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  #26  
Alt 23.01.2009, 10:58
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Stingray77 Stingray77 ist offline
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Würde aber an Deiner Stelle den UBI direkt mitmachen. Kostet nicht die Welt und man lernt noch was dazu
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Gruß, Michel

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  #27  
Alt 23.01.2009, 11:06
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Zitat:
Zitat von ThomasM Beitrag anzeigen
Hallo,

ich habe mich mittlerweile direkt mit der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes (Ansprechpartner Hr. Weiler) unterhalten.

Seiner Aussage nach ist dies nicht klar und eindeutig geregelt (zu seinem Bedauern !!). Entsprechend seinem Rechtsempfinden müsste auf Grund der Sorgfaltspflicht des Skippers das Funkgerät eingeschaltet sein, d.h. entsprechend seinem Rechtsempfinden käme der Skipper nicht der Sorgfaltspflicht nach.

Hr. Weiler hofft, das demnächst, vielleicht mit Hilfe eines Verwaltungsgerichtes hier eine klare Rechtslage geschaffen wird.

So und jetzt kann sich jeder seinen Teil denken !!
Und das wo bei uns sogar der Krümmungsgrad der Banane reglementiert ist.
Aber mein Tipp wäre auch den UBI einfach zu machen, denn die Benutzung bringt eigentlich nur Vorteile...
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Sportliche Grüße
Stefan
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  #28  
Alt 23.01.2009, 11:06
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Zitat:
Zitat von Stingray77 Beitrag anzeigen
Würde aber an Deiner Stelle den UBI direkt mitmachen. Kostet nicht die Welt und man lernt noch was dazu
Bin ja dabei !
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Gruss Thomas

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  #29  
Alt 23.01.2009, 23:41
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Zitat:
Zitat von Sehbeer Beitrag anzeigen
Ist wohl möglich eine juristisch komplizierte Frage. Was bedeutet "beaufsichtigen"? Nur das bloße Abhören ohne selbst zu sprechen oder auch dass der Schiffsführer die Kontrolle über das ausgeschaltete Funkgerät hat und es grundsätzlich ja einschalten könnte?

?????
Matthias
Soweit ich mich erinnere wird unter "Beaufsichtigen" das abhören des Funkverkehrs verstanden.
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Stefan
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  #30  
Alt 23.01.2009, 23:44
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Moin moin,

ich hab immer noch im Kopf, das bei einem montierten UKW-FuGer im Boot dieses auch betrieben werden muß => Umkehrschluß; ich benötige das entsprechende Funkzeugnis sowie die Genehmigung der BNA.

So ganz peil ich das nicht...

Gruß ALF
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  #31  
Alt 23.01.2009, 23:50
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Hallo Alf,
das sind auch nur Auslegungen die gerne verbreitet werden,
wenn man das mal weiter spinnt, würde das dann bedeuten:
wenn das Funkgerät nicht betrieben werden kann, weil die Funke defekt ist dürfte mit dem Boot nicht gefahren werden
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell
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  #32  
Alt 23.01.2009, 23:55
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Moin Ralf,

genau das meine ich ja... So ein blödes Behördenparagraphengedöhn`s.
Nichts gegen Regeln, doch die können nur eingehalten werden, wenn sie klar definiert sind.

Gruß ALF
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  #33  
Alt 24.01.2009, 22:14
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Habe heute mit meinem Lehrer bei SRC geplauscht. Er war mal Mitglied bei der Waschpo, leitet jetzt aber ne Bootsschule. Seiner Aussage nach ist es am Rein klar geregelt (Rheinschiffahrtpolizeiverordnung) wohl aber auf anderen Flüssen noch nicht. Auf der Donau ist es noch möglich bei ausgeschalteter Funke zu fahren, würde sich aber wahrscheinlich in den nächsten Jahren ändern.
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Gruss Thomas

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  #34  
Alt 25.01.2009, 11:55
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Hallo Leute,

Vielleicht ist ja diesbezüglich mal wieder alles anders bei Euch. Irgendwie hab ich aber trotzdem das Gefühl, dass hier gelegentlich ein paar Dinge durcheinander geraten:

1) Das FAHREN mit dem Boot ist NICHT an eine persönliche Berechtigung gebunden. Es reicht, wenn ein Schiffsführer an Bord ist und den ("geeigneten") RUDERGÄNGER beaufsichtigt. Die Schwiegertante darf also das Boot steuern, wenn der Schiffsführer das verantwortet (im Gegensatz zum Autofahren zB, wo der Lenker persönlich einen Führerschein braucht).

