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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #26  
Alt 22.12.2008, 08:14
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Zitat:
Zitat von Hexe-Crew Beitrag anzeigen
Und, darfst Du diese dann auch in Deutschland besitzen, führen und benutzen
Nein - denn da fehlt das Prüfzeichen !
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Gruß Fred
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  #27  
Alt 22.12.2008, 08:34
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Zitat:
Zitat von F. Rink Beitrag anzeigen
Nein - denn da fehlt das Prüfzeichen !
Selbst wenn die ein Prüfsiegel hätten dürftset Du sie ohne Sachkunde nicht besitzen.

cu

Stefan
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  #28  
Alt 22.12.2008, 08:45
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Zitat:
Zitat von Nana (m) Beitrag anzeigen
Mal eine Frage zu Seegangigkeit: Kann man ernsthaft argumentieren das ein 5,50m Boot seegängig ist??

Ich meine bei meiner Prüfung zum pyro-Schein gelernt zu haben, das eine Signalpistole, ein Boot vorraussetzt auf dem ein längerer Aufenthalt (wohnen) möglich ist........

stefan
Warum soll ein 5,5 m Boot nicht seegänig sein? Kommt doch sehr auf Boot und Crew an.

Das mit dem wohnen ist nicht vorgegeben, ebenso wie die 7m Länge. Wichtig ist der wille auf See zu fahren. Sonst hätte ich für mein Boot ja auch kein Bedürfnis für die SigPi. Das war hier kein Problem. Wichtig war denen eine Waffenschrank Klasse B im Haus und eine Stahlkassette (4mm Deckel) im Boot.

Die 7 m sind eine Richtlinie -->ab der größe ist normalerweise alles ok. Ist es kürzer sollte man entsprechend argumentieren. Ich habe bei mir auf die CE verwiesen und es gab weder Nachfragen noch sonstige Schwierigkeiten.


cu

Stefan
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  #29  
Alt 22.12.2008, 17:16
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Die Sachbearbeiter wollen es sich leicht machen (und die Gutmenschen einfach), indem man über den Daumen peilt.
In unserer Behörde wird Dir bei Vorhandensein eines Bootes ab einer bestimmten Länge (wg. Kajüte, d.h. längerfristige Touren, für kurzfristige Einsätze und offenes Boot soll die WBK unter Beachtung der Transportvorschriften ausreichen) der Waffenschein für die Sigpi ausgestellt (für eine WBK ist das Vorhandensein eines FS Spobo-See und entsprechender Kenntnisse/Prüfungen nötig).
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Grüße
Karl-Heinz
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  #30  
Alt 22.12.2008, 17:51
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Zitat:
Zitat von Nana (m) Beitrag anzeigen
Mal eine Frage zu Seegangigkeit: Kann man ernsthaft argumentieren das ein 5,50m Boot seegängig ist??

Mein 5,25m Segler ist jedenfalls seegängiger als die meisten der MoBos.
Und "wohnen" kann ich darauf auch, wenn auch spartanisch.
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  #31  
Alt 22.12.2008, 18:05
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Werden in Deutschland Boote ´nach unerlaubten gegenständen untersucht?
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  #32  
Alt 22.12.2008, 18:07
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Zitat:
Zitat von Hufi Beitrag anzeigen
Selbst wenn die ein Prüfsiegel hätten dürftset Du sie ohne Sachkunde nicht besitzen.

cu

Stefan
Es gibt sehr wohl Signalraketen der Klasse T1, die man völlig ohne alles legal kaufen und besitzen darf. Allerdings ist die Steighöhe mit ca. 80m nicht gerade berauschend ....

Lies mal hier nach ==> http://www.esys.org/esys/seenotrk.html#T1
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Gruß Fred
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  #33  
Alt 22.12.2008, 20:51
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Zitat:
Zitat von F. Rink Beitrag anzeigen
Es gibt sehr wohl Signalraketen der Klasse T1, die man völlig ohne alles legal kaufen und besitzen darf. Allerdings ist die Steighöhe mit ca. 80m nicht gerade berauschend ....

