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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #26  
Alt 12.11.2008, 17:16
itk itk ist offline
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Standard Ankerbergung über Bootshaftpflicht?

Hallo,
ich habs eigentlich immer mit Vergleichen:

Wenn sich von meinem Auto bestimmungswidrig ein Teil verabschiedet ( oder aus einer Zwangslage heraus verabschiedet werden muss ),
dann kommt schon die Haftpflichtversicherung dafür auf, das daraus resultierende Problem zu beseitigen. Bsp: Ölverlust am Auto und daraus resultieres Anrücken der Feuerwehr.
Prinzipiell sollte die Haftplicht alle Schäden abdecken, die ich anderen durch den Betrieb des Boots zufüge und da gehört das dazu.
Der Anker wurde ja nicht geborgen, weil dein Kumpel ihn gern wiederhätte, sondern weil er ggf. eine Gefahr darstellt.
Sehr oft muss man aufpassen, wie Versicherungen sich ihre Ansicht zurechtlegen.
Bestes Beispiel (selbst erlebt): fährst Du mit deinem Einkaufswagen vom Supermarkt zum deinem Auto um die Sachen einzuladen und auf dem Weg dorthin fährst Du mit dem Einkaufswagen an ein anderes Auto (kann durchaus noch 50 m von deinem Wagen entfernt sein) zahlt den Schaden deine Autohaftplicht und nicht deine Private.

Ich würde den Schaden wie folgt der Versicherung melden:
"Bei einer Tour auf dem Rhein wurde mein Boot manöverierunfähig und ich war gezwungen, den Anker zu werfen. Dieser verhakte sich so auf dem Grund, das ich die Leine kappen musste, da ich die Fahrrinne umgehend räumen musste. Der zurückgebliebene Anker war ein Hindernis in der Fahrrinne und wurde vom WSA/DLRG beseitigt."

In diesem Fall kann man jan nicht von Bergen sprechen.

mfg

itk
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  #27  
Alt 12.11.2008, 18:55
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Zitat:
Zitat von itk Beitrag anzeigen
Bestes Beispiel (selbst erlebt): fährst Du mit deinem Einkaufswagen vom Supermarkt zum deinem Auto um die Sachen einzuladen und auf dem Weg dorthin fährst Du mit dem Einkaufswagen an ein anderes Auto (kann durchaus noch 50 m von deinem Wagen entfernt sein) zahlt den Schaden deine Autohaftplicht und nicht deine Private.
Das kann ich mir einfach nicht vorstellen. Gibt es dazu irgendeine offizielle Darstellung?
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  #28  
Alt 12.11.2008, 19:40
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Zitat:
Zitat von huebi Beitrag anzeigen
Das kann ich mir einfach nicht vorstellen. Gibt es dazu irgendeine offizielle Darstellung?
Ja, aber das gilt rechtlich nur, wenn der Unfall durch den Einkaufswagen sich beim "Gebrauch" des Fahrzeugs ereignet hat. Der Beladevorgang wird hier juristisch mit dem Gebrauch gleichgesetzt. Und ein Beladevorgang kann schon damit beginnen, dass man z.B. den Schlüssel, oder die Fernbedienung zum Öffnen des Autos aus der Tasche holt.
Allerdings muss das örtlich und zeitlich in Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeugs stehen.

Beispiel mit Urteil:
http://www.versicherungsnetz.de/news...p?Meldung=3367

Hier sind meistens die Feinheiten bei der Schadensmeldung relevant. Wenn man z.B. den Einkaufswagen nicht losgelassen hat um den Schlüssel aus der Tasche zu holen, sondern z.B. Zigaretten, hätte der Beladevorgang noch nicht begonnen und die Privathaftpflicht wäre leistungspflichtig.

