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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#26
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Würde aber an Deiner Stelle den UBI direkt mitmachen. Kostet nicht die Welt und man lernt noch was dazu
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Gruß, Michel Crownline 250 CR |
#27
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Zitat:
Aber mein Tipp wäre auch den UBI einfach zu machen, denn die Benutzung bringt eigentlich nur Vorteile...
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Sportliche Grüße Stefan http://www.divedreams.org Intelligenz ist die Fähigkeit, seine Umgebung zu akzeptieren
William Faulkner |
#28
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Bin ja dabei !
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Gruss Thomas ------------------ Stingray LX 185 |
#29
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Soweit ich mich erinnere wird unter "Beaufsichtigen" das abhören des Funkverkehrs verstanden.
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Sportliche Grüße Stefan http://www.divedreams.org Intelligenz ist die Fähigkeit, seine Umgebung zu akzeptieren
William Faulkner |
#30
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Moin moin,
ich hab immer noch im Kopf, das bei einem montierten UKW-FuGer im Boot dieses auch betrieben werden muß => Umkehrschluß; ich benötige das entsprechende Funkzeugnis sowie die Genehmigung der BNA. So ganz peil ich das nicht... Gruß ALF
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... Wasserwandern macht auch Spaß - schönes Abenteuer ... |
#31
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Hallo Alf,
das sind auch nur Auslegungen die gerne verbreitet werden, wenn man das mal weiter spinnt, würde das dann bedeuten: wenn das Funkgerät nicht betrieben werden kann, weil die Funke defekt ist dürfte mit dem Boot nicht gefahren werden
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell |
#32
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Moin Ralf,
genau das meine ich ja... So ein blödes Behördenparagraphengedöhn`s. Nichts gegen Regeln, doch die können nur eingehalten werden, wenn sie klar definiert sind. Gruß ALF
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... Wasserwandern macht auch Spaß - schönes Abenteuer ... |
#33
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Habe heute mit meinem Lehrer bei SRC geplauscht. Er war mal Mitglied bei der Waschpo, leitet jetzt aber ne Bootsschule. Seiner Aussage nach ist es am Rein klar geregelt (Rheinschiffahrtpolizeiverordnung) wohl aber auf anderen Flüssen noch nicht. Auf der Donau ist es noch möglich bei ausgeschalteter Funke zu fahren, würde sich aber wahrscheinlich in den nächsten Jahren ändern.
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Gruss Thomas ------------------ Stingray LX 185
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#34
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Hallo Leute,
Vielleicht ist ja diesbezüglich mal wieder alles anders bei Euch. Irgendwie hab ich aber trotzdem das Gefühl, dass hier gelegentlich ein paar Dinge durcheinander geraten: 1) Das FAHREN mit dem Boot ist NICHT an eine persönliche Berechtigung gebunden. Es reicht, wenn ein Schiffsführer an Bord ist und den ("geeigneten") RUDERGÄNGER beaufsichtigt. Die Schwiegertante darf also das Boot steuern, wenn der Schiffsführer das verantwortet (im Gegensatz zum Autofahren zB, wo der Lenker persönlich einen Führerschein braucht). 2) Das ANBRINGEN einer Funkanlage an Bord ist (wie oben erwähnt) an eine Genehmigung - Frequenzzuteilung - gebunden, nicht aber an ein Funkerzeugnis, genauso wenig wie die Zuteilung eines Kennzeichens für ein Kleinfahrzeug an ein Patent gebunden ist. 3) Die INBETRIEBNAHME (einschalten, hören, sprechen) einer Funkanlage ist an ein persönliches Funkerzeugnis gebunden. Dh. derjenige, der funkt, muss ein Funkerzeugnis besitzen. Der Skipper muss keines haben, darf dann aber auch nicht funken. Wenn die Schwiegertante ein Funkerzeugnis hat, dann darf sie damit funken. 4) Wenn NIEMAND an Bord (eines nichtausrüstungspflichtigen Bootes) über ein Funkerzeugnis verfügt, dann darf NIEMAND die eventuell vorhandene Funkanlage an Bord in Betrieb nehmen. Die Benützung des Bootes durch ausreichend Berechtigte wird davon nicht berührt. 5) Wenn auf bestimmten Strecken und/oder unter bestimmten Bedingungen (Nebel) das Fahren nur mit Funk erlaubt ist, dann muss das Boot a) mit Funk ausgerüstet sein und b) irgendjemand an Bord muss ein Funkerzeugnis besitzen (aber nicht notwendigerweise der Skipper). Fazit: Bei uns darf (binnen, weil wir haben ja nichts anderes mehr) jemand mit Funk an Bord fahren, auch wenn niemand an Bord ein Funkerzeugnis hat, solange die Funkanlage ausgeschaltet bleibt. Das ist auch unseren sogenannten "Aufsichtsorganen" gelegentlich ein Dorn im Auge, und nicht allen ist das hier bekannt. [Randbemerkung: Da haben IMHO die Kroaten mal eine pragmatische Regelung gemacht, denn dort macht man automatisch mit dem "Sportbootführerschein" auch ein See-UKW-Prüfung mit. Damit ist die Sache erledigt. Aber das hat ja mit dem Trööt hier nichts mehr zu tun...]
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu
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#35
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Sorry Andreas,
das muss ich dich leider korrigieren. Bleiben wir bei Binnen, weil auf See ist das klar geregelt. Zitat:
Möglicherweise gilt das auch noch auf weiteren Flüssen. Auf der Donau soll es kommen. Zitat:
Diese Information kam so von der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes.