Lies mal hier nach ==> http://www.esys.org/esys/seenotrk.html#T1
Habne wir hier nicht von richtigen Seenotsignalen gesprochen? Die T1 und Nico-Dinger sind ja mehr ein Scherz. Da ist jede Aldi Silversterrakete besser.

Und gefragt war ja eh die SigPi und da braucht es Bedürfnis und Sachkunde und schon klappts.

Es ist übrigens kein Waffenschein nötig (den man eh nicht bekommt) nur die grüne (und nur die!) Waffenbesitzkarte (wird aber gerne verwechselt)

sodele, bis morgen

Stefan
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  #34  
Alt 22.12.2008, 21:09
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Zitat:
Zitat von Hufi Beitrag anzeigen
Es ist übrigens kein Waffenschein nötig (den man eh nicht bekommt) nur die grüne (und nur die!) Waffenbesitzkarte (wird aber gerne verwechselt)
Wenn man ins Ausland fährt und die SigP mitführt ist der europ. Feuerwaffenpass erforderlich !
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  #35  
Alt 22.12.2008, 21:20
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Zitat:
Zitat von F. Rink Beitrag anzeigen
Wenn man ins Ausland fährt und die SigP mitführt ist der europ. Feuerwaffenpass erforderlich !
Kommt auf das Ausland an. In manche Länder ist sogar die Einfuhr einer SigPi verboten! War aber nicht die Ausgangsfrage, laßt uns doch bitte mal beim Thema bleiben. D = Sachkunde (Schützenverein) + Bedürfnis = grüne WBK.

Fangfrage war doch das Bedürfnis, das angeblich nicht gegeben sein soll. ich habe andere Erfahrungen gemacht, es kommt aber immer auf die ausstellende Behörde an und wenn die zicken ist es immer schwer.

Zu dem Rest wie 7m oder bewohnbar habe ich alles geschrieben und meine WBK ist ca 6 Monate alt.

bis denn


Stefan
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  #36  
Alt 23.12.2008, 00:50
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen

Mein 5,25m Segler ist jedenfalls seegängiger als die meisten der MoBos.
Und "wohnen" kann ich darauf auch, wenn auch spartanisch.

Die Seetüchtigkeit eines Bootes hat mit der Länge wenig bis garnix zu tun, so wie ich ein 15m Boot bauen kann was schon bei 2,5 Bft in die rettende Garage muß kann ich genauso ein 5m Boot bauen, mit dem ich über den Antlantik komme. Wird natürlich schwierig bei einem so kleinen Boot, geht aber
Alles eine Frage der Auslegung.

Allerdings bringt es mich schon richtig auf die Palme, das über die Bootslänge überhaupt diskutiert werden muß.

Muß ich beim Kauf einer Rettungsweste, einer Lenzpumpe oder eines Feuerlöschers auch eine bestimmte Bootsgröße nachweisen?

Im Gegenteil, sofern ich den erforderlichen Stempel im SpoboFü habe fragt mich kein Schwein, ob ich denn überhaupt ein Boot habe, geschweige denn irgendwann in den nächsten Jahren mal vorhabe , vielleicht den nächstgelegenen Baggersee mit einem solchen zu überqueren....

Seenotsignalraketen darf ich mir dann quasi tonnenweise kaufen, wobei ich mich da denn doch frage wie das sein darf, denn schließlich wird mir ja ständig erklärt das Signalraketen genau so leistungsfähig sind wie die Signalpatronen der SiPi, andererseits aber die Signalrakete ansonsten völlig harmlos und die Signalpistole eigentlich ein gaaanz furchtbar gefährliches Mordinstrument ist, dessen Besitzer natürlich ständig überwacht, kontrolliert und auch sonst nach Möglichkeit gegängelt werden muß.