Gruß
Norman
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  #29  
Alt 12.11.2008, 19:57
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Man lernt nie aus!
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  #30  
Alt 12.11.2008, 21:50
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Hallo? Wenn mir einer meinen 8Kg ANker bergen würde würd ich nicht einen Cent geben. Wo ist das Problem den auf Grund zu lassen ? Wenn mir meine kleine Werkzeugkiste über Bord geht muss die doch auch nicht geborgen werden? Kann mich hier mal wer aufklären warum ein ANker der vielleicht 20cm vom Grund hervorsteht geborgen werden muss ?
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Gruß
Frank
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  #31  
Alt 12.11.2008, 22:46
itk itk ist offline
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Standard Ankerbergung über Bootshaftpflicht?

@fbifrunk:
das Problem dürfte weniger der Anker, als das mehr oder weniger lose im Wasser schwebende Seil sein, da es ja an der Oberfläche angeschnitten wurde.
Stell dir vor, du kommst in gemütlicher Fahrt daher, deine Schraube packt das Seil und das andere Ende von Seil hängt noch am Anker, der ja, wie bekannt, fest verkeilt auf dem Grund liegt.
Da würde mich dann an die alten Buster Keaton s/w-Filme erinnern, wo er dem Polizeizagen die Hinterachse am Baum festgebunden hat.

mfg

itk
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  #32  
Alt 12.11.2008, 22:59
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Zitat:
Zitat von fbifrunk Beitrag anzeigen
Hallo? Wenn mir einer meinen 8Kg ANker bergen würde würd ich nicht einen Cent geben. Wo ist das Problem den auf Grund zu lassen ? Wenn mir meine kleine Werkzeugkiste über Bord geht muss die doch auch nicht geborgen werden? Kann mich hier mal wer aufklären warum ein ANker der vielleicht 20cm vom Grund hervorsteht geborgen werden muss ?
Vielleicht nicht 20 cm, aber 30 cm Bodenfreiheit sind in der Berufschiffahrt nicht unüblich. Natürlich wird ein normaler Frachter Deinen 8 kg-Anker plattmachen oder ins Flußbett drücken. Aber da gibt es doch irgendwo eine Grenze und dann ist Schluß mit lustig. Du läßt Dein Reserverad, das Du möglicherweise verloren hast, ja auch nicht auf der Straße liegen. Ich bin so einem Reserverad schon mal nachts begegnet, da war nichts mehr mit ausweichen, zum Glück war die Bodenfreiheit meines Autos groß genug.
Will sagen, wer etwas verloren hat, das andere schädigen kann, hat gefälligst für die Beseitigung der Gefahr zu sorgen.
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  #33  
Alt 13.11.2008, 02:44
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Eine normale Bootshaftpflichtversicherung müsste für eine solche Situation einstehen.

Wenn jemand nicht leichtfertig seinen Anker samt Leine dem Wasser überlässt, sondern die Leine bei einer Bergung kappt, kappen muss, hat nicht grob fahrlässig gehandelt.

Ich würde es diesbezüglich auf eine Klage ankommen lassen.

Gruß Walter
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  #34  
Alt 13.11.2008, 07:54
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Fred Fred ist offline
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Zitat:
Zitat von Water Beitrag anzeigen
Eine normale Bootshaftpflichtversicherung müsste für eine solche Situation einstehen.

Wenn jemand nicht leichtfertig seinen Anker samt Leine dem Wasser überlässt, sondern die Leine bei einer Bergung kappt, kappen muss, hat nicht grob fahrlässig gehandelt.
Genau so ist es und da wird die Versicherung auch zahlen !

Entgegen aller bisherigen, hier veröffentlichten Unkenrufen !
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Gruß Fred
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  #35  
Alt 13.11.2008, 08:09
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Zitat:
Zitat von Water Beitrag anzeigen
... hat nicht grob fahrlässig gehandelt.
Grobe Fahrlässigkeit spielt hier auch gar keine Rolle, die wäre übrigens auch in der normalen Haftpflicht versichert.

Gruß
Norman
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  #36  
Alt 13.11.2008, 08:39
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Die Meldung geht in Kürze raus. Werde dann entsprechende Reaktionen von Versicherungsseite hier kund tun.
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Gruß Patrick
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  #37  
Alt 13.11.2008, 10:34
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Hier war es zwar statt eines Ankers gleich das ganze Boot, dass ein Hindernis darstellte, ändert aber am Prinzip nichts.

