar sind. Gruß Norman
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#49
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Zitat:
Dann gehörst Du wohl zu denen, die alles mit sich machen lassen .... Zum Anwalt gehen heißt noch lange nicht, daß man gleich Klage einreichen muß ! Eine Beratung bzw. ein Brief an die Versicherung wirkt oft Wunder weil die dann merkne, daß man nicht bereit ist, klein beizugeben.
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#50
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Zitat:
zum anderen arbeite ich schon ein paar Jahre im Vers.Bereich und hab insoweit eine Art Heim(kollegen)vorteil. Wenn ich also zum Anwalt geh, dann weil ich mir sicher bin das Ding auch durchzuziehen. Für einen Bluff ist mir ein RAe zu teuer (nix für ungut Jungs ) und die Vers. die wirklich fies drauf sind, kriegst du mit einem RAe Brief nicht zur Besinnung. Aber zurück zum Thema, frag doch bitte deinen Vers.menschen auf welcher Grundlage er das aus der Haftpflicht zahlen will und teil das dem Ankerfreund mit. Ich würd das Ergebnis übrigens auch gern sehen (ich denke die Blaue Else auch) schließlich lernen wir gern dazu. Grüsse Ham
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Grüsse Though this be madness, yet there is method in´t
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