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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
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#26
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![]() Zitat:
wenn Du schon solch einen Text hier reinkopierst, dann solltest Du ihn auch bitte mal zum besseren Verständnis richtig und langsam lesen. ![]() Der Text bestätigt nämlich exakt das, was ich bereits weiter oben geschrieben habe. ![]() Theoretisch dürften die Paxe in einem Sportflugzeug nicht einmal den Funkverkehr zwischen dem Piloten und der Flugsicherung / Tower mit hören. ![]()
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#27
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Hallo Fred,
du hattest geschrieben: "Das Betreiben bzw. die Inbetriebnahme solcher Geräte stellt das errichten einer Funkanlage dar. Alleine schon die bloße Möglichkeit, ein solches Gerät "mit wenigen Handgriffen" in Betrieb nehmen zu können stellt das illegale errichten einer solchen strafwürdigen Funkanlage dar" Das stimmt definitiv nicht und du findest in der gesamten Passage zu den Funkscannern bei der BNA keinen Hinweis darauf, dass diese Geräte nicht betrieben werden dürfen. Solche Anlagen dürfen betrieben werden! Die kannst du auch betriebsbereit ganz offen herumliegen lassen. Deine Aussage stimmte vor 1992. Da wurden diese Geräte ausschließlich mit dem Hinweis "Nur für den Export" verkauft. Damals durften die tatsächlich in der BRD nicht betrieben werden. Das BNA macht zum Thema Funkscanner nur deutliche Hinweise, was man mit so einem Gerät nicht darf. Was man dann letztendlich damit abhört, liegt immer in der Verantwortung des Betreibers. Das steht auch genau so in dem Text der BNA. Du kannst und darfst mit dem Scanner auch UKW-Rundfunk hören und natürlich Funkamateure. Das ist alles erlaubt. Was du nicht darfst, sind eigentlich all die Dinge, die du im Funkbereich grundsätzlich nicht darfst: Nämlich Nachrichten abhören, die nicht für dich bestimmt sind. Du darfst auch als SRC/LRC-Inhaber mit deiner angemeldeten Seefunkanlage keine Gespräche zwischen anderen Funkstellen auf z.B. Kanal 72 mithören. Gruß Friedhelm |
#28
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Hallo Fred,
das Abhören von Wetternachrichten soll also Verboten sein. ![]() Passagen meines ursprüngliches Posting hatte ich übrigens http://www.funktechnik24.de/funktech...dex.php?cat=15 entommen. Sehr interessant ist auch die Stellungnahme zum Referenten-Entwurf eines neuen Telekommunikationsgesetzes (TKG): http://www.agz-ev.de/statements/pdf/...tierung_01.pdf Ich zitiere mal daraus: Zitat:
Zitat:
Grüsse Peter |
#29
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![]() Zitat:
ATIS (Automatic Terminal Information Service) ist eine automatische Informationsdurchsage für den Flugverkehr an Flugplätzen mit Instrumentenflugverkehr. Über ATIS werden auch spezielle Infos über den Flughafen durchgegeben. Somit eine regionale Einrichtung SIGMET ist ein Wetterwarnsystem für den Flugverkehr. Eine Einrichtung für ein ganzes Gebiet. Alle Funksignale bzw. Funksendungen, die mit dem Luftverkehr zu tun haben, stellen ein nichtöffentliches Wort dar. Es ist demnach auch völlig klar, an wen diese Wettermeldungen gerichtet sind : ausschließlich an den Luftverkehr ! Deren Abhören ohne entsprechende Flugfunklizenz ist somit illegal und strafbar. Im Frequenzbereich zwichen 118 und 136 MHZ wird außerdem der komplette Funkverkehr der internationalen Luftfahrt abgewickel, nicht nur die Wetterinformationen. Diese Wettermeldungen sind nicht vergleichbar mit den Wettersendungen, die über KW oder LW vom DWD ausgestrahlt werden. Du kannst ja ganz einfach eine Flugfunklizenz machen, z.B. BZF1 oder AZF und dann völlig legal die Wettermeldungen hören, wobei zum Abhören der ATIS unmittelbare Nähe eines Flugplatzes erforderlich ist (oder entsprechende Höhe im Umland). Die Bedeutungen der Funkabkürzungen kann man im übrigen im WIKI nachvollziehen. ![]() Ich persönlich nutze die ATIS jedes Jahr nur zweimal, nämlich dann, wenn ich meinen Barometer auf dem Boot abgleiche. ![]() Als Information kann man sich ja mal hier einlesen, was der Begriff Flugwetterdienst eigentlich alles beinhaltet - keineswegs nur Wetterinformtionen .... Vielleicht wird dann für den einen oder anderen die gesetzliche Regelung etwas verständlicher. Die Gesetze, die hier diskutiert werden, sind nicht von mir, also muß mir auch keiner ans Bein pinkeln .... ![]() ![]()
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- Geändert von Fred (25.02.2009 um 18:57 Uhr) |
#30
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das Problem ist, die verlangen bei der Prüfung von Dir, das du ca. 50 Texte von deutscht in englisch oder umgekehrt übersetzen kannst. Und das in schriftlicher Form. Der englische Text wurde vom Prüfer vorgelesen, du mußt mitschreiben und anschl. in deutsch übersetzen. Da ich in engl. keine guten Vorkenntnisse besitze, bin auch 58 Jahre alt, hat man mir vor dem Lehrgang erzählt, das lernt man bei der Prüfungsvorbereitung. Die war an einem Wochenende (Samstag - Sonntag mit Prüfung), da kann man mit wenig engl. Kenntnissen die Prüfung nicht bestehen. Das wurde mir aber vorher nicht gesagt. Sonst hätte ich mich ja intesiv damit beschäftigen können. In meinem Fall hat man nur versucht den Lehrgang voll zu besetzen. Ich jedenfalls fühlte mich vera... (verschaukelt). Man hat mir angeboten, den Lehrgang noch einmal kostenlos mitzumachen. Ich habe dankend abgelehnt. Jedenfalls weis ich jetzt wie das mit dem Seefunk läuft. War schon beeindruckend wie der deutsche "Prüfungsbeamte" den deutschen Beamten-Michel bei der praktischen Prüfung voll raushängen lies. Das ich das Funkzeugniss nur für den Urlaub für ca. 4 Wochen zu allgemeinen Sicherheit für mein "Sportboot" benötigte, das hat den wenig interesiert. Der wollte von mir nur auf engl. hören, wie ich nach einem Dringlichleisruf wo 4 Schlepper helfen wollten, 3 Schleppern absagen sollte. Ist halt der deutsche "Michel". In Kroatien bei der Prüfung interesiert das kein Mensch. Also fahre ich "ohne" Seefunk. Hab ja gelent wie das geht. Möglich , das die Prüfungen und Lehrgänge an andren Orten besser laufen.
