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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel

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  #26  
Alt 25.02.2009, 14:14
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Fred Fred ist offline
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Zitat:
Zitat von tritonnavi Beitrag anzeigen
Originaltext der BNA:

"Elektronische Geräte, die zum Mithören funkgestützter Kommunikation geeignet und seit einigen Jahren als sogenannte Funk-Scanner auf dem Markt sind, dürfen nicht zum unberechtigten Abhören genutzt werden. Nach den §§ 148, 89 Telekommunikationsgesetz ( TKG ) wird das Abhören von Nachrichten, die für den Betreiber der Funkanlage nicht bestimmt sind, bzw. Mitteilen des Inhaltes einer solchen Nachricht oder der Tatsache ihres Empfangs mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe belegt. Mit einer Funkanlage dürfen nur Nachrichten abgehört werden, die für den Betreiber der Funkanlage, Funkamateure, die Allgemeinheit oder für einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind."
Hallo Friedhelm,

wenn Du schon solch einen Text hier reinkopierst, dann solltest Du ihn auch bitte mal zum besseren Verständnis richtig und langsam lesen.

Der Text bestätigt nämlich exakt das, was ich bereits weiter oben geschrieben habe.

Theoretisch dürften die Paxe in einem Sportflugzeug nicht einmal den Funkverkehr zwischen dem Piloten und der Flugsicherung / Tower mit hören.
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Gruß Fred
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  #27  
Alt 25.02.2009, 17:08
tritonnavi tritonnavi ist offline
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Hallo Fred,
du hattest geschrieben:

"Das Betreiben bzw. die Inbetriebnahme solcher Geräte stellt das errichten einer Funkanlage dar. Alleine schon die bloße Möglichkeit, ein solches Gerät "mit wenigen Handgriffen" in Betrieb nehmen zu können stellt das illegale errichten einer solchen strafwürdigen Funkanlage dar"

Das stimmt definitiv nicht und du findest in der gesamten Passage zu den Funkscannern bei der BNA keinen Hinweis darauf, dass diese Geräte nicht betrieben werden dürfen.
Solche Anlagen dürfen betrieben werden! Die kannst du auch betriebsbereit ganz offen herumliegen lassen.

Deine Aussage stimmte vor 1992. Da wurden diese Geräte ausschließlich mit dem Hinweis "Nur für den Export" verkauft. Damals durften die tatsächlich in der BRD nicht betrieben werden.

Das BNA macht zum Thema Funkscanner nur deutliche Hinweise, was man mit so einem Gerät nicht darf.
Was man dann letztendlich damit abhört, liegt immer in der Verantwortung des Betreibers. Das steht auch genau so in dem Text der BNA.

Du kannst und darfst mit dem Scanner auch UKW-Rundfunk hören und natürlich Funkamateure. Das ist alles erlaubt.

Was du nicht darfst, sind eigentlich all die Dinge, die du im Funkbereich grundsätzlich nicht darfst:
Nämlich Nachrichten abhören, die nicht für dich bestimmt sind.

Du darfst auch als SRC/LRC-Inhaber mit deiner angemeldeten Seefunkanlage keine Gespräche zwischen anderen Funkstellen auf z.B. Kanal 72 mithören.

Gruß
Friedhelm
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  #28  
Alt 25.02.2009, 18:12
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Hallo Fred,

das Abhören von Wetternachrichten soll also Verboten sein.
Passagen meines ursprüngliches Posting hatte ich übrigens http://www.funktechnik24.de/funktech...dex.php?cat=15 entommen.

Sehr interessant ist auch die Stellungnahme zum Referenten-Entwurf eines neuen
Telekommunikationsgesetzes (TKG): http://www.agz-ev.de/statements/pdf/...tierung_01.pdf

Ich zitiere mal daraus:

Zitat:
Schließlich mahnen wir die fehlende Bestimmtheit bei der Verwirklichung einer Straftat gemäß §§ 86, 143 TKG-Entwurf an. Während man vielleicht noch – zumindest nach einigem Zuhören – erkennen kann, ob eine Aussendung in direkter Weise für einen selbst als Betreiber des Empfängers bestimmt ist, so ist für den Bürger nur mit großem Aufwand oder auch gar nicht zu erkennen, ob eine Aussendung "für die Allgemeinheit" oder "einen unbestimmten Personenkreis" bestimmt ist. Wir führen exemplarisch hier die VOLMET/SIGMETAussendungen im Flugfunk zwischen 118 und 136 MHz sowie auf Kurzwelle (z.B. Shannon Volmet auf 8957 kHz) an, wo aufgrund der Beschränkung auf Wettermeldungen es völlig unklar ist, ob sich diese Informationen nur an Piloten oder an die Allgemeinheit richten – zumal, weil sie keinen Adressaten nennen, Rundspruch-ähnlichen Charakter haben und eine Einweg-Kommunikation darstellen. Nur wenige Kilohertz ober- oder unterhalb hingegen findet individueller Sprechfunkverkehr zwischen Pilot und Flughafen statt, dessen Abhören angeblich eine Straftat sein soll (z.B. Brüssel-Volmet auf 127,800 MHz und Maastricht-Radar Delta-Sector auf 127,625 MHz). Auch die ATIS-Sendungen im Flugfunk fallen ebenso in diese Fragestellung wie die Aussendungen des Deutschen Wetterdienstes z.B. auf 147 kHz Langwelle.
Sehr interessant ist ebenfalls die folgende Passage:

Zitat:
Weiter ist rechtspolitisch anzumerken, dass Deutschland in Europa mit einem derart gestalteten Abhörverbot allein ist. Nur so ist im übrigen der völlig freie Warenverkehr in der EU bei Scanner-Empfängern zu begreifen: In den meisten anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ist der Empfang von Polizei- oder Flugfunk vollkommen legal – und niemand käme dort auf die Idee, dies zu kriminalisieren. Man schaue sich exemplarisch einmal die Vielzahl von Personen auf dem Flughafen Amsterdam-Schiphol an, die dort als Hobby mit kleinen Empfängern unbehelligt den Flugfunk abhören. Nur in Deutschland wäre dies eine Straftat.
Ich erspare mir jegliche Polemik zum Rechtsstaat Deutschland und über die Bürger die mit der Schere im Kopf leben wollen.

Grüsse Peter
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  #29  
Alt 25.02.2009, 18:48
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Zitat:
Zitat von Bolli Beitrag anzeigen
Hallo Fred,

das Abhören von Wetternachrichten soll also Verboten sein.



Wir führen exemplarisch hier die VOLMET/SIGMETAussendungen im Flugfunk zwischen 118 und 136 MHz sowie auf Kurzwelle (z.B. Shannon Volmet auf 8957 kHz) an, wo aufgrund der Beschränkung auf Wettermeldungen es völlig unklar ist, ob sich diese Informationen nur an Piloten oder an die Allgemeinheit richten – zumal, weil sie keinen Adressaten nennen, Rundspruch-ähnlichen Charakter haben und eine Einweg-Kommunikation darstellen. Nur wenige Kilohertz ober- oder unterhalb hingegen findet individueller Sprechfunkverkehr zwischen Pilot und Flughafen statt, dessen Abhören angeblich eine Straftat sein soll (z.B. Brüssel-Volmet auf 127,800 MHz und Maastricht-Radar Delta-Sector auf 127,625 MHz). Auch die ATIS-Sendungen im Flugfunk fallen ebenso in diese Fragestellung wie die Aussendungen des Deutschen Wetterdienstes z.B. auf 147 kHz Langwelle.
VOLMET (MET broadcast, französisch vol = Flug, Meteorological information for aircraft in flight) sind Wetterinformationen für Luftfahrzeuge im Flug. Über VOLMET wird das METAR ausgestrahlt.

ATIS (Automatic Terminal Information Service) ist eine automatische Informationsdurchsage für den Flugverkehr an Flugplätzen mit Instrumentenflugverkehr. Über ATIS werden auch spezielle Infos über den Flughafen durchgegeben. Somit eine regionale Einrichtung

SIGMET ist ein Wetterwarnsystem für den Flugverkehr. Eine Einrichtung für ein ganzes Gebiet.

Alle Funksignale bzw. Funksendungen, die mit dem Luftverkehr zu tun haben, stellen ein nichtöffentliches Wort dar. Es ist demnach auch völlig klar, an wen diese Wettermeldungen gerichtet sind : ausschließlich an den Luftverkehr ! Deren Abhören ohne entsprechende Flugfunklizenz ist somit illegal und strafbar.

Im Frequenzbereich zwichen 118 und 136 MHZ wird außerdem der komplette Funkverkehr der internationalen Luftfahrt abgewickel, nicht nur die Wetterinformationen. Diese Wettermeldungen sind nicht vergleichbar mit den Wettersendungen, die über KW oder LW vom DWD ausgestrahlt werden.

Du kannst ja ganz einfach eine Flugfunklizenz machen, z.B. BZF1 oder AZF und dann völlig legal die Wettermeldungen hören, wobei zum Abhören der ATIS unmittelbare Nähe eines Flugplatzes erforderlich ist (oder entsprechende Höhe im Umland).

Die Bedeutungen der Funkabkürzungen kann man im übrigen im WIKI nachvollziehen.

Ich persönlich nutze die ATIS jedes Jahr nur zweimal, nämlich dann, wenn ich meinen Barometer auf dem Boot abgleiche.