Zitat:
Sportbootversicherung muss nur bei Schädigung Dritter zahlen
Der Fahrer eines Motorbootes lief mit seinem Sportgerät auf Grund. Das Boot sank bei der Havarie vollständig. Die Wasserschutzpolizei ordnete die Hebung des Wracks an, weil es als unsichtbares Hindernis den Schiffsverkehr gefährdet hätte. Der Fahrer wollte die Kosten für die Bergung über seine Haftpflichtversicherung abwickeln, die er für das Sportboot abgeschlossen hatte.

Nach dem Urteil des Landgerichts Oldenburg muss der Bootsbesitzer die Bergung selbst bezahlen (4 S 540/97). Der Versicherungsfall trete bei einer Haftpflichtversicherung erst dann ein, wenn der Versicherungsnehmer einen Dritten schädige. Bei den Bergungskosten handle es sich dagegen um Aufwendungen, die der Schadensverhütung dienten.

Urteil des Landgerichts Oldenburg vom 5. November 1997 - 4 S 540/97
Quelle:
http://www.finanztip.de/recht/versicherungen/sf059.htm

Gruß
Norman
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  #38  
Alt 13.11.2008, 10:38
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Zitat:
Zitat von blaue-elise Beitrag anzeigen
Hier war es zwar statt eines Ankers gleich das ganze Boot, dass ein Hindernis darstellte, ändert aber am Prinzip nichts.


Quelle:
http://www.finanztip.de/recht/versicherungen/sf059.htm

Gruß
Norman
Nun ist es doch aber so, daß die Bergung in einer anständigen Bootskasko mitversichert ist, oder irre ich mich da?
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  #39  
Alt 13.11.2008, 10:42
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Alles andere hätte mich auch sehr gewundert. Schließlich bezahlt eine Haftpflicht nur, wenn ich mit einem Boot, Auto, Flugzeug usw. irgend jemandem einen Schaden zufüge. Person und/oder Sachgegenstand spielt keine Rolle.

Aber durch den abesoffenen Anker ist ja nichts passiert, außer dass der Haken im Weg rum lag und weg musste.

Gruß Ecki
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Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an.
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  #40  
Alt 13.11.2008, 10:45
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Zitat:
Zitat von Pusteblume Beitrag anzeigen
Nun ist es doch aber so, daß die Bergung in einer anständigen Bootskasko mitversichert ist, oder irre ich mich da?
siehe Beitrag #25, es geht hier darum, ob die Bootshaftpflicht (nicht die Kasko) den Schaden übernimmt.
Meine Meinung, nein, aber wenn seine Vers. erbarmen hat, schön für ihn
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Grüsse

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  #41  
Alt 13.11.2008, 10:58
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Zitat:
Zitat von F. Rink Beitrag anzeigen
Entgegen aller bisherigen, hier veröffentlichten Unkenrufen !
Und das sagst du, weil du der Chef seiner Versicherung bist?!?
Ich mein, du kennst nichtmal seinen Vertrag...
Bernd
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  #42  
Alt 13.11.2008, 10:58
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Zitat:
Zitat von Pusteblume Beitrag anzeigen
Nun ist es doch aber so, daß die Bergung in einer anständigen Bootskasko mitversichert ist, oder irre ich mich da?
Wenn man denn eine hat, ja.
Aber hier geht es ja die ganze Zeit um die Haftpflichtversicherung.

Gruß
Norman
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  #43  
Alt 13.11.2008, 11:36
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Fred Fred ist offline
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Zitat:
Zitat von Bernd Beitrag anzeigen
Und das sagst du, weil du der Chef seiner Versicherung bist?!?
Ich mein, du kennst nichtmal seinen Vertrag...
Bernd
Ist denn Blaue Elise der Chef seiner Versicherung ??