Insofern auch schade, das der Threadstarter schon mal erwähnt hat, auf keinen Fall klagen zu wollen, ist natürlich durchaus nachvollziehbar, denn wer tut sich schon freiwillig so ein Theater an , wo er doch Raketen relativ problemlos erwerben könnte.
Das aber genau ist das System, wenn ich dem Bürger etwas ( noch ) nicht so einfach verbieten kann mache ich ihm den Weg eben nach Kräften besonders schwer .

P.S. .....ich habe kein Problem mit Einschränkungen aufgrund einer plausiblen und logisch nachvollziehbaren Begründung, allerdings schon mit welchen die nur auf paranoiden Ängsten und fehlender Sachkunde diverser Vollblutbürokraten beruhen.

Mit welchem Recht will mir eigentlich so ein Sesselpf.... vorschreiben, mit welchen Mitteln ich meine oder die Sicherheit und Gesundheit anderer Menschen auf See schützen darf oder mit welchen nicht ?
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  #37  
Alt 23.12.2008, 01:30
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Zitat:
Zitat von Liebertee Beitrag anzeigen
Mit welchem Recht will mir eigentlich so ein Sesselpf.... vorschreiben, mit welchen Mitteln ich meine oder die Sicherheit und Gesundheit anderer Menschen auf See schützen darf oder mit welchen nicht ?
Zuersteinmal sitzt der Mitarbeiter im OA am längeren Hebel, er hat innerhalb der Vv einen Ermessungsspielraum, den er nach seinem guten Gewissen voll ausschöpfen kann und muß.
Nun liegt München nicht gerade am Meer, deshalb wer beim OA abblitzt, obwohl der Gesetzestext dazu nichts sagt, sollte sich dem Forum Waffenrecht anschließen, die haben auch Rechtsanwälte in Petto, die sich auf Waffenrecht ausgerichtet haben und sich in der Materie besser auskennen als mancher Waffenbeauftragte im OA.
Suche dir also professionelle Hilfe, oder bleib bei den Raketen, die ich persönlich bei rauer See gerade beim kleinen Boot für ungeeignet halte.
Vielleicht hat der Mitarbeiter im OA München dazu garkeine Erfahrung und muß von oben bekehrt werden.
Dafür ist das FWR die beste Adresse.
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Gruß Frank
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  #38  
Alt 23.12.2008, 02:40
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Zitat:
Zitat von nightforce Beitrag anzeigen
Zuersteinmal sitzt der Mitarbeiter im OA am längeren Hebel, er hat innerhalb der Vv einen Ermessungsspielraum, den er nach seinem guten Gewissen voll ausschöpfen kann und muß.
Erstaunlich nur, das dieser Ermessensspielraum in gefühlt 85% der Fälle grundsätzlich zu Ungunsten des Bürgers ausgelegt wird....

Zitat:
Nun liegt München nicht gerade am Meer, deshalb wer beim OA abblitzt, obwohl der Gesetzestext dazu nichts sagt, sollte sich dem Forum Waffenrecht anschließen, die haben auch Rechtsanwälte in Petto, die sich auf Waffenrecht ausgerichtet haben und sich in der Materie besser auskennen als mancher Waffenbeauftragte im OA.
Wenn ich einen Klempner , einen Dachdecker oder einen Maler wegen einer Reparatur in Anspruch nehme kann ich mit Recht davon ausgehen, das diese halbwegs umfassende Kentnisse der Materie mitbringen, mit der sie ihren Lebensunterhalt bestreiten.
Für Verwaltungsangestellte / Beamte gilt das aber offenbar nicht, wie ich unter anderem aus eigener Erfahrung bei fast jedem Mal, wo ich mit meiner zuständigen Waffenbehörde zu tun hatte bestätigen kann.

Zitat:
Suche dir also professionelle Hilfe, oder bleib bei den Raketen, die ich persönlich bei rauer See gerade beim kleinen Boot für ungeeignet halte.
Vielleicht hat der Mitarbeiter im OA München dazu garkeine Erfahrung und muß von oben bekehrt werden.
Dafür ist das FWR die beste Adresse.
Natürlich ist jede Rakete besser als eine SigPI, die man eben nicht hat.
Für mich persönlich hat die Pistole auch einige ( kleine ) Vorteile , so hab ich das Ding in einer passenden Tasche fertig mit Munition an einem extra Gürtel immer griffbereit und kann sie somit zur Not auch längere Zeit problemlos mit mir rumtragen ohne groß extra drauf aufpassen zu müssen, desweiteren gibts dafür Munition die ich als Rakete so nicht bekomme.