2) Das ANBRINGEN einer Funkanlage an Bord ist (wie oben erwähnt) an eine Genehmigung - Frequenzzuteilung - gebunden, nicht aber an ein Funkerzeugnis, genauso wenig wie die Zuteilung eines Kennzeichens für ein Kleinfahrzeug an ein Patent gebunden ist.

3) Die INBETRIEBNAHME (einschalten, hören, sprechen) einer Funkanlage ist an ein persönliches Funkerzeugnis gebunden. Dh. derjenige, der funkt, muss ein Funkerzeugnis besitzen. Der Skipper muss keines haben, darf dann aber auch nicht funken. Wenn die Schwiegertante ein Funkerzeugnis hat, dann darf sie damit funken.

4) Wenn NIEMAND an Bord (eines nichtausrüstungspflichtigen Bootes) über ein Funkerzeugnis verfügt, dann darf NIEMAND die eventuell vorhandene Funkanlage an Bord in Betrieb nehmen. Die Benützung des Bootes durch ausreichend Berechtigte wird davon nicht berührt.

5) Wenn auf bestimmten Strecken und/oder unter bestimmten Bedingungen (Nebel) das Fahren nur mit Funk erlaubt ist, dann muss das Boot a) mit Funk ausgerüstet sein und b) irgendjemand an Bord muss ein Funkerzeugnis besitzen (aber nicht notwendigerweise der Skipper).

Fazit: Bei uns darf (binnen, weil wir haben ja nichts anderes mehr) jemand mit Funk an Bord fahren, auch wenn niemand an Bord ein Funkerzeugnis hat, solange die Funkanlage ausgeschaltet bleibt. Das ist auch unseren sogenannten "Aufsichtsorganen" gelegentlich ein Dorn im Auge, und nicht allen ist das hier bekannt.

[Randbemerkung: Da haben IMHO die Kroaten mal eine pragmatische Regelung gemacht, denn dort macht man automatisch mit dem "Sportbootführerschein" auch ein See-UKW-Prüfung mit. Damit ist die Sache erledigt. Aber das hat ja mit dem Trööt hier nichts mehr zu tun...]
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Gruss Andreas

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Alt 25.01.2009, 17:01
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Sorry Andreas,

das muss ich dich leider korrigieren.

Bleiben wir bei Binnen, weil auf See ist das klar geregelt.
Zitat:
Wenn NIEMAND an Bord (eines nichtausrüstungspflichtigen Bootes) über ein Funkerzeugnis verfügt, dann darf NIEMAND die eventuell vorhandene Funkanlage an Bord in Betrieb nehmen. Die Benützung des Bootes durch ausreichend Berechtigte wird davon nicht berührt.
Ist nur noch bedingt richtig. Am Rhein z.B. ist es klar geregelt (Rheinschiffahrtspolizeiverordnung). Wenn die Funke eingebaut ist, muss sie auch eingeschaltet sein !! Dies gilt auch bei Booten, die nicht ausrüstungspflichtig sind.
Möglicherweise gilt das auch noch auf weiteren Flüssen. Auf der Donau soll es kommen.

Zitat:
Wenn auf bestimmten Strecken und/oder unter bestimmten Bedingungen (Nebel) das Fahren nur mit Funk erlaubt ist, dann muss das Boot a) mit Funk ausgerüstet sein und b) irgendjemand an Bord muss ein Funkerzeugnis besitzen (aber nicht notwendigerweise der Skipper).
Auch nicht so richtig. An gewissen Stellen bei Binnen (unübersichtliche Strecken, Fahrwasserengen oder Brückenöffnungen) muss das Funkgeräte eingeschaltet oder benutzt werden, wenn es auf dem Boot vorhanden ist. Dies gilt auch für nicht ausrüstungspflichtige Boote. Ausserdem gilt das in Deuschland generell im Binnenbereich.