Als Information kann man sich ja mal hier einlesen, was der Begriff
Flugwetterdienst eigentlich alles beinhaltet - keineswegs nur Wetterinformtionen ....
Vielleicht wird dann für den einen oder anderen die gesetzliche Regelung etwas verständlicher.


Die Gesetze, die hier diskutiert werden, sind nicht von mir, also muß mir auch keiner ans Bein pinkeln ....
__________________
Gruß Fred
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Geändert von Fred (25.02.2009 um 18:57 Uhr)
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  #30  
Alt 25.02.2009, 19:15
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Zitat:
Zitat von samxxx Beitrag anzeigen
Hallo Andreas und auchStefan
Ich kaufte letztes Jahr ei Boot von der Ostsee. Kabel und Mikro hat der ex besitzer alles weggemacht weil es auf see anders wie auf land verboten währe . Deshalb die frage.
Früher hatte man einen Weltempfänger und konnte alles ( Auch Handy ) zuhöhren. Deshalb die fragen. Den Schein machen ist mein Problem .1. die Zeit . und ob ich das noch lerne in meinem Alter ( 59 Jahre ) . Ich zweifle. Auch will ich nur Küstennah fahren.
Hallo,
das Problem ist, die verlangen bei der Prüfung von Dir, das du ca. 50 Texte von deutscht in englisch oder umgekehrt übersetzen kannst. Und das in schriftlicher Form. Der englische Text wurde vom Prüfer vorgelesen, du mußt mitschreiben und anschl. in deutsch übersetzen.
Da ich in engl. keine guten Vorkenntnisse besitze, bin auch 58 Jahre alt, hat man mir vor dem Lehrgang erzählt, das lernt man bei der Prüfungsvorbereitung. Die war an einem Wochenende (Samstag - Sonntag mit Prüfung), da kann man mit wenig engl. Kenntnissen die Prüfung nicht bestehen. Das wurde mir aber vorher nicht gesagt. Sonst hätte ich mich ja intesiv damit beschäftigen können. In meinem Fall hat man nur versucht den Lehrgang voll zu besetzen. Ich jedenfalls fühlte mich vera... (verschaukelt). Man hat mir angeboten, den Lehrgang noch einmal kostenlos mitzumachen. Ich habe dankend abgelehnt. Jedenfalls weis ich jetzt wie das mit dem Seefunk läuft. War schon beeindruckend wie der deutsche "Prüfungsbeamte" den deutschen Beamten-Michel bei der praktischen Prüfung voll raushängen lies. Das ich das Funkzeugniss nur für den Urlaub für ca. 4 Wochen zu allgemeinen Sicherheit für mein "Sportboot" benötigte, das hat den wenig interesiert. Der wollte von mir nur auf engl. hören, wie ich nach einem Dringlichleisruf wo 4 Schlepper helfen wollten, 3 Schleppern absagen sollte.
Ist halt der deutsche "Michel". In Kroatien bei der Prüfung interesiert das kein Mensch.
Also fahre ich "ohne" Seefunk. Hab ja gelent wie das geht.

Möglich , das die Prüfungen und Lehrgänge an andren Orten besser laufen.
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Mit freundlichem Gruß

Wilfried

Geändert von Wiebri (25.02.2009 um 19:21 Uhr)
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  #31  
Alt 25.02.2009, 19:17
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Das abhören der Küstenfunkstelle DP07 die die Wettervorhersagen verbreiten ist nicht verboten. Aber es ist unfair denn die Küstenfunkstelle wird Privat betrieben und jeder der die Dienste nutzen will sollte sich bei DP07 anmelden.Das kostet 35 euronen im Jahr und ist sicher nicht zuviel.
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  #32  
Alt 25.02.2009, 19:19
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Zitat:
Zitat von Wiebri Beitrag anzeigen
Ist halt der deutsche Michel.
Also fahre ich "ohne" Seefunk. Hab ja gelent wie das geht.
Na - dann wünsche ich Dir ein 9999 mit CAVOK und NOSIG ....
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Gruß Fred
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  #33  
Alt 25.02.2009, 19:44
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
...
Alle Funksignale bzw. Funksendungen, die mit dem Luftverkehr zu tun haben, stellen ein nichtöffentliches Wort dar. Es ist demnach auch völlig klar, an wen diese Wettermeldungen gerichtet sind : ausschließlich an den Luftverkehr ! Deren Abhören ohne entsprechende Flugfunklizenz ist somit illegal und strafbar.
...
Fred, bitte schlag mich jetzt nicht, aber ich bin mir ziemlich sicher, dass das spätestens seit 2008 überholt ist. Ich finde jetzt auf die Schnelle die Entscheidungen nicht, aber das kann ich (oder jemand anderer ) ja nachholen ...

Ich weiß das auch nur, weil ich deutsche Rechtsinformationsdienste lesen muss.