Aber ob nun Traunstein, München oder Rostock, wenn ich ohne den passenden Führerschein auf dem Bodensee unterwegs bin kann ich mich auch nicht darauf rausreden, das ich ja eigentlich von der Küste komme und somit mit den Gebräuchen in Süddeutschland nicht vertraut bin, wer sich aber anmaßt einem ansonsten unbescholtenen Bürger etwas zu erlauben oder zu versagen zu wollen, von dem kann und muß man zumindest erwarten, das er die Gesetze, die er da anzuwenden sich befugt fühlt auch kennt....


Der Tip mit dem FWR ist insofern natürlich völlig richtig, als das so manchem Verwaltungsspezi anders oft nicht beizukommen ist, schließlich hat derjehnige ja selbst bei einem negativen Gerichtsurteil so gut wie nix zu befürchten und letztendlich bezahlt sowieso der Steuerzahler....

Manchmal ist aber erstaunlicherweise schon mit einem gezielten Verweis auf die entsprechende Verwaltungsvorschrift geholfen, da merkt man dann relativ schnell, das selbst ein nur halbwegs an der Materie interessierter Besitzer eines KK-Gewehrchens aufgrund seiner notwendigen Sachkunde dem zuständigen Sachbearbeiter in Punkto Fachkentniss meist um Längen voraus ist.

Schlimm genug , weil nicht nur beim Waffenrecht oft komplett ahnungslose Pfeifen an den Verwaltungsschreibtischen sitzen....

Gruß, Norbert
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  #39  
Alt 23.12.2008, 11:33
Nana (m)
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Ok, das mit der Bootslänge habe ich verstanden, es gibt also 5m Boote die den Atlantik queren können.

Ich glaube der Hintergedanke der Behörden ist doch der das ein 5m Boot eher selten wirklich weit draussen zu finden ist, und man bei der Behörde der Meinung ist, das eine Sigpi leichter als Waffe einzusetzen ist als eine Rakete (wurde hier auch beschrieben, man kann sie schussbereit am Gürtel tragen), in meinen Augen geht es der Behörde doch nur darum diesem eventuellen Missbrauch Vorsorge zu leisten, und das finde ich auch in Ordnung.

stefan
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  #40  
Alt 23.12.2008, 11:54
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Hufi Hufi ist offline
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Zitat:
Zitat von Nana (m) Beitrag anzeigen
Ok, das mit der Bootslänge habe ich verstanden, es gibt also 5m Boote die den Atlantik queren können.

Ich glaube der Hintergedanke der Behörden ist doch der das ein 5m Boot eher selten wirklich weit draussen zu finden ist, und man bei der Behörde der Meinung ist, das eine Sigpi leichter als Waffe einzusetzen ist als eine Rakete (wurde hier auch beschrieben, man kann sie schussbereit am Gürtel tragen), in meinen Augen geht es der Behörde doch nur darum diesem eventuellen Missbrauch Vorsorge zu leisten, und das finde ich auch in Ordnung.

stefan
Moin,

natürlich kann ich eine SigPi als Waffe einsetzen. Es ist ja auch eine! Wenn ich eventuellen Mißbrauch verhindern will müßte ich (fast) alles verbieten. Von Sportschützen mal ganz zu schweigen, die gehören verboten!

Aber mal ernst: Im Sachkundelehrgang geht es 2,5 von 3 Tagen um die rechtlichen Grundlagen. 0,5 Tage sind auf dem Schießstand + Prüfung für Kurz und Langwaffe. Wenn die Leute sich dann nach regelmäßiger Teilnahme am Training eine 45 ACP kaufen dürfen (mehrschüssig mit Hohlspitz-Munition, die fliegen so gut) dann ist eine SigPi (einschüssig) doch Kindergeburtstag. Es ist ein sinnvoller Ausrüstungsgegenstand der auch auf kleineren Booten sicher verstaut werden kann.