Diese Information kam so von der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes.
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Gruss Thomas

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  #36  
Alt 25.01.2009, 18:35
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Zitat:
Zitat von ThomasM Beitrag anzeigen
Sorry Andreas,

das muss ich dich leider korrigieren.
...
Hallo Thomas, musst du nicht . Vielleicht war ich missverständlich.

Wie in meinem Posting erwähnt: Bei uns (in Ö) gilt, was ich geschrieben habe. Rhein haben wir keinen (das Stück Rhein, das wir haben in Vorarlberg, ist keine Wasserstraße und daher gilt dort die Wasserstraßen-Verkehrsverordnung nicht).

Unsere WVO (im wesentlichen für die österr. Donau) sagt, dass die Inbetriebnahme von allfällig vorhanden Funkanlagen auf Sportbooten freiwillig erfolgt.

Und die Binnenschifffahrtsfunk-Verordnung sagt, dass der Betrieb der Funkanlage nur Personen mit Funkerzeugnis erlaubt ist.

Daraus folgt: In Ö darf auf Sportbooten, die "Kleinfahrzeuge" sind (kleiner 20m) ein Funkgerät vorhanden sein, muss allerdings nicht verwendet werden. Wenn es verwendet wird, dann nur von Personen mit Funkschein. Wenn keiner an Bord einen Funkschein hat, dann darf keiner die Funke verwenden.

[Es könnte ja zB eine Seefunkanlage (ohne ATIS) an Bord sein, zB für den Urlaub am Meer, die darf dann eben auch nicht verwendet werden, genau genommen darf man damit nicht mal hören, weil sie binnen gar nicht in Betrieb genommen werden darf.]

Da gibts also tatsächlich gravierende Unterschiede bei Euch und bei uns in den Vorschriften.
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Gruss Andreas

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  #37  
Alt 25.01.2009, 18:41
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Sorry,

das Ö hatte ich irgendwie übersehen
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Gruss Thomas

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  #38  
Alt 25.01.2009, 19:23
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Außerdem muß in der BRD der Schiffsführer den Funkschein haben und nicht irgendeiner! Neues Gesetz seit 2008!!!
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Gruß Georg
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Nec scire fas est omnia. Igitur intrat in forum.
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  #39  
Alt 25.01.2009, 20:45
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Hallo islandhopper,
das betrifft aber nur Charterboote
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  #40  
Alt 25.01.2009, 21:08
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Zitat:
Zitat von ralfschmidt Beitrag anzeigen
Hallo islandhopper,
das betrifft aber nur Charterboote

... und nur See (SRC)
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Gruss Thomas

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  #41  
Alt 26.01.2009, 16:44
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Zitat:
Zitat von ThomasM Beitrag anzeigen
Zitat:
Zitat von ralfschmidt Beitrag anzeigen
Hallo islandhopper,
das betrifft aber nur Charterboote
... und nur See (SRC)
und nicht nur Charterboote sondern alle in "See-Bereich"
z.Z. gibt es noch eine "Sonder/Außnahme/Übergangsregelung"
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  #42  
Alt 26.01.2009, 17:43
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Zitat:
Zitat von Sehbeer Beitrag anzeigen
und nicht nur Charterboote sondern alle in "See-Bereich"
z.Z. gibt es noch eine "Sonder/Außnahme/Übergangsregelung"
Die gilt aber wiederum nur für Charterer.
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  #43  
Alt 28.07.2009, 19:41
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Sealiner Conti18 Sealiner Conti18 ist offline
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Ich hab gelesen und gelesen und seh nun gar nicht mehr durch .

Zum Thema:

Kürzlich meine Bayliner 2655 erstanden . Da ist eine UKW-Funke drauf.

Ich habe weder einen Schein noch irgend etwas anderes dazu.

UBI-Schein will ich jetzt machen.

Was muss ich den noch machen? Das Gerät anmelden? Mich anmelden? Wo, wie, was, bei wem, wat nu ?

Muss ich die Funke ausbauen, reicht abklemmen und Antenne ab?

Ich fahre nur Binnen in unserer Umgebung und mal auf den Binnenbereich der Oder.