Es war einerseits eine Entscheidung eines deutschen Verwaltungsgerichts betreffend den Empfang von Transpondersignalen, in dem konkretisiert wurde, dass der Empfang dieser Signale nicht strafbar sei, weil das Abhörverbot nicht verwirklicht wird, wenn quasi keine direkt verständliche Sprache gehört wird. Der Bundesnetzagentur, die auch mit Terrorismusprävention argumentierte und das Inverkehrbringen, den Besitz und den Betrieb solcher Empfänger verboten wissen wollte, wurde vom Verwaltungsgericht widersprochen und dem Kläger (irgendeinem Importeur oder Händler) wurde Recht gegeben. Derlei Geräte dürfen auch ohne Flugfunklizenz betrieben werden.

Die zweite Entscheidung hatte etwas mit BOS zu tun, wo von einem Gericht (weiss jetzt nicht welches) festgehalten wurde (offenbar angelehnt an die Argumentation der AGZ aus 2003), dass unter Berücksichtigung der einfach verfügbaren technischen Möglichkeiten und dem Wissen, dass jedermann einen Scanner kaufen und betreiben darf, der Verzicht auf die Nutzung von Verschlüsselungsmechanismen einen Verzicht auf das Fernmeldegeheimnis darstelle und daher das Hören von BOS-Funk kein "Abhören" im Sinne des TKG sei, weil zur Tatbestandsverwirklichung neben der Absicht auch ein "beträchtlicher Aufwand" gehöre, der seit der Freigabe von Scannern nicht mehr gegeben sei. Somit stelle das Hören von BOS-Funk mit im Handel erhältliche Scannern keinen Verstoß gegen §89TKG dar.

Und wenn es für die nicht gilt, dann wohl auch nicht mehr für den Flugfunk. Aber das ist nun meine Interpretation.

Soweit meine Erinnerung aus dem Vorjahr ...
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Gruss Andreas

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Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem.
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  #34  
Alt 25.02.2009, 19:56
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Zitat:
Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen
Und wenn es für die nicht gilt, dann wohl auch nicht mehr für den Flugfunk.
Wohl kaum, Dein Vergleich hinkt heftig !
Das Argument der Terrorismusprävention wird sich in div. Prozessen ganz sicher durchsetzen.



Zitat:
Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen
Aber das ist nun meine Interpretation.
Natürlich - die Gedanken sind frei, auch wenn sie realitätsfremd sind.


@ Bolli,

Du als Flugfunkexperte brauchst soooo lange um diese METAR-Fetzen zu entschlüsseln ?
Zitat:
Na - dann wünsche ich Dir ein 9999 mit CAVOK und NOSIG ....
Wie willst Du dann kompletten Meldungen gewachsen sein ?
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  #35  
Alt 25.02.2009, 20:10
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Wohl kaum, Dein Vergleich hinkt heftig !
Das Argument der Terrorismusprävention wird sich in div. Prozessen ganz sicher durchsetzen.
Na, da hat sich wohl das Gericht geirrt :
Verwaltungsgericht Köln 1L1084/08
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  #36  
Alt 25.02.2009, 20:18
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Zitat:
Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen
Na, da hat sich wohl das Gericht geirrt :
Verwaltungsgericht Köln 1L1084/08
Das ist nur ein Schmittchen - nicht der Schmitt !

Aber von mir aus könnt Ihr ja machen was ihr wollt, hört doch den Flugfunk ab wenn es Euch Spaß macht und wenn Ihr auch versteht,
worum es überhaupt geht ......
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  #37  
Alt 25.02.2009, 23:06
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Die Gesetze, die hier diskutiert werden, sind nicht von mir, also muß mir auch keiner ans Bein pinkeln ....
Nix für ungut aber damit ist für mich der Trööt zu Ende. Ich verspüre nicht die geringste Lust zu streiten.

Grüsse
Peter
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  #38  
Alt 26.02.2009, 06:30
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Zitat:
Zitat von Bolli Beitrag anzeigen
Nix für ungut aber damit ist für mich der Trööt zu Ende. Ich verspüre nicht die geringste Lust zu streiten.

Grüsse
Peter
Ein leuchtendes Beispiel dafür, wie man sich mangels Sachkenntnis aus einer Diskussion schleichen kann ....
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  #39  
Alt 26.02.2009, 11:13
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@Fred:
"Ein leuchtendes Beispiel dafür, wie man sich mangels Sachkenntnis aus einer Diskussion schleichen kann ...."

Nachdem alle möglichen Leute dir Antworten geschrieben haben, die sie sich wahrscheinlich nicht aus den Rippen geschnitten haben, komme ich für mich zu dem Schluß, dass du ein leuchtendes Beispiel dafür bist, wie man mit Halbwissen und Starrköpfigkeit, immer noch beharrlich in der Diskussion sein kann.
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