Natürlich kann ich alles und jedes mißbrauchen, die Verhältnismäßigkeit muß aber doch immer noch gewahrt werden.


cu

Stefan

Geändert von Hufi (23.12.2008 um 12:25 Uhr)
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  #41  
Alt 23.12.2008, 12:24
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Zitat:
Zitat von Nana (m) Beitrag anzeigen
Ok, das mit der Bootslänge habe ich verstanden, es gibt also 5m Boote die den Atlantik queren können.

Ich glaube der Hintergedanke der Behörden ist doch der das ein 5m Boot eher selten wirklich weit draussen zu finden ist, und man bei der Behörde der Meinung ist, das eine Sigpi leichter als Waffe einzusetzen ist als eine Rakete (wurde hier auch beschrieben, man kann sie schussbereit am Gürtel tragen), in meinen Augen geht es der Behörde doch nur darum diesem eventuellen Missbrauch Vorsorge zu leisten, und das finde ich auch in Ordnung.

stefan
Du wirst dich wundern, wie weit draussen du mich mit meinen 5,5m finden kannst.
Siggi
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Der Restothread für meine Condor 55 "marsvin": https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=49473
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  #42  
Alt 23.12.2008, 15:34
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@Warum denn keine Raketen, vieles einfacher
ich sehe das ähnlich wie Liebertee.

1. Warum wollen da Landratten und Nichtfachkundige Wasersportlern vorschreiben wann und welche Mun. "geeigneter" ist. Das kommt nämlich auf das Wetter und die jeweilige Notlage an. Diese ist nicht planbar (das hätten die wohl noch gerne, vorher nen Antrag ausfüllen oder was!!!!).

2. Diese Leute sollen sich mal auf ein Boot in hohem Seegang stellen und eine Rakete
BEIDHÄNDIG abfeuern. Mal sehen wer als erstes ne blutige Nase hat bzw. das Boot früher in Brand geschossen hat. Die Sigpi kann EINHÄNDIG abgefeuert werden.
Die DGzRS bestätigt selbst, daß Sigpi´s geignetere Mittel für Hochseeeinsätze ist.
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Grüße
Karl-Heinz
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  #43  
Alt 23.12.2008, 16:29
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Zitat:
Zitat von Hufi Beitrag anzeigen
Moin,

natürlich kann ich eine SigPi als Waffe einsetzen. Es ist ja auch eine! Wenn ich eventuellen Mißbrauch verhindern will müßte ich (fast) alles verbieten. Von Sportschützen mal ganz zu schweigen, die gehören verboten!

Stefan
Hallo Stefan.
Ich bin erstaunt, wie viel Interesse doch das Thema auslöst.
Im Grunde ging es ja um die unterschiedliche Auslegung eines Gesetzestextes.Aber wie ich sehe, ist das Wort PISTOLE, das für ein
Gerät das ich als SIGNALGEBER bezeichnen würde , für viele ein rotes Tuch.Du hast 100% Recht, alles kann als "Waffe" eingesetzt werden, eine Handfackel ist u.A. als "Waffe" mindestens so fürchterlich.

Waffe und Pistole sind nur nach dem Aussehen für das von mir bezeichnete
als "Signalgeber-oder ähnlichen Namen" bezeichnete Gerät.
z.B.kann mit der SP kann auch eine Rettungsleine verschossen werden,
und der Abschuss von Signalmitteln ist weit sicherer.Aber da waren wir schon.

Jetzt zu meinem Bitte an Dich:
Ich gehöre auch zu den z.Z. 1.462.290 in der BRD organisierten Sportschützen.
Bis ein Sportschütze die erforderlichen Prüfungen und Scheine erhält, die zum Erwerb und zur Benützung einer 45er berechtigt, braucht es u.A. schon etwas mehr als nur regelmäßiges Training. IMHO 12 - 18 Monate je nachdem.