Ich habe bei meiner Versicherung angefragt !
Wenn das bei dem "Freund" nicht versichert sein sollte, was ich nicht glaube, dann hätte er eindeutig die falsche Versicherung !

Ich würde dann auf jeden Fall das gleiche empfehlen wie schon geschrieben wurde : Anwalt einschalten !
(siehe auch Beitrag #33)
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  #44  
Alt 13.11.2008, 12:07
Walroß Walroß ist offline
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Meine Ansicht:
Klar wurde jemand mit dem festsitzenden Anker geschädigt!
Der Betreiber der Schiffahrtstraße, der für den störungsfreien Betrieb verantwortlich ist, ist geschädigt worden. Der Schaden bestand darin, daß der störungsfreie Betrieb nicht mehr gewährleistet war.
Um den Schaden zu beseitigen, sind Leute losgeschickt worden, den Anker zu bergen.
Nur weil eine Schädigung nicht sofort offensichtlich ist, kann es doch nicht heißen, daß keine vorläge. Dann könnten sich die Anwälte und Gerichte den ganzen Zirkus um Urheber- Nutzungs- und Patentrechte sparen - nach der hier favorisierten Logik wird doch niemand geschädigt.
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  #45  
Alt 13.11.2008, 12:13
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Hamish Hamish ist offline
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Zitat:
Zitat von F. Rink Beitrag anzeigen
Ist denn Blaue Elise der Chef seiner Versicherung ??

Ich habe bei meiner Versicherung angefragt !
Wenn das bei dem "Freund" nicht versichert sein sollte, was ich nicht glaube, dann hätte er eindeutig die falsche Versicherung !

Ich würde dann auf jeden Fall das gleiche empfehlen wie schon geschrieben wurde : Anwalt einschalten !
(siehe auch Beitrag #33)
Schön, dass Du von deiner Haftpflichtvers. für so einen Fall eine Deckungszusage bekommen hast. Daraus zu verallgemeinern und den Gang zum Anwalt zu empfehlen ist, nun sagen wir etwas gewagt. Ich zumindest werfe ungern gutes Geld noch Schlechtem hinterher.
Warten wir doch mal ab, ob er sich eine Ablehnung einfängt und für den Fall könntest Du ihm ja eine Kopie deiner Police mit einer (schriftl.) Begründung deiner Vers. aufgrund welcher Lage sie die Kosten übernehmen wollen, zur Argumentation zur Verfügung stellen.
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Grüsse

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  #46  
Alt 13.11.2008, 12:18
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Zitat:
Zitat von Walroß Beitrag anzeigen
Meine Ansicht:
Klar wurde jemand mit dem festsitzenden Anker geschädigt!
Der Betreiber der Schiffahrtstraße, der für den störungsfreien Betrieb verantwortlich ist, ist geschädigt worden. Der Schaden bestand darin, daß der störungsfreie Betrieb nicht mehr gewährleistet war.
Um den Schaden zu beseitigen, sind Leute losgeschickt worden, den Anker zu bergen.
Nur weil eine Schädigung nicht sofort offensichtlich ist, kann es doch nicht heißen, daß keine vorläge.
Wenn das so einfach wäre, dann stelle doch z.B. mal Dein Auto auf einer Hauptstraße ab. Damit niemand gleich auffährt kannst Du ja den Warnblinker anmachen. Das wird dann aufgrund der Verkehrssicherungspflicht auch kostenpflichtig entfernt werden.
Die Rechnung fürs Abschleppen dann bitte mal Deiner Haftpflichtversicherung schicken und hier posten was dann passiert.

Gruß
Norman
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  #47  
Alt 13.11.2008, 13:17
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Zitat:
Zitat von blaue-elise Beitrag anzeigen
Wenn das so einfach wäre, dann stelle doch z.B. mal Dein Auto auf einer Hauptstraße ab.
So kann man das vielleicht auch sehen, aber was ist mit einem Notfall - wie er hier vorlag? Der Anker ist ja nicht aus Jux und Dallerei in die Fahrrinne geworfen worden.