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Mit freundlichem Gruß Wilfried Geändert von Wiebri (25.02.2009 um 19:21 Uhr) |
#31
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Das abhören der Küstenfunkstelle DP07 die die Wettervorhersagen verbreiten ist nicht verboten. Aber es ist unfair denn die Küstenfunkstelle wird Privat betrieben und jeder der die Dienste nutzen will sollte sich bei DP07 anmelden.Das kostet 35 euronen im Jahr und ist sicher nicht zuviel.
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#32
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien -------------------------------------
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#33
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![]() Ich weiß das auch nur, weil ich deutsche Rechtsinformationsdienste lesen muss. Es war einerseits eine Entscheidung eines deutschen Verwaltungsgerichts betreffend den Empfang von Transpondersignalen, in dem konkretisiert wurde, dass der Empfang dieser Signale nicht strafbar sei, weil das Abhörverbot nicht verwirklicht wird, wenn quasi keine direkt verständliche Sprache gehört wird. Der Bundesnetzagentur, die auch mit Terrorismusprävention argumentierte und das Inverkehrbringen, den Besitz und den Betrieb solcher Empfänger verboten wissen wollte, wurde vom Verwaltungsgericht widersprochen und dem Kläger (irgendeinem Importeur oder Händler) wurde Recht gegeben. Derlei Geräte dürfen auch ohne Flugfunklizenz betrieben werden. Die zweite Entscheidung hatte etwas mit BOS zu tun, wo von einem Gericht (weiss jetzt nicht welches) festgehalten wurde (offenbar angelehnt an die Argumentation der AGZ aus 2003), dass unter Berücksichtigung der einfach verfügbaren technischen Möglichkeiten und dem Wissen, dass jedermann einen Scanner kaufen und betreiben darf, der Verzicht auf die Nutzung von Verschlüsselungsmechanismen einen Verzicht auf das Fernmeldegeheimnis darstelle und daher das Hören von BOS-Funk kein "Abhören" im Sinne des TKG sei, weil zur Tatbestandsverwirklichung neben der Absicht auch ein "beträchtlicher Aufwand" gehöre, der seit der Freigabe von Scannern nicht mehr gegeben sei. Somit stelle das Hören von BOS-Funk mit im Handel erhältliche Scannern keinen Verstoß gegen §89TKG dar. Und wenn es für die nicht gilt, dann wohl auch nicht mehr für den Flugfunk. Aber das ist nun meine Interpretation. Soweit meine Erinnerung aus dem Vorjahr ...
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu
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Wohl kaum, Dein Vergleich hinkt heftig !
Das Argument der Terrorismusprävention wird sich in div. Prozessen ganz sicher durchsetzen. Natürlich - die Gedanken sind frei, auch wenn sie realitätsfremd sind. ![]() @ Bolli, Du als Flugfunkexperte brauchst soooo lange um diese METAR-Fetzen zu entschlüsseln ? ![]() Zitat:
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#35
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![]() Verwaltungsgericht Köln 1L1084/08
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
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Das ist nur ein Schmittchen - nicht der Schmitt !
![]() ![]() Aber von mir aus könnt Ihr ja machen was ihr wollt, hört doch den Flugfunk ab wenn es Euch Spaß macht und wenn Ihr auch versteht, worum es überhaupt geht ...... ![]() ![]()
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![]() Zitat:
Grüsse Peter |
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@Fred:
"Ein leuchtendes Beispiel dafür, wie man sich mangels Sachkenntnis aus einer Diskussion schleichen kann ...." Nachdem alle möglichen Leute dir Antworten geschrieben haben, die sie sich wahrscheinlich nicht aus den Rippen geschnitten haben, komme ich für mich zu dem Schluß, dass du ein leuchtendes Beispiel dafür bist, wie man mit Halbwissen und Starrköpfigkeit, immer noch beharrlich in der Diskussion sein kann.
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