Daß mit Waffen auch Verbrechen verübt werden müssen wir hier auch nicht behandeln , aber pauschal die Sportschützen verbieten zu wollen
ist weder möglich , noch sinnvoll .
Ich empfehle Dir deshalb auf Schalke demnächst die Biathlon-Wettkämpfe zu verfolgen, da ist Schießsport so zu sehen wie er sein soll .

Ich hoffe hier keine Schützen-Diskussion auszulösen, wir sind im

Fröhliche Festtage
Gruss Josef
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  #44  
Alt 23.12.2008, 17:15
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Hallo Josef,

hast du vielleicht Stefans Weiterführung nach der von dir zitierten Passage überlesen?
Zitat:
Zitat von Hufi Beitrag anzeigen
Aber mal ernst:
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  #45  
Alt 23.12.2008, 17:16
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Zitat:
Zitat von jociza Beitrag anzeigen
Hallo Stefan.
Ich bin erstaunt, wie viel Interesse doch das Thema auslöst.
...
Daß mit Waffen auch Verbrechen verübt werden müssen wir hier auch nicht behandeln , aber pauschal die Sportschützen verbieten zu wollen
ist weder möglich , noch sinnvoll .
Ich empfehle Dir deshalb auf Schalke demnächst die Biathlon-Wettkämpfe zu verfolgen, da ist Schießsport so zu sehen wie er sein soll .

Ich hoffe hier keine Schützen-Diskussion auszulösen, wir sind im

Fröhliche Festtage
Gruss Josef
Moin Josef,
evtl. habe ich mich nicht richtig ausgedrückt. Natürlich ist es Unsinn den Schießsport zu verbieten )bin ja selber Sportschütze). Beim nächsten mal baue ich noch einen Ironie-Smilie ein. Es sollte durch die Übertreibung die sinnfreiheit der Entscheidung desOA aufgezeigt werden.

cu

Stefan
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  #46  
Alt 23.12.2008, 17:32
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Hallo Wolf, hallo Stefan,

Ja ich habe den Satz- mal im Ernst- tatsächlich überlesen.

Hätte sonst nicht so geantwortet.Sorry....mein (Wild)-Schützenblut....
Ist aber zum Thema nicht ganz falsch und kann -denke ich-stehenbleiben .

Ist ja wirklich zum verzweifeln, eine mehrschüssige Waffe letztlich leichter erwerben zu können , als eben einen " Signalgeber" der zur Sicherheit dient.
@ Stefan ausnahmsweise im ein Schützengruss an Dich,
@ Wolf,Danke nochmals für Deinen Hinweis,

Gruss Josef
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  #47  
Alt 23.12.2008, 17:46
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Zitat:
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Ja ich habe den Satz- mal im Ernst- tatsächlich überlesen.
Ich hatte auch einen unschlagbaren Vorteil gegenüber dir, Josef. Ich wußte daß Stefan Sportschütze ist.
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  #48  
Alt 23.12.2008, 18:07
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Wo kann man denn die Sachkunde-Prüfung ablegen? In Schützenvereinen? Muss man da Mitglied sein?
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-zwazl
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  #49  
Alt 23.12.2008, 18:09
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...
@ Stefan ausnahmsweise im ein Schützengruss an Dich,

Gruss Josef
lieben dank für den gruß und den hinweis auf schalke. ich stehe aber ehr auf großkaliber kurzwaffen, das ist noch spannender als biathlon

hoffen wir das wir unsere sigpi und raketen nie brauchen

cu stefan

der zz nur kleinschreibt da junior mittippen will
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  #50  
Alt 23.12.2008, 18:13
Benutzerbild von jociza
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Zitat:
Zitat von zwazl Beitrag anzeigen
Wo kann man denn die Sachkunde-Prüfung ablegen? In Schützenvereinen? Muss man da Mitglied sein?
Schau hier mal rein, da gibts einen Hinweis..

Josef

http://home.arcor.de/richter-ks/Waff...genkatalog.pdf
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