Danke für kurze Hinweise.
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Beste Grüße
Mike
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  #44  
Alt 28.07.2009, 20:17
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PIEP-Köln PIEP-Köln ist offline
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Hallo Mike,
zuerst einmal wäre zu klären, was für ein Funkgerät verbaut ist, sprich ob es überhaupt noch angemeldet werden kann. Ist es für Binnen oder für See oder für beides geeignet.
Solange Du noch keinen Schein hast, musst Du es theoretisch ausbauen, abklemmen reicht da nicht.
Wenn alles passt, dann musst Du das Gerät (sofern möglich) anmelden, um Deine Frequenzzuteilungsurkunde zu bekommen.
__________________
Diese Signatur ist unter Bearbeitung!

Gruß vom Mario

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  #45  
Alt 28.07.2009, 20:20
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Sealiner Conti18 Sealiner Conti18 ist offline
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Zitat:
Zitat von PIEP-Köln Beitrag anzeigen
Hallo Mike,
zuerst einmal wäre zu klären, was für ein Funkgerät verbaut ist, sprich ob es überhaupt noch angemeldet werden kann. Ist es für Binnen oder für See oder für beides geeignet.
Solange Du noch keinen Schein hast, musst Du es theoretisch ausbauen, abklemmen reicht da nicht.
Wenn alles passt, dann musst Du das Gerät (sofern möglich) anmelden, um Deine Frequenzzuteilungsurkunde zu bekommen.
Danke

Ich sehe mal nach was für ein Gerät und schreibe es rein.
__________________
Beste Grüße
Mike
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  #46  
Alt 02.09.2009, 20:28
sunseeker2301 sunseeker2301 ist offline
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565 Danke in 237 Beiträgen
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Mal eine andere Frage, was passiert denn, Gesetz dem Fall, die Waschpo kontrolliert mich und stellt auf einem Boot mit eingebautem Funkgerät fest, dass ich, als Schiffsführer (und auch kein anderer an Bord) keinen UBI Schein habe? Weiß jemand, wie teuer das wird?
__________________
Grüße von der Ostsee
Ingo


Mein Liegeplatz
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  #47  
Alt 02.09.2009, 20:57
Dagobertreiten Dagobertreiten ist offline
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Boot: Sea Ray
1.018 Danke in 491 Beiträgen
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Hallo,
einem Freund von mir ist dies Passiert,das Gerät wurde an Ort und Stelle
durch die Waschpo ausgebaut und in Beschlaggenommen,
es gab außerdem noch ein Bußgeld.

Gruß

Gerald
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  #48  
Alt 02.09.2009, 20:59
sunseeker2301 sunseeker2301 ist offline
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Ort: Sereetz
Beiträge: 845
Boot: Windy 22 HC
565 Danke in 237 Beiträgen
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Weiß jemand, wie sich das bei einem Charterboot verhält?
__________________
Grüße von der Ostsee
Ingo


Mein Liegeplatz
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  #49  
Alt 02.09.2009, 21:29
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Neckartramp Neckartramp ist offline
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Hallo Thomas,

wer eine Funkanlage betreibt, (oder an Bord installiert hat) egal ob See oder Binnen, der muss das entsprechende Funkzeugnis besitzten (gilt auch für Charterboote) Und natürlich die Betriebserlaubnis, für das Funkgerät muss ebenfalls vorhanden sein.
Gruß Regina (Handfunkgeräte sind im Binnenbereich nicht zulässig)
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  #50  
Alt 18.04.2011, 20:23
OnTo OnTo ist offline
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11 Danke in 5 Beiträgen
Standard Der Tread ist zwar uralt, abwr ich widerspreche

Ich kann keine Verordnung finden, die es untersagt, dass man kein Sportboot im Binnenbereich führen darf, wenn sich ein Funkgerät an Bord befindet, welches man aber nicht benutzt, sofern man keinen UBI hat.

Insofern ist die Frage vom Orginalposter durchaus berechtigt..

Darf ein Kumpel (der keinen UBI besitzt) mein Boot alleine fahren, wenn sich ein Funkgerät an Bord befindet, er es aber nicht einschaltet?

Ich sage JA, JA und nochmals JA.

Ich lasse mich gerne eines Besseren belehren....
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