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Gruss Thomas ------------------ Stingray LX 185 |
#36
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Hallo Thomas, musst du nicht . Vielleicht war ich missverständlich.
Wie in meinem Posting erwähnt: Bei uns (in Ö) gilt, was ich geschrieben habe. Rhein haben wir keinen (das Stück Rhein, das wir haben in Vorarlberg, ist keine Wasserstraße und daher gilt dort die Wasserstraßen-Verkehrsverordnung nicht). Unsere WVO (im wesentlichen für die österr. Donau) sagt, dass die Inbetriebnahme von allfällig vorhanden Funkanlagen auf Sportbooten freiwillig erfolgt. Und die Binnenschifffahrtsfunk-Verordnung sagt, dass der Betrieb der Funkanlage nur Personen mit Funkerzeugnis erlaubt ist. Daraus folgt: In Ö darf auf Sportbooten, die "Kleinfahrzeuge" sind (kleiner 20m) ein Funkgerät vorhanden sein, muss allerdings nicht verwendet werden. Wenn es verwendet wird, dann nur von Personen mit Funkschein. Wenn keiner an Bord einen Funkschein hat, dann darf keiner die Funke verwenden. [Es könnte ja zB eine Seefunkanlage (ohne ATIS) an Bord sein, zB für den Urlaub am Meer, die darf dann eben auch nicht verwendet werden, genau genommen darf man damit nicht mal hören, weil sie binnen gar nicht in Betrieb genommen werden darf.] Da gibts also tatsächlich gravierende Unterschiede bei Euch und bei uns in den Vorschriften.
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu
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#37
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Sorry,
das Ö hatte ich irgendwie übersehen
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Gruss Thomas ------------------ Stingray LX 185 |
#38
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Außerdem muß in der BRD der Schiffsführer den Funkschein haben und nicht irgendeiner! Neues Gesetz seit 2008!!!
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Gruß Georg www.rk-awacs-geilenkirchen.de Nec scire fas est omnia. Igitur intrat in forum.
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#39
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Hallo islandhopper,
das betrifft aber nur Charterboote
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell
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#40
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... und nur See (SRC)
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Gruss Thomas ------------------ Stingray LX 185
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#41
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Zitat:
z.Z. gibt es noch eine "Sonder/Außnahme/Übergangsregelung" |
#42
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Die gilt aber wiederum nur für Charterer.
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#43
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Ich hab gelesen und gelesen und seh nun gar nicht mehr durch .
Zum Thema: Kürzlich meine Bayliner 2655 erstanden . Da ist eine UKW-Funke drauf. Ich habe weder einen Schein noch irgend etwas anderes dazu. UBI-Schein will ich jetzt machen. Was muss ich den noch machen? Das Gerät anmelden? Mich anmelden? Wo, wie, was, bei wem, wat nu ? Muss ich die Funke ausbauen, reicht abklemmen und Antenne ab? Ich fahre nur Binnen in unserer Umgebung und mal auf den Binnenbereich der Oder. Danke für kurze Hinweise.
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Beste Grüße Mike |
#44
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Hallo Mike,
zuerst einmal wäre zu klären, was für ein Funkgerät verbaut ist, sprich ob es überhaupt noch angemeldet werden kann. Ist es für Binnen oder für See oder für beides geeignet. Solange Du noch keinen Schein hast, musst Du es theoretisch ausbauen, abklemmen reicht da nicht. Wenn alles passt, dann musst Du das Gerät (sofern möglich) anmelden, um Deine Frequenzzuteilungsurkunde zu bekommen.
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Diese Signatur ist unter Bearbeitung! Gruß vom Mario
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#45
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Zitat:
Ich sehe mal nach was für ein Gerät und schreibe es rein.
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Beste Grüße Mike
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#46
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Mal eine andere Frage, was passiert denn, Gesetz dem Fall, die Waschpo kontrolliert mich und stellt auf einem Boot mit eingebautem Funkgerät fest, dass ich, als Schiffsführer (und auch kein anderer an Bord) keinen UBI Schein habe? Weiß jemand, wie teuer das wird?
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#47
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Hallo,
einem Freund von mir ist dies Passiert,das Gerät wurde an Ort und Stelle durch die Waschpo ausgebaut und in Beschlaggenommen, es gab außerdem noch ein Bußgeld. Gruß Gerald
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#48
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Weiß jemand, wie sich das bei einem Charterboot verhält?
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#49
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Hallo Thomas,
wer eine Funkanlage betreibt, (oder an Bord installiert hat) egal ob See oder Binnen, der muss das entsprechende Funkzeugnis besitzten (gilt auch für Charterboote) Und natürlich die Betriebserlaubnis, für das Funkgerät muss ebenfalls vorhanden sein. Gruß Regina (Handfunkgeräte sind im Binnenbereich nicht zulässig) |
#50
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Der Tread ist zwar uralt, abwr ich widerspreche
Ich kann keine Verordnung finden, die es untersagt, dass man kein Sportboot im Binnenbereich führen darf, wenn sich ein Funkgerät an Bord befindet, welches man aber nicht benutzt, sofern man keinen UBI hat.
Insofern ist die Frage vom Orginalposter durchaus berechtigt.. Darf ein Kumpel (der keinen UBI besitzt) mein Boot alleine fahren, wenn sich ein Funkgerät an Bord befindet, er es aber nicht einschaltet? Ich sage JA, JA und nochmals JA. Ich lasse mich gerne eines Besseren belehren.... |
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