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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #26  
Alt 13.05.2009, 11:29
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Basstel-Bassti Basstel-Bassti ist offline
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quatsch, ihm nüscht Cash geben ... ein Anruf bei der Arge genügt denke ich.
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  #27  
Alt 13.05.2009, 11:32
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Wenn zurück, dann an die ARGE direkt. Sonst kann es sein, dass Du ggf. doppelt zahlst.

Da kommst nicht raus - so leid es mir für Dich tut.

Du kannst ihm ggf. höflichst gegenrechnen, welche Kosten Du bei der Nachmietersuche, neuem Vertragsabschluss ect. mit Fahrtkosten, Kopieen usw. hattest. Das sollte sich dann ausgleichen.
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Haarliche Grüße -- HEF! Fun aus Ulm!
... die Stadt der REICHEN und SCHÖNEN
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  #28  
Alt 13.05.2009, 11:55
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Zitat:
Zitat von Jörg Beitrag anzeigen
Nun will er aber wegen vorzeitiger Räumung (hat er mit dem neuen Mieter selbst abgeswprochen) die Miete vom 15.5. bis 31.5. ausbezahlt haben (hat ARGE gezahlt)
Dies will ich ihm aber nicht ausbezahlen, da er ja vorzeitig auszieht und ich ihm schon 3 Monatre Kündigungsfrist erlassen habe....
Wie mache ich es nun richtig?
Wenn die Arge die MIete gezahlt hat - direkt? - dann mußt Du sie denen wohl zurückerstatten - dem Mieter nur, wenn er sie überwiesen hat. Kann sein, daß er dann von der Arge gezwungen wird, das Geld zurückzuholen. Kommt eben drauf an, wer das Geld real gezahlt hat.

Anneke
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  #29  
Alt 13.05.2009, 11:55
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...da das Amt ihm ja auch die neue Bude zahlt, frag doch einfach den zuständigen Sachbearbeiter, wie du dich richtig verhällst. Oder du stellst dich dumm und ruftst bei irgendeinem Amtsmenschen an und fragst mal nach...
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Grüße Ingo

...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe...

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  #30  
Alt 13.05.2009, 12:02
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Ich bitte mir meine zu viel gezahlten steuerlichen Aufwendungen zurück zu erstatten, vorzugsweise über die Stelle, die es dir gegeben hat.

Mich ärgert immer wieder, wie dreist diese Hartz-Dingens-Penner sind; un ddabie auch noch meinen, das wäre alles rechtens!
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Micha


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Alt 13.05.2009, 12:15
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Zitat:
Zitat von Jörg Beitrag anzeigen
Wie mache ich es nun richtig?
An Deiner Stelle würde ich zunächst mal "Vogel Strauß" Politik machen .....

Vielleicht muß er ja auch noch für Schönheitsreparaturen geradestehen ?

Ich würde wegen der ARGE die Sache auf jeden Fall auf mich zukommen lassen.

Motto : geh nie zum Fürst wenn Du nicht gerufen würst - oder so ....
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Gruß Fred
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Bootfahren in Kroatien
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  #32  
Alt 13.05.2009, 12:21
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Zitat:
Zitat von Flybridge Beitrag anzeigen
Mich ärgert immer wieder, wie dreist diese Hartz-Dingens-Penner sind; un ddabie auch noch meinen, das wäre alles rechtens!
Wieso unterstellst Du das???? Kann doch sein, daß er von der Arge angewiesen wurde, sich das Geld zurückzuholen? heißt doch nicht daß er das behalten kann????

An Jörgs Stelle würde ich mich auch ruhig verhalten. Die Arge wird ihm schon schreiben wenn sie was von ihm will - immer vorausgesetzt, daß die das Geld direkt überwiesen haben.

Anneke
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  #33  
Alt 13.05.2009, 12:48
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Im Prinzip will ich gar nix zurückzahlen,da der Kerl mir noch 3Monate vorher die alte noch funktionierende Küche rausgerissen hat,er wollte ne andere bessere einbauen ,kam aber nicht mehr dazu... Hab also schon einiges an Kosten,schriftlich hat er die Wohnung nicht gekündigt war ne mündliche Absprache. Deshalb seh ich da im Prinzip auch nicht ein da die hälftige Miete zurückzuzahlen,egal an wen auch immer.Neue Wohnung gibt es bei ihm auch nicht bündig, da wegzieht und erst mal bei Schwester wohnt,also keine Doppelzahlung der ARGE
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Gruß Jörg

Geändert von Jörg (13.05.2009 um 13:48 Uhr)
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  #34  
Alt 13.05.2009, 13:19
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Zitat:
Zitat von Anneke Beitrag anzeigen
Wieso unterstellst Du das???? Kann doch sein, daß er von der Arge angewiesen wurde, sich das Geld zurückzuholen? heißt doch nicht daß er das behalten kann????
Jo, is klar. Die sagen zu ihm:" Ach, wenn Sie zu viel Miete geazhlt haben, dann holen Sie es bitte beim Vermieter ab und bringen es uns."
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Micha


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  #35  
Alt 13.05.2009, 13:39
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Zitat:
Zitat von Flybridge Beitrag anzeigen
Jo, is klar. Die sagen zu ihm:" Ach, wenn Sie zu viel Miete geazhlt haben, dann holen Sie es bitte beim Vermieter ab und bringen es uns."
Nee das wär ja zu einfach . Die ziehen ihm den Betrag von seinen 352 Euros ab und sagen, hol Dir das beim Vermieter wieder, steht Dir ja zu.

