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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#26
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Mal ne ganz dumme Frage. Wie siehts den aus wenn man das Boot allein vor Anker liegen lässt? Wenn ich an Land bin und das Boot ankert muss ich dann auch nüchtern sein ?
Gruß Chris |
#27
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Zitat:
Liegen doch 1000e irgendwo vor Anker bzw. an Bojen und niemand an Bord.
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Es grüßt GINA , die 4-beinige Chefin von Bootsmann Hermann
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#28
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Zitat:
Gesendet von meinem LIFETAB_S1036X mit Tapatalk
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Gruß vom Tomber ---- Mein aktuelles Boot..Marex 375 mit 2x Volvo Penta D4-300, Welle, V-Shaft |
#29
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Zitat:
Fahrzeuge über 12 m brauchen Ankerwache im Bereich der SeeSchStrO.
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Es grüßt GINA , die 4-beinige Chefin von Bootsmann Hermann Geändert von hermann.l (23.08.2017 um 19:58 Uhr) |
#30
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Also schnell über Bord springen wenn sich die Wapo sich nährt Da wird dann keiner mehr ernsthaft behaupten können man sei gerade der Schiffsführer
Gruß Chris |
#31
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Menno, die Gesetzgeber können uns mit ihrer Bürokratie wirklich noch den letzten Spaß verderben
wie siehts eigentlich mit Cannabis konsum aus, wurde dahingehend schon mal wer kontrolliert |
#32
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Zitat:
Gruß Hubert via Tapatalk
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Niemand ist unnütz! Man kann immer noch als schlechtes Beispiel dienen! |
#33
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Zitat:
rund um Mallorca jedenfalls nicht, ausserdem ist das doch kein Rauschgift
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#34
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Die hier aufgeführten Beispiele finde ich völlig korrekt. Nichts gegen ein Bier oder ein Glas Wein, aber wer völlig besoffen ein Boot Steuer gehört aus dem Verkehr gezogen, genauso wie auf der Straße. Man sollte sich nur mal vorstellen was so was bedeutet wenn dann was passiert. Nur weil jemand meint das ist ja nicht so schlimm könnte völlig unbeteiligte Personen geschädigt oder getötet werden.
Ich habe bei so was Null Toleranz und wenn ich auf der Straße oder auf dem Wasser mitbekomme das jemand nicht mehr Herr seiner Sinne ist rufe ich gnadenlos die Polizei. Gruß Achim Zitat:
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#35
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Dann darf ja der arme Skipper beim Ankern nicht mal schwimmen gehen
Ankern ist nur eine Art des Stillliegens § 1.01, Punkte 25. bzw. 23. Im 7.08 Wache und Aufsicht heißt es unter 2. ... Fahrzeuge, Schwimmkörper und schwimmenden Anlagen müssen beim Stillliegen von einer Person, die in der Lage ist, im Bedarfsfall rasch einzugreifen, beaufsichtigt werden. Satz 1 gilt nicht, wenn die Aufsicht wegen der örtlichen Verhältnisse nicht erforderlich ist oder die zuständige Behörde eine Ausnahme zulässt. Entweder muss jetzt ein ankerndes Sportboot beaufsichtigt werden, also auch die ganze Nacht über eine Person an Bord wach bleiben oder die Aufsicht ist (wegen der örtlichen Verhältnisse) nicht erforderlich, dann darf aber auch der Skipper mehr als 0,5 Promille haben. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#36
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Stimmt, aber alle diese Beispiele haben nullkommamix mit einem außerhalb der Fahrrinne in Ufernähe ankerndem Boot zu tun und darum ging es: Vor Anker nicht mehr als 0,5 - ja oder nein?
Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#37
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Da gibt es entscheidende unterschiede zwischen Binnen und See
Binnen wenn das Boot still liegt darf man was trinken. (Frage dazu aus dem Prüfungskatalog: Frage 3: "Wann ist ein Boot in Fahrt") See nicht unbedingt Binnen gilt ein Boot vor Anker als "nicht in Fahrt" (Der Ankerplatz ist natürlich so zu wählen das er niemanden hindert). Somit liegt es Still und somit kein Problem wenn man was trinkt. In Seeschifffahrtstrassen muss man sein Fahrzeug jederzeit bewegen können wenn dies die Situation fordert.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#38
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Hallo,
die gesamte Diskussion zeigt doch, wie sehr sich die gesamte Gemeinde diese Form von festen Regeln wünscht. Jeder wird sofort zum Anwalt und findet tausend (dumme ) Ausweichmöglichkeiten. Das ist genau der Nährboden, der sehr sehr genaue Regeln verlangt. Leider gibts dann auch noch völlig dümmliche Verallgemeinerungen ( ...die besoffenen Angler ) und völlig arrogante Entgleisungen ( ...die mit ihren 2,5 PS...). Traurig und unwürdig! Wie ist denn die Realität? Wann kontrolliert die Wasserschutzpolizei eigentlich nach Alkohol? Jagd sie wirklich unschuldige und sich normal verhaltende Skipper? Oder läßt sie vielmehr die Verursacher von Unfällen pusten, Raser, Rempler oder Vollpfosten, die die gesamte Gegend mit offenen Auspuffanlagen belästigen und dann im Falle, dass sie gestoppt werden, Muttern an Bord noch mal ihre Männlichkeit beweisen müssen und allem und jedem widersprechen, was die Wasserschutzpolizei dort pflichtgemäß zu regeln hat? Gerade die wenigen wirklichen Verurteilungen zeigen doch wo das Ziel liegt. Mir drängt sich bei soviel Entrüstung einfach der Verdacht auf, dass der eine oder andere doch ein Problem hat. Allerdings zeigen die Reaktionen hier auch wieder genau, wo das Problem mit dem Alkoholgenuß liegt: Sofortiger Schulterschluß, völlig unangebrachte Kumpanei und Verharmlosung. Mancher Kumpel könnte noch leben, wenn andere den Arsch in der Hose gehabt hätten, ihm den Schlüssel abzunehmen.
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Grüße HansH ......full throttle ahead! |
#39
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Zitat:
Grüße vom Tomber
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Gruß vom Tomber ---- Mein aktuelles Boot..Marex 375 mit 2x Volvo Penta D4-300, Welle, V-Shaft |
#40
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Während der Fahrt gelten die 0,5 aber vor Anker halt nicht Binnen da das Boot dann anders als auf See dann nicht in Fahrt ist.
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#41
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Es liegt dann aber still und somit gilt wohl folgendes https://www.elwis.de/Schifffahrtsrec....08/index.html
Und das würde wieder heißen, nicht über 0.5 für den Kapitän.. Auch nicht beim Ankern Grüße vom Tomber
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#42
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Zitat:
Satz 1 gilt nicht, wenn die Aufsicht wegen der örtlichen Verhältnisse nicht erforderlich ist oder die zuständige Behörde eine Ausnahme zulässt. Wenn ich also dort Ankere wo ich sicher keinen Störe (Althrhein wo die Berufsschifffahrt verboten ist z.B.) Ankere kann ich stilliegen ohne Gefahr... Habe ich aber oben bereits angedeutet. Die Ankerposition muss halt sicher gewählt werden. Ansonsten müsste auch im Hafen (ist ja auch stilliegen) eine Person schnell eingreifen können....
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#43
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Zitat:
Nach §2 der SeeSchStr gelten u.a. die Begriffsbestimmngen der Regel 3 der KVR und da heißt es unter i.: Der Ausdruck "in Fahrt" bedeutet, dass ein Fahrzeug weder vor Anker liegt noch an Land festgemacht ist noch auf Grund sitzt. Also auch af See, vor Anker liegen = nicht in Fahrt Gru Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#44
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Zitat:
ist ja nicht das erste mal das wir das Thema hier durchkauen. Aber meines Wissens muss auf See ein vor Anker liegendes Schiff meines Wissens ja immer den Ankerplatz wechseln können. Binnen ist dies ja nicht unbedingt der Fall.
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#45
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Genau diese Passage ist Ja das Problem "wenn die Aufsicht wegen der örtlichen Verhältnisse nicht erforderlich ist"
Das ist so wachsweich das jeder der will, dir da einen Strick draus drehen kann. Wer legt das denn fest? Die WSP? Ich? Der liebe Gott? Deswegen meine Empfehlung.. Muss überarbeitet werden.. Grüße vom Tomber
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#46
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in einem Gewässer das auch von der Beruffsschifffahrt genutzt wird (Wie unser Hafen) eher am Ufer entlang Ankern. Wer in der Mitte ankert kann nachts schon mal geweckt werden. In für Beruffsschifffahrt gesperrten Ecken ist die Wahrscheinlichkeit geringer, dass man den Anker lichten muss als an einen freien Flussabschnitt.
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#47
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Mit Ausnahme der Reeden darf im Fahrwasser nicht geankert werden. Wird auf Reede oder in der Nähe des Fahrwassers geankert, muss ständig Ankerwache gegangen werden - Ausnahmen gibt es für Fahrzeuge von weniger als 12m Länge auf ausgewiesenen Wasserflächen. Wer abseits, also nicht in der Nähe, des Fahrwassers Ankert liegt still und muss keine Ankerwache gehen. Gruß Lutz
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#48
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muss ich mich mal schlau machen
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#49
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Man erkennt an diesem Threat wirklich warum wir für alles Gesetze haben
Jeder muss doch wissen wo seine Grenzen liegen, wie viel er verträgt und was er sich körperlich und geistig zumuten kann ....... Ich kann z.b mit 0,5 Promille meine Segelyacht sicher noch sicher steuern, meine freundin z.b kann da kaum noch stehen |
#50
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Gruß Martin
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