Mein ehemaliger Nachbar war am Lenker gestorben, zum Anhalten war er wohl noch gekommen. Ich weiß nicht, ob das Wegräumen des Autos von der Fahrbahn der trauernden Verwandschaft von Papa Staat noch in Rechnung gestellt worden ist.

Wozu gibt es für alles Mögliche Versicherungen, wenn doch immer ein Grund gefunden werden kann, nicht zu versichern?
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  #48  
Alt 13.11.2008, 13:29
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Es gibt eben keine 100%-Vollkasko-für-alles-Versicherung.
Abschleppkosten sind beim Auto z.B. über einen Schutzbrief oder den ADAC u.ä. versicherbar, bei Booten über Sea-Tow (in einigen Gebieten).
Ein gewisses Restrisiko für kleinere Kosten wie Sicherungsmaßnahmen zur Unfallvermeidung bleibt, ist ja aber nicht existenzbedrohend.

Auch die Ankerbergung, oder eine eventuelle Bergung des ganzen Bootes wie in meinem geposteten Urteil (Beitrag #37), sind ja auch über eine Kaskoversicherung versicherbar.
Für reine Abschleppkosten weil der Motor nicht will, wie er soll, muss man dann halt Freunde anrufen, oder die Hilfe von jemandem annehmen und ihm dafür einen ausgeben. Ich finde nicht, dass das zwingend in irgendeiner Versicherung gedeckt sein müsste.
Da gibt es bedeutend größere Risiken im Leben, die nicht versicherbar sind.

Gruß
Norman
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  #49  
Alt 13.11.2008, 13:47
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Zitat:
Zitat von Hamish Beitrag anzeigen
Daraus zu verallgemeinern und den Gang zum Anwalt zu empfehlen ist, nun sagen wir etwas gewagt.
Daraus eine Ablehnung hier zu konstruieren scheint mir ebenso gewagt, auch wenn es sich um einen sogenannten "Versicherungsexperten" handelt.

Zitat:
Zitat von Hamish Beitrag anzeigen
Ich zumindest werfe ungern gutes Geld noch Schlechtem hinterher.
Dann gehörst Du wohl zu denen, die alles mit sich machen lassen ....
Zum Anwalt gehen heißt noch lange nicht, daß man gleich Klage einreichen muß ! Eine Beratung bzw. ein Brief an die Versicherung wirkt oft Wunder weil die dann merkne, daß man nicht bereit ist, klein beizugeben.
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Gruß Fred
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  #50  
Alt 13.11.2008, 14:31
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Hamish Hamish ist offline
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Zitat:
Zitat von F. Rink Beitrag anzeigen
Daraus eine Ablehnung hier zu konstruieren scheint mir ebenso gewagt, auch wenn es sich um einen sogenannten "Versicherungsexperten" handelt.

Dann gehörst Du wohl zu denen, die alles mit sich machen lassen ....
Zum Anwalt gehen heißt noch lange nicht, daß man gleich Klage einreichen muß ! Eine Beratung bzw. ein Brief an die Versicherung wirkt oft Wunder weil die dann merkne, daß man nicht bereit ist, klein beizugeben.
das ist jetzt etwas doof, zum einen ist mir durchaus bewußt, dass in Vers.bereich nicht nur Lämmer unterwegs sind,
zum anderen arbeite ich schon ein paar Jahre im Vers.Bereich und hab insoweit eine Art Heim(kollegen)vorteil. Wenn ich also zum Anwalt geh, dann weil ich mir sicher bin das Ding auch durchzuziehen. Für einen Bluff ist mir ein RAe zu teuer (nix für ungut Jungs ) und die Vers. die wirklich fies drauf sind, kriegst du mit einem RAe Brief nicht zur Besinnung.
Aber zurück zum Thema, frag doch bitte deinen Vers.menschen auf welcher Grundlage er das aus der Haftpflicht zahlen will und teil das dem Ankerfreund mit. Ich würd das Ergebnis übrigens auch gern sehen (ich denke die Blaue Else auch) schließlich lernen wir gern dazu.

Grüsse
Ham
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