Muß nicht so sein, wäre aber beim Verhalten der diversen Arges in diesem unserem Lande durchaus denkbar.

Anneke
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  #36  
Alt 13.05.2009, 15:45
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Zitat:
Zitat von Anneke Beitrag anzeigen
Nee das wär ja zu einfach . Die ziehen ihm den Betrag von seinen 352 Euros ab und sagen, hol Dir das beim Vermieter wieder, steht Dir ja zu.

Muß nicht so sein, wäre aber beim Verhalten der diversen Arges in diesem unserem Lande durchaus denkbar.

Anneke
Und wenn es so wäre?

Was ist schlimm daran, dass jemand, der von meiner sauer verdienten Kohle lebt, mal seinen Hintern hoch hebt und sich mal um etwas kümmert????

Ich höre mir ja jeden Mist an; aber bei diesen Themen werde ich sofort unentspannt!
__________________
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  #37  
Alt 13.05.2009, 16:37
Esmeralda Esmeralda ist offline
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Zitat:
Zitat von Flybridge Beitrag anzeigen
Und wenn es so wäre?

Was ist schlimm daran, dass jemand, der von meiner sauer verdienten Kohle lebt, mal seinen Hintern hoch hebt und sich mal um etwas kümmert????

Ich höre mir ja jeden Mist an; aber bei diesen Themen werde ich sofort unentspannt!
Achso, ich hatte Dich so verstanden daß Du ihm als Hartz-IV-Empfänger erstmal formlos unterstellst, daß er die Kohle abgreifen und behalten will. Dann hab ich Dich da falsch verstanden.

Anneke
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  #38  
Alt 13.05.2009, 17:24
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Zitat:
Zitat von Anneke Beitrag anzeigen
Achso, ich hatte Dich so verstanden daß Du ihm als Hartz-IV-Empfänger erstmal formlos unterstellst, daß er die Kohle abgreifen und behalten will. Dann hab ich Dich da falsch verstanden.

Anneke
Vielleicht unterstellt er ihm garnichts, sondern kennt ihn nur gut ?


Auf jeden Fall gefällt mir Dein neues Avatar!

Obwohl es mir irgendwie bekannt vorkommt.
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Ohne Moos nix los...

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  #39  
Alt 13.05.2009, 20:35
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Um den Hartz 4 Fall mal aufzuklären...... der Kerl kann nix dafür auch wenn er gerne arbeiten würde klappt das aufgrund geistiger Einschränkungen leider nicht ganz (kann kaum lesen und schreiben, rechnen auch nicht, Merkfähigkeit)wenn er mal ne Hilfsarbeit bekommen hat, dauerte die nur einige Tage an wegen Leistungsmangel, er war ständig auf der Suche nach Arbeit......
Nun zieht er zwar weg weil er im Norden Arbeit gefunden hat.....diese wird aber rein prognostisch nicht lange anhalten, dann steht der arme Tropf da oben so wie hier, kann ich aber leider auch nicht helfen

Mit der Miete hab ich jetzt mit ihm geklärt, die will er nicht mehr haben, wenn die ARGE kommt dann kriegen sie es zurück, aber wie gesagt im Prinzip hätte er bei einem anderen Vermieter 3 Monate Kündigungsfrist gehabt und ne Stange Geld investieren müßen für die rausgerissene Küche samt Boden

Ende der Story mit Happy End
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Gruß Jörg
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Alt 14.05.2009, 06:29
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Zitat von Jörg Beitrag anzeigen

Mit der Miete hab ich jetzt mit ihm geklärt, die will er nicht mehr haben, wenn die ARGE kommt dann kriegen sie es zurück, aber wie gesagt im Prinzip hätte er bei einem anderen Vermieter 3 Monate Kündigungsfrist gehabt und ne Stange Geld investieren müßen für die rausgerissene Küche samt Boden

Ende der Story mit Happy End
Da hast du völlig recht. ich würd auch warten bis die Arge kommt und sollte von Ihm ein Brief oder etwas kommen würde ich darauf verweisen das bisher noch keine Schriftliche Kündigung eingegangen ist und er daher noch Mieter der Wohnung ist. Du daher noch Miete verlangen kannst. Die rausgerissene Küche würde ich im auch in Rechnung stellen dann ist ganz schnell schluss mit vorderungen. Kommt das Amt auf dich zu stelle einfach die Vorderungen auf Miete für die drei Monate Kündigungsfrist. Wer weiß was der bei der Arge erzählt.
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Gruß Volker
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und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
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Alt 14.05.2009, 06:47
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Da hast du völlig recht. ich würd auch warten bis die Arge kommt und sollte von Ihm ein Brief oder etwas kommen würde ich darauf verweisen das bisher noch keine Schriftliche Kündigung eingegangen ist und er daher noch Mieter der Wohnung ist. Du daher noch Miete verlangen kannst. Die rausgerissene Küche würde ich im auch in Rechnung stellen dann ist ganz schnell schluss mit vorderungen. Kommt das Amt auf dich zu stelle einfach die Vorderungen auf Miete für die drei Monate Kündigungsfrist. Wer weiß was der bei der Arge erzählt.
Ich glaub nicht das ich da einen Brief von Arge bekomm, seine neue Wohnung da oben läuft ab 1.6., also bündig....
Wegen der ollen Küche mach ich da kein Theater mehr, denn die neue Mietertn baut selbst ne Küche ein, nur Boden gibt es von mir....
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Gruß